[QUOTE=Makumbo;343539]Übrigens, dieser „Beitragsservice“ bezeichnet sich in einem Schreiben an mich doch tatsächlich als Behörde!
Weil ich mich als Harzt 4 Enpfänger weigere, jedes halbe Jahr einen neuen Antrag auf Befreiung zu stellen
schreiben die:
„Um eine Sozialleistung zu erhalten, ist es bei allen Behörden unumgänglich, einen Antrag zu
stellen. Für die Befreiung von der Beitragspflicht gibt es keine Ausnahme.“
Ich frage mich, welche „Sozialleistung“ gemeint ist und was für eine „Behörde“ DIE denn sein sollen?[/QUOTE]
Die meinen nicht sich als Behörde, sondern die Behörde wo du den Befreiungsantrag stellen musst. Ich denke in deinem Fall dann Jobcenter.
[QUOTE=Makumbo;343539]Des weiteren schreiben die:
„Wir sind an die gesetzlichen Regelungen gebunden und verpflichtet, diese in der Praxis anzuwenden.“
GESETZLICHE Regelungen? Es gibt ein GESETZ diesen „Beitrag“ zu zahlen?[/QUOTE]
Ja gibt es
[QUOTE=Makumbo;343539]Weiter: „Bitte haben Sie daher Verständnis dafür… Ihnen Befreiung ohne eine gesetzlich vorgeschriebene
Antragstellung zu gewähren, nicht entsprechen können.“
GESETZLICH VORGESCHRIEBENE?[/QUOTE]
Auch das ist richtig… Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass man einen Antrag auf Befreiung stellen muss, sofern man ein Recht auf Befreiung hat.
[QUOTE=Makumbo;343539]Und das war kein PR Gelaber oder ein von einer 400 Euro Kraft erstellter Brief, nein, dass kam
von der RECHTSABTEILUNG![/QUOTE]
Und die dürfen sich auch Rechtsabteilung nennen, denn was die geschrieben haben ist so richtig…
Ich halte das ganze System auch für Mist und es wird ja auch schon boykottiert und dagegen geklagt, aber die Gesetze gibt es tatsächlich und außer dagegen vorgehen und boykottieren kannste erst mal nichts machen…
Ich zahle auch nicht, habe ich auch noch nie und werde ich auch nie