Pädophilie und Serienmord: Psychische Störung oder Straftat?

Stimmt Anchantia, da hier ohnehin bald CLOSE ist (die Mods hier sind SCHNELL) mach ich das Spielchen sogar noch etwas mit, gerne auch ernsthaft falls noch jemand was posten sollte. :roll:

@Caeshijque

Ja, „Innocence in Danger“ soll mir nicht unbedingt die Tür eintreten! :ugly

Wenn die bei mir die Tür eintreten sind sie hinterher entweder nur „in Danger“ und zwar im Krankenhaus oder haben mich in Notwehr umgebracht, also auch nurnoch „in Danger“ ohne „Innocence“ :mrgreen:

Ok, den schlechten Scherz beiseite, ich würde mich prächtig amüsieren wenn die Ulknudeln hier antanzen würden, unter welchem Vorwand auch immer sie hier wären:

  1. Kein kommentar von mir, ALLES inkl. eines „gutem Morgen, kommen sie doch gerne herein“ kann einem ein guter Anwalt gegen einen auslegen.
  2. Da ich mir tatsächlich noch nie was zu Schulden kommen lassen habe, was ich auch nicht vorhabe zu ändern, würden sie sich die Mühe ganz umsonst machen, ok die Tür dürften sie schon bezahlen. :wink:
  3. TV-Aufnahmen jedweder Art falls sie überhaupt zu Stande kommen können die sich zusammen mit einem Wisch meines Anwalts sonstwohinstecken.

Sollte es jedoch mal passieren, dass eine solche Tat tatsächlich auf eine psychische Störung zurückzuführen ist („Gott hat mir befohlen das zu tun.“), so wäre meine Idee, die Menschen zunächst solange in psychiatrischen Einrichtungen zu lassen, bis diese wieder „gesund“ sind und sie dann in den Knast zu stecken.

Das ist ja mal ganz großer Quatsch. Jemandem im Nachhinein für etwas zu bestrafen von dem man WEIS (denn es ist ja gerichtlich festgestellt), dass derjeninge zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war ist doch kompletter Unsinn.
Was soll das denn bringen außer Rache für die Opfer? Strafe sollte doch wohl auch einen echten Zweck haben und in erster Linie zur Resozialisierung dienen. Wenn derjenige aber selbst durch seine Heilung überhaupt keinen Bezug zu der Tat mehr hat ist es kompletter Bullshit und nützt auch dem Opfer nichts.

Deswegen ist diese „Norm-Abweichung“, im Gegensatz zur Homosexualität, auch so gefährlich. Nein, nicht jeder Pädophiler wird ein Straftäter, aber trotzdem denke ich, dass sich jeder, der diese Neigung verspürt, von sich aus in psychiatrische Behandlung geben sollte.

Das sollte in Pädophiler tun der spürt das er wohlmöglich ein Kind vergwaltigen würde. Aber ein normaler Mensch hat hier eine enorme Hemmschwelle einem Kind gegenüber gewaltätig zu werden, ob pädophil oder nicht. Aber wozu sich in Behandlung begeben wenn man diese natürliche Hemmschwelle schon hat die sonst mit so einer Behandlung aufgebaut werden kann? Etwas anderes gibt es nicht zu behandeln, die Pädophilie an sich ist schließlich nicht „heilbar“…

Mal zu diesem Schundheftchen. Ein Heft, dass sich auf das Ablichten von jungen Menschen in zumindest fragwürdigen Positionen, konzentriert, sollte nicht verkauft werden dürfen. Das ist nämlich weder Kunst, noch Fiktion, sondern einfach widerlich.

@Caeshijque

Genau meine Rede ! :smt023

Wie war das doch gleich, 25% aller erwachsenen Männer lassen sich von 12 jährigen sexuel erregen, geschätzte 2% sind tatsächlich pädophil.

Ohne die Zahl jetzt nachzuschlagen (sie könnte ungenau sein), aber etwa einer von 300 Bürgern ist bei der Polizei angestellt. Wenn 2% aller Männer pädophil sind hätten wir immernoch dreimal mehr durch und durch pädophile Bürger als Polizisten, nicht mitgezählt sind dabei pädophile Frauen, JA die gibt es auch.

Die absolute Mehrheit der Fälle von Kindesmissbrauch wird innerhalb der eigenen Familie begangen. Da haben wir dann x-mal häufiger denn Fall das der Ehemann sich an der eigenen Tochter vergeht, als das dasselbe Kind vom bösen Fremden mit nem Loli ins Auto gelockt wird. Scheiße selbst die Kirche kann mit der Anzahl innerfamiliären Kindesmissbrauchsfällen nicht mithalten, und die geben sich verdammt nochmal echt Mühe!

Mal zu diesem Heftchen…also ganz unkritisch sehe ich das sicherlich nicht denn die eigentliche Intention dieses Blattes ist doch offensichtlich auch wenn sie natürlich nie offen zugegeben wurde. Ich denke das steht eigentlich auch nicht wirklich zur Diskussion. Das ist nicht so wie die Kinderbademodensektion aus dem Otto-Katalog.

Ich persönlich halte ein Strafrecht immer dann für richtig wenn es einen Geschädigten gibt. Für alles andere braucht es in meinen Augen keine Gesetze, da kann jeder tun und lassen was er will. Wenn ich aber Kinder nackt fotographiere und in einem Magazin veröffentliche was einen ganz klaren aber verschwiegenen Käuferkreis ansprechen soll dann sehe ich diese Kinder schon in gewisser Weise als Geschädigte an. Sie können von Mitschülern/Verwandten/Bekannten erkannt werden und gemobbt werden als Kinder aus der Pädozeitschrift und all sowas. Ich denke daher auch, das diese Zeitschrift in dieser Form nicht ok war.

Gegenüber anderen Publikation in Mangaform oder sowas habe ich aber nichts…die tun niemandem weh…

Das ist ja mal ganz großer Quatsch. Jemandem im Nachhinein für etwas zu bestrafen von dem man WEIS (denn es ist ja gerichtlich festgestellt), dass derjeninge zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig war ist doch kompletter Unsinn.
Was soll das denn bringen außer Rache für die Opfer? Strafe sollte doch wohl auch einen echten Zweck haben und in erster Linie zur Resozialisierung dienen. Wenn derjenige aber selbst durch seine Heilung überhaupt keinen Bezug zu der Tat mehr hat ist es kompletter Bullshit und nützt auch dem Opfer nichts.

Eben, Rache. Eine Strafe MUSS auch weh tun. Und natürlich haben die Leute auch nach ihrem Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung noch Bezug zu ihrer Tat. Es ist ja nun nicht so, als würde ihnen ein Teil des Gedächtnisses gelöscht werden uns sie könnten sich an gar nichts mehr erinnern. Wie gesagt. Eine psychische Erkrankung kann bestenfalls eine Erklärung für eine solche Straftat (Wir reden hier immer noch über Serienmord) sein, aber niemals eine Entschuldigung.

Anderes Beispiel. Der Mann trinkt Alkohol und verprügelt im Suff seine Frau. Soll er deswegen straffrei ausgehen, weil er sich vielleicht nicht mehr an die Tat erinnert, da er da zu „blau“ war?

Das sollte in Pädophiler tun der spürt das er wohlmöglich ein Kind vergwaltigen würde. Aber ein normaler Mensch hat hier eine enorme Hemmschwelle einem Kind gegenüber gewaltätig zu werden, ob pädophil oder nicht. Aber wozu sich ein Behandlung begeben wenn man diese natürliche Hemmschwelle schon hat die sonst mit so einer Behandlung aufgebaut werden kann? Etwas anderes gibt es nicht zu behandeln, die Pädophilie an sich ist schließlich nicht „heilbar“…

Ja, da habe ich mich etwas blöde ausgedrückt.

Ich weine der besagten Zeitschrift sicher keine Träne nach, was mich ärgert ist das WIE sie verboten wurde.

Das ist so wie mit Al Capone, DER Name des damaligen organisierten Verbrechens, und wofür wurde er dann eingebuchtet? Genau, wegen Steuerhinterziehung. :ugly

Gegenüber anderen Publikation in Mangaform oder sowas habe ich aber nichts…die tun niemandem weh…

Alles fiktive sehe ich auch als unbedenklich an. Im Gegensatz zu unserem Gesetzgeber bin ich der Meinung das da wo kein Schaden entsteht auch kein Strafrecht was zu suchen hat, Populismus hin oder her.

Eben, Rache. Eine Strafe MUSS auch weh tun.

Ist das deine persönliche Meinung oder warum MUSS eine Strafe weh tun?

Und natürlich haben die Leute auch nach ihrem Aufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung noch Bezug zu ihrer Tat. Es ist ja nun nicht so, als würde ihnen ein Teil des Gedächtnisses gelöscht werden uns sie könnten sich an gar nichts mehr erinnern.

Bei gewissen psychischen Erkrankungen ist es in der Tat so, dass die Person hinter überhaupt keinen Bezug mehr zu der Person hat die die Tat begangen hat. Beispielsweise Menschen mit dissoziativer Identitätsstörung oder Schizophrenie.

Wenn du beispielsweise deine eigene Mutter im Wahn erstichst weil du glaubst sie wäre irgendein Dämon der dich töten will (und für dich IST DAS SO in diesem Moment, da besteht keinerlei Zweifel für dich) und anschließend wirst du nach langen Therapien geheilt dann solltest du nochmal für 15 Jahre wegen Mordes ins Gefängnis? Zu welchem Zweck? Für was kann man dich bestrafen? Warum MUSS das weh tun?

Alles fiktive sehe ich auch als unbedenklich an.

Irgendwie habe ich ein Déjà-vu. Diese Diskussion hatten wir doch schon mal.

Das mit den Kinderporno-Mangas sehe ich nicht so unproblematisch wie du. Es geht auch darum wie eine bestimmte Gesellschaftsgruppe dargestellt wird. Und wenn das Gesellschaftsglied Kind als Sexobjekt, Vergewaltigungsopfer und Wichsvorlage herhalten muss und dieses verherrlicht wird, finde ich das, im Gegensatz zu dir, sehr bedenklich. Rassistische Publikationen z. Bsp. sind juristisch auch relevant, auch wenn sie keine konkrete Person, sondern allgemein eine Ethnie oder andere Gesellschaftsgruppe zum Opfer hat. Bei kinderpornographischen Publikationen wüsste ich nicht, warum man dies anders handhaben sollte.

Da hast du nicht ganz unrecht Danzig (vorallem das mit dem Déjà-vu).

Ungeachtet dessen ist es für mich nicht nachvollziehbar das ich für “Kinderpornografische Zeichnungen” hinter Gittern landen kann, meine Wohnung aber liebend gerne alla “Dexter” mit Bildern schmücken darf.

Soll heißen Mord&Totschlag darf man in Kunstform propagieren, halbnackte nicht reale unverletzte Kinder sind aber phuibah.

Ist für mich zumindest schon sehr fragwürdig, wenn sich jemand die Bude mit Bildern nackter Kinder dekoriert, egal ob real oder nicht real ! :smt018

@ ezzendy.

Es ist immer einfach den Täter in Schutz zu nehmen, wenn er sich hinter einer psychischen Krankheit verstecken kann. Nur sollte man eben auch nicht die Menschen vergessen, die Angehörige verloren haben. Ich verlange ja gar nicht, dass nach solchen Taten, denen psychische Störungen zu Grunde liegen, mit einem normalen Strafmaß verurteilt wird. Ich verlange auch gar keine härteren Strafen, da sich jemand, der tatsächlich einen Mord oder eine andere Straftat plant, wohl kaum davon abhalten lässt. Aber ich verlange etwas Feingefühl, und zwar nicht nur für den Täter, sondern auch für die Angehörigen der Opfer. Ich habe bisher zwei Mal selbst erleben müssen, wie das deutsche Rechtsystem in dieser Frage versagt hat. Nein, ich stelle die Rache nicht an erster Stelle. Aber sie sollte eben auch nicht unwichtiger sein, als der Schutz des Täters.

Resozialisierung sollte natürlich weiterhin ein Thema beim Vollzug sein. Der kann ja, meinetwegen, auch als Hausarrest gehandhabt werden.

Dein Beispiel ist nicht passend, da wir uns hier auf Serienmorde beziehen. Wenn ich 20 Menschenleben, oder mehr, auslösche, weil ich eine Vision habe, die mir das befiehlt, dann sollte ich die Strafe, bei all der Betrachtung der psychischen Erkrankung, natürlich spüren. Ich kann nicht nach ein paar Jahren aus der psychiatrischen Einrichtung gehen und so tun als wäre das alles nicht passiert.

@TV-Dragon: Es geht ja nicht darum ob du mit diesem Menschen befreundet sein möchtest (ich persönlich hätte da wohl auch keine Lust zu), sondern ob es eine strafrechtliche Relevanz haben sollte.

Eine psychische Erkrankung kann bestenfalls eine Erklärung für eine solche Straftat (Wir reden hier immer noch über Serienmord) sein, aber niemals eine Entschuldigung.

doch, es ist eine ent-schuldigung: wer wegen einer Krankheit (Schizophrenie, Halluzinationen, Verfolgungswahn) nicht mehr Herr seiner Sinne ist, ist nicht Schuld (siehe §20 StGB). Schuld hieße, dass die Tat persönlich vorwerfbar ist, also dass man sich vor den Täter hinstellen kann und sagen „du hast gewusst, was du tust und hättest anders handeln können“. War der Täter wegen der Krankheit dazu nicht in der Lage, ist er doch nicht Schuld an der Tat. Und ohne Schuld keine Strafe.

Anderes Beispiel. Der Mann trinkt Alkohol und verprügelt im Suff seine Frau. Soll er deswegen straffrei ausgehen, weil er sich vielleicht nicht mehr an die Tat erinnert, da er da zu „blau“ war?

Wenn jemand so betrunken ist, dass er nicht anders kann, als im Suff Mist zu bauen, ist er ebenfalls nicht schuldfähig. Der entscheidende Unterschied zu einer psychischen Krankheit ist aber, dass man es sich aussuchen kann, ob man sich betrinkt - im Gegensatz zu psychischen Krankheiten. Deshalb hat sich der Gesetzgeber etwas einfallen lassen, nämlich den § 323a StGB. Danach wird bestraft, wer (nicht schuldfähig) im Rausch eine Straftat begangen hat, sich aber eigenverantwortlich in diesen Rausch versetzt hat.

[…]Dein Beispiel ist nicht passend, da wir uns hier auf Serienmorde beziehen. Wenn ich 20 Menschenleben, oder mehr, auslösche, weil ich eine Vision habe, die mir das befiehlt, dann sollte ich die Strafe, bei all der Betrachtung der psychischen Erkrankung, natürlich spüren. Ich kann nicht nach ein paar Jahren aus der psychiatrischen Einrichtung gehen und so tun als wäre das alles nicht passiert.

Kennst du tatsächlich einen Fall in dem jemand 20 Leute kaltblütig umgebracht hat, in eine psychische Einrichtung gesteckt wurde, und nach „ein paar“ (ist immer subjektiv, für mich wären das weniger als 5) Jahren wieder als freier Bürger herumlief?

Also wenn jemand völlig verrückt ist, zum Serienmörder wird, tatsächlich erfolgreich therapiert wird(!), und das auch noch von einem Rudel Fachleuten trotz medialen Drucks attestiert bekommt um frei zu kommen, nunja die Chancen darauf stehen schon schlecht, aber dafür stehen dagegen die Chancen das dieser jemand sich über kurz oder lang den Strick nimmt umso größer. :wink:

Es ist immer einfach den Täter in Schutz zu nehmen, wenn er sich hinter einer psychischen Krankheit verstecken kann.

Hinter Schizophrenie oder dissoziativer Identitätsstörung versteckt man sich nicht. Glaube mir, das will niemand haben und das kann man auch schwerlich vortäuschen.

Ich verlange ja gar nicht, dass nach solchen Taten, denen psychische Störungen zu Grunde liegen, mit einem normalen Strafmaß verurteilt wird.

Wenn eine Strafe keine Sinn ergibt, dann ergibt auch eine halbe Strafe oder eine zehntel Strafe keinen Sinn.

Dein Beispiel ist nicht passend, da wir uns hier auf Serienmorde beziehen.

Es gibt auch Serienmörder mit diesen Erkrankungen. Entscheidend ist hier immer der Einzelfall. Außerdem solltest du dich nicht so sehr auf den Threadtitel stützen, der lautet „Pädophilie und Serienmord“ was generell ein herrlich beknackter Titel ist :stuck_out_tongue:

@GlobalNonsese: Guter Punkt, ich hab auch noch nie von einem solchen Fall gehört. Ist wohl auch sehr unwahrscheinlich.

Nun, da begeht jemand eine Straftat, weil er durch eine psychische Erkrankung dazu gezwungen wurde. Was ist falsch daran, nach einer “Heilung” in einer psychiatrischen Anstalt, die Konsequenzen für das eigene Handeln tragen zu müssen? Ich sehe da kein Problem drin, wenn dieser Strafvollzug in engem Kontakt mit Sozialarbeitern geschieht und Resozialisierung ein wichtiger Bestandteil der Haft ist. Man könnte ja auch neue, besondere Einrichtungen schaffen, die eine Mischung aus sozialer Einrichtung und Gefängnis symbolisieren.

Es geht mir um die Befriedigung der Opfer, die ebenso wichtig sein sollte, wie eine angemessene Strafe für den Täter. Aber die sind euch anscheinend ja egal, da bei eurer Argumentation der Täter irgendwie der Geschädigte zu sein scheint.

Versteht mich nicht falsch, ich weiß, dass psychische Störungen nichts sind, was man jemandem wünschen würde, aber genauso wünscht man niemandem in einer solchen Situation einen Angehörigen zu verlieren.

Keine Strafe = Schlag in’s Gesicht der Opfer.

Und zu dem Beispiel. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ich eine Person umbringe, oder gleich mehrere. Je höher die Mordzahl, um so weniger ist so etwas durch eine psychische Krankheit zu entschuldigen. Da dort dann, im Gegensatz zum Mord an der Mutter, viel mehr Planung und Berechnung hintersteckt (hinterstecken muss).

die Befriedigung der Opfer ist aber, wenn man es objektiv betrachtet, kein Grund jemanden zu bestrafen, der nichts dafür kann. Was ist das denn für eine Befriedigung, wenn man Genugtuung darin findet, dass jemand bestraft wird, der gar nicht anders konnte und dem man keinen Vorwurf machen kann? Das ist menschlich verständlich, darf aber keine Grundlage für Urteile eines objektiven Gerichts sein.

Was willst du konkret jemadem vorwerfen, der aufgrund von Wahnvorstellungen etc. gehandelt hat? Was genau hätte dieser jemand in dieser Situation anders machen können? Ein Rechtsstaat darf sich eben nicht die Sicht der Opfer zu eigen machen, sondern er muss auch der individuellen Schuld des Täters gerecht werden. Mit welchem Recht sperrt ein Staat einen Bürger ein, der von einer Krankheit zu seinen Handlungen gezwungen wurde? Soll der Richter sagen „du kannst nichts dafür und du warst nicht du selbst; du hattest keine Chance anders zu handeln, aber du wirst trotzdem bestraft“
Das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun, das wäre ein schreckliches Unrecht. Klar ist das schlimm für die Angehörigen. Aber was ist die Alternative? Jemanden, der nichts dafür kann, zu bestrafen?

Natürlich ist es ein Unterschied, ob ich eine Person umbringe, oder gleich mehrere. Je höher die Mordzahl, um so weniger ist so etwas durch eine psychische Krankheit zu entschuldigen. Da dort dann, im Gegensatz zum Mord an der Mutter, viel mehr Planung und Berechnung hintersteckt (hinterstecken muss).

Auch ein psychisch Kranker kann - je nach Einzelfall - berechnend vorgehen. Ich sehe da keinen Widerspruch. Warum sollte jemand, nur weil er berechnet, automatisch nicht psychisch krank sein?

Nun, da begeht jemand eine Straftat, weil er durch eine psychische Erkrankung dazu gezwungen wurde.
Was ist falsch daran, nach einer „Heilung“ in einer psychiatrischen Anstalt, die Konsequenzen für das eigene Handeln tragen zu müssen?

Die wichtigen Stellen habe ich mal markiert und es wundert mich gerade schon das du das nicht erkennst wo du es doch selber schreibst. Wenn mich eine psychische Erkrankung zu etwas zwingt, dann ist das nicht meine eigene Handlung.

Die Konsequenzen zieht derjenige allein schon durch die Behandlung oder denkst du ein psychisch kranker Serienmörder wird behandelt wie ein ungefährlicher Patient? Der Unterschied zu einem Gefängnis besteht i.d.R. nur darin, dass die Wärter Pfleger heißen und man nebenbei von Ärzten therapiert wird.

Aber die sind euch anscheinend ja egal, da bei eurer Argumentation der Täter irgendwie der Geschädigte zu sein scheint.

Psychisch Kranke Menschen sind Geschädigte. Sie sind Opfer ihrer Krankheit genau wie die Opfer ihrer Taten eben Opfer dieser Krankheit sind. Und diese sind mir sicherlich nicht egal, aber ich sehe immer noch keinen erdenklichen Sinn dahinter psychisch gesunde Menschen aus Rachemotiven zu internieren. Und da du dich ja hier auf den Serienmörder-Aspekt versteifen möchtest teile mir mal mit welcher psychisch kranke Serienmörder denn jemals wieder aus psychatrischer Behandlung entlassen wurde.

@TV-Dragon: Es geht ja nicht darum ob du mit diesem Menschen befreundet sein möchtest (ich persönlich hätte da wohl auch keine Lust zu), sondern ob es eine strafrechtliche Relevanz haben sollte.

@ezzendy
Strafrechtlich wird man wohl nichts dagegen ausrichten können, wenn sich jemand solche Bilder in die Bude hängt, obwohl komischerweise aber der Besitz von Kinderpornografischen Filmchen mittlerweile strafbar ist.
Natürlich will auch ich keine Bekanntschaft mit Personen, die sich an sowas ergötzen, das ist absolut klar !!
Ich finde es nur reichlich bedenklich, das hier ein, zwei Mitglieder, ein so schlüpfriges zurschaustellen als „nicht so schlimm“ empfinden. Ich habe nur dieses eine Foto als Beispiel angezeigt, das auf der Google-Bildersuche nicht mal zensiert war (das war ich selber), und da sind weisgott noch mehr solcher Bilder von Kids, die irgendwie Nackt an einer Eiswaffel oder sonstwas lutschen, die so widerlich sind, das ich im Strahl kotzen könnte, und wo die Grenze zur Kinderpornographie schon offensichtlich ist. Nur mit so ner Scheisse, was für mich mit Kunst rein garnichts mehr zu tun hat, will ich das Forum nicht beschmutzen !!! :smt011