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Echt, verschwindet nicht? Nur gut, dass ich nie gesagt habe, dass es verschwindet. Aber als jemand, der „Little Britain“ mit „Jud Süß“ vergleicht, hast du natürlich keinerlei Verständnis dafür, dass ich in meiner Argumentation Extrembeispiele wie Bücherverbrennung verwendet habe. :sweat_smile:

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Ich sage ja, du windest dich darum.

Du hast ein sehr pauschales Konzept aufgestellt. Kunst ist Kunst und damit geschützt.

Richtig.

Der Unsinn, den du im restlichen Beitrag geschrieben hast, spielt sich allerdings wieder mal nur in deiner Fantasie ab. :wink: Wenn es deiner schwachen Argumentation hilft, Dinge zu erfinden, sei es dir dennoch gegönnt.

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Dann bekackt dich nicht, dass ich mit Jud Süß ankommen. Das ist keine Gleichsetzung, sondern stellt auf Probe, ob du wirklich konsequent bist.

Ja, das gilt auch für „Jud Süß“. Ansonsten konsequenterweise bitte „Star Wars“ einstampfen.

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Ne. Ich habe ja ein Verständnis, wo man sich jedes Werk einzeln anschaut und bewertet.

Kann man nur, wenn das Werk anschaubar ist. „Jud Süß“ ist meines Wissens nach in Deutschland nicht erhältlich. Man kann den wohl nur als Import bekommen. In meinen Augen ein Fehler.

Ich meinte damit nicht, dass du speziell nun alles leicht zugänglich bewerten können musst. Ob und wie ein Vertrieb Sinn macht und ob eine Firma mit solchen Inhalten assoziiert werden will, ist halt auch etwas, was Vertriebe entscheiden müssen.

„Jud Süß“ ist in Deutschland nicht für den Vertrieb freigegeben:

„Jud Süß“ ist ein Vorbehaltsfilm der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung. Er gehört damit zum Bestand der Stiftung, ist nicht für den Vertrieb freigegeben, und darf nur mit Zustimmung und unter Bedingungen der Stiftung gezeigt werden.

Quelle: Jud Süß (1940) – Wikipedia

Ja, und? Sind die Rechteinhaber, oder?

Wenn ein Film nicht für den Vertrieb freigegeben ist, kann ein Vertrieb auch nicht entscheiden, ob er den Film vertreiben will. Die Murnau Stiftung ist kein Vertrieb. Insofern ist deine Aussage in Bezug auf „Jud Süß“ völliger Unsinn. Jedenfalls was Deutschland betrifft. Sorry, Dude.

Die Stiftung übernahm 1966 die Filmmaterialien (samt den dazugehörigen Auswertungsrechten) der mit dem Gesetz zur Abwicklung und Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens vom 5. Juni 1953 aufgelösten deutschen Filmproduktionsgesellschaften, d. h. der Universum Film AG, der Ufa-Filmkunst GmbH, der Terra, der Tobis, der Bavaria und der Berlin-Film GmbH, einschließlich der Nachkriegsproduktion der Ufa-Filmkunst GmbH und der Bavaria. Darunter finden sich Filmklassiker wie Metropolis, Die Nibelungen, Das Cabinet des Dr. Caligari, Der blaue Engel, Die Drei von der Tankstelle, Münchhausen, Große Freiheit Nr. 7 und Helden von Regisseuren wie Friedrich Wilhelm Murnau, Fritz Lang, Ernst Lubitsch, Detlef Sierck, Helmut Käutner und Wolfgang Staudte.[1]

Sorry dude.

Eine Stiftung ist kein Vertrieb, mein Guter. :wink: Sind zwei unterschiedliche Rechtsformen. Es ist durchaus möglich, dass es Vertriebe gibt, der aus dieser Stiftung hervorgegangen sind. Da die Stiftung den Vertrieb des Films jedoch verweigert, hätte bspw. auch Universum Film keinerlei Möglichkeiten, den Film zu vertreiben. Deine Aussage „Ob und wie ein Vertrieb Sinn macht und ob eine Firma mit solchen Inhalten assoziiert werden will, ist halt auch etwas, was Vertriebe entscheiden müssen.“ ist somit in Bezug auf diese Situation unzutreffend.

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Das ist kein Widerspruch und geht auch völlig am Thema vorbei. Diese Stiftung ist der Rechteinhaber und sind damit diejenigen, die über die Verbreitung entscheiden.

Diese Stiftung ist kein Vertrieb und auch keine Firma. Sie kooperiert mit Vertrieben, bspw. mit Universum Film. Letzterer gehört zu Leonine Distribution. Doch weder UF noch LD können als Vertrieb darüber entscheiden, ob sie „Jud Süß“ in ihren Katalog aufnehmen wollen. Kein Vertrieb in Deutschland kann das. Insofern ist das in diesem Fall nicht „etwas, was Vertriebe entscheiden müssen“. Deine Worte, Dude. :innocent:

Das ist halt von überhaupt keiner Relevanz für mein Argument, dass der Rechteinhaber darüber entscheidet, was gemacht wird. Nicht dass ich dir überhaupt zustimme bei deiner komischen Differenzierung. Habe kein Bock nach genauen rechtlichen Konstrukten und Definitionen zu googlen, wenn es überhaupt keine Relevanz hat, außer um mir zu zeigen, dass ich hier gerade vielleicht das falsche Wort verwendet habe.

Doch, es macht für deine Argumentation schon einen großen Unterschied, ob wir über einen kommerziellen Vertrieb oder über Stiftungsinteressen sprechen. Du kanntest die Sachlage bei „Jud Süß“ bisher nicht, hast es für deine Argumentation jedoch trotzdem verwendet. Nun kennst du die Sachlage. Ich wiederum kann nur nochmal betonen, dass ich die Entscheidung der Murnau-Stiftung für falsch halte. Gerade diese Stiftung hat umfassende Erfahrungen mit historisch reflektierten Film-Editionen.

:laughing: :laughing:

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Immer noch null Argumente. Außer du willst sagen, dass alles gewinnorientiert sein muss, damit man eine Entscheidung treffen darf.

Du bist derjenige, der in seiner „Argumentation“ nur gewinnorientierte Rechtsformen aufgezählt hat. Es bleibt dabei: Kein Vertrieb und keine Firma kann in Deutschland über die Veröffentlichung von „Jud Süß“ entscheiden. Dir fehlte zu dem Zeitpunkt, als du ihn in deine Argumentation aufgenommen hast, jede Menge wichtiges Hintergrundwissen zu diesem Film. Ich glaube, das gilt genauso für viele andere Themen, über die du vollmundig redest, ohne wirklich etwas darüber zu wissen.