Schluss mit den Grundrechten

Ich finde die Diskussion um das Wort “Grundrechte” nun etwas absurd - die Überschrift dienst lediglich als Wortspiel mit dem Original-Titel “Schluss mit Hotel Mama”. Ich hatte nicht vor, hier eine juristische Diskussion um dieses Wort vom Zaun zu brechen :smt017

krass, einfach nur krass…
das is ein absoluter wahnsinn!
aber mich würde nicht wundern, wenn dieser Vertrag als sittenwidrig eingestuft werden könnte.

Auch würde mich nicht wundern wenn ein Vertrag, dessen Gegenstand nicht genau bekannt ist wie hier:

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass er nähere Informationen zu dem der Produktion zugrundeliegenden Format erst nach Beginn der Dreharbeiten erhalten wird.

auch nicht unbedingt nach rechtskräftigkeit schreit…

MfG
Q

Also ich fand den Beitrag vom FK sehr gut, möchte aber v.A. dem Christian eins zu bedenken geben: Gesetzt den Fall, euch wird bestätigt, dass vor Gericht da evtl Lücken drin sein können. Ihr zieht vor Gericht. Denkt ihr etwa, dass euch sofort Recht gegeben wird und ihr erhaltet sofort eine Entschädigung? Oh nein. Solche Firmen haben mit ihrem Geld einen Vorteil: es würde sich ein elend langes Verfahren mit Spitzfindigkeiten und Khorintenkoterei langziehen mit dem Resultat, dass irgendwann der Kläger (in dem Falle Christian) schlicht und ergreifend deshalb aufgeben muss, weil er sich das Verfahren nicht mehr leisten kann (Anwaltskosten und so weiter). Deshalb sind solche Verträge enorm gefährlich: Am Ende würdet ihr sogar vielleicht Recht erhalten - die Frage ist nur, ob ihr durchhaltet.

Warum „Schluss mit dem Grundrechten“? Mir leuchtet der vom Fernsehkrtiker falsch gewählte Titel nicht ein?!

Mich würde mal aber interessieren, was dieser Satz dann bedeutet

Zusätzlich hat das Bundesverfassungsgericht im Lüth-Urteil eine mittelbare Drittwirkung der Grundrechte im Privatrecht zugelassen. Praktische Bedeutung hat dies insbesondere bei unbestimmten Rechtsbegriffen zum Beispiel innerhalb von Generalklauseln wie Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Nach meiner Auslegung ist der Titel also nicht so falsch ausgelegt, schon allein aus dem Grunde heraus, dass du den ganzen Vertrag gar nicht gelesen hast.

Sollte so ein Vertrag allerdings wirklich Rechtsgültigkeit besitzen, bin ich schwer enttäsucht von unserem Rechtssystem und von der Meinung wird mich auch kein Jurist abbringen.

Ich finde die Diskussion um das Wort „Grundrechte“ nun etwas absurd - die Überschrift dienst lediglich als Wortspiel mit dem Original-Titel „Schluss mit Hotel Mama“. Ich hatte nicht vor, hier eine juristische Diskussion um dieses Wort vom Zaun zu brechen :smt017

In wie weit dieser Vertrag jetzt tatsächlich gegen Grundrechte verstößt, sei jetzt mal dahingestellt, aber ich denke, wir sind uns einig, dass das Ding nicht ganz legal ist und ich wunder mich schon ziemlich, dass die ganzen Sender bis jezt so ungeschoren damit durchgekommen sind und sich keiner dagegen wehrt. Allerdings muss man auch sagen, dass die Sender bei einer Klage sofort eine ganze Riege Topanwälte zur Hand hätten, während der „Vertragspartner“ mit seinen frisch verdienten 500€ wahrschienlich nicht allzu weit kommen dürfte… Außerdem kann ich Mr. Morizon nur zustimmen in Bezug auf den weiteren Verlauf einer derartigen Anklage.

Allerdings muss ich auch sagen, dass ich ebenfalls der Meinung bin, dass man nun mal zweimal überlegen sollte, bevor man so was unterschreibt. Aber wahrscheinlich unterschreiben so was nur Leute, die keine Lust haben, die 8 Seiten zu lesen…

Soweit ich das überblicke ist der Vertrag anfechtbar, da er ausdrücklich die Grundrechte des Vertragspartners verletzt und somit Gesetzeswidrig und ungültig ist. Aufgrund dessen muss der Vertragspartner bei juristischen Verfahren gegen den Produzenten oder Dritten die enstandenen Kosten nicht zahlen.

Schließlich muss sich selbst die Regierung an das GGB halten und darf keine Gesetze erlassen, die den Grundgesetzen nicht entsprechen bzw. ihnen entgegenwirken. Außerdem leben wir in einem sogenannten Rechtsstaat, sprich: Der Staat muss sich an die Rechte halten und hat dafür sorge zu tragen, dass diese auch den Bürgern zugesprochen werden.

Hierin muss ich zB. Jerry widersprechen: Es ist im Grundgesetz verankert, dass KEINER die Rechte des deutschen Bürgers verletzen darf, erst recht nicht die allgemein in Deutschland gültigen Menschenrechte. Solange dieser kein Recht eines anderen Menschen verletzt, das Gesetz bricht (selbst in diesem Fall gelten immernoch die meisten Grundrechte, z.B. Recht auf Unverletzlichkeit des Körpers) oder sich gerade im Zivildienst bzw. im Wehrdienst befindet.

Das Problem ist, dass sich die Personen, die allein und von sich selbst aus diesen Vertrag unterschreiben, auf einem bedauernswerten Intelligenztief sind und weder die Weitsicht noch den Mumm haben sich gegen solche Dreistigkeit zu wehren. Zudem kann man davon ausgehen, dass sie finanzielle Schwierigkeiten haben, was ja nicht gerade eine Seltenheit ist.

@Sartorius: Ja. Die Grundrechte sind nach dem 2. Weltkrieg entstanden um zu verhindern, dass soetwas noch einmal passiert. Doch die Grundrechte sind jedermann/frau zueigen. d.h. sie gelten auch im Umgang zwischen den Bürgern sonst dürftest du z.B. deinen Nachbarn nicht verklagen weil er jede Nacht zu laut Death Metal hört und du dürftest auch niemanden aus deiner eigenen Wohnung schmeißen. Es ist “scheiss” egal wie gut der Vertrag geschrieben ist. Wenn er gegen das GGB verstößt (und das tut er, hierzu ließt man nicht einmal bis Artikel 14 des GGB) ist der Vertrag null und nichtig und kommt auf den Pott.
Ein krasses Beispiel: Du darfst keinen Menschen erschießen, selbst wenn du vertraglich die Erlaubnis von ihm hast.
Man kann nur mit ihm zur Sterbehilfe gehen. Dort gibt es zwar auch massig Verträge und Abhandlungen, aber die betroffene Person geht freiwillig dahin. Ein Vertrag reicht einfach nicht aus um zu belgen, das das der Wille der betroffenen Person war. Rein theoretisch müsste man auch Selbstmorde verhandeln. Schließlich zählen sie als Morde und somit als Verletzung des Grundrechts, was im übrigen auch der Grund ist warum bei Selbstmorden ermittelt wird, egal ob es einen Abschiedsbrief gibt oder nicht. Natürlich wird alles recht bald eingestellt, wenn kein begründeter Verdacht zu Tage kommt, trotzdem muss dem Recht genüge getan werden. Man dürfte sich rein theoretisch garnicht umbringen, es sei denn es diente zur freien Entfaltung seiner Perönlichkeit.

Gründsätzlich muss weiterhin zwischen Grund- und Menschenrechten unterschieden werden.
Menschenrechte hat jeder in Deutschland, sogar Kinder (das ist nicht selbsverständlich und erst seit kurzem so, dass auch Kinder als Menschen zählen. Bei Frauen hats ja schon lang gedauert aber Kinder gelten erst seit ein paar Jahren als Menschen und dürfen seitdem z.B. nichtmehr geschlagen werden)
Grundrechte gelten noch nur für den “Deutschen”. Generell kann man sagen, sie gelten für alle Personen ab 18, die in Deutschland leben.

P.S.: Danke für das Lesen eines wiedereinmal länger gewordenen Beitrags. Entschuldigt die Ausschweifende Art.
Ich habe mit diesem Beitrag angefangen bevor diese Diekussion entbrannte. Eigentlich wollte ich weiteres verhindern.
Noch etwas: Jerry du hast recht wenn du sagst, dass Forenbetreiber Beiträge ohne Grund streichen dürfen, da diese zum privaten Eigentum des Besitzers zählen.
z.B:: Die Presse darf vom Saat nicht Zensiert werden und wenn du eine Werbetafel mietest auf der du riesengroß deine Meinung verkündest ist das nicht Rechtswidrig. Nur interessiert das dann keine “Sau”.

Respekt für die Veröffentlichung der Ausschnitte!
Ich glaube ich würde wirklich niemanden so einen Vertrag weiterleiten.

Ist diese Veröffentlichung jetzt illegal passiert? Wenn ja, oha :roll: .

Ich wäre übrigens mal dafür, mich bei diesen Produzenten zu bewerben, und wenn ich dran genommen werde, zu unterschreiben und mit versteckter Kamera die gesamte Produktion zu filmen :mrgreen: . Denn ich denke es steht nichts im Vertrag darüber -> oder wird hier das Verhältnis vom Vertragspartner zum Produzenten öffentlich gemacht?

Ob er Anfechtbar ist sei mal dahingestellt, dass die Klausel mit den Kosten ungültig ist sagte ich bereits.

Was ist ein GGB? Wenn du das Grundgesetz meinst, wird das nur GG geschrieben.
Es handelt sich hier aber um Verträge zwischen Privaten und nicht um ein en öffentlich rechtlichen.

Die Argumentation greift bei § 138 II BGB. Darum geht es hier aber nicht.

Die Grundrechte in Art. 1 - 19, 100 ff. GG, sind in erster Linie als Schutz vor dem Staat -> steht in jedem Kommentar und denk ich mir nicht aus. Die Tatsache, dass du die Nachbarin verklagen kannst etc. sind den sog. „sonstigen Gesetzes“ (allgemeinen) zu entnehmen. Es ist nicht dem GG zuzuschreiben, dass du jemanden aus deiner Wohnung schmeißen darfst, sondern den Ausformungen auf zivilrechtlicher Basis. In Ausnahmen, wie Art. 13 GG wird dies auch auf den Bürger übertragen, die Regel ist das allerdings nicht! In Artikel 14 GG steht im übrigen nichts dergleichen, dass solch ein vertrag nichtig sein soll.
Die Nichtigkeit regelt das BGB.

Ist schon klar, Nichtigkeit wegen § 138 BGB.

Nein, dem steht § 216 StGB entgegen!

Argumentation hängt bei dir stark:
Die Freiwilligkeit findet aber in der Auslegung, § 153 BGB, Berücksichtigung und wirkt für den Vertragsersteller. Desweitern ist der Selbstmord kein Mord, sondern eine Tötung, weil man sich nicht selber ermorden kann i. S. d. § 211 StGB!!! Du scheinst nicht viel Ahnung zu haben oder?

Dein Ergebnis ist richtig, aber deine Begründung nicht. Hier fehlt einfach der Straftatbestand, ganz einfach :smt002

Da ist völlig falsch!!! Menschenrechte gelten für JEDEN und die Grundrechte auch. Nur unterscheidet man bei den Grundrechten in Deutschengrundrechten und Jedermanngrundrechte.
Außerdem sind KINDER schon immer MENSCHEN. WO LEBST DU DENN, DAS KINDER ERST SEIT WENIGEN JAHREN MENSCHEN SIND???
So ein Müll!

Respekt für die Veröffentlichung der Ausschnitte!
Ich glaube ich würde wirklich niemanden so einen Vertrag weiterleiten.

Ist diese Veröffentlichung jetzt illegal passiert? Wenn ja, oha :roll: .

Hm… wer sagt denn, dass es der Vertrag von Christian war? Der Herr des Hauses sagt das nämlich nicht.

Es ist ein Vertrag, der dem Produzenten quasi Narrenfreiheit einräumt, dem Protagonisten aber beinahe alle Rechte nimmt. Mir liegt so ein Vertrag vor. Aus rechtlichen Gründen kann ich ihn nicht zum Download anbieten, möchte aber gern ein paar Punkte daraus zitieren.Der Vertrag ist acht Seiten lang und umfasst 43 Einzelpunkte! Hier ein paar Auszüge - und meine dazugehörige Interpretation

Es lässt sich vermuten, aber es wird ja nicht ausdrücklich gesagt. Also kann auch niemand später sagen, dass Christian gepetzt hat.

Ja, wahrscheinlich denkt das jeder hier, aber als Nichtjuristen (sind wir doch alle, oder?) können wir alle durchaus falsch liegen. Und man wird sich sicher mit einer salvatorischen Klausel abgesichert haben und kann - dank vorhandenem Geld - einen möglichen Prozess immer weiter verzögern, bis die Nerven des Betroffenen blank liegen.

Hm… wer sagt denn, dass es der Vertrag von Christian war? Der Herr des Hauses sagt das nämlich nicht.

Du hast vollkommen recht, ich sollte vieles genauer durchlesen :? .

@ robin: naja ich glaube filmen darfstes, solange der produzent nichts dagegen sagt und nichts weiteres im vertrag steht, nur veröffetnlichen darfstes nicht. selbst wenn nichts im vertrag stünde, was dagegen spräche braucht man die erlaubnis des gefilmten. wenn du den film verlierst und jemand anderes ihn findet und sich ansieht trägst du die verantwortung.

Was ist ein GGB? Wenn du das Grundgesetz meinst, wird das nur GG geschrieben.
Es handelt sich hier aber um Verträge zwischen Privaten und nicht um ein en öffentlich rechtlichen.

@Sartorius: GGB = Grundgesetzbuch. Das heist so oder hast du jemals einen Juristen gesehen, der die Abkürzung für ein Gesetze enthaltendes Textdokument nicht mit „B“ für „Buch“ beendet? Kann sein, dass bei dir anders heist. Von mir aus auch GG, ist immerhin das gleiche damit gemeint. Nämlich die Landesverfassung.
(Hab nachgesucht und kein Buch gefunden, naja, dann halt nur GG, sry)
Auf grundgesetzlicher Basis gelten ALLE Menschen in diesem Lande als gleich und haben bestimmte Grundrechte bzw. Menschenrechte, die NIEMAND verletzen darf, dabei ist es egal ob es sich um den Staat oder eine Privatperson handelt.

Die Grundrechte in Art. 1 - 19, 100 ff. GG, sind in erster Linie als Schutz vor dem Staat -> steht in jedem Kommentar und denk ich mir nicht aus. Die Tatsache, dass du die Nachbarin verklagen kannst etc. sind den sog. „sonstigen Gesetzes“ (allgemeinen) zu entnehmen. Es ist nicht dem GG zuzuschreiben, dass du jemanden aus deiner Wohnung schmeißen darfst, sondern den Ausformungen auf zivilrechtlicher Basis. In Ausnahmen, wie Art. 13 GG wird dies auch auf den Bürger übertragen, die Regel ist das allerdings nicht! In Artikel 14 GG steht im übrigen nichts dergleichen, dass solch ein vertrag nichtig sein soll.
Die Nichtigkeit regelt das BGB.

Du hast in dem Punkt recht, dass man aufgrund des GG niemanden verklagen darf. ALERDINGS hast du unrecht wenn du behauptest es diene allein zum Schutz vor dem Staat. (Art. 1 Abs. 2 :„Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“) Die ersten Artikel handeln von den Menschenrechten und wie im zweiten Absatz des ersten Artikels deutlich zu erkennen auch um die zwischenmenschliche Gemeinschaft.
Weiterhin steht geschrieben(Art.13):„(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“ Der Artikel geht noch viel weiter, aber im Grunde sagt er, dass niemand die Wohnung eines anderen unerlaubt betreten darf. Es steht vielleicht nicht darin, dass wir deswegen Klage erheben dürfen weil jemand in unsere Wohnung eindringt, aber desweiteren steht im GG(Art.1 Abs.3):„Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“ Außerdem steht weiter drin, dass der Staat ein Rechtsstaat ist. Sprich: Wir haben es dem GG zu verdanken, dass der Staat Gesetze erlässt, die zur Erhaltung der Rechte dienen. Du kannst also nicht sagen, dass es Gesetzbüchern zu verdanken ist. Diese regeln es nur, aber das Recht steht im GG.
Desweiteren(Art.1 Abs.1):„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Sprich wenn deine Würde durch so eine Sendung angegriffen wird, muss der Staat dir Recht geben. Ich beziehe mich nicht umsonst auf die Landesverfassung.

Nein, dem steht § 216 StGB entgegen!

Ich meinte damit, dass es Wege zur Sterbehilfe gibt auf die man diese Personen dann begleiten kann.

Argumentation hängt bei dir stark:
Die Freiwilligkeit findet aber in der Auslegung, § 153 BGB, Berücksichtigung und wirkt für den Vertragsersteller. Desweitern ist der Selbstmord kein Mord, sondern eine Tötung, weil man sich nicht selber ermorden kann i. S. d. § 211 StGB!!! Du scheinst nicht viel Ahnung zu haben oder?

Und du scheinst dich nicht sehr mit Geschichte auszukennen? Es gab schon früher Aufregung darüber, dass dies als Mord gilt. Ist aber so und viele finden es ein unding, es so zu nennen. Mord entspricht vorsätzlicher Tötung und ein Selbstmord ist immer vorätzlich, oder hast du schon jemals von Selbstmord im Affekt gehört?

Argumentation hängt bei dir stark:
Die Freiwilligkeit findet aber in der Auslegung, § 153 BGB, Berücksichtigung und wirkt für den Vertragsersteller. Desweitern ist der Selbstmord kein Mord, sondern eine Tötung, weil man sich nicht selber ermorden kann i. S. d. § 211 StGB!!! Du scheinst nicht viel Ahnung zu haben oder?

Du scheinst nicht besonders alt zu sein. Ich auch nicht, aber selbst du solltest schon einmal davon gehört haben, dass man Kinder früher in der Schule schlagen durfte und zufällig auch zuhaus(das GG gab es schon). Ich kenne Zeitzeugen, die genau wissen, dass es erst später geändert wurde. Bei Fruen genauso, diese durften früher auch geschlagen werden. Also bitte, vielleicht kennst du dich besser im Gesetz aus, aber sowas solltest du wissen.
Im Gesetz, galten Kinder nicht als Menschen, darauf wollte ich hinaus. Ich habe nicht im biologischen Sinne geredet.
Hier scheint es zudem ein Definitionsproblem zu geben. Deutschgrundrechte sind für mich die Grundrechte und Jedermanngrundrechte die Menschenrechte. Grundrechte gab es früher auch schon, bei der neuen Verfassung kamen die Menschenrechte hinzu. Recht auf Unverletzlichkeit des Körpers usw.

Präambel:„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbsbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

Und jetz sag nochmal ich dürfte aufgrund des Grundgesetzes niemanden aus meiner Wohnung werfen.
Art.20 Abs.4:„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ Sollte also jemand gegen die Ordnung des GG (z.B. Art.13) verstoßen, gilt das für mich als beiseiteschieben und somit beseitigen des GG, was mir das Recht gibt mich zu wehren, wenn es soetwas wie die Polizei, nicht gäbe. Und in dieser Form gibts die Polizei auch nur wegen dem GG.

P.S.: Ich wollte nie, dass sich die Diskussion weiter ausweitet und hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt wurden. Ich entschuldige mich bei den Lesern, die sich durch diese langen Beiträge gestört fühlen, zudem will ich noch dem FK danken, dass er uns diesen Einblick ermöglicht hat.

Ja, wahrscheinlich denkt das jeder hier, aber als Nichtjuristen (sind wir doch alle, oder?) können wir alle durchaus falsch liegen. Und man wird sich sicher mit einer salvatorischen Klausel abgesichert haben und kann - dank vorhandenem Geld - einen möglichen Prozess immer weiter verzögern, bis die Nerven des Betroffenen blank liegen.

Darauf spekulieren natürlich die Produzenten, denn viele Leute bekommen es mit der Angst zu tun wenn sie den Vertrag lesen bzw. das Wort Gericht hören. Die Produzenten haben wahrscheinlich auch eine Klausel in dem Vertrag, dass wenn ein Teil des Vertrages nichtig ist, der andere trotzdem bestand hat.
Den Ausschnitten nach zu urteilen dürfte hier einges wie schon erwähnt unwirksam bzw. sittenwidrig sein. Ansonsten hat ja jeder das Recht VErträge zu schließen wie er will.

P.S.: Ich wollte nie, dass sich die Diskussion weiter ausweitet und hoffe, dass damit alle Unklarheiten beseitigt wurden. Ich entschuldige mich bei den Lesern, die sich durch diese langen Beitr?ge gest?rt f?hlen, zudem will ich noch dem FK danken, dass er uns diesen Einblick erm?glicht hat.

Wäre schön wenn man sich daran halten könnte. Ansosnten könnt ihr euch per PN gern Gesetze um die Ohren hauen.

Okay, also back to topic.

Tut mir leid, dass ich so frei in die laufende Diskussion reinplatze, aber ich hätte eine Frage:

Wie manifestiert sich bitte der Punkt

Wirkt der Vertragspartner nicht […] so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Was? Die 17 € Produktionskosten? Was für ein Schaden entsteht? Niedrigere Einschaltquoten? Und wie können diese als Schuld nachgewiesen werden? Für mich sehr verwirrend.

MfG Forger

…Die Produzenten haben wahrscheinlich auch eine Klausel in dem Vertrag, dass wenn ein Teil des Vertrages nichtig ist, der andere trotzdem bestand hat…

…mit einer salvatorischen Klausel abgesichert haben…

Ich sehe, wir verstehen uns! :smiley:

Also ernsthaft.
Ich wusste schon, daß es abstruse Verträge gibt. Aber das hier ist schlichtweg unfassbar.

Obwohl ich mich mit Gesetzen weniger auskenne, kann es meiner Meinung nach einfach nicht sein, daß solche Verträge überhaupt erlaubt sind.

Wer auch immer sagt “jeder normale Mensch würde einen solchen Vertrag NICHT unterzeichnen” hat vollkommen recht.
Das würde auch niemand machen.
Aber dafür wird ja Druck aufgebaut, um die “Opfer” mehr oder weniger zum unterschreiben zu “zwingen”.
Und leider klappt das auch bei den meisten Leuten. :smt009

Dass die Vertragsklauseln sich heftig, fies, unmenschlich, gemein etc. anhören ist völlig klar und das meine ich nicht ironisch. Aber selbst ein Mietvertrag liest sich heutzutage schrecklich, wenn man realisiert, für was man alles verantwortlich gemacht werden könnte, aber einfach deshalb, weil ein Vertrag einfach alle Eventualitäten durchspielt, alles Leidige, Unvorhersehbare, Unangenehme VORHER formuliert, damit hinterher die Lage klar ist. Das ist der Sinn eines Vertrages.

Wenn ich euch mal für einen kurzen Moment die Lage eines Produzenten vor Augen halten darf:

der Sender schliesst mit der Produktionsfirma einen Vertrag ab, der in der Konsequenz genauso eindeutig ist wie der zwischen Produzent und Protagonist. Lieferung des Produktes (z.B. 12 Folgen “Schluss mit Hotel Mama” à 45 Minuten), fast keine Rechte, maximale Risikoübertragung auf den Produzenten. 2/3 der Produktionssumme fliesst erst dann, wenn das fertige Produkt vom Sender mit allen Änderungswünschen abgenommen ist, er also endgültig zufrieden gestellt ist. Alles was bis dahin an Kosten anfällt, ist größtenteils Vorleistung des Produzenten.

Würdet ihr also im Ernst so eine Sendung machen, ohne dass ihr euch nicht komplett absichert, dass die Hauptperson, an dem die ganze Sendung hängt, nicht nach 1 Drehtag abspringt, weil das ganze doch nicht ganz seinen Vorstellungen entspricht oder es ihm doch zu anstrengend ist? Würdet ihr mehrere 10000 Euro in ein Projekt stecken, in dem ihr auf Gedeih und Verderb einem meist grundsätzlich etwas exhibitionistisch veranlagten Menschen ausgeliefert seid, der irgendwie das Bedürfnis hat, sein Leben im Fernsehen zu präsentieren?
Der vielleicht in den Vorgesprächen erzählt, was für tolle/komische/interessante/verwunderliche Eigenschaften er besitzt, die dann vielleicht gar nicht stimmen?

Wahrscheinlich würdet ihr euch irgendwie absichern wollen. Irgendwie die Möglichkeit haben wollen, im Falle eines Falles ein paar Einflussmöglichkeiten zu haben.
Ob die Formulierungen in diesem konkreten Fall zu weit gehen oder überhaupt rechtlich in Ordnung sind, ist eine andere Frage. Aber es gibt hier auf jeden Fall nicht nur das böse “Fernsehen” und das arme Opfer. Die Herstellung einer Sendung, die eben nicht wie ein Spielfilm planbar ist, ist ein Vabanquespiel für ALLE Beteiligten.

@dummschwätzer

Du willst mich hier ein bisschen verblöden oder? Aufgrund dessen, dass es laut den Moderatoren nicht erwünscht ist diese Diskussion weiter zu führen, werd ich auch nicht auf dein Müll weiter eingehen. Es dürfte jedoch einigen wenigen nicht entgangen sein, dass ich selber Jurist bin. Ich kann daher über deine Ausführungen zu 90% lachen, da sie unsauber und oberflächlich sind. Wahrscheinlich bist du irgendein BWL, VWL, Philosophie, Politikwissenschafts oder sontswie Studierter, der einige wenige male in einer Jura-Vorlesung saß und sich nun einbilde den Leuten was übers GG (das wird in jeder Literatur SO abgekürzt) zu erzählen.

Tut mir leid, dass ich so frei in die laufende Diskussion reinplatze, aber ich hätte eine Frage:

Wie manifestiert sich bitte der Punkt

Wirkt der Vertragspartner nicht [...] so hat er dem Produzenten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.

Was? Die 17 € Produktionskosten? Was für ein Schaden entsteht? Niedrigere Einschaltquoten? Und wie können diese als Schuld nachgewiesen werden? Für mich sehr verwirrend.

Gemeint ist der Fall, dass die Person das Kamerateam z. B. nicht ins Haus lässt, um die Dreharbeiten zu beginnen etc. Der Schuldner also die geschuldete Leistung (Dokumentieren des Alltags) nicht gegenüber dem Gläubiger erbringt.

Ich finde eigentlich die gesamte Diskussion über diesen Vertrag müssig.

Okay, mich juckts auch in den Fingern, das Ding zu zerpflücken und ich kann mich der Argumentation von Sartorius auch nicht zur Gänze anschliessen (für mich findet hier z.B. § 119 BGB volle Anwendung) aber eines dürfte doch wohl ziemlich klar sein:

[ul][li]Wer so einen Vertrag zur Unterschrift vorlegt hat keine ehrenhaften Absichten.[/li]
[/]
[li]Wer so einen Vertrag unterzeichnet ohne sich das Ding mal richtig durchzulesen, hat entweder im Geiste die 500€ schon verplant oder sollte therapeutisch betreut werden.[/
][/ul][/li]
Tatsache ist aber auch folgendes:

Der Protagonist aus der Folge hat alleinig die Entscheidungshoheit, was er jetzt tut. Wenn er den Gang durch die Gerichte fürchtet, bitte sehr. Wenn er sich jetzt auf die Hinterfüsse stellen und einen Präzedenzfall schaffen will, auch gut.

Wir anderen jedenfalls sollten eines beherzigen:

Sich bei so einer Produktion eben nicht bewerben. Punkt.

Ich hab dir eine ausführliche PM geschickt, um dir meinen Standpunkt zu verdeutlichen :wink: