Polizei und Kontrolleure

Kann ich mir nicht vorstellen, ich kann doch nicht einfach Eigentum entweden und sei es aus dem Briefkasten. Selbst wenn ich es zurückgebe, bleibt es doch dabei, das ich es genommen habe. Ich kann ja auch nicht ein Auto klauen und wenn ich es zurückbringe komm ich da straffrei raus.

Sie hat die Briefe natürlich wieder zurückgelegt, aber ich finde einfach dass das eine Frechheit ist. Ich kann doch nicht einfach im Briefkasten eines fremden rumwühlen. Du erkennst ja auch manchen Briefen schon am Umschlag was sie beinhalten.

Ggf. Diebstahl und/oder Verletzung des Briefgeheimnisses…gibts schon, doch wo kein Kläger, da kein Richter…
Der Beamtenstatus hätte das ganze auch nicht besser gemacht…

Es gibt keine Strafbarkeit bzgl. der Verletzung des briefgeheimnisses. Das ist ein Grundrecht auf das man sich gegenüber den Staat berufen kann, nicht jedoch gegenüber einer Privatperson.

Aber richtig, Diebstahl ist ein Antragsdelikt, d. h. § 248a StGB.

Kann ich mir nicht vorstellen, ich kann doch nicht einfach Eigentum entweden und sei es aus dem Briefkasten. Selbst wenn ich es zurückgebe, bleibt es doch dabei, das ich es genommen habe. Ich kann ja auch nicht ein Auto klauen und wenn ich es zurückbringe komm ich da straffrei raus.

Natürlich, wenn ich den Brief ohne Zueignungsabsicht aus den Briefkasten gefischt habe (also ohne den Vorsatz ih behalten zu wollen) komm ich da straffrei raus. Im Gesetz heißt es da:

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

FÜr das Auto-Klau-Beispiel gilt das Selbe. Solange man sich das Auto nur „Ausleihen“ wollte kommt keine STrafbarkeit wegen Diebstahls am Auto in Betracht.
Strafbar macht man sich nur gem. § 248b StGB, also dem unbefugten Gebrauch eines Fahrzeugs in Tateinheit mit Benzinklau durch Verbrauch des Kraftstoffs. Der STrafrahmen ist hier auch niedriger.

Klar kann ich mich beim Briefgeheimnis auch auf meinen Nachbar berufen, der einfach meine Post öffnet und auch das “ausleihen” meines Autos oder Briefes ist rechtswiedrig. Das steht sogar im von dir zitierten Text. Wenn also die wehrte Beamtin die Hand in den Briefkasten steckt, dann will sie sich ihn aneignen. Der Zeitraum dafür ist doch egal, ob sie das nur 5 Sekunden oder 5 Jahre will. Ansonsten wäre dem Diebstahl ja Tür und Tor geöffnet. Stichwort:“Ich hatte nur die Absicht mir eben dieses feine Leder anzuschauen!”.

@SethSteiner

Nein, ist es nicht.

Rechtswissenschaftlich muss eine Zueignungsabsicht bestehen, ergo, wie Sartorius sagte, der „dauerthafte Wille etwas zu behalten“.

Wenn ich mir z.B. in einer Buchhandlung ein Buch „klaue“, aber von Anfang an vorhabe es wiederzugeben, dann fehlt es an der Zueignungsabsicht. Die pure Gebrauchsanmaßung wäre in diesem Fall straflos.

Denken könnte man vielleicht an einen § 202 StGB, aber hier wurde ja kein Brief eröffnet und auch über den Inhalt wurde sich keine Kenntnis verschafft.
Ggf. sonst nur noch zivilrechtliche Ansprüche prüfen, aber wäre hier wohl auch nichts einschlägig.

Klar kann ich mich beim Briefgeheimnis auch auf meinen Nachbar berufen

Nein, denn das verfassungsrechtliche Briefgeheimnis ist ein Grundrecht und auf Grundrechte kann man sich GRUNDSÄTZLICH nur berufen, sofern der Staat in diese eingegriffen hat…

Und wer uns immer noch nicht glaubt, hier zwei Buchempfehlungen:

Hufen, Staatsrecht II: Grundrechte
Rengier, Strafrecht Besonderer Teil 1. Vermögensdelikte

Klar kann ich mich beim Briefgeheimnis auch auf meinen Nachbar berufen, der einfach meine Post öffnet und auch das „ausleihen“ meines Autos oder Briefes ist rechtswiedrig. Das steht sogar im von dir zitierten Text. Wenn also die wehrte Beamtin die Hand in den Briefkasten steckt, dann will sie sich ihn aneignen. Der Zeitraum dafür ist doch egal, ob sie das nur 5 Sekunden oder 5 Jahre will. Ansonsten wäre dem Diebstahl ja Tür und Tor geöffnet. Stichwort:„Ich hatte nur die Absicht mir eben dieses feine Leder anzuschauen!“.

  1. Wo nimmst du das Wissen her? Quelle? Argumente?

  2. WO steht in § 242 I StGB, dass man sich auf das Breifgeheimnis gegenüber den Nachbar berufen kann und das Ausleihen strafbar ist?

  3. Wenn die Beamtin die Hand in den Breifkasten steckt, will sie ihn sich aneignen, aber nicht den wahren Adressaten enteignen. Das ist der springende Punkt.

  4. Der Zeitraum spielt in der Tat keine Rolle, das hab ich auch nicht behauptet, da es ja auf die Tätervorstellung ankommt.

  5. Auch wenn du es nicht glaubst, aber so läuft es in Deutschland ab! Kannst ja mal eine Dissertation schreiben oder ein Beitrag in der JuS bzw. NJW vielleicht hört man bei deinen durchschlagenden Argumenten auf dich :wink: Man hat nur darauf gewartet, dass jemand wie du das gesamte deutsche Strafrecht über den Haufen wirft.

@Sharillon

§§ 202, 206 StGB? Man lernt immer dazu :mrgreen:
Stellt sich mir in Verbindung mit Postkarten als äußerst fragwürdig dar.

Denken könnte man vielleicht an einen § 202 StGB, aber hier wurde ja kein Brief eröffnet und auch über den Inhalt wurde sich keine Kenntnis verschafft.

Daran dachte ich auch…

Wollte allgemein eigentlich damit keine Straf/Verfassungs-rechtliche Diskussion anheizen…

§ 202
Verletzung des Briefgeheimnisses

So heisst es, sprich: Das Briefgeheimnis gilt für alle, nicht nur für den Staat. Es gibt nicht umsonst viele Gesetze welche die Grundrechte dann näher Regeln, das vieles allerdings nur für den Staat ist, klar aber das gilt nicht für alles.

Zum anderen bleibe ich dabei, ich bin gespannt wie ihr aus einer Buchhandlung ein Buch entwenden wollt (oder aus irgendeinem anderen Laden ein Produkt) und das damit begründet, das ihr es nur leihen und zurückgeben wollt. Denn wem etwas ausgeliehen wird, das bestimmt noch immer der Besitzer und nicht ein anderer. Sonst könnte ja jeder kommen und sich alles aneignen, ohne die absicht jemanden zu enteignen.

Zum anderen bleibe ich dabei, ich bin gespannt wie ihr aus einer Buchhandlung ein Buch entwenden wollt (oder aus irgendeinem anderen Laden ein Produkt).

Solche Kommentare kann man sich dann sparen, wenn man ohnehin nicht diskutieren will. Du kannst ja einen Standpunkt vertreten, nur bitte ordentlich unterlegt. Dir ist dann aber schon klar, dass es nur DEINE Meinung ist und die Rechtsordnung in Dtl. anders verfährt. :smt002

Denn wem etwas ausgeliehen wird, das bestimmt noch immer der Besitzer und nicht ein anderer.

Falsch! Wem etwas ausgeliehen wird bestimmt der Eigentümer und nicht der Besitzer. Dem Eigentümer gehört das Buch, der Besitzer hält nur unmittelbaren Gewahrsam daran, sofern nicht beide zusammenfallen.

Sonst könnte ja jeder kommen und sich alles aneignen, ohne die absicht jemanden zu enteignen

Das bestimmt sich nach der Verkehrsauffassung.

So heisst es, sprich: Das Briefgeheimnis gilt für alle, nicht nur für den Staat. Es gibt nicht umsonst viele Gesetze welche die Grundrechte dann näher Regeln, das vieles allerdings nur für den Staat ist, klar aber das gilt nicht für alles.

Auf eine Grundrechtsverletzung, hier das des verfassungsrechtlichen Briefgeheimnisses, kann man sich dennoch nur berufen bzw. ein Eingriff wird dann nur festgestellt (grundsätzlich), wenn der Staat agiert hat.

Zum anderen bleibe ich dabei, ich bin gespannt wie ihr aus einer Buchhandlung ein Buch entwenden wollt (oder aus irgendeinem anderen Laden ein Produkt) und das damit begründet, das ihr es nur leihen und zurückgeben wollt.

Wir sagen doch auch nicht bzw. ich sage auch nicht, dass es da nicht Beweisprobleme gibt. Nur wenn man sich etwas nur ausleihen möchte um z.B. 3 Stunden mit nem Auto rumzufahren oder sich halt das Buch aus der Buchhandlung nur „ausleiht“, stellt dies keinen Diebstahl i.S.d. § 242I StGB dar…

(Wenn ich den Namen Sartorius lese, denke ich immer an ekelhaftes Ö-Recht ;))

Mir fällt noch etwas zum Thema Gerichtsvollzieher ein, dass wir nämlich auch immer falsch dargestellt. Ein Gerichtsvollzieher darf nicht einfach mal die Tür aufbrechen! Egal welcher Fall, der darf nur in Begleitung des Schuldners die Wohnung betreten! Ist wie bei den Hausdurchsuchungen, du darfst sogar einen Zeugen benennen! Ohne den Schuldner ist das ganze “KuckKuck” kleben wirkungslos!

Ich habe das Video vorhin auf Spiegel-Online gesehen und fand das mit dem Briefkasten auch nicht in Ordnung.

In gewisser Weise gibt es eine Strafbarkeitslücke: Art. 10 schützt ja umfassend die Kommunikation, einschließlich der “Verkehrsdaten”. Das ist bei der Telekomminukation anerkannt und kann beim Brief nicht anders sein - geschützt ist also auch die Information, wer an wen einen Brief schickt. Da das aber erstmal “nur” ein Abwehrrecht gegen den Staat ist, folgen daraus keine unmittelbaren Folgen für so private Schnüffler.

Diese Lücke schließen z.T. die §§ 202 ff. StGB, wobei die aber nur den Inhalt der Kommunikation erfassen, beim Brief muss der ja geöffnet werden, teilweise sind das auch Sonderdelikte, die nur von Mitarbeitern von Brief- und Telekommunikationsfirmen begangen werden können.

Klar, Eigentums- und Vermögensdelikte kommen bei der bloßen Schnüfflei nicht in Frage, aber ich würde mal sagen der Griff in den Briefkasten ist Hausfriedensbruch, § 123 StGB. Das ist nicht jenseits des Wortsinns, der Briefkasten gehört zur Wohnung, egal ob ich ein Haus habe oder ob in einem Mietshaus die Briefkästen im Eingangsbereich sind. Bei § 306a I Nr. 1 und § 244 I Nr. 3 fasst man den Wohnungsbegriff ja auch so weit, dass da Kellerräume drunter fallen, also ist der Briefkasten auch kein Problem. Ok, Antragsdelikt, aber immerhin, das wäre der einfache Diebstahl ja auch…

Kommt es nur mir so vor oder benehmen sich alle Kontrolleure da wie kleine Götter - weil ‚bin ja jetzt im Fernsehen!‘ ?

Ordnungshüter veruntreut 264.000 Euro

Der Außendienstleiter des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wurde heute zu zwei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt, nachdem er eine viertel Millionen Euro für Bußgelder oder Parkausweise in die eigene Tasche gesteckt hatte. Der Amtsleiter war durch mehrere Auftritte in Dokusoaps wie „Mein Revier – Ordnungshüter räumen auf“ bekannt.

@Kiyotake,
danke für den Link.
Frisst Gier generell Hirn auf? So schlecht verdienen die Typen doch sicher nicht!

Einen Beitrag fand ich mal ganz lustig: da wurden an einem Flughafen zwei oder drei Typen von der ‘Bloodhound Gang’ gefilzt. Recht sympathische Zeitgenossen (falls das nicht gefaket war). :smt023

[Beiträge eingefügt]

Hallo zusammen,

als ich letztens mal wieder kabel1 schaute, musste ich doch feststellen, dass die Macher von “Achtung Kontrolle” wohl das Konzept der Sendung umgebaut haben.

Sonst begleitete die Kamera Polizistinnen, wie sie Strafzettel verteilten, oder Leute vom Ordnungsamt bei belanglosen Einsätzen.
Doch was muss ich jetzt sehen? Spüle läuft über, weil Mieter nicht da ist. Hausmeister betritt mit Polizei die Wohnung und die findet “zufällig” mehrere Kilo Kokain unter der Küchenzeile. Ja ne is klar :roll: .

Früher fand ich das Format ja wirklich okay. Es war zwar zeitweise recht ermüdend, tat aber niemandem weh und war wenigstens echt. Aber jetzt scheint es damit ja so zu gehen, wie vor etlichen Jahren mit den Gerichtsshows. Man versucht um jeden Preis die Geschichten reißerischer zu gestalten um mehr Zuschauer anzulocken.

Vielleicht weiß jemand, was dahinter steckt.

mfg marvin

Ich habe die Folge davor gesehen. Da ging es um Zoll.

Die Geschichte (meine Güte, war die dumm): Ein Kerl kommt aus den USA nach Deutschland und hat ein 5000 Euro teures Rad. Die Zollbeamten wollten die Rechnung und er gab sie. Er hatte knapp 300 Euro gezahlt, somit musste er kein Zoll zahlen oder so ähnlich. Sie glaubten ihn nicht und guckten im Internet. Dort kostet da Rad natürlich 5000 Euro (weil ja der zweite Zollbeamte natürlich auch Rennradprofi ist und sich perfekt auskannte :smt021)

Dann fanden sie eine Kreditkarten-Abrechnung von 6000 US-Dollar. Der Mann sagte, ihr habt keine Beweiße und aß dann die Kreditkarten-Abrechnung.

  1. Er zeigte sich dauerhaft und wurde nicht verpixelt
  2. Er sagte, sie hätten keine Beweiße, ließ sich aber (siehe oben) unvepixelt dauerhaft filmen.

Ist klar! :smt021

Ich bin voll und ganz Deiner Meinung!
Bis vor kurzem war “Achtung Kontrolle” noch das letzte Format, welches man sich anschauen konnte.
Aber seit die Ämter (Polizei, Zoll, Ordnungsamt) von der Begleitung mit Kameras zusehends Abstand nehmen, wird bei “Achtung Kontrolle” auch gescriptet bis der geneigte und intelligentere Zuseher die Schnauze voll hat und es abgesetzt wird!
Ich find’s auch voll daneben jetzt! :smt015

Ich fände es fast schon schade, wenn es abgesetzt werden würde. In der alten Fassung war es immer angenehme “leichte” Unterhaltung. Kein nerviges Gefresse, wie bei galileo oder sonst ein Müll. Aber nachdem die Macher jetzt auf rtl Niveau agieren wird es schwierig zur Abendbrotzeit den Fernseher ohne schlechtes Gewissen anzustellen.

Das ganze lief immer so ab:

Polizist: Ja haben sie Drogen genommen oder nicht?
Fahrer: Nein habe ich nicht!
Polizist: Na dann haben sie ja auch kein problem mit der Urinprobe.
Fahrer: Ich kann aber nicht!

Dieses gespräch wurde dauernd wieder geführt. Am ende nach einer halben ewigkeit und viel Wasser trinken hat er es dann dochnoch geschafft die Probe abzuliefern, die Polizisten sagten die ganze Zeit in die Kamera: „Der hat sicher was genommen sowas kennen wir zu genüge.“

Die folge endete damit das im off kleinlaut gesagt wurde das der Test Negativ war.

Die Geschichte hab ich mal 1:1 erlebt…nicht auf nem Festival, wurd halt rausgezogen und dann die ganze Prozedur (war damals noch Zivi, danach wurd dann auch noch mein Zimmer durchsucht und ich durft beim Chef antanzen usw.)
Zeitweise hab ich mich da leicht verarscht gefühlt und frag mich immernoch wo da die versteckte Kamera war Oo

Ich finde die amerikanische Version besser, die gibt es auf DMAX. Einfach mal anschauen und selber gucken, ob die einen besser gefällt oder nicht :roll: