Nun, das ist eigentlich relativ einfach zu lösen.
- Foren sind davon nicht betroffen und damit ist dieser Fall eine Fiktion. Aber wir können die Fiktion ja mal aufmachen und gucken was denn wäre wenn es so wäre.
- Da das Bild mit einer gewissen Schöpfungshöhe verändert worden ist, handelt es sich um ein neues Werk und damit um einen anderen Urheberrechtsinhaber als denjenigen, der das Frosch Bild gemacht hat. Damit hat der Anwalt zwar die Möglichkeit, einen Anspruch seines Mandanten geltend zu machen, ob er den aber bekommt ist eher unwahrscheinlich. Das ist übrigens und ich stelle das mal Fett das hier nur mal damit das klar ist AKTUELL GELTENDES RECHT. Da rüttelt der Artikel 13 auch überhaupt nicht dran, das war schon immer so (also seitdem es das Kunsturhebergesetz gibt) und wird auch in Zukunft so bleiben.
Das einzige was der Artikel 13 überhaupt grundsätzlich ändert ist der Ansprechpartner. Anstatt den einzelnen User zu belangen wird erst mal zur Plattform gegangen um die Ansprüche geltend zu machen. Letztendlich ist es auch ein Schutz der Youtuber, denn bevor die einen Langen und teuren Rechtsstreit haben (den sie vielleicht sogar gewinnen, der am Ende aber trotzdem Kräftezehrend war) Tritt ein Milliardenschweres Unternehmen wie Google an deren stelle und muss das erst mal ausfechten. - Jetzt stellen wir Fest, Holger hat den Rechtsstreit verloren oder hat selber keine Lust da groß einzusteigen. In dem Fall kann er natürlich Schadensersatz vom User bekommen, sofern er die Haftung für Urheberrechtsverstöße in den AGB abgegeben hat. Dies würde letztendlich bedeuten, dass man auf Youtube demnächst seinen Namen angeben muss wenn man dort etwas hochlädt. Wobei auch da Google im Vorteil gegenüber Alsterfilm ist. Google hat so viele Daten über die Nutzer gesammelt, dass die in der Lage sein dürften ohne nach dem Namen zu Fragen diesen herauszufinden inklusive der Adresse. Alsterfilm dagegen muss anhand der IP Adressen erst die jeweilige Person herausfinden lassen und kann dann das Geld zurückholen (es sei denn man hat den Namen und die Adresse)
Ich denke es werden nur etliche AGB angepasst und das wars. Vielleicht wird es auch aufwendigere Authentifizierungssysteme geben, die Anonymität auf den Seiten zulassen aber im Notfall die Adresse herausgeben können. So wie man sich heute ja überall mit Facebook einloggen kann wird es dann vielleicht einen Einloggdienst geben der alle meine Daten einmal bekommt und dann für Plattformen zur Verfügung stellt.