Schluss mit den Grundrechten

Diskussion über den Blog-Artikel: Schluss mit den Grundrechten

In Folge 40 zeige ich Ihnen in einem Beitrag, wie es hinter den Kulissen der Kabel1-Dokusoap “Schluss mit Hotel Mama” zugeht. Wie viele Menschen in diesem Land muss es geben, die gern, ähnlich wie Protagonist Christian, öffentlich darüber aufklären würden, wie sehr sie vom Fernsehen missbraucht worden sind (anders kann man das ja nicht nennen). Die meisten allerdings haben Angst davor - denn sie haben alle einen Knebelvertrag unterschrieben, der ihnen fast schon die Luft zum Atmen nimmt. Es ist ein Vertrag, der dem Produzenten quasi Narrenfreiheit einräumt, dem Protagonisten aber beinahe alle Rechte nimmt. Mir liegt so ein Vertrag vor. Aus rechtlichen Gründen kann ich ihn nicht zum Download anbieten, möchte aber gern ein paar Punkte daraus zitieren.Der Vertrag ist acht Seiten lang und umfasst 43 Einzelpunkte! Hier ein paar Auszüge - und meine dazugehörige Interpretation:

“Der Produzent plant, eine TV-Dokumentationsreihe zu dem Thema ‘Wenn Kinder lange zu Hause wohnen bleiben’ auf der Grundlage eines von Walt Disney entwickelten Formates zu erstellen.”

>>> Walt Disney ist ja bekanntermaßen harmlose Familienunterhaltung. Das ist also was ganz Nettes und Kuscheliges, bei dem Sie hier mitmachen. Sie brauchen den Vertrag eigentlich gar nicht mehr weiterzulesen.

“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass er nähere Informationen zu dem der Produktion zugrundeliegenden Format erst nach Beginn der Dreharbeiten erhalten wird.”

>>> Kaufen Sie erstmal die Katze im Sack und unterschreiben Sie. Wir wären ja blöd, Ihnen schon vorher zu verraten, wie sehr wir Sie verarschen wollen.

“Für den Fall, dass der Produzent den Produktionszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verlegen muss, wird der Vertragspartner alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem daraus erwachsenden Änderungsbedarf des Produzenten entsprechen zu können.”

>>> Sie tanzen gefälligst nach unserer Pfeife. Zumutbarkeit ist ein weit dehnbarer Begriff, damit können Sie sich also nicht mehr wehren gegen unser Diktat.

“Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass der Produzent ihn während des Produktionszeitraumes mit einem Kamerateam ständig (abgesehen von den Zeiten der faktisch in Anspruch genommenen Nachtruhe) begleitet und Aufnahmen (Bild, Film und Ton) von ihm erstellt.”

>>> Wenn wir wollen, kommen wir auch mit unter die Dusche und aufs Klo. Und faktisch in Anspruch genommene Nachtruhe heißt: Du pennst dann, wenn wir es dir erlauben!

“Der Vertragspartner soll während des Produktionszeitraumes frei agieren und dabei lediglich mit der Kamera begleitet werden. Der Produzent wird dem Vertragspartner dementsprechend keine von ihm zu sprechenden Texte vorgeben. Der Produzent wird dem Vertragspartner bei Bedarf inhaltliche Vorschläge unterbreiten. Nimmt der Vertragspartner diese Vorschläge an, so geschieht dies auf rein freiwiliger Basis.”

>>> Wir haben aber den längeren Atem. Wenn uns also Ihr Statement auch beim 20. Mal nicht passt, dann drehen wir es eben noch ein 21. und 22. Mal - bis Sie, natürlich vollkommen freiwillig, endlich einlenken und das sagen, was wir gern von Ihnen hören möchten.

“Der Vertragspartner ist sich darüber bewusst und damit einverstanden, dass während des Produktionszeitraumes ggf. auch solche Aufnahmen entstehen, die den Vertragspartner in einer ihm selbst nicht gefallenden Art und Weise präsentieren.”

>>> Das sind uns sogar die liebsten Aufnahmen. Im Grunde tun wir alles dafür, damit wir solche Aufnahmen bekommen. Denn Sie sind ja schließlich das Opfer, Sie wissen es bloß noch nicht.

“Auch wenn die Produktion einen Dokumentationscharakter haben soll, so ist für diese und deren Publikumserfolg doch wesentlich, dass die mitwirkenden Protagonisten ein hohes Maß an Aktivität und Engagement aufweisen. Der Vertragspartner ist sich hierüber bewusst und wird sich entsprechend einsetzen.”

>>> Darunter verstehen wir, dass Sie zwar nur mit der Kamera begleitet werden, aber trotzdem nicht tun und lassen können, was Ihnen gerade so passt. Ihr Leben ist uns doch viel zu langweilig, als dass wir daraus einen Publikumserfolg machen könnten.

“Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.”

>>> Wir können manipulieren wie es uns passt - und Sie können uns gar nichts!

“Die Aufwandsentschädigung gemäß Ziffer 4.1 wird zu 100% nach Erstellung einer schriftlichen Zahlungsaufforderung mit Beendigung des Produktionszeitraumes fällig, vorausgesetzt, der Vertragspartner hat bis zum Ende des Produktionszeitraumes vertragsgemäß an der Produktion mitgewirkt.”

>>> Wer nicht spurt, kriegt auch kein Geld - und wir wissen, wie geil Sie auf die 500 Euro sind!

“Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.”

>>> SIE dürfen nicht die Persönlichkeitsrechte anderer verletzen - wir hingegen schon!

“Im Übrigen unterliegt der Vertragspartner der Verpflichtung zur Geheimhaltung. Der Verpflichtung zur Geheimhaltung unterliegt der Vertragspartner auch im Hinblick auf seine Mitwirkung an der Produktion, den Inhalt der Produktion sowie die Verhältnisse des Produzenten. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.”

>>> Sie haben gefälligst die Schnauze zu halten - für immer und ewig. Ein Wort über die Schweinerei, die wir mit Ihnen veranstaltet haben - und Sie kriegen eine Klage an den Hals!

“Von etwaigen diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner den Produzenten auf erstes Anfordern frei und ersetzt dem Produzenten sämtliche Schäden und Kosten (inklusive sämtlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten), die bei dem Produzenten mit der Geltendmachung solcher Ansprüche einhergehen.”

>>> Falls es juristischen Ärger gibt, zahlen SIE - auch wenn wir das Verfahren verlieren sollten.

“Wirkt der Vertragspartner nicht oder nicht vollständig nach Maßgabe dieses Vertrages an der Produktion mit, so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Etwas anderes gilt, sofern und soweit der Vertragspartner unverschuldet verhindert ist.”

>>> Falls Sie vorzeitig zu Tode kommen, müssen Sie uns keinen Schadensersatz zahlen. Ansonsten gilt: Spuren Sie oder zahlen Sie!

Das ist doch mal ein interessanter Einblick in das Geschäftsgebahren moderner Privat-TV-Stationen. “Ed-TV” war echt gestern, heute haben wir eine neue “Qualität” erreicht.

Besten Dank für das Veröffentlichen. Die Kommentare zu den einzelnen Punkten decken sich mit meinen Gedanken!

Ich habe ja mit einer Menge Einschränkungen und Verpflichtungen in solchen Verträgen gerechnet, DAS HIER ist aber wirklich jenseits von Gut und Böse :smt011

Vielen Dank, dass dieser Auszug hier veröffentlicht wurde :smt023

Das erste was mir in den Sinn kommt, ist

Wie kann so ein Vertrag, der inhaltlich sehr einseitig ist und dem mitmachenden Protagonisten eigentlich mehr verbietet als zugesteht, rechtlich wirksam sein? mir geht da die Floskel “unangemessen benachteiligt” durch den Kopf…

Wie kann es sein, dass ein Vertrag, dessen Details erst nach Unterschrift bekannt werden, schon vorher zum gültigen rechtsgültigen Vertragsinhalt werden können?

das müsste doch juristisch zumindest schwebend unwirksam sein.
Es müsste doch ein leichtes sein, solche Verträge anzufechten, da diese doch oft gegen moralische Dinge verstoßen.
Nur weil man etwas unterschreibt, heißt das doch nicht, dass man alles mit sich machen lassen muss, rein rechtlich, ohne überhaupt zu wissen, was auf einen wartet?

Ich würde als potentieller Fernsehmitmacher noch ein paar Absätze dazu tun.

a) wer zahlt den Strom, den Scheinwerfer etc. benötigen?
b) wer haftet im Schadensfall wenn in der eigenen Bude was kaputt geht, was vom TV Team verursacht sein kann?
Immerhin gebe ich zu bedenken, dass die eigene Hausratversicherung sich quer stellen kann und angemietete Wohnräume nicht zu kommerziellen Zwecken verwendet werden dürfen, wenn keine Genehmigung vorliegt und meiner Meinung nach ist ein Dreh von einem privaten TV Sender ein solcher kommerzieller Verwendungszweck.

Fazit, viel zu einseitig, der Produzent darf alles, er darf alles manipulieren und du als Mitmacher darfst dich nicht dagegen wehren. Bei Interviews ist es so das du vorher eine Kopie bekommst, die du durchlesen kannst, ob alles ok ist, aber hier hat man sicher kein Zugang zum gedrehten Material um irgendwas mitzubestimmen.

Rein rechtlich könnte man da einiges draus drehen, Verläumdung, üble Nachrede, gewissermaßen ■■■■■■, wenn man sich die schwammige Formulierung der Klausel anschaut, das man den Vertrag auf jeden Fall zu erfüllen habe…

Wie wärs, wenn der Fernsehkritiker diesen Vertrag mal an Medienwächter weiterleitet?
die können doch da nich einfach zuschauen, wie dermaßen unseriöse (sorry für mich ist es das einfach) Fernsehmacher derart unausgeglichene Verträge benutzen um Kasse zu machen

So frustrierend und empörend das Ausmaß solcher Verträge auch sein mag (und das ist es), aber auch hier wurde einmal wieder der Begriff des Grundrechts falsch genutzt. Grundrechte, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind, gelten nicht im Umgang von Bürgern untereinander oder mit Unternehmen. Hierfür gibt es Zivil- und Strafrecht. Grundrechte gelten ausschließlich im Verhältnis des Menschen zu staatlichen Institutionen (und ausschließlich zu dessen Vorteil).

Ganz ehrlich? Wer sowas unterschreibt, verdient sein Schicksal. Das Dokusoaps geskripteter Sozialporno sind, ist ja nun auch nicht erst seit gestern so.

Ich schließe mich da voll und ganz Dymas an… so bescheuert und geldgeil KANN man doch gar nicht sein. Selbst mit den Formulierungen durch die Blume merkt man doch beim ersten durchlesen das man für “die Dauer des Vertrags” unter einer roten Laterne steht, den Zuhälter “Sender” immer schön im Nacken sitzend.

Mit soviel Einschränkungen habe ich nie und nimmer gerechnet. :smt011 Als ich das durchgelesen habe, habe ich gedacht, meine Straßenbahn hustet. Es hätte ja noch gefehlt, das die Produzenten immer mit einer Peitsche hinter ihren “Sklaven” (Protagonisten) stehen, damit sie ja nix falsch machen.

Danke für diesen Beitrag! Echt unfassbar aber zugleich sehr unterhaltsam kommentiert!! :mrgreen:

Hier wird nochmal deutlich, dass das heutige Fernsehen kaum noch real oder authentisch ist. Es wird gefaked, bis ein sendefähiges und vor allem qoutentaugliches Ergebnis vorliegt.

Natürlich ist ein solcher Vertrag - sollte es je zu einem Prozess kommen - null und nichtig bzw. juristisch unwirksam, aber welcher Dokusoap-Teilnehmer würde es so weit kommen lassen bzw. besitzt die Weitsicht, dass er sehr wohl während der Dreharbeiten DInge verweigern kann, auch wenn man ihm mit Klage droht. Die Produzenten haben nur dieses Druckmittel!

Ich bin jetzt nicht wirklich ein Experte, aber sind einige der oben genannten Klauseln überhaupt gültig? Aber davon hätte ich unter Garantie [-]einiges[/-] alles gestrichen.

Mir liegt so ein Vertrag vor. Aus rechtlichen Gründen kann ich ihn nicht zum Download anbieten, möchte aber gern ein paar Punkte daraus zitieren.

Kennst du wikileaks? Das sollte für diesen Fall genau das richtige sein! :smiley:
Leider noch down, die brauchen noch Spenden um ihre Finanzierung sicherzustellen, sollte aber bald wieder on sein.

Da kannst du oder deine Quelle das völlig anonym leaken…

Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus

Klingt sinnfrei. Mit Vertragsschluss werden die Verpflichtungen zweier geschäftsfähiger (haha!) Parteien festgelgt, welche mit der Kündigung des Vertrages (das kann auch eine einseitige Willenserklärunge sein) selbstverständlich nicht mehr bindend sind.
Eine Verpflichtung innerhalb eines Vertrages festzulegen, welche sich auch auf einen Zeitraum nach dem Vertrag bezieht ist also reichlich unmöglich, bzw. ungültig.

Nunja … aber wer weiss, welche juristischen Spitzfindigkeiten da noch zu beachten sind. Was hat denn dein Anwalt zu der Problematik gesagt?

So frustrierend und empörend das Ausmaß solcher Verträge auch sein mag (und das ist es), aber auch hier wurde einmal wieder der Begriff des Grundrechts falsch genutzt. Grundrechte, wie sie im Grundgesetz festgelegt sind, gelten nicht im Umgang von Bürgern untereinander oder mit Unternehmen. Hierfür gibt es Zivil- und Strafrecht. Grundrechte gelten ausschließlich im Verhältnis des Menschen zu staatlichen Institutionen (und ausschließlich zu dessen Vorteil).

Ähm kurze Korrektur im Klugscheiß-Modus:
Grundrechte regeln selbstverständlich den Umgang der Bürger untereinander?!

Du definierst Grundrechte, als dürfe ich z.B. keinen Politiker beleidigen (Menschenwürde), beklauen oder ähnliches,
wenn mir mein Nachbar aber was klaut ich auf die Gnade eines Richters angewiesen bin, der der Meinung ist Diebstahl bestrafen zu müssen? :?:

Und natürlich regeln Grundrechte auch Unternehmen! Die deutschen Grundrechte gelten überall un Deutschland, auch aufm Klo in Etage 4 bei der Telecom :smt021

Ähm entschuldigung, die Grundrechte regeln selbstverständlich den Umgang der Bürger und Unternehmen untereinander! :smt011
Alleine schon deshalb, weil der Staat ja das auch zu regeln hat :smt017

Sorry für dieser jetzt eher offtopic Zeilen, aber das konnt ich nicht so stehen lassen. :smt024

@topic
Ich kann mich hier nur einigen Vorrednern anschließen: Wer so Geldgeil ist, sowas zu unterschreiben, der muss halt fühlen, wenn er das Hören verpasst.
Das wird aber sicher eine Lektion, wie die heiße Herdplatte anfassen.

Interessant. Deine Kommentare finde ich größtenteils lahm und überflüssig, sry. :oops: Aber wahrscheinlich sind die notwendig, damit es unter das Zitatrecht fällt.

Nunja, wenn der Kritiker damit jetzt zu Wikileaks geht, ist das doch mehr als auffällig. :smiley:

Unglaublich! Vielen Dank für diesen Einblick.

Wahrscheinlich geht man auf der Produktionsseite davon aus, dass die Leute, für die 1000 Euro (Frauentausch) bzw. die 500 Euro in diesem Fall viel sind, auch zu doof sind und diese Vertragssprache für seriös interpretieren, gerade weil sie sie nicht verstehen. Mich würde interessieren, wieviele Menschen einen solchen Vertrag nicht unterzeichnen. Vielleicht sind die im TV gezeigten gefakten Schauerlichkeiten ja nur ein kleiner Bruchteil der erfolgreichen Verträge. So etwa: “Irgendein Blödmann wird schon anbeißen!”.

Gibt es hier im Forum Juristen? Also richtig welche mit Abschluss, nicht solche wie ich mit zwei Semestern Jura (vor fünf Jahren :mrgreen:), denn das Gerechtigkeitsempfinden und Recht gehen ja nur zu oft getrennte Wege. Ich bin gespannt, ob Teile des Vertrages überhaupt gültig sind, aber das ist ja auch wieder Auslegungssache. Zwei Juristen, drei Meinungen.

Wow, da könnte echt „Knebelvertrag“ drunter stehen.
Da steht alles wirklich 1 zu 1 eins so drin, wie ich es mir vorgestellt habe. Folgende Passagen sind aber nun wirklich interessant.

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass er nähere Informationen zu dem der Produktion zugrundeliegenden Format erst nach Beginn der Dreharbeiten erhalten wird.

Wie sie sich da rausreden wollen, so von wegen „Das dient nicht dem Zweck, den Vertragspartner später hinters Ohr zu hauen.“ frag ich mich jetzt schon. Ich meine, wenn man sowas will, ist das doch ein Einverständnis zur Verarsche, oder nicht?

Für den Fall, dass der Produzent den Produktionszeitraum - aus welchen Gründen auch immer - verlegen muss, wird der Vertragspartner alles ihm Mögliche und Zumutbare tun, um dem daraus erwachsenden Änderungsbedarf des Produzenten entsprechen zu können.

Das ist heftig. Dass man den Partner praktisch dazu zwingt, bei ihrem Spiel mitzumachen, das ja alles glatt läuft.

Der Vertragspartner räumt dem Produzenten das Recht ein, die Aufnahmen umfassend - unter Wahrung der Urheberpersönlichkeitsrechte - zu bearbeiten, nämlich insbesondere zu kürzen, zu teilen, zu ergänzen, zu kolorieren, zu vertonen, zu übersprechen, zu synchronisieren, zu untertiteln etc.

Bahn frei für jegliche Manipulation. Wieder eine Sache, die man nicht abstreiten kann.

Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.

Das ist irreführend. Da ist mit keinem Wort erwähnt, an was sich die Unternehmer selber halten müssen. Steht da auch was im kompletten Vertrag drin, dass das Unternehmen zu bestimmten Sachen verpflichtet ist bzw. einiges nicht machen darf? Würde mich mal interessieren.

Von etwaigen diesbezüglich geltend gemachten Ansprüchen Dritter stellt der Vertragspartner den Produzenten auf erstes Anfordern frei und ersetzt dem Produzenten sämtliche Schäden und Kosten (inklusive sämtlicher Rechtsanwalts- und Gerichtskosten), die bei dem Produzenten mit der Geltendmachung solcher Ansprüche einhergehen.

Ist das denn möglich? Einfach dem Vertragspartner bei eventuellen Vertragsbrüchen gleich alle Kosten zuschieben?
Interessant auch, dass man direkt davon ausgeht, dass Vertrag gebrochen wird. Imo sehr seltsam

Wirkt der Vertragspartner nicht oder nicht vollständig nach Maßgabe dieses Vertrages an der Produktion mit, so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Etwas anderes gilt, sofern und soweit der Vertragspartner unverschuldet verhindert ist.

Ebenso hier. Darf man dem Partner solche Kosten einfach zuschmeißen? In dem Fall wohl schon.

Der Vertragspartner wird im Rahmen seiner vertragsgegenständlichen Mitwirkung an der Produktion dafür Sorge tragen, dass er keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte) sowie keine vertraglichen oder gesetzlichen Vorschriften verletzt, die zu Ansprüchen gegenüber dem Produzenten, einem mit dem Produzenten verbundenen Unternehmen oder einem durch den Produzenten berechtigten Dritten führen können.

Und das ist der Knackpunkt. Macht sich Christian strafbar, wenn er den Vertrag so veröffentlicht bzw. weitergibt?

ist der Vertrag dann nicht eigentlich ungültig, wenn er die Grundrechte verletzt?

Jetzt mal im Ernst: Der ist nicht echt, oder? :smiley:

Wer unterschreibt denn sowas? Also mir fallen jetzt mehrere Tatbestände auf, von Nötigung über Sittenwidrigkeit bis hin zu Rechtsbeugung, die diesen „Vertrag“ („Diktat“ wäre treffender :wink: ) von vorneherein unwirksam machen. Und dann auch noch die „vertraglich vereinbarte“ Androhung auf Schadenersatz bei Einlegung von Rechtsmitteln … *wechroflz

Da braucht man vor Gericht nicht mal’n Anwalt … da reicht sogar der Pommesschüttler vom Imbiss an der Ecke. :mrgreen:

Warum “Schluss mit dem Grundrechten”? Mir leuchtet der vom Fernsehkrtiker falsch gewählte Titel nicht ein?!

Grundrechte sind für den schutz des Bürgers gegenüber dem Staat gedacht. Grundrechte greifen daher nicht im Verhältnis Bürger zu Bürger. Es wäre auch nicht logisch und zudem unmöglich, wenn die Grundrechte auch zwischen Privatpersonen gelten würden. Hier herrscht schon eine falsche Herangehensweise bzgl. der Privatautonomie in Deutschland. Denn Verträge sind grds. über alles abschließbar.

Ich sehe gute Chancen, dass die meisten Bedingungen einer juristischen Betrachtung bei pfiffigen Anwälten standhalten könnten. Es ist ordentlich geschrieben und man hat (ausser bei der Sache mit dem Schadensersatz bei einlegen von Rechtsmitteln :shock: ) stets drauf geachtet im Rahmen von § 242 BGB zu bleiben :smt023 . Wenn der Rest stimmt greift der § 134 auch nicht und der Richter lässt den Grundsatz: pacta sun servanda gelten.

Aber im Prinzip können die auf die Schnitzer scheißen, denn die machen den Vertrag nicht ungültig. Der Wille der Vertragsparteien ist höher zu bewerten, § 133. Selbst wenn da zwei kleine Unstimmigkeiten drin sind, muss man die Ansprüche gegen sich gelten lassen.

Selber schuld wer sowas unterschreibt :mrgreen:

@Mephistopeles
Sittenwidrig ist der Vertrag nicht. Nötigen kann der Vertrag nicht, da die Leute aus eigenen Antrieb unterschreiben. Und Rechtsbeugung… nääää auch net.

Auf die Gefahr hin, eine unnötige Diskussion weiterzutreiben, aber das sind Aussagen, die ich ungern so stehen lassen würde.
Erstens sagte ich nicht, daß du nach Grundgesetz keine Politiker verletzen, beleidigen, usw. dürftest, das verbietet dir das Grundgesetz natürlich nicht, weil du ihm nicht unterworfen bist. Es gilt umgekehrt, Politiker, Beamte, usw. dürfen das in ihrer offiziellen Funktion nicht mit dir tun.
Zweitens: Ich habe ausdrücklich erwähnt, daß für Bürger und Unternehmen Zivil- und Strafrecht gelten, und genau dort ist derartiges für mich, dich und andere verboten. Kein Richter wird deinen Nachbarn auf der Basis des Grundgesetzes verurteilen, weil er dich bestohlen hat, aber durchaus auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Und auch daran muß er sich natürlich halten, insofern zielt dein Sarkasmus ins Leere.
Und drittens stellen wir uns jetzt einmal vor, wie es denn für dich wäre, wenn du dem Grundgesetz unterworfen wärst. Nehmen wir einmal den Gleichstellungsparagraphen, §3: Nehmen wir an, jemand, der eine Religion hat, der du negative Gefühle entgegenbringst, möchte gern eine Beziehung mit dir eingehen. Du lehnst aus ebendiesen religiösen Gründen ab. Was würdest du davon halten, wenn er diese dann einklagt? Selbst Unternehmen durften ungestört von §3GG bis vor ein paar Jahren diskriminieren, wie sie wollten. Um das zu ändern wurde das umstrittene Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Denkst du, das wäre notwendig gewesen, wenn sie dem Grundgesetz unterworfen wären?
Oder ein anderes Beispiel, das jüngst viel diskutiert wird, das Recht auf Zensur. Du wirst es möglicherweise anzweifeln, aber Forenbesitzer sind berechtigt, Beiträge zu ändern, zu löschen oder schlicht nicht zu veröffentlichen, wenn sie das wollen, ohne dafür irgendwelche Gründe vorweisen zu müssen. Die Rede- und Meinungsfreiheit nach §5GG hat in Privaträumen wie Foren schlicht keine Gültigkeit. Und ich bin mir sicher, jeder Forenbetreiber ist darüber auch mehr als froh, weil es andernfalls hieße, bei jedem geschlossenen Thread mit einem Gerichtsverfahren rechnen zu müssen.

Kurz gesagt, an alles, was im Grundgesetz steht, muß sich der Staat halten, und niemand sonst.

Tschuldigung an alle wegen dieses off-topic-Ausflugs.