Politischer Smalltalk 2.0

Mist, bin doch ein Roter! :thinking::hugs:

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Ich bin sehr Mittig

https://www.politicalcompass.org/yourpoliticalcompass?ec=0.0&soc=-4.31

Und wer hat den Test für dich ausgeführt? :smirk:

Niemand. Warum?

WARUM WOHL. Jeez

“Gutmensch” kenn ich ja, aber “Jesus” finde ich übertrieben

Was ich mich gerade frage ist, gibt es eigentlich irgendein Dokument mit dem Ost- und West Berlin vereinigt wurden. Ich meine lief das so ab wie mit Gesamtdeutschland also man übergibt dieses Recht der Gesamtstaat und die beiden Teile machen das dann unter sich aus oder wurde ein Bundesland Ost-Berlin gegründet und dann wenige Millisekunden später fusioniert?

Und steht dieses vorgehen im Einigungsvertrag oder im 2+4 Vertrag

Vermutlich ist Berlin eine GmbH und pleite

@Icetwo dazu muss man bedenken dass West-Berlin offiziell gar nicht zur BRD gehörte, sondern von den Alliierten kontrolliert wurde. Die Bundestagsabgeordneten aus Berlin hatten im Bundestag kein Stimmrecht, und BRD-Gesetze galten in Berlin nicht (wurden aber immer sofort vom dortigen Abgeordnetenhaus übernommen und damit auch in West-Berlin eingeführt)

Eine andere Frage habe ich mir neulich gestellt: wie war das mit der Wehrpflicht. Die galt ja in West-Berlin nicht (eben aus dem Grund, weil Berlin nicht zur BRD gehörte). Wie war das nach 1990, wann wurde die Wehrpflicht in Berlin eingeführt, und für welche Jahrgänge. Ich habe Artikel von 1990 gelesen, wo darüber debattiert wurde: immerhin hatten die Jugendlichen bislang damit gerechnet nicht eingezogen zu werden, sich bereits Studienplätze oder Ausbildungen besorgt, daher wurde überlegt erst spätere Jahrgänge einzuziehen. Weiß jemand wie das ausgegangen ist?

In West-Berlin dauerte dieser Zustand wegen des Viermächte-Status bis zur Wiedervereinigung fort, allerdings wurden dort nach dem 3. Oktober 1990 die Jahrgänge bis 1969 rückwirkend erfasst, so dass man nur die Geburtsjahrgänge bis 1968 zu den „Weißen“ zählen kann.

Die Wehrpflicht sah eigentlich immer vor, dass man niemanden ziehen konnte, der aktuell studiert, wenn dieser mehr als ein Semester hinter sich hatte. Leute die zu Ende Studiert haben hat man nur gezogen wenn sie dem Bund nützlich waren (wie Ärzte) oder unter 25 waren. Der Rest hatte Glück.

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So, was soll ich zu dem üblich dämlichen Berliner Blödsinn noch sagen: Geplatzt, weil die “neuen” Richter von Anfang an vor hatten eine erneute Verurteilung wegen Mordes zu machen-von der der BGH bereits gesagt hat, das könnt ihr vergessen-ehrlich, verlegt das ganze in ein Bundesland, in dem Richter sind die ein Hirn haben.

“Liebe” Berliner, ich sage es euch radikal: Bei euch ist absolut alles von vorne bis hinten zum kotzen-inklusive der Justiz. Selbst die Deutsche Geschichte ist kein angemessener Grund mit so einer Hauptstadt gestraft zu werden

Ich Meine selbst die deutsche Nationalmannschaft wollte lieber ins Spiel für Platz 3 als nach Berlin!

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moment, der BGH hat gesagt, es wurde nicht hineichend belegt. Das heißt ja nicht, dass es nicht möglich wäre, es zu belegen.

Was deine Berlin-Tirade angeht, diese kann ich nicht ganz nachvollziehen, ich nehme an, du bist ka Preiß.

Was soll eigentlich folgende Formulierung in dem Artik:

[…] dass die „Besorgnis der Befangenheit“ nicht ausgeschlossen werden könne.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass jemand (die Angeklagten?) besorgt sind, dass die Richter befangen sind?
Oder wie soll ich das verstehen?
Ich würde jetzt gern die Mitteilung der „anderen Kammer“ im Wortlaut lesen, die ist aberl leider nicht verlinkt.

Was passiert war ist:
Die Staatsanwaltschaft hat versucht, die Raser zum ersten Mal wegen Mord /vorsätzlicher Tötung dranzukriegen. Die Angeklagten sind zum BGH in Revision gegangen und der hat geurteilt, dass die in der Verhandlung vorgebrachte Beweislage dafür nicht ausreicht. Der Fall wurde also an das Gericht zurückgegeben um die Verhandlung dort weiterzuführen.
Nun hat das Gericht eine Begründung für die fortgesetzte U-Haft vorgelegt. Eine solche orientiert sich am erwartbaren Strafmaß. Die Begründung war sinngemäß, dass es in der weiteren Verhandlung nur noch um die Frage geht, ob es fahrlässige oder vorsätzliche Tötung war, und das Strafmaß für beides die U-Haft begründet. Da die Richter also immernoch die bisher unbewiesene vorsätzliche Tötung in betracht zogen, werteten die Strafverteidiger (und jetzt eben auch ein anderes Gericht) das als möglicherweise befangen.
Deshalb kommen die Angeklagten aber nicht frei, sondern der Prozess wird bei einer anderen Kammer neu durchgeführt

So jedenfalls mein Laienverständnis davon, was icb mir aus etwas umfangreicheren Quellen wie dem Tagesspiegel und der Zeit und den Kommentaren unter den Artikeln zusammengeklaubt habe.

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Das Problem ist natürlich nicht, dass sie das in Betracht zogen. Das hätte den Richtern natürlich weiterhin freigestanden. Es bestand aber der Eindruck, dass sie fest davon ausgingen, weswegen man dann von Befangenheit ausging.

so meinte ich das auch

Bitte erinnert mich daran mir eine Kugel durch den kopf zu jagen bevor Sieg Heil wieder gesetzlich vorgeschrieben wird:

Ok.

Dieser Links-Rechts-Scheiß geht mir in letzter Zeit in immer größerem Maße auf die Nerven.
So sehr sogar, dass ich mich letztem dabei erwischt habe wie ich mir eine stärkere FDP als liberale Kraft im Bundestag wünschte

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In Zeiten, in denen die SPD ihr gesellschaftspolitisches Freiheitsdenken aufgegeben hat (VDS, NetzDG, Doppelpass,…) und sich somit in die Reihe anderer Bevormundungsparteien (CDU, LINKE, Grüne) stellt, ist die FDP momentan tatsächlich die einzige Partei, die gesellschaftspolitische Freiheit noch ehrlich vertritt. Die AfD wird von vielen fälschlicherweise auch in dieser Rolle gesehen, dabei ist sie die freiheitsfeindlichste Partei im Parlament.