Schluss mit den Grundrechten

Viele Leute wollen unbedingt ins Fernsehen - koste es, was es wolle. Die Klauseln sind alle hart an die Grenze zur Sklavenhaltung, würde man diese überschreiten, es würden sich trotzdem tausende finden, die alles unterschrieben.

“Bin ich jetz in’ Fernsehn?”

Hier ist noch ein ähnlicher Text, in dem es um eine Castingvereinbarung für die Sendung X-Factor geht:

http://www.medienpiraten.tv/blog/?p=1501

Naja, ich empfinde kein sonderliches Mitleid für Menschen die sich freiwillig prostituieren. Zudem empfinde ich auch die eine oder andere Vertragsklausel als gar nicht sooooo unüblich:

[i]“Für den Fall, dass der Produzent den Produktionszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verlegen muss, wird der Vertragspartner alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem daraus erwachsenden Änderungsbedarf des Produzenten entsprechen zu können.”

>>> Sie tanzen gefälligst nach unserer Pfeife. Zumutbarkeit ist ein weit dehnbarer Begriff, damit können Sie sich also nicht mehr wehren gegen unser Diktat.[/i]

Naja, das steht in so gut wie jedem Arbeitsvertrag drin. Ich verpflichte mich beispielsweise arbeitsvertraglich zu Auslandsreisebereitschaft; in meinem Arbeitsvertrag ist festgeschrieben, daß ich meinen Urlaub “in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber” nehmen muß, im Klartext “wenn zuviel zu tun ist ist nix mit Urlaub”, ich halte dies für normal.

[i]“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Produzent ihn während des Produktionszeitraumes mit einem Kamerateam ständig (abgesehen von den Zeiten der faktisch in Anspruch genommenen Nachtruhe) begleitet und Aufnahmen (Bild, Film und Ton) von ihm erstellt.”

>>> Wenn wir wollen, kommen wir auch mit unter die Dusche und aufs Klo. Und faktisch in Anspruch genommene Nachtruhe heißt: Du pennst dann, wenn wir es dir erlauben![/i]

Das sollte selbstverständlich sein, es ist ja gerade der Sinn der Verblödungsformate.

[i]“Der Vertragspartner soll während des Produktionszeitraumes frei agieren und dabei lediglich mit der Kamera begleitet werden. Der Produzent wird dem Vertragspartner dementsprechend keine von ihm zu sprechenden Texte vorgeben. Der Produzent wird dem Vertragspartner bei Bedarf inhaltliche Vorschläge unterbreiten. Nimmt der Vertragspartner diese Vorschläge an, so geschieht dies auf rein freiwiliger Basis.”

>>> Wir haben aber den längeren Atem. Wenn uns also Ihr Statement auch beim 20. Mal nicht passt, dann drehen wir es eben noch ein 21. und 22. Mal - bis Sie, natürlich vollkommen freiwillig, endlich einlenken und das sagen, was wir gern von Ihnen hören möchten.[/i]

Ebenso, auch dies sollte jedem klar sein, der im Verblödungsfernsehen zu sehen ist.

[i]“Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass während des Produktionszeitraumes ggf. auch solche Aufnahmen entstehen, die den Vertragspartner in einer ihm selbst nicht gefallenden Art und Weise präsentieren.”

>>> Das sind uns sogar die liebsten Aufnahmen. Im Grunde tun wir alles dafür, damit wir solche Aufnahmen bekommen. Denn Sie sind ja schließlich das Opfer, Sie wissen es bloß noch nicht.[/i]

dto.

[i]“Auch wenn die Produktion einen Dokumentationscharakter haben soll, so ist für diese und deren Publikumserfolg doch wesentlich, dass die mitwirkenden Protagonisten ein hohes Maß an Aktivität und Engagement aufweisen. Der Vertragspartner ist sich hierüber bewusst und wird sich entsprechend einsetzen.”

>>> Darunter verstehen wir, dass Sie zwar nur mit der Kamera begleitet werden, aber trotzdem nicht tun und lassen können, was Ihnen gerade so passt. Ihr Leben ist uns doch viel zu langweilig, als dass wir daraus einen Publikumserfolg machen könnten.[/i]

dto.

[i]“Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.”

>>> Wir können manipulieren wie es uns passt - und Sie können uns gar nichts![/i]

Ja, und jeder, der solche Sendungen schon mal für 5 Minuten sah weiß das. Und es ist nun wirklich davon auszugehen, daß jemand der daran mitwirkt sich solchen Mist schon einmal ansah.

[i]“Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.”

>>> SIE dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen - wir hingegen schon![/i]

Das ist eine selbstverständlichkeit, daß sowas im Vertrag drinsteht. Hoffte der Blogautor eine Klausel zu finden die zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auffordert?

[i]“Im Übrigen unterliegt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Geheimhaltung. Der Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegt der Vertragspartner auch im Hinblick auf seine Mitwirkung an der Produktion, den Inhalt der Produktion sowie die Verhältnisse des Produzenten. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.”

>>> Sie haben gefälligst die Schnauze zu halten - für immer und ewig. Ein Wort über die Schweinerei, die wir mit Ihnen veranstaltet haben - und Sie kriegen eine Klage an den Hals![/i]

Auch das ist in vielen Verträgen eine Selbstverständlichkeit. Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch in Verträgen zwischen dem Unternehmen für das ich arbeite und den Kunden steht soetwas ähnliches drin.

[i]“Wirkt der Vertragspartner nicht oder nicht vollständig nach Maßgabe dieses Vertrages an der Produktion mit, so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Etwas anderes gilt, sofern und soweit der Vertragspartner unverschuldet verhindert ist.”

>>> Falls Sie vorzeitig zu Tode kommen, müssen Sie uns keinen Schadensersatz zahlen. Ansonsten gilt: Spuren Sie oder zahlen Sie![/i]

Nein, da steht "etwas anderes gilt wenn unverschuldet … alles andere wäre auch unzulässig.

Ich möchte hier keineswegs die “Produktionsgesellschaften für Verblödungsfernsehen” in Schutz nehmen, halte aber auch deren Protagonisten für wenig schützenswert. (Im übrigen arbeite ich keinesfalls für irgendwelche derartigen Gesellschaften sondern in einer komplett anderen Branche).

Also eigentlich ist der Vertrag rechtlich ziemlich sauber. Es ist eine Absicherung. Es ist ein gewöhnlicher Vertrag, der nuneinmal klarstellt, dass die Teilnahme an so einer Produktion auch Pflichten beinhaltet. Der Vertragspartner erhält schließlich Geld dafür, wieviel Tatsächlich lässt sich den veröffentlichten Klauseln nicht entnehmen, genausowenig, für wie lange der Vertragspartner eingespannt wird. Ob der Vertragspartner nun eine Woche oder ein Jahr begleitet wird, lässt sich hieraus nicht ableiten. Wieviel Geld er dafür bekommt ebenfalls nicht. Zu den einzelnen Punkten:

“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass er nähere Informationen zu dem der Produktion zugrundeliegenden Format erst nach Beginn der Dreharbeiten erhalten wird.”

Dient dem Schutz des Produktes. Wenn alles vorher erzählt wird, könnte er das Konzept weitergeben.

“Für den Fall, dass der Produzent den Produktionszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verlegen muss, wird der Vertragspartner alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem daraus erwachsenden Änderungsbedarf des Produzenten entsprechen zu können.”

Die Klausel besagt verlegen muss. Dies setzt zwingendere Gründe vorraus, als ich habe jetzt keine Lust. Im Regelfalle werden entsprechende Termine eng geplant, um möglichst wenig leerlauf zu haben. Aber es kann natürlich etwas dazwischen kommen. Und dann kann man nicht ohne Hauptdarsteller drehen.

“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Produzent ihn während des Produktionszeitraumes mit einem Kamerateam ständig (abgesehen von den Zeiten der faktisch in Anspruch genommenen Nachtruhe) begleitet und Aufnahmen (Bild, Film und Ton) von ihm erstellt.”

Ist nuneinmal die Notwendige Einverständniserklärung für das Filmen. Die muss er abgeben.

“Der Vertragspartner soll während des Produktionszeitraumes frei agieren und dabei lediglich mit der Kamera begleitet werden. Der Produzent wird dem Vertragspartner dementsprechend keine von ihm zu sprechenden Texte vorgeben. Der Produzent wird dem Vertragspartner bei Bedarf inhaltliche Vorschläge unterbreiten. Nimmt der Vertragspartner diese Vorschläge an, so geschieht dies auf rein freiwiliger Basis.”

Kann man vielfältig interpretieren, entweder ein wir wollen sie authentisch oder eben wie im Blogtext.

“Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass während des Produktionszeitraumes ggf. auch solche Aufnahmen entstehen, die den Vertragspartner in einer ihm selbst nicht gefallenden Art und Weise präsentieren.”

Auch diese Einverständnisserklärung ist nuneinmal notwendig, damit der Sender wirklich alles verwerten kann. Der Produzent braucht diese Einverständnisserklärung, denn er will ja auch die negativen seiten zeigen.

“Auch wenn die Produktion einen Dokumentationscharakter haben soll, so ist für diese und deren Publikumserfolg doch wesentlich, dass die mitwirkenden Protagonisten ein hohes Maß an Aktivität und Engagement aufweisen. Der Vertragspartner ist sich hierüber bewusst und wird sich entsprechend einsetzen.”

Wir brauchen eben keine Doku über jemanden, der 14 Stunden am Schreibtisch sitzt und dannach schlafen geht.

“Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.”

Die Einverständniserklärung zur Nachbearbeitung. Ohne die gehts nicht. Das Material muss ja irgendwie auf Sendetaugliches Format gebracht werden.

“Die Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 4.1 wird zu 100% nach Erstellung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Beendigung des Produktionszeitraumes fällig, vorausgesetzt, der Vertragspartner hat bis zum Ende des Produktionszeitraumes vertragsgemäß an der Produktion mitgewirkt.”

Wer vorher abspringt bekommt kein Geld, dass ist überall so.

“Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.”

Der Vertragspartner darf sich selbst im Fernsehen lächerlich machen soviel er will, aber er darf keinen anderen mitreinziehen. Das ist die Absicherung des Produzenten. Denn wenn der Vertragspartner natürlich einfach losgeht und jemanden lächerlich macht, dann ist er auch dafür verantwortlich.

“Im Übrigen unterliegt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Geheimhaltung. Der Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegt der Vertragspartner auch im Hinblick auf seine Mitwirkung an der Produktion, den Inhalt der Produktion sowie die Verhältnisse des Produzenten. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.”

Geheihaltungsklauseln sind nichts unrechtes, sie werden sehr oft verwendet. Und das deren Gültigkeit auch über den Zeitraum der Vertragserfüllung hinausgeht ist auch nichts ungewöhnliches.

“Von etwaigen diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner den Produzenten auf erstes Anfordern frei und ersetzt dem Produzenten sämtliche Schäden und Kosten (inklusive sämtlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten), die bei dem Produzenten mit der Geltendmachung solcher Ansprüche einhergehen.”

Wenn der Vertragspartner irgendwas kaputt gemacht hat, kommt er auch selber dafür auf. Wenn er jemanden vor der Kamera lächerlich gemacht hat haftet er im Falle einer klage. Diese Passage ist allerdings aus dem zusammenhang gerissen, den die „diesbezüglich geltent gemachten Ansprüche“ werden sicherlich vorher definiert worden sein.

“Wirkt der Vertragspartner nicht oder nicht vollständig nach Maßgabe dieses Vertrages an der Produktion mit, so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Etwas anderes gilt, sofern und soweit der Vertragspartner unverschuldet verhindert ist.”

Also der Produzent kommt, mit Kamerateam und aller Organisation und dann sagt der Hauptdarsteller : „ich habe keine Lust.“ Dann muss er nuneinmal dafür zahlen, dass Produzent und Kamerateam umsonst angereist sind, und einen Tag vergeuden. Das ist ein entstandener Schaden. Wenn der Hauptdarsteller krank wird oder einen unfall hat, dann ist das unverschuldet.

Der Vertrag, zumindest die gezeigten Auszüge dürften trotz der sarkastischen Interpretation des Fernsehkritikers durchaus rechtskräftig sein. Es ist eine Absicherung des Produzenten, dass der Hauptdarsteller ben wirklich mitmacht und dabei sich so verhält, dass keine rechtsansprüche dritter entstehen. Der Hauptdarsteller erhält dafür finanzielle entschädigung über deren höhe er sich vorher mit dem Produzenten einig geworden ist. An diesen Klauseln ist nichts rechtlich verwerfliches, sie lassen sich aber überspitzt interpretieren.

“Der Produzent plant, eine TV-Dokumentationsreihe zu dem Thema ‘Wenn Kinder lange zu Hause wohnen bleiben’ auf der Grundlage eines von Walt Disney entwickelten Formates zu erstellen.”

Kann mir mal einer Erklären was das bedeutet?
Eine Dokumentation ist doch eine Aufzeichnung von Realen Geschehnissen im Alltäglichen Leben die dann von einen Sprecher Kommentiert werden. Oder eine Auflistung von Realen Geschehnissen welche dann in Akten oder Büchern niedergeschrieben werden. Alles hat eines gemeinsam es Passiert Wirklich und es wird nichts dazu Erfunden oder es werden Dinge Veranstaltet die so nie Passiert wären wenn das „ Team“ nicht anwesend gewesen wäre, ich könnte mich auch Irren. Aber was hat diese Produktion mit einer Dokumentation zu tun? Für mich ist das eher eine Roman Verfilmung mit Leienschauspielern.

Ich entnehme aus dem Text das man Versucht aufzuzeigen was mit den Menschen Passiert wenn sie zu lange zu Hause Leben (Was aber ziemlich unsinnig ist, weil wir alle zu Hause Wohnen, zu Hause ist das wo wir gerade Leben und auch wenn man Erwachsen ist, ist man das Kind von seinen Eltern). Und man versuchen will aufzuzeigen wie sie Leben und ihr Tagewerk nachgehen. Und sie dann mal Versuchsweise in eine Andere Umgebung steckt um zu sehen was Passiert. Und dann die Geschehnisse ungeschönt auf die Matscheibe bringt so wie sie Passiert sind, was ja dann OK wäre.

Ich find das sehr Verwirrend.

Also so ein Vertrag wäre es eigentlich mal wert vor Gericht überprüft zu werden.

Vor allen Dingen diese Formulierung

„Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.“

macht mir ein wenig Bauchschmerzen. Das Verträge eine Geheimhaltungsklausel haben ist nicht problematisch, das Problem liegt hier aber viel mehr in der unbegrenzten Geheimhaltungsfrist.

Und diese Klausel

„Von etwaigen diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner den Produzenten auf erstes Anfordern frei und ersetzt dem Produzenten sämtliche Schäden und Kosten (inklusive sämtlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten), die bei dem Produzenten mit der Geltendmachung solcher Ansprüche einhergehen.“

Bezieht sich wohl auf diesen Teil, oder?

„Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.“

Und noch etwas:

„Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.“

Diese Klausel ist für die Produktionsfirma essentiell notwendig. Wird ihnen dieses Recht nicht eingeräumt, könnte der Gefilmte hinterher Urheberrechtliche Ansprüche ggü. der Produktionsfirma geltend machen. Wie die Produktionsfirma dieses Recht natürlich ausnutzt, sieht man ja in der Folge…

Generell werden derartige Sendungen im Fernsehen immer mit Doku-SOAPS bezeichnet. D.h., es sind Seifenopern (wenn ich es mir erlauben darf, mich dieses Wortes zu bedienen), die im Stil einer Dokumentation gehalten sind. Und Seifenopern sind immer gescriptet :smiley: Da es aber im Stil einer Dokumentation ist, hat die Firma (über Biegen und Brechen und Khorintenkoterei natürlich) in gewisser Weise das Recht, den Anspruch zu erheben, es eine „TV-Dokumentationsreihe“ zu nennen :wink:

Schlussendlich: Alles Geschwafel, dessen einziger Sinn es ist, den Leser zu verwirren.

Ich bin immer noch Verwirrt.

Wenn ich einen Vertrag unterschreibe der Sagt ich nehme an einer Dokumentation teil, sollte es doch auch so sein, oder nicht?
So wie ich das sehe steht da nirgends das es sich um eine Gescriptete Soap handelt.

Ich bin immer noch Verwirrt.

Wenn ich einen Vertrag unterschreibe der Sagt ich nehme an einer Dokumentation teil, sollte es doch auch so sein, oder nicht?
So wie ich das sehe steht da nirgends das es sich um eine Gescriptete Soap handelt.

Nein, denn die Falschbezeichnung schadet dem wirksam werden des Vertrages icht.

Ich zitier mal:

„Der Produzent wird dem Vertragspartner dementsprechend keine von ihm zu sprechenden Texte vorgeben. Der Produzent wird dem Vertragspartner bei Bedarf inhaltliche Vorschläge unterbreiten. Nimmt der Vertragspartner diese Vorschläge an, so geschieht dies auf rein freiwiliger Basis.“

Und nun stell dir vor, daß der Produzent die quasi permanent „inhaltliche Vorschläge“ unterbreitet, und die „freiwillige Basis“ darauf beruht, daß du genervt aufgibst, weil der dir zum dreißigsten Mal sagt, wie es besser währe.
Obwohl er dich wahrscheinlich einfach anlügt: „Mach es! Es steht so im Vertrag!“. Denn wie Christian schon schrieb, hatte er ja keine Kopie des Vertrages in der Hand bis er sich wirklich darum gekümmert hat. Und die meisten scheinen den Vertrag ja auch nicht zu lesen. :wink:

Ich finde es nicht o.k. wenn hier einer schreibt, die Leute seien selber schuld, wenn sie sowas unterschreiben und sie seien ja nur aus Geldgier in die Falle getappt.
Fuer jemanden ohne Arbeit sind 500 Euro eine Menge Geld:
dafuer kriegt man was Ordentliches zum Anziehen, gute Photos und anstaendige Bewerbungsmappen.
Und niemand kann etwas dafuer, wenn er mit etwas weniger Intelligenz gesegnet ist.
Wenn du ordentlich betrogen wirst, sagt auch kein Gericht: “Selber schuld, dass du auf den reingefallen bist!”.
Gesetze muessen auch die Schwachen schuetzen.
Niemand kann etwas dafuer, doof zu sein.
Es sucht sich keiner aus, wie intelligent er ist!
Und wer weiss, was den Leuten verbal mitgeteilt wurde.
Es liegt in der Natur des Menschen, anderen Leuten zu vertrauen.
Und die wenigsten sind so paranoid, dass sie solche Klauseln von vorneherein ernst nehmen.

Schön, das Fernsehkritik.tv auf BILDBlog.de erwähnt wird:

http://www.bildblog.de/15817/dokusoaps- … aler-neda/

Dass ist halt ein richtig professioneller Vertrag einer Produktion.
Wasnglaubt ihr denn wie das Zugeht.
Der Büger ist aus unser Sicht das BELOGEN UND BETROGEN WIRD.
Der Mensch dienst uns wie der Stahl dem Schiffsbauer.

Ich studiere zwar noch nicht lange - aber ist so ein Vertrag nicht sittenwidrig und somit nichtig? Kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Richter gibt, der damit Probleme hätte.

Ich finde es nicht o.k. wenn hier einer schreibt, die Leute seien selber schuld, wenn sie sowas unterschreiben und sie seien ja nur aus Geldgier in die Falle getappt.

Ich schon.

Fuer jemanden ohne Arbeit sind 500 Euro eine Menge Geld:
dafuer kriegt man was Ordentliches zum Anziehen, gute Photos und anstaendige Bewerbungsmappen.

Für jemanden mit Arbeit sind 500 Euro ebenso eine Menge Geld. Dafür kriegt man einen mittelmäßigen Flatscreen und 20 Pullen Korn. Gut, es ist unverschämt zu postulieren derjenige der an einer Dokusoap mitwirkt würde sich von den 500 Euro eben einen Flatscreen und 20 Pullen Korn kaufen, denn vermutlich hat er die Kohle schon für Kleidung gute Photos und Bewerbungsmappen verpulvert.

Und niemand kann etwas dafuer, wenn er mit etwas weniger Intelligenz gesegnet ist.
Wenn du ordentlich betrogen wirst, sagt auch kein Gericht: „Selber schuld, dass du auf den reingefallen bist!“.
Gesetze muessen auch die Schwachen schuetzen.
Niemand kann etwas dafuer, doof zu sein.
Es sucht sich keiner aus, wie intelligent er ist!

Den Schutz gibt es, dann ist man ‚unmündig‘ und somit ‚nicht geschäftfähig‘. Alle anderen handeln eigenverantwortlich. Ich persönlich würde mir möglichst vorbehalten eigenverantwortlich zu handeln und mir möglichst weder von Anita und schon gar nicht vom Staat sagen lassen was ich unterschreiben darf und was ‚besser für mich ist‘. Ohnehin ist ‚betrogen‘ derjenige wer ‚unter Vorspielung falscher oder unterdrückung wahrer Tatsachen‘ um sein Geld gebracht wird. Und Du kannst mal ganz schwer davon ausgehen daß diejenigen, die sich bereit finden im 'Verdummungsfernsehen aufzutreten schon vorher mal Verdummungsfernsehen sahen - also wissen worauf sie sich einlassen.

Und wer weiss, was den Leuten verbal mitgeteilt wurde.
Es liegt in der Natur des Menschen, anderen Leuten zu vertrauen.
Und die wenigsten sind so paranoid, dass sie solche Klauseln von vorneherein ernst nehmen.

Nun mal im Ernst, zum einen weiß derjenige, daß er an einer Dokusoap mitwirken soll, er kennt mutmaßlich auch Dokusoaps. Mit welchen Versprechungen mag er gelockt worden sein? „Du wirst reich und berühmt!“?
Deine Annahme, daß es in der Natur des Menschen liegt anderen Menschen die irgendwas erzählen und einem dann einen Vertrag unter die Nase halten zu vertrauen ist etwas sehr weltfremd, und schon gar nicht sind Menschen paranoid die etwas unterschreiben und es zeitgleich nicht ernst nehmen. Eine Rat für’s Leben ist alles ernstnehmen was man denn unterschreibt, auch wenn andere einen für paranoid halten.

Ich studiere zwar noch nicht lange - aber ist so ein Vertrag nicht sittenwidrig und somit nichtig? Kann mir nicht vorstellen, dass es keinen Richter gibt, der damit Probleme hätte.

Welche Klausel soll denn sittenwiedrig sein? Im übrigen bin ich mir fast sicher, daß der Vertrag zum Abschluß eine ‚salvatorische Klausel‘ enthält, die ausschließt daß der ganze Vertrag nichtig würde.

Und die wenigsten sind so paranoid, dass sie solche Klauseln von vorneherein ernst nehmen.

Wie, lieber Chef? Ich soll jetzt für mein Gehalt wirklich 40 Stunden pro Woche arbeiten??? Sorry, aber ich bin doch nicht so paranoid zu glauben, daß du solche Klauseln ernst meinst. :roll:

Ist toll, dass ihr alle so super-clever seid und euch nie verarschen lassen wuerdet.
Aber nicht jeder ist mit einer Eintrittskarte fuer Mensa auf die Welt geschickt worden.
Mir tun die Leute leid, die in solchen Doku-Soaps mitmachen.
Sie glauben wahrscheinlich daran, dass da wirklich die Realitaet gezeigt wird.
Und sie glauben, bei ihnen koennen sie dem Fernsehen zeigen, dass es auch “normale” Leute da draussen gibt.
Und sie koennen sich nicht vorstellen, dass diese “Haertefaelle”, die in den Klauseln angesprochen werden, fuer sie selbst gelten koennten.
Nein, ich wuerde meine Visage nicht fuer 500 Euro vor eine Kamera zerren lassen. Auch nicht fuer 10000 wie bei “mein neuer Freund”.
Trotzdem tun mir die Leute leid, die es nicht besser wissen und nicht soviel Glueck hatten im Leben.

Ich finde es auch nicht richtig, abschätzig über Leute zu reden, die reingefallen sind, bzw. sich in eine solche Situation reindrängen lassen. Ok, auch ich würde niemals freiwillig in einer solchen Sendung mitmachen, dafür hab ich mich schon oft genug anderswo übers Ohr hauen lassen. Auch obwohl ich es besser wusste. Und ich glaube jeder von ewuch hat schonmal so einen Fehler gemacht und war hinterher ziemlich klein mit Hut, dass es ausgerechnet euch passieren muss.
Klar, ins Fernsehen zu gehen und so einen Vertrag zu unterzeichnen ist nen riesen Schritt, da denkt man vorher schon nach, aber ganz ehrlich. Man hat es eilig, man steckt in der Klemme, alle reden auf einen ein, man macht gerade fünf Dinge gleichzeitig und schon sitzt man in der Scheiße. Jeder der hier von sich behaupten würde, er wäre noch nie aufs Kreuz gelegt worden, ist einfach nicht groß genug das zuzugeben, und hat sich hinterher wahrscheinlich eingeredet, dass alles nach Plan gelaufen ist.

Welche Klausel soll denn sittenwiedrig sein? Im übrigen bin ich mir fast sicher, daß der Vertrag zum Abschluß eine ‚salvatorische Klausel‘ enthält, die ausschließt daß der ganze Vertrag nichtig würde.

Salvatorische Klauseln sind schön - aber meines Wissens nicht immer wirksam. Treu und Glauben sowie sittliche und moralische Maßstäbe sind natürlich so weit oder eng, wie ein Richter sie individuell auslegt. Aber zumindest die Umleitung aller Haftungsansprüche gegen den Darsteller scheint mir sehr bedenklich.
Obwohl ich natürlich auch weiß, dass an diesem Vertrag mit Sicherheit eine Horde Anwälte mit Praxiserfahrung gearbeitet haben, und er somit wohl entgegen aller ersten Überraschungen wasserdicht ist.

@ Anita und Woodstock:
Natürlich habt ihr recht.

Und ich hoffe, daß ihr meinen vorherigen Post nicht missverstanden habt.
Ich wollte nur sagen:
Wer sich einen solchen Vertrag durchliest und DENNOCH unterschreibt, der wagt sich wirklich was!
Aber wie gesagt, die meisten würden es eher nicht machen. Denke ich zumindest…

Und genau deswegen versuchen solche Skandal-Sendungen, die ‚Opfer‘ am durchlesen zu hindern und zum schnellen Unterschreiben zu bewegen.
Und was eignet sich da besser, als Druck erzeugen bzw. Psychospielchen?
Genau das bewegt die Menschen diesen Vertrag zu unterschreiben, ohne ihn ganz durchgelesen zu haben.
Das funktioniert bei den meisten Menschen leider.
Da man denen mehr oder weniger sagt:
„Entweder sie spuren oder wir blasen die Sache ab und sie können das Geld vergessen!“
Und glaubt mir, wenn der Druck zu groß wird, werden selbst die stärkeren Menschen schwach.

Tut mir leid, daß ich meinen Post nochmal aufgerollt habe.
Aber ich wollte so Missverstände aus dem Weg schaffen. :wink:

Wenn man es sich mal genau überlegt greifen diese Sendungen aus dieselben Mittel zurück, wie 9Live.
Dort werden Menschen auch durch Druck, Psychospielchen u.A. manipuliert.
Ist hier nicht anderes. Nur das es beim Vertrag-Unterschreiben stattfindet und nicht in der Mattscheibe.