Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

Nur am Rande. Adam hat gesagt, das er dann mit den Streams aufhören würde, wenn es ihn auch treffen würde. Lizenz beantragen sei ihn zu viel Aufwand. Was ich nachvollziehen kann.

Der Arbeitsaufwand dürfte noch das geringste Problem sein. Viel schlimmer sind wohl die Kosten…

Sind aber nur einmalig. Vllt hat Adam nur getrollt.

“In Full HD und offizieller Lizenz” oder so ähnlich.

Kennt jemand die Kosten für die Antragstellung? Das ein JS-Beauftragter noch dazu kommt, geht ja aus dem Thread hervor.

Solmeke sagte in dem letzten Video dazu, dass sich die Kosten am Kontrollaufwand bemessen und kleine bis mittlere Youtuber mit 700-800€ rechnen müssen.

Bezieht sich der Satz der BLM jetzt konkret auf den Drachen oder allgemein? Also entweder es gibt Regeln, die einen zum beantragen einer Lizenz nötigen oder nicht.

Ansonsten, angenommen es hat tatsächlich nur ein Haider einen Antrag gestellt, dann können die den doch auch nicht pauschal das streamen verbieten, vor allem da der Antrag ja offensichtlich nicht mal korrekt gestellt wurde.

Ich habe das Gefühl, dass der Drachenlord-Livekommentar auch hinter der Paywall der meistgeklickte von allen sein wird…

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Aber er ist doch so irrelevant!!!11!!1

Ich verstehe das als allgemeine Feststellung. Ich selbst bezweifle auch, dass das vor Gericht standhalten würde. Und bisher scheint der BLM (öffentlich) auch noch keine andere Landesmedienanstalt beizuspringen.

  1. lügt DL ständig, ist ne Art signature move. Von daher würde ich das noch gar nicht als gesetzt sehen

  2. doch eigtl schon.

Haider stellt Antrag - BLM wird auf DL aufmerksam - BLM prüft ob Stream = Rundfunk und stellt fest, Lizenz notwendig - BLM lehnt Lizenz jedoch ab - Streamverbot

Alternativbeispiel: du fährst ein Auto ohne Kennzeichen

Haider meldet dein Auto an - KFZ-Stelle prüft ob dein Auto versicherungspflichtig ist und stellt fest, dass es so ist - du reagierst nicht auf die Post - dein Auto wird still gelegt.

Nur weil der Antrag nicht von dir stammt, heißt das ja nicht, dass du nicht mehr die gesetzlichen Pflichten erfüllen musst. Durch den Antrag, egal von wem gestellt, ist die BLM einfach nur auf Drachenlord und explizit seine Streams aufmerksam geworden.

Das Beispiel hinkt. Wenn du ein Auto an- bzw. ummelden willst, musst du den Fahrzeugbrief vorlegen. Da dort der bisherige Halter, also in diesem Fall der Drachenlord eingetragen ist, muss er entweder mit vor Ort sein oder es liegt eine notariell beglaubigte Vollmacht vor, die dich berechtigt, den Wagen an- ab - oder umzumelden. Im Fall einer Ummeldung muss zudem die Deckungskarte der Versicherung vorliegen, denn ohne Versicherung würde der Wagen gar nicht zugelassen werden. Zudem muss ein SEPA Lastschriftmandat vorliegen, damit die fällige KfZ-Steuer abgebucht werden kann. Dein Beispiel ist unsinnig.

seufz

willkommen im Forum erstmal. Erster Beitrag direkt zum Drachenlord :joy:

Es ging mir nicht um die tatsächliche Durchführbarkeit dieser Aktion, sondern die Tatsache, dass dein Auto, egal ob du versuchst es anzumelden oder jemand anders, einer Anmeldung bedarf. Ob nun ein Haider oder du es versucht, das Gesetz ist eindeutig, dass es angemeldet sein muss, um auf öfftl. Straßen fahren zu dürfen. Die BLM vertritt hier ebenfalls die Ansicht, dass bei Streaming eine Lizenz unabdingbar ist.

Die Kfz Stelle könnte sagen, ein Dritter darf das Auto nicht anmelden, es muss aber trotzdem angemeldet werden. Vermutlich ist hier genau das gleiche der Fall, ein Dritter dürfte gar keine Lizenz für den Drachen beantragen, dennoch haben Sie ihn jetzt auf dem Schirm, und er braucht nun die Lizenz.

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Im Zweifel ist doch egal ob er oder jemand anders einen Antrag gestellt hat. Die Behörde wird sich darauf berufen, das sie den Fall “Drachenlord” geprüft haben und zu dem Entschluss gekommen sind, das er lizenzpflichtig sei. Sicher kann diese Behörde auch selbstständig Youtuber prüfen.

Also hängt euch nicht so sehr an diesem Punkt auf!

Auch müsste der Drachen überhaupt mal eine Anzeige wegen Urkundenfälschung stellen, damit die Behörde das ernst nehmen würde. Würde aber auch nicht helfen, wie ich oben formuliert habe. Dann kommt eben ein neuer Bescheid, der sich eben nicht auf den Antrag beruft, sondern eben auf das Recht selber zu prüfen.

Aber formell, laut Rainer, wurde der Antrag gar nicht für seinen Streaming-Account gestellt. Somit kann die BLM zwar feststellen, dass Rainer eine Lizenz braucht, ihm aber nicht pauschal das streamen verbieten.

Wie gesagt, nur mal angenommen Rainer hat tatsächlich den Antrag nicht selber gestellt, dann weiß ja auch keiner welche Angaben in dem Antrag gemacht wurden.

Wo kämen wir denn da hin, wenn Person A Anträge für Person B stellt und das dann pauschal rechtlich verbindlich ist, unabhängig davon ob das Ergebnis für Person B so oder so das gleiche gewesen wäre?

Über die meisten Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um eine Lizenz zu benötigen, lässt sich bei Rainer sowie so streiten. Einzig die Sache mit der Zuschauerzahl ist unstrittig, denn theoretisch kann er ja mehr als 500 Leute erreichen und das ist die Bonusklausel, mit der die BLM jeden Streamer an den Haken bekommen würde.

Wenn Rundfunk ohne Lizenz = illegal und Stream = Rundfunk, natürlich. Denn dann Stream o.L. = illegal

Die BLM hat aber Rainer danach kontaktiert und er hat die Post ignoriert. Der Antrag wurde ja auch explizit nicht formal abgelehnt, nicht aus inhaltlichen Gründen, sondern aufgrund dessen, dass Rainer nicht geantwortet hat auf die Post der BLM an seine Adresse.

" In Sachen # Drachenlord 1. # Livestream ist aus formalen Gründen untersagt worden. Antrag auf # Rundfunkzulassung enthielt nicht alle erforderlichen Unterlagen. Sie wurden trotz Nachfrage nicht nachgereicht. Eine weitergehende inhaltliche Prüfung hat deshalb nicht stattgefunden."

Das hat doch nichts miteinander zu tun. Rainerle brauchte die Lizenz auch schon VOR dem vermeintlich falschen Antrag, nur jetzt ist die BLM eben aufmerksam auf ihn geworden. Formell brauchte er ihn schon seit Jahren, nur hat die Behörde bisher nichts gefordert, jetzt tut sie es aber. das ist der ihr zustehende Ermessensspielraum.

Ich verstehe deinen Einwand nicht. Wieso kann diese Behörde nicht das Streamen verbieten?

Du hast es doch in den ersten Zeilen gut dargestellt: Behörde wird aufmerksam, Behörde verbietet, da sie der Meinung ist, das eine Lizenz nötig.

Habe gerade das Video von so einem Anwalt gesehen, der den Fall Drachenlord zerpflückt und auch allgemein erklärt. Unter dem Punkt “Redaktionell aufbereitet” fällt man wohl auch recht flott. Auch wenn das Erzählte schwachsinnig erscheint, kann die eigene Meinung zu einem Thema schon darunter fallen.

Mir wäre es auf jeden Fall neu, das eine Behörde nicht selbstständig tätig werden dürfte. Wieso auch?

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Ja eben. Die Feststellung dass jemand eine Lizenz braucht, ist ja logischerweise gleichzeitig das Verbot unter den selben Bedingungen ohne Lizenz zu senden.

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So wie ich das verstanden habe braucht Rainer nicht als Person eine Lizenz, sondern sein Kanal (aka Sender) braucht eine. Die Lizenz wurde aber für seinen YT-Kanal abgelehnt und nicht für seinen Younow-Kanal. Zumindest ausgehend davon, was Rainer erzählt. Also frage ich mich wiederum, was die BLM geprüft haben will.

Auch sehe ich hier die BLM in der Beweispflicht und die meisten Punkte, die eine Lizenz voraussetzen, sind bei Rainer mehr als strittig, außer eben die Sache mit den theoretisch >500 Zuschauern.

Die ganze Argumentation der BLM steht und fällt eigentlich mit dieser Zuschauergrenze. Nicht nur bei Rainer, sondern bei allen, die eine Lizenz benötigen würden.

Amdersrum, für VoD braucht niemand eine Lizenz.

Das war eben ein Formaler Entscheid. Drache kann dagegen vorgehen.

Nö, das ist sogar der einzige Punkt der 1a klar ist. Für mehr als 500 Personen technisch zugänglich ist auf jeder Streamingplattform erfüllt.

Solmecke hat sich ja bereits geäußert, die Schwelle für „redaktionellen“ Inhalt ist sehr niedrig und schon gegeben, wenn man ein Lied ankündigt. Sendeplan reicht auch, wenn man angibt „gleich geht der Stream los“ (macht DL auch häufig). und Regelmäßigkeit trifft bei Drache defintiv zu, er streamte fast jeden Tag.

Ich verstehe nicht, was du zu argumentieren versuchst. Die Behörde hat eine Entscheidung in ihrem Ermessen getroffen, das ist so zulässig. Drache muss nun eben in Widerspruch gehen. Läuft jeden tag so in jeder Behörde ab.

Ja eben, darum geht es doch. Laut Rainers Aussage wurde von einem Haider eine Lizenz auf den Namen seines YT-Kanals beantragt.

Genau das habe ich doch geschrieben und würden die Streamingplattformen eine Option anbieten, dass die Zahl der Zuschauer auf Wunsch auf 500 beschränkt ist, dann wäre die ganze Lizenz-Geschichte hinfällig.

Ergo steht und fällt alles mit genau diesem Punkt. Bei den anderen Punkten kann man, wie man sieht, drüber streiten. Was Solmecke sagt ist auch nicht in Stein gemeißelt, sondern er legt nur da, wie man es sehen könnte, wenn man es ganz kleinkariert betrachtet.

Nein auf „Drachenlord“ Nichts heißt momentan so bei ihm. weder YT noch YN. Was er vorliest lautet „Der Fernsehkanal Drachenlord“. Wir kennen jedoch nicht den ganzen Text. Ich bezweifle, dass eine simple Namensänderung die Lizenzfrage aufheben würde. Ich gehe davon aus, dass sein „Konzept“ derzeit schlicht untersagt ist; also fett rumsitzen und Leute beleidigen.

Was die BLM wohl tut, sie wendet Gesetz an. Der Ball liegt auf Draches Seite.

edit: vllt will die BLM das Gesetz ja sogar abschaffen/ändern und provoziert ein Gerichtsurteil im Sinne der Streamer… :smiley:

Ist ja auch egal wie was jetzt aktuell heißt. Fakt ist wohl, dass keine Lizenz für seinen Younow-Kanal beantragt wurde.

Vermutlich nicht, aber gut möglich, sofern es sich um einen komplett anderen/neuen Account handelt. Im Umkehrschluss kann Rainer sicherlich auch nicht pauschal eine (1) Lizenz beantragen und dann mehrere Kanäle betreiben, weil jeder Kanal ja wieder auf die Kriterien der BLM geprüft werden müsste.

Sie interpretiert schwammige Gesetze nach ihren Gunsten. So sieht es derzeit für mich aus. Mir geht es da auch eher allgemein ums Thema, allerdings ist Rainer ja jetzt nun mal leider der prominenteste Fall. Mir wäre auch lieber, wenn das Thema ein anderer YTler öffentlich exerzieren würde.