Naja, ich empfinde kein sonderliches Mitleid für Menschen die sich freiwillig prostituieren. Zudem empfinde ich auch die eine oder andere Vertragsklausel als gar nicht sooooo unüblich:
[i]“Für den Fall, dass der Produzent den Produktionszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verlegen muss, wird der Vertragspartner alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem daraus erwachsenden Änderungsbedarf des Produzenten entsprechen zu können.”
>>> Sie tanzen gefälligst nach unserer Pfeife. Zumutbarkeit ist ein weit dehnbarer Begriff, damit können Sie sich also nicht mehr wehren gegen unser Diktat.[/i]
Naja, das steht in so gut wie jedem Arbeitsvertrag drin. Ich verpflichte mich beispielsweise arbeitsvertraglich zu Auslandsreisebereitschaft; in meinem Arbeitsvertrag ist festgeschrieben, daß ich meinen Urlaub “in Abstimmung mit meinem Arbeitgeber” nehmen muß, im Klartext “wenn zuviel zu tun ist ist nix mit Urlaub”, ich halte dies für normal.
[i]“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Produzent ihn während des Produktionszeitraumes mit einem Kamerateam ständig (abgesehen von den Zeiten der faktisch in Anspruch genommenen Nachtruhe) begleitet und Aufnahmen (Bild, Film und Ton) von ihm erstellt.”
>>> Wenn wir wollen, kommen wir auch mit unter die Dusche und aufs Klo. Und faktisch in Anspruch genommene Nachtruhe heißt: Du pennst dann, wenn wir es dir erlauben![/i]
Das sollte selbstverständlich sein, es ist ja gerade der Sinn der Verblödungsformate.
[i]“Der Vertragspartner soll während des Produktionszeitraumes frei agieren und dabei lediglich mit der Kamera begleitet werden. Der Produzent wird dem Vertragspartner dementsprechend keine von ihm zu sprechenden Texte vorgeben. Der Produzent wird dem Vertragspartner bei Bedarf inhaltliche Vorschläge unterbreiten. Nimmt der Vertragspartner diese Vorschläge an, so geschieht dies auf rein freiwiliger Basis.”
>>> Wir haben aber den längeren Atem. Wenn uns also Ihr Statement auch beim 20. Mal nicht passt, dann drehen wir es eben noch ein 21. und 22. Mal - bis Sie, natürlich vollkommen freiwillig, endlich einlenken und das sagen, was wir gern von Ihnen hören möchten.[/i]
Ebenso, auch dies sollte jedem klar sein, der im Verblödungsfernsehen zu sehen ist.
[i]“Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass während des Produktionszeitraumes ggf. auch solche Aufnahmen entstehen, die den Vertragspartner in einer ihm selbst nicht gefallenden Art und Weise präsentieren.”
>>> Das sind uns sogar die liebsten Aufnahmen. Im Grunde tun wir alles dafür, damit wir solche Aufnahmen bekommen. Denn Sie sind ja schließlich das Opfer, Sie wissen es bloß noch nicht.[/i]
dto.
[i]“Auch wenn die Produktion einen Dokumentationscharakter haben soll, so ist für diese und deren Publikumserfolg doch wesentlich, dass die mitwirkenden Protagonisten ein hohes Maß an Aktivität und Engagement aufweisen. Der Vertragspartner ist sich hierüber bewusst und wird sich entsprechend einsetzen.”
>>> Darunter verstehen wir, dass Sie zwar nur mit der Kamera begleitet werden, aber trotzdem nicht tun und lassen können, was Ihnen gerade so passt. Ihr Leben ist uns doch viel zu langweilig, als dass wir daraus einen Publikumserfolg machen könnten.[/i]
dto.
[i]“Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.”
>>> Wir können manipulieren wie es uns passt - und Sie können uns gar nichts![/i]
Ja, und jeder, der solche Sendungen schon mal für 5 Minuten sah weiß das. Und es ist nun wirklich davon auszugehen, daß jemand der daran mitwirkt sich solchen Mist schon einmal ansah.
[i]“Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.”
>>> SIE dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen - wir hingegen schon![/i]
Das ist eine selbstverständlichkeit, daß sowas im Vertrag drinsteht. Hoffte der Blogautor eine Klausel zu finden die zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten auffordert?
[i]“Im Übrigen unterliegt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Geheimhaltung. Der Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegt der Vertragspartner auch im Hinblick auf seine Mitwirkung an der Produktion, den Inhalt der Produktion sowie die Verhältnisse des Produzenten. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.”
>>> Sie haben gefälligst die Schnauze zu halten - für immer und ewig. Ein Wort über die Schweinerei, die wir mit Ihnen veranstaltet haben - und Sie kriegen eine Klage an den Hals![/i]
Auch das ist in vielen Verträgen eine Selbstverständlichkeit. Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch in Verträgen zwischen dem Unternehmen für das ich arbeite und den Kunden steht soetwas ähnliches drin.
[i]“Wirkt der Vertragspartner nicht oder nicht vollständig nach Maßgabe dieses Vertrages an der Produktion mit, so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Etwas anderes gilt, sofern und soweit der Vertragspartner unverschuldet verhindert ist.”
>>> Falls Sie vorzeitig zu Tode kommen, müssen Sie uns keinen Schadensersatz zahlen. Ansonsten gilt: Spuren Sie oder zahlen Sie![/i]
Nein, da steht "etwas anderes gilt wenn unverschuldet … alles andere wäre auch unzulässig.
Ich möchte hier keineswegs die “Produktionsgesellschaften für Verblödungsfernsehen” in Schutz nehmen, halte aber auch deren Protagonisten für wenig schützenswert. (Im übrigen arbeite ich keinesfalls für irgendwelche derartigen Gesellschaften sondern in einer komplett anderen Branche).