Sebastian Bartoschek vs Holger Kreymeier

(In dem Artikel geht es um den Plan der Band in den USA durchzustarten.)
Aber nochmal, SCHEISS FREIWILD!!1

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Ich finde Holger sollte sein Antwortvideo auf Twitter verbreiten. @Fernsehkritiker

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Bild-Journalist ist wirklich ein schönes Oxymoron.

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Seine Doktorarbeit als “Witz” zu bezeichnen ist schon ein ziemlich starkes Stück. Magst du deine Kritik vielleicht etwas elaborieren? Kleiner Tipp von jemandem, der die Arbeit gelesen hat: Verzerrungen der Stichprobe werden ausgiebig diskutiert. Repräsentativität des Datensatzes wird an keiner Stelle auch nur im Ansatz impliziert.

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Ich habe gerade gesehen, dass Bartoschek neulich im Livestream über Kontaktschuld geredet hat. Kurz gesagt: Er ist dagegen.

“Diese Kontaktschuld, du kennst jemanden, der jemanden kennt, und damit macht sich irgendwer irgendeiner Sache schuldig. Also diese Kontaktschuldsache, finde ich, nimmt halt auch in den letzten Wochen und Monaten überhand. Man sollte da, finde ich, auch sehr klar trennen zwischen den Ebenen.” (Sebastian Bartoschek, Livestream vom 1. Juni 2018, ab 9:04)

“Jemand ist für das verantwortlich, was er selber tut, und nicht für das, was jemand, den er kennt, bei jemandem sieht, den er kennt.” (10:27)

(Kontaktschuld ist natürlich nicht sein Argument bei der Anzeige, aber man könnte sie als Außenstehender als Motivation vermuten, denn sonst wäre es treffender, Facebook als untätigen Plattformbetreiber anzuzeigen.)

Das greift wohl, in Bartoscheks Denken, nicht in dieser Causa. Holger kennt Adrian Rothweiler ja nicht (persönlich), duldet aber, als Hausherr seiner Facebook-Seite, dessen Äußerungen (wobei das auch nicht ganz stimmt).

Als ich das hier lesen musste, habe ich auch direkt an die Szene gedacht… und an diese.

Holger, du hast in deinem Video souverän geantwortet und am Ende nüchtern gesagt „wir werden sehen, wie es weitergeht.“ Das finde ich sehr professionell. Ich hoffe, dass für dich alles gut ausgeht und die Staatsanwaltschaft die Sache als Killefit bewertet und einstellt. Bzgl. der Antwort auf die Spendenfrage muss ich aber noch eine Kleinigkeit schreiben. Dazu zitiere ich mich mal selbst:

Unabhängig davon, dass ein Prozess noch weit entfernt ist, unabhängig davon, dass man der Meinung ist, dass man „das Ding“ „sowieso“ gewinnt und unabhängig davon, ob die Anschuldigung sehr weit hergeholt ist oder nicht, zeugen solche überheblichen Äußerungen von ziemlicher Naivität - insbesondere, wenn man in der Vergangenheit bei juristischen Bewertungen schon mehrfach so deutlich daneben lag. Ein einfaches „Davon gehe ich nicht aus“ oder ein „wir werden sehen, wie es weitergeht“ wären nicht so krawallig und würden auch hier die nötige Professionalität und den nötigen Respekt vor der Justiz zeigen.

Sollte die Justiz es zulassen, das sie als willfäriger Erfüllungsgehilfe für eine kurzsichtige Vendetta eines Ex-Bildredakteurs dient und nicht erkennt, dass es hier keinesfalls um die Unterbindung von Holocaustleugnungen geht, sondern um eine möglichst effektive Diffamierung eines erklärten Erzfeindes - dann hat die Justiz auch keinen Respekt verdient. Hier kann es eigentlich wirklich nur einen richtigen Sieger geben, wenn in diesem Land noch ansatzweise etwas wie Fairness herrscht.

Ich finde es wirklich beeindruckend, dass es Leute gibt, die den Blödsinn, den Bartokek da auftischt, wirklich glauben und sich von der angeblich so “juristisch unklaren Lage” beeindrucken lassen - gut das Holger das nicht macht.
Man stelle sich ja einfach mal den gegenteiligen Fall vor, Holger würde kein Recht bekommen. Dann würde das nach außen die verheerende Signalwirkung haben, dass man nur die richtige Keule rauskramen muss, um seinen Gegner im Internet massiv schaden zu können und man dann für seinen primitiven Racheakt auch noch auf Rückendeckung der Justiz zählen kann. Ich kann wirklich nur hoffen, dass das nicht so kommen wird, denn das wäre tatsächlich ein handfester Skandal, wenn jemand mit solchen erbärmlichen Taktiken von Diffamierungen, Lügen, Unterstellungen, Diskreditierung und geschäftsschädigenden Aussagen auch noch ohne weiteres durchkommen würde.

Hast du immer noch nicht kapiert, dass die Frage der Motivation hinter der Anzeige keine Rolle spielt bei der Frage, ob von Seiten Holger irgendein Fehlverhalten vorlag?

Und hast du eigentlich einen guten Vorschlag, wie zukünftig Seitenbetreiber für Inhalte von Usern auf ihrer Seite haften sollen? Oder soll das fallengelassen werden? Und lassen wir das dann z.B. auch für Verlage fallen?

Das du es immer noch nicht verstanden hast… Die Frage der Motivation spielt hinter der Anzeige von Bartokek vielleicht keine Rolle, aber auch nur, weil die Anzeige schon ergangen ist. Die Abwägung, diese Anzeige auch in ein Strafverfahren umzuwandeln, ist hingegen eine ganz andere Aufgabe, die der Staatsanwaltschaft obliegt. Und gerade weil es sich hier um eine Anschuldigung handelt, die einen extremen sozialen Effekt ausüben würde (und das schon bereits beim öffentlichen Ausspruch der Anschuldigung) und man ja genau das verhindern will, wofür Basti hier die Staatsanwaltschaft missbrauchen will, wird man eben die von mir genannten Aspekte alle betrachten: 1. Warum erst jetzt? 2. Warum nicht den Übeltäter selbst? Und 3. Die Aussagen im Video. Das dürfte alles klar bezeugen, dass die Motivation hier nicht so selbstlos und hehr ist, wie man vielleicht im ersten Moment denken mag. Und hier bleibt meine Aussage bestehen, man kann nur hoffen, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht in so eine infantile Vendetta einmischt und erkennt, dass sie hier ausgenutzt werden soll, um jemanden zu diskreditieren. Mehr habe ich nicht gesagt.

Es ist wirklich niedlich, dass du darin immer noch das irgendwie hehre Ziel siehst, es ginge darum, eine juristische Fragestellung und Schuldfrage zu lösen und nicht einzig und allein um die Diffamierung von Holger.

Investiert man da als StA echt so viel Zeit bevor es offiziell weiterverfolgt wird? (Videos gucken und w/e)

Das Problem ist, dass die Behörden dazu verpflichtet sind, Anzeigen zu verfolgen, sofern sie einen Anfangsverdacht klar ersichtlich haben. Das geht halt darum, dass man entsprechend Belege und Beweise anbringt und die müssen nach einer ersten Sichtung ausreichen, damit sich die Justiz tatsächlich mit diesem Kindergarten beschäftigen muss. (Edit) Da muss dann der Anfangsverdacht erst ausreichen, als Hürde, dass überhaupt eine Ermittlung daraus wird. Das kann man nicht so generalisiert sagen, ob das der Fall ist und hängt dann auch von der konkreten Tatunterstellung ab, die jetzt am Ende in der Anzeige steht. da gilt halt “10 Juristen, 1000 Meinungen”. Sofern der gegeben sein sollte, was ich jetzt nicht einschätzen kann, würde eine Ermittlung begonnen werden.

Ob daraus sich dann daraus ein Strafverfahren ergibt, wird dann am Ende der Ermittlungen festgestellt. Und da geht es dann tatsächlich auch um diese ganzen Aspekte, die hier genannt werden. Man darf also davon ausgehen, dass dieser Mensch wegen seinen Rachegelüsten unsere sowieso schon überlastete Justiz mit diesem Blödsinn belastet. Und natürlich wird sich dann die StA überlegen, ob das ein ausreichender Grund ist, letztendlich ist es auch dem StA dann überlassen, welches Vergehen man dann vorwirft. Und da werden alle diese Aspekte auch eingefordert werden, also die Frage, ob auch der Übeltäter selbst angezeigt wurde, ob Löschfunktionen vorgenommen wurden und wieso man damit zwei Jahre wartet und wieso diese Anzeige nach zwei Jahren Wartezeit mit persönlichen Streitpunkten der Streitparteien erfolgt.

Das einzige, was sein könnte, ist das Holger Ärger wegen der Verantwortung von Inhalten bekommt, aber hier ist dann auch noch wichtig, ob es eine öffentliche Seite oder ein privates Profil mit beschränktem Zugang war, auch hier gibt es ja unterschiedliche Behauptungen beider Parteien. Dennoch wird das dann gegeneinander abgewogen und deshalb kann man auch davon ausgehen, dass eine Unterlassungserklärung wegen Verleumdung (Ich gehe mal davon aus, dass hier keine Anzeige erfolgt, weil hier eine direkte Betroffenheit vorliegt im Gegensatz zu Bartoschek) etc. seitens Holger auch mehr Erfolgsaussichten hat, weil man diese ganzen Punkte natürlich in der Argumentation auch anführen kann und das auch sehr schlüssig wirkt .

Aber machen wir uns allgemein nichts vor, dieser Clinch ist im Allgemeinen nichts, womit man unsere Strafverfolgungsbehörden von ihrer wirklich wichtigen Arbeit abhalten sollte, aber so ist das jetzt leider, weil dort von Sebastian der Rubikon überschritten wurde.

Man sollte das “wie Männer” bei einem Bier klären, selbst wenn man danach feststellt, dass man sich einfach so weit wie möglich aus dem Weg geht und das Thema damit gegessen ist. Das wäre für ALLE Beteiligten tatsächlich die beste, erwachsenste und reifste Lösung.

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„Vor Gericht und auf hoher See“ sag ich da nur. Möglich ist alles in Deutschland.

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Kannst du mir erklären, wieso Holger meint, dass er keine Kohle brauch? Auch wenn er gewinnt, muss er doch anfangs ordentlich blechen oder?

Vielleicht spielen die sozialen Auswirkungen eine Rolle, das ist zumindest denkbar. Beim Rest habe ich massive Zweifel. Das würde doch maximal eine Rolle spielen, wenn es um eine Straftat von A gegen B geht, B diese anzeigt und dann würde man sich das vielleicht fragen. So ist das aber nur als Hinweis zu verstehen und was diesen Hinweis motiviert, sollte egal sein, solange keine größere Funktion von Bartoschek als alleiniger Zeuge vorhanden ist. Und nach dem Anzeigentext, den man im Video sehen konnte, hat Bartoschek wohl in der Anzeige einfach den damaligen Vorgang inhaltlich knapp beschrieben und auch den eigentlichen Urheber genannt.

Ich würde erwarten, und so sollte es sein, dass die Staatsanwaltschaft sich nüchtern einfach die Screenshots anschaut und das ganzen Trara drumrum erstmal ignoriert und auf Grundlage ihrer eigenen Betrachtung eine Entscheidung trifft, ob da für irgendeinen Straftatbestand ein Anfangsverdacht vorhanden ist.

Wie gesagt: Die Motivierung hinter der Anzeige interessiert mich nicht, weil ich sie für unerheblich für das Grundproblem halte. Und wenn die Justiz dann wirklich urteilen sollte, dann weil das Gericht nach aktueller Rechtsauffassung tatsächlich der Meinung ist, dass gegen das Gesetz verstoßen wurde. Und wenn das stört, dann müssen die Gesetze angepasst werden. Ein Teil der Unsicherheit in diesem Fall ergibt sich aus dem Grundproblem, dass unsere Gesetze nicht dem Internetzeitalter angepasst wurden und man als Normalbürger kaum noch einen Überblick hat, wo man als Betreiber und Verantwortlicher einer Internetseite überhaupt haftet und wo nicht.

Eigentlich erst dann, wenn es zu einem Verfahren kommt, vorher kostet das soweit ich weiß nur den Steuerzahler Kohle. Ob er jetzt die Gegenklage einreicht wg. Verleumdung weiß ich nicht, dafür werden dann natürlich Kosten auf ihn zu kommen. Ich kann schon die Kritik etwas verstehen, dass gerade angesichts der Historie von MG/FKtv bzgl Rechtsstreitigkeiten etwas weniger laissez-faire angebracht wäre, allerdings würde ich wie gesagt erst mal infrage stellen, unter welchem Aspekt Holger denn jetzt angezeigt wurde. Der Titel „im Zusammenhang mit Holocaustleugnung“ war ja nur zur Diffamierung,aber mit einer Anzeige gibt man ja im Grunde nichts anderes ab als eine Kenntnis einer begangenen Straftat. Und das wäre dann allerhöchstens das, womit man ihn in Verbindung bringen könnte und selbst dann muss man eigentlich noch juristisch prüfen, ob eine dümmliche Aussage eines dümmlichen idioten, der Holocaust habe nicht stattgefunden „in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt“ erfolgt ist. Wie gesagt, die Hürden, die daran angelegt werden, sind nicht ohne Grund hoch, weil auch dem Rechtsstaat klar ist, dass dieser Gesetzestext ein Stück weit Artikel 5 GG kontrakariert:

Zusammenfassung

Neben Meinungen sind vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG aber auch Tatsachenmitteilungen umfasst, da und soweit sie Voraussetzung für die Bildung von Meinungen sind beziehungsweise sein können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Nicht mehr in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen hingegen bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptungen, da sie zu der verfassungsrechtlich gewährleisteten Meinungsbildung nichts beitragen können (vgl. BVerfGE 61, 1 <8>; 90, 241 <247>). Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, dass darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet. Im Einzelfall ist eine Trennung der tatsächlichen und der wertenden Bestandteile nur zulässig, wenn dadurch der Sinn der Äußerung nicht verfälscht wird. Wo dies nicht möglich ist, muss die Äußerung im Interesse eines wirksamen Grundrechtsschutzes insgesamt als Meinungsäußerung angesehen werden, weil andernfalls eine wesentliche Verkürzung des Grundrechtsschutzes drohte (vgl. BVerfGE 61, 1 <9>; 90, 241 <248>).

Bei Auslegung und Anwendung der die Meinungsfreiheit einschränkenden Vorschriften haben die Gerichte jedoch im Einzelfall ihrerseits wiederum dem eingeschränkten Grundrecht Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung, die in der freiheitlichen Demokratie zu einer grundsätzlichen Vermutung für die Freiheit der Rede in allen Bereichen führen muss, auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt. Zwischen Grundrechtsschutz und Grundrechtsschranken findet eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass die Schranken zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Grenzen setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der grundlegenden Bedeutung dieses Grundrechts im freiheitlich demokratischen Staat ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzender Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 <208 f.>; BVerfGE 124, 300 <332 u. 342>). Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund, diese zu beschränken.

openJur

Doch das spielt schon eine Rolle, wenn daraus erwachsen soll, dass Holger wegen Mittäterschaft/Störerhaftung der Holocaustleugnung angezeigt werden soll. Das geht aus dem Video ja nicht genau hervor, ich schließe das aber aus den Aussagen Bartoscheks. Da muss man halt zum einen sehr wohl betrachten, aus welchem Grund die StA jetzt aktiv werden soll - und das ausgerechnet bei Holger allein und nicht beim Verursacher der Tat. Zum anderen muss man auch betrachten, dass auch dann die Tat als solche, die Holger ja nicht verhindert haben soll, überhaupt eine Tat ist. Und da greift meiner Meinung nach schon noch der Schutzraum der Meinungsfreiheit, sofern es sich um eine private Facebook-Seite handelt. Sollte es hier also wirklich zum Verfahren kommen, müsste man überhaupt erst einmal klären, wer hier die Verantwortung zum Entfernen des Inhaltes trägt. Die Holocaustleugnung an sich, ohne die Erfüllung der volksverhetzung (§130 StGB) ist wie oben im Ausschnitt markiert noch nicht zwangsläufig und automatisch ein Rechtsbruch. Eben weil diese Abwägung auf vielerlei Ebenen schwierig ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass es hier ernsthaft zu einem Verfahren gegenüber Holger kommt, sondern vielmehr der Übeltäter - wenn überhaupt - selbst zur Verantwortung gezogen wird. Und genau in dieser Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und §130 StGb wäre dann überhaupt zu klären, ob es zwangsläufig den Nutzer einer Seite dazu verpflichtet, solche Inhalte zu entfernen, selbst wenn sie nicht zwangsläufig rechtswidrig sind (Das müsste man dann auch analysieren).

Daraus schließend würde ich sagen, dass die Gegenanzeige wegen Verleumdung hier wesentlich leichter greift, aus die sich Bartoschek vielleicht noch wegen juristischen Unwissen rausreden kann, allerdings ist es schon ein ziemlicher Hammer, sich nicht mal fünf Minuten darüber zu informieren (als Journalist(!) wohlgemerkt) welche Konsequenzen dieses Handeln hat und welche Konsequenzen auch für Holger daraus erwachsen. Weder ist die rechtliche Grundlage klar, noch hat er abgewogen, ob eine Veröffentlichung der Anzeige inklusive verleumderischer Wortwahl wirklich sinnhaft ist. Hier kann man argumentativ relativ gut belegen, dass die Auswirkungen der Anschuldigung ihm nicht nur irrelevant scheinen, sondern auch in Verbindung mit der am Montag zur Klage gebracht haben wollenden „Beleidigung“ billigend in Kauf genommen wurde.

Ich meine, kann man von einem erwachsenen Menschen nicht erwarten, dass man sich vorher anschaut, auf welcher rechtlichen Basis man jemanden an den Pranger stellen will, noch dazu mit einem der heftigsten Unterstellungen von Gedankenverbrechen, die dieser Staat kennt?

Nachtrag: Und es sollte natürlich klar sein, aber wer den Holocaust leugnet, ist zu allererst ein blinder Vollidiot, der sich mit seinen Aussagen schon selbst für eine ernsthafte Diskussion disqualifiziert. Müssen wir glaube ich nicht drüber reden - aber diese Haltung, die Bartoschek hier hat, dass jede Art von solcher Meinungsäußerung „illegal“ und somit zu ahnden und jeder, der sich dagegen stellt auch rechtsbrüchig wird, ist einfach falsch und wird nicht mal in Karlsruhe getragen. Er hat Holger ja wegen Imp und Dorian angegriffen, wegen Aussagen, die bis heute aus dem Kontext gerissen werden, an sich aber keine falsche Überlegung sind, wie ja diverse Urteile des BVerfG zu diesem Themenbereich zeigen. Sind nun die Verfassungsrichter ebenfalls rechte Trolle, wie die „Logik“ der selbsternannten Nazijäger behaupten würden?

Ich verstehe nicht, warum das der Fall sein sollte. Die Staatsanwaltschaft wird sich nicht fragen, warum sie JETZT aktiv werden sollte. Die wird sich fragen, ob irgendein Anfangsverdacht einer Straftat beim beschriebenen Vorgang vorliegt und sich dann die mit größter Wahrscheinlichkeit mitgeschickten Screenshots anschauen. Die sollte es wenig interessieren, wen genau Bartoschek mit welchem Straftatbestand genannt hat, sondern die machen ihr eigenes Ding aus der Mitteilung. Eine Anzeige ist eben keine Klageschrift und Fehler bei der Anzeigeerstattung führen nicht dazu, dass die Staatsanwaltschaft auf einmal Straftaten ignorieren kann, von der sie Kenntnis erhalten hat. Alles andere wäre ja auch irgendwie höchst probematisch.

In den letzten Sekunden des Videos von Bartoschek kann man Teile der Anzeige sehen. Im Punkt „Sachverhalt“ schrieb wohl Bartoschek:

"Am 12.2.2016 erfolgte ein Dialog mit Hr. Holger Kreymeier auf der Social Media Plattform Facebook. Er ist auf auf [Link] öffentlicht nach wie vor online nachlesbar.
In diesem Dialog leugnete eine andere Person („Adrian Rothweiler“) den Holocaust. Herr Kreymeier wurde darauf meinerseits hingewiesen. Weder distanzierte er sich von der Leugnung, noch löschte er diese. Herr Kreymeier ist bundesweit bekannter Journalist, weswegen auch sein Facebook-Profil, auch von ihm so benannt, als öffentlicher Raum genutzt wird.
Meines Erachtens ist H…

An der Stelle endet dann das Video. Die Staatsanwaltschaft bekommt die Basisinformation, um den Fall irgendwie strafrechtlich verorten zu können und sollte sich dann selbst Gedanken machen, ohne größeren Einfluss von der Meinung von Bartoschek.

Ich habe es heruntergeladen, wenn wir dasselbe meinen.

com-2018-07-23-13-08-46-116

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