lbry ist halt einer dieser Site, die auf den Blockchain-Hype aufspringen… was viele zugegeben ohne Sinn und Verstand machen, wie man auch immer wieder im Chaos-Radio mitbekommt.
Sinn würde es m. E. machen, Social Media-Plattformen zum Zwecke der Werbung/Reichweite empfehlen zu bedienen, die auch gut etabliert sind - außer Youtube würde mir da ad hoc: Facebook, Instagram, TikTok, Twitter, Twirtch* und ggf. LinkedIn** einfallen.
Bei Facebook werden ja meiner Beobachtung nach die Videoschnipsel ja parallel veröffentlicht - kann man also abhaken.
*) Bei Twitch braucht man zur „normalen“ Videoveröffentlichung wohl einen Partner-Status. Sonst geht nur Livestream.
**) Klar, LinkedIn hat den Fokus auf Geschäftsbezhiehungen - aber immerhin 15 Millionen Nutzer in Deutschland.)
Ich könnte mir vorstellen, dass massengeschmack.tv schon länger bei YouTube auf der schwarzen Liste steht, weil im besten Sinne des Wortes kritisch berichtet wird, und zwar über das gesamte politische Spektrum. Wer sich heute politisch nicht klar links oder rechts einordnet, sonder eben mittig, gilt möglicherweise als besonders verdächtig, weil „unberechenbar“. Ich hoffe, dass sich die Chose bald zu Holgers Gunsten aufklärt. Ich halte solange auch erst mal die Stange mit meinem Abo
P.S. Heute Abend zufällig Don’t look up gesehen. Passt irgendwie ganz gut zum Thema!
Und dagegen kannst du auch nicht widersprechen bei YouTube ?
Haben die das bereits geprüft, dass du diese Sperre nach deren Regelwerk verdient hast oder wie ?
Wenn ja, was war das Problem bei dem Kika-Video ? Haben die dir das freundlicherweise zumindest mitgeteilt ?
Und fraglich ist, ob deren System automatisch da reagiert hat oder aber auf Veranlassung gewichtiger Meldungen von wichtigen Medienpartnern wie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk oder zahlreicher Einzelmeldungen.
Ich finde, dass das was hier im erweiterten MG-Kosmos passiert ohnehin ein ganz schöner Irrsinn ist. Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Community über drei Foren und was weiß ich wie viele Discord-Server fragmentiert ist, wobei jedes der Spin-Offs sich wiederum gegen das andere abgrenzt (zum großen Teil aber aus den gleichen Leuten besteht) und möglichst „Exklusiv“ gegenüber dem anderen Spin-Off sein will.
Und am Ende diskutieren dann sowieso alle, was im Zentrum, nämlich bei Massengeschmack, so los ist. Dabei werden die Leute in den Spin-Offs aber seit mehreren Jahren nicht müde zu behaupten, dass MG ihnen inzwischen egal ist.
YouTube als Werbung für das Bezahlangebot plus Einnahmen aus Werbung, die es extra für YouTube gibt. U.A. Betreutes Fernsehen.
YouTube ist eben die Nummer eins, da kommt erstmal nichts. Kann mir nicht vorstellen, dass man die Vermarktung glaubwürdig ändern kann. Oder soll Holger keine kritischen Videos bei YouTube hochladen und dafür James-Bond-Werbeartikel mit Affilate-Links setzen? Holger ist doch am besten damit gefahren, dass er sich immer wieder gegen YouTube wehrt. Das muss man leider immer wieder durchsetzen, damit man bei solchen Fällen immer sieht: YouTube musste aus rechtlichen Gründen alle Strikes zurücknehmen. Nur so funktioniert es.
Die zweite Option, die Mediatheke wird Teil von FUNK, ist eher unrealistisch
Und ganz nebenbei ist der medienwirksam aufbereitete ‚Kampf‘ gegen Youtube ja auch etwas, was Aufmerksamkeit generiert. Streisand-Effekt zieht halt immer wieder…
Würde mich nicht wundern, wenn die Abozahlen in den nächsten Tagen nen kleinen Sprung machen.
Für solche Fälle wie hier beschrieben, hat man auf YouTube schon ein Video vorbereitet, hochgeladen und auf privat gestellt. Das hätte Holger nun freischalten können, trotz der Upload-Sperre! Dort könnte er dann auf eine alternative Plattform verweisen, wo er dann ein aktuelles Statement veröffentlicht und gleich noch den gesperrten Beitrag dazu! Ein solch „illegaler Stoff“ hat eine magische Wirkung auf die Zuschauer, ist extrem Werbewirksam (!) und macht gleich Werbung für die alternativen und ist gleichzeitig dann ein kleiner Arschtritt für YouTube.
Ich hoffe das Holger da nun draus gelernt hat und es so vorbereitet wie oben beschrieben und gleichzeitig die alternativen bespielt!
Das funktioniert technisch nicht, da man in dem Zeitraum ebenfalls keine Videos freigeben kann. Sonst wär die letzte Videoveröffentlichung wohl kaum drei Tage her, oder?
Da wäre ich mir ehrlich gesagt gar nicht mehr so sicher (lasse mich durch Daten aber gerne vom Gegenteil überzeugen).
Wenn ich mit einer deutschen IP auf YT gehe, dann erhalte ich zunächst einmal Videos vorgeschlagen, die aus einer Mischung von ÖRR Inhalten (sehr dominant) andere große etablierte Medien (Spiegel, Springer etc.) und belanglosen Influencer-Quatsch besteht. Wenn ich Suchbegriffe zu gesellschaftlichen relevanten Themen eingebe, erhalte ich in aller Regel Videos von großen Medienplayern (ÖRR, Spiegel, Springer, etc.) und die List der eigentlichen Suche endet schnell und es kommt „Nutzer haben auch gesehen“.
Der Marktplatz der Ideen ist doch YT lange nicht mehr und die Frage ist ob diejenigen die auch ein Abo abschließen würden tatsächlich über YT kommen und die Videos dort überhaupt finden. Denn YT hat sich gewandelt, von einer Plattform, wo Leute interessantes Zeug hochgeladen haben hin zum Ausspielkanal großer Medienunternehmen und Medienanstalten.
Da bin ich schon mal gespannt und sehr erleichtert, dass der YT Kanal wieder freigeschaltet ist.
Allerdings sollte man immer dran denken, dass YT ein privater Konzern ist, mit dem man einen gemischt typischen Vertrag schließt. Mich würde es also nicht wundern, wenn YT sich in den AGB ein eigenes Kündigungsrecht vorbehalten hat und missliebige „Kunden“ z.b bei mehreren Gerichtsverfahren oä kündigt. Diese Möglichkeiten von YT sollte man mal präventisch juristisch prüfen lassen @Fernsehkritiker
Der Fall zeigt auch, dass man MG nicht nur auf YT sondern auch auf Twitch oä breiten aufstellen sollte, falls das möglich ist
Solche AGBs, die es Plattformen erlauben Nutzer nach eigenem Ermessen zu sanktionieren, funktionieren glaube ich in der Praxis nicht. Es gibt zum Beispiel ein Urteil vom OLG Muenchen [1] das besagt, dass Facebook die Meinungsfreiheit achten muss und solche Klauseln in den AGBs unwirksam werden. Der Rechtsanwalt Joachim Steinhoefel hat auch einige Urteile in diesem Bereich erzielt [2] wo doch recht deutlich eine nutzerfreundliche Leitline der Gerichte zu erkennen ist. In der Regel scheint man gegen die Willkuer von Plattformen erfolgreich klagen zu koennen. Viele scheuen sich halt vor dem Rechtsweg, weil der lang und teuer sein kann.
So wie ich das im Großen und Ganzen mitbekommen habe, lautet da die juristische Logik: Je größer und marktbeherrschender ein Unternehmen ist, desto enger werden die Bereiche, in denen man sich einseitig auf das „Hausrecht“ berufen kann. Bei YouTube ist da nochmal die Bedeutung der Plattform für die öffentliche Meinungsbildung ein relevanter Aspekt.
Das ist zumindest etwas was viele Leute behaupten oder in die Urteile hineininterpretieren (ohne die je gelesen zu haben). Ob die Urteile wirklich mit der Groesse und der gesellschaftlichen Relevanz von solchen Plattformen urteilen ist fraglich. Zumindest ist mir da kein Zitat aus einem Urteil bekannt was das genau so bestaetigt. Da ich kein Jurist bin will ich das aber auch nicht beurteilen. Hier aber mal ein etwas differenzierterer Beitrag zum eben erwaehnten Urteil vom OLG Muenchen:
Große Plattformen wie Youtube, Facebook und Co. sollten unbedingt an die Grundrechte gebunden sein. Schließlich beeinflussen diese große Anbieter heute maßgeblich das Meinungsbild. Es ist gefährlich hier einfach auf das Hausrecht zu verweisen. Facebook, Youtube und Co. ist kein Haus. Es wird nicht kontrolliert wer dort ein- oder ausgeht. Maximal könnte man Facebook, Youtube und Co. mit einem öffentlichen Platz vergleichen. Und dort sollten dringend die Grundrechte gelten.
Wer sich dagegen sperrt oder dagegen argumentiert, hat offensichtlich (noch?) nicht durchdrungen, welchen Stellenwert das Internet heute für die Meinungs- und Pressefreiheit hat…
Die Grundrechte gelten ja auch auf bzw für die Plattformen, nur haben sie auf Beschwerden etc von Betroffenen früher oft einfach nicht reagiert. Genau das, also die Durchsetzung der Grundrechte und Löschung von (Grund)Rechte beeinträchtigendem Content wird ja durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz mittels Strafandrohung ( bis zu 50 Mio Euro) bewirkt. Allerdings beklagen und befürchten nun viele eine präventive Zensur durch die Plattformen. Dieses Dilemma sehe ich momentan als noch unlösbar an