Salvatorische Klauseln sind schön - aber meines Wissens nicht immer wirksam.
Sehen wir es mal grob gesprochen so: Wenn die ‚salvatorische Klausel‘ besagt „Der Vertrag behält seine Rechtswirksamkeit auch wenn einzelne Bestandteile unwirksam sind.“ kann man ausschließlich den Vertrag für unwirksam erklären, wenn man nachweisen kann, daß man ohne die unwirksame Klausel den Vertrag nicht geschlossen hätte. Das fällt den meisten Leuten schwer. Strittig sind lediglich Passi, die vom ‚Ersetzen der unwirksamen Klausel gegen irgendetwas was dem nahekommt‘ sprechen, da gab es m.E. schon Urteile die dies für unwirksam erklärten (was im übrigen wenn der vorbenannte Bestandtei drinnesteht nicht augenblicklich den gesamten Vertrag unwirksam werden läßt.
Treu und Glauben sowie sittliche und moralische Maßstäbe sind natürlich so weit oder eng, wie ein Richter sie individuell auslegt.
Dazu muß er erst mal her, der Richter. Und zuvor der Kläger selbstverständlich, der klagt … nur mit welcher Zielsetzung? Klagen kann
a) Wenn der potentielle Doku-Soap-Star Mist baute und die Produktionsfirma Geld haben möchte die Produktionsfirma. Die sagt dann "Der Beklagte hat Mist gebaut und belegte nicht, daß er dies ‚nicht unverschuldet‘ (im übrigen die einzige wirkliche Finte, doch dazu später) tat und in dem Vertrag zwischen dem Beklagten und uns ist vereinbart daß der Beklagte für diese Schäden haftbar ist. Der gute deutsche Richter mag das ‚nicht unverschuldet‘ tatsächlich als nicht zulässige Finte erkennen - dann bleibt die Produktionsgesellschaft auf dem Schaden sitzen - oder eben nicht - dann latzt der Beklagte Doku-Soap-Star (und kann sich so einen Drehtag vermutlich nicht so eben ‚leisten‘)
b) Wenn die Produktionsgesellschaft nicht zahlt kann der Doku-Soap-Star das Honorar einklagen. Das tut er mit recht hohen Erfolgsaussichten.
Aber zumindest die Umleitung aller Haftungsansprüche gegen den Darsteller scheint mir sehr bedenklich.
Nein, das einzige was umgeleitet oder besser umgekehrt wird ist die Beweislast. Doku-Soap-Star ist haftbar wenn er ‚nicht unverschuldet‘ einen Schaden herbeiführte. Ob dies so zulässig ist oder nicht wird ‚Glückssache‘ sein. M.E. schneidet sich die Produktionsgesellschaft hiermit aber in’s eigene Fleisch, da eben diese Klausel es ist, die eben der Produktionsgesellschaft Nutzen bringen soll, wenn der Doku-Soap-Star’ Mist baut, und wenn man sich hierbei in die Gefahr begibt, daß die Haftung entfällt und ein böswilliger Richter sagt „Na klar, dann haftet er da es sich quasi um ein Arbeitsverhältnis handelt nur bei Vorsatz, weis das mal nach.“ schaut auch der mit allen Wassern gewaschene Produktionsgesellschaftsanwalt sehr sparsam aus der Wäsche.
Soweit war dies reichlich ‚on Topic‘, ich erlaube mir einen kleinen Ausflug ‚querfeldein‘ zum Thema Menschen müssen vor dem was sie unterzeichnen geschützt werden - und dies auch noch anhand eines ‚selbsterlebten Beispiels‘ das absolut nichts mit Fernsehen zu tun hat:
Vor kurzem entsandt mein Arbeitgeber jede Menge ‚Monteure‘ nach Frankreich, sie sollten ein kleines Stahlwerk bauen. Jeder dieser Monteure war gewöhnt und begeistert davon „jede Menge Überstunden zu machen“, einige von ihnen wegen der monatlichen Raten für’s Haus darauf angewiesen, man kalkuliert wenn man „regelmäßig Überstunden macht“ mit dem ‚sehr hohen‘ Gehalt was sich jedesmal zum Monatsende einstellt"; zudem sind Leute die auf Auslandsmontage fahren ohnehin nicht begeistert wenn sie allzulange im Hotel abhängen müssen, sie sind im Ausland um ‚Kohle zu machen‘. Was passierte? Der französische Staat mag es nicht wenn Monteure länger arbeiten, er mag es erst recht nicht, wenn Monteure an französischen Feiertagen arbeiten. Die Folge war:
- Arbeitgeber sauer, massive Aufstockung des Personals wegen Termindrucks
- Monteure sauer, da keine Überstunden nebst zulagen, Monteure z.T. an französischen Feiertagen in einem Hotelzimmer fremdsprachiges und somit unverständliches Fernsehprogramm inklusive
Allerdings hat der französische Staat die Monteure vor allem Unbill geschützt, insbesondere vor den Dingen, vor denen sie nie im Leben geschützt werden wollten.
Darum bin ich eher skeptisch bei Aussagen die von einigen Vorrednern vorgebracht wurden; wenn jemand nach ‚Schutz‘ ruft, obgleich sich der ‚Doku-Soap-Star‘ nichts besseres vorstellen kann sich vor anderen zum Affen zu machen ist dies m.E. albern, ich erkenne nicht, daß die Produktionsfirma den Doku-Soap-Star täuscht, vielmehr spricht sie sogar davon, daß der ‚Doku-Soap-Star‘ ggf. nicht in einer ihm selbst nicht gefallenden Art und Weise präsentiert wird (vulgo ‚sich zum Affen macht‘). Niemand sollte ihn aufhalten.