MG YT-Kanal ist dicht. Alle coolen Kids benutzen aber ohnehin LBRY!

Der Trailer für Pantoffelkino ging gerade auf dem Kanal online.

Er wurde mit angezeigt, da ich den Kanal aboniert habe. Christian besprach bad neighbours. Nun sehe ich das Video nicht mehr.

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Ja, ich teste das gerade und bin sehr verwirrt - denn definitiv ging das sonst nie. Ist ja nicht unsere erste Uploadsperre…

Sollte es doch gehen, bitte ich @Gummigurke natürlich in aller Form um Entschuldigung. Dann hat YouTube es offensichtlich geändert oder es gibt verschiedene Abstufungen bei solchen Sperren. Es blickt da wirklich keiner mehr durch.

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Miimii wurde damals wegen der Umgehung einer Uploadsperre komplett gelöscht. Er hat damals zwar einen Zweitkanal erstellt um das zu bewerkstelligen und hat vor Gericht letztendlich auch die Wiederherstellung seines Kanals erwirken können, aber falls es sich um ein Schlupfloch handelt, könnte YT darauf ggf. auch empfindlich reagieren. Kann mir nicht vorstellen, dass das Vorgehen im Sinne des Erfinders ist und wäre ggf. eher vorsichtig.

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Tja, also ich konnte jetzt zwar den Text ändern, konnte sogar die Endcard mit Videolinks bestücken - ABER als ich das Thumbnail ändern wollte, kam das hier:

Ja gut, ein Thumbnail ist natürlich auch ein Upload…

Habe jetzt das Video veröffentlicht ohne Thumbnail - könnt Ihr das sehen?

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Ja, das kann ich sehen.

Wurde mir angezeigt und konnte ich abspielen.

Jup - sowohl im Direktlink und in der Videoliste. :+1:

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Ich leg mich echt lang hin hier. Wieso konnte ich das Video nun releasen? Das ist doch irre…
Entweder ist das wirklich ein Bug und YouTube sperrt es wieder (wir werden sehen) oder sie haben das geändert (was wünschenswert wäre, weil dann eine Uploadsperre deutlich leichter zu verkraften wäre).

Also nochmals: SORRY an @Gummigurke - ich schäme mich zutiefst und schenke dir ein T-Shirt deiner Wahl aus unserem Shop als Schmerzensgeld :smiley:

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Und schon hal Holgi die Spendierhosen an :wink::grin:

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Stabil!

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Eines muss man sagen: kaum ist das Video da, kommen bei YT positive Kommentare. Kennt man da auch anders :grin:

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@Fernsehkritiker
Hallo Holger,
alles gut und vergessen! In diesen schweren Zeiten werde ich dir bestimmt dafür kein T-Shirt abknöpfen wollen. Dieses T-Shirt müsstest du ja dann selber bezahlen und da hätte ich dann ein schlechtes Gewissen. So wild war es ja auch nicht. Geschriebener Text kommt eben oft sehr viel schärfer rüber, als gesprochene Worte. Dazu kommt ja noch, das ich zwar erst sehr sauer war, aber mich inzwischen wieder beruhigt habe.

Also alles gut und vergessen!

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@Fernsehkritiker Machst du da noch was? Die Sperre sollte ja vorbei sein, oder feilst du noch am Text? :slight_smile:

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Ja, das würde mich auch interessieren. Hätte aber auch volles Verständnis dafür, wenn Holger zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Nerv dazu hat, sich zu YouTubes Willkürhandeln zu äußern. :face_with_hand_over_mouth:

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Ja. So sehe ich das auch. Aber ein kurzes Ja, Nein oder Später wäre schon schön gewesen.

Die Stellungnahme ist seit einigen Minuten auf YouTube online.

Mir kam da ein Gedanke: Muss es wirklich alleine die Willkür von YouTube gewesen sein, dass der Clip des KiKa gesperrt wurde? Könnte es nicht auch sein, dass der ÖRR seinen Einfluss (informell) geltend gemacht und darauf hingewirkt hat, dass dem unliebsamen Medienkritiker ein Bein gestellt wird? Ohne „nervige Kritik“ aus dem privaten Sektor sendet es sich ja öffentlich-rechtlich viel bequemer…

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Halte ich für unwahrscheinlich.
Erstens hätten sie, wie Holger sagt, den Upload von vornherein unterbinden können, haben die Einspruchsfrist aber verstreichen lassen.
Zweitens hätten sie dann schon längst konzentriert auf ihr Urheberrecht pochen (genug ÖR-Material gibt es ja auf dem MG-YouTube-Kanal) und so sicherlich auch eine Sperrung erreichen können, gegen die dann wohl juristisch hätte vorgegangen werden müssen (im Gegensatz zu dieser lächerlichen Sperre wegen Cyber-Mobbing).
Wenn überhaupt, sind es auch nicht „die ÖR“, sondern einzelne Verantwortliche, die sich auf den Schlips getreten fühlen. So ist es sicherlich kein Zufall, dass die einzigen beiden juristischen Auseinandersetzungen über ÖR-Material mit Sendungen zusammenhängen, die Dennis Leiffels zu verantworten hatte.

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Beim Urheberrecht kam mir der Gedanke, dass dieses rechtliche Scharmützel ohnehin aussichtslos für die ÖR ist:

  1. Zitatrecht
  2. Inhalte der ÖR sind von der Allgemeinheit zwangsfinanziert. Dann kann man schlecht auf dem gleichen Niveau wie z. B. Pro7 mit eigenem Urheberrecht ankommen. Jeder Beschäftigte ist bei den ÖR nur tätig/erbringt eigene geistige Leistungen und hat auch nur deshalb die nötigen Ressourcen zur Verfügung, da sie vom Zwangssystem profitieren, das wir alle finanzieren müssen.

Ausschliessen kann man sowas nicht, allerdings wird hier oft vergessen, dass es Millionen Channel auf YouTube gibt und auch dutzende tausende, die groesser als der MG-Channel sind. YT wird der Lage da nur Herr wenn sie automatisiert arbeiten. Solche Upload- und Kommentarsperren wie bei dem KIKA-Video werden daher in den meisten Faellen automatisiert durch KIs verteilt. Erst bei einem Einspruch schauen dann (eventuell) mal Menschen drueber.

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So einfach ist das nicht. Bei fiktionalen Werken (Serien, Filme) schon mal gar nicht, aber auch bei Magazinsendungen gibt es Rechte zu beachten. §87 Urheberrechtsgesetz sagt dazu:

(1) Das Sendeunternehmen hat das ausschließliche Recht,

  1. seine Funksendung weiterzusenden und öffentlich zugänglich zu machen,
  2. seine Funksendung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen, Lichtbilder von seiner Funksendung herzustellen sowie die Bild- oder Tonträger oder Lichtbilder zu vervielfältigen und zu verbreiten, ausgenommen das Vermietrecht,
  3. an Stellen, die der Öffentlichkeit nur gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, seine Funksendung öffentlich wahrnehmbar zu machen.

(2) Das Recht ist übertragbar. Das Sendeunternehmen kann einem anderen das Recht einräumen, die Funksendung auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.

(3) Das Recht erlischt 50 Jahre nach der ersten Funksendung. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

Dazu gibt es dann noch diverse andere Dinge zu beachten (Nutzungs-, Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte, Vergütungsansprüche bzgl. Musik etc.), die für den Fall hier aber keine Rolle spielen.
Fakt ist: Der Glaube, alles von den ÖR produzierte Material stünde allen Gebührenzahlern zur freien Verfügung ist Quatsch.
Natürlich gibt es Zitatrecht und Kalkofe-Urteil, aber die genauen Grenzen beider sind offenbar rechtlich umstritten (siehe Beschluss des Landgerichts Köln zu Lotzlöffel und Urteil im radio-Bremen-Prozess). Es bräuchte dazu mal ein höchstinstanzliches Urteil, das auch journalistische Arbeit im Internet mit einbezieht.