Das bedeutet „Hausrecht“. Keiner muss auf seiner Plattform irgendetwas zulassen, was er nicht will.
Und stell Dich nicht so blöd an, um „Zensur“ durchführen zu können muss man ein Staatsorgan sein.
Die Nutzung des Wortes „Zensur“ in einem anderen Bezug verharmlost den Sachverhalt der Zensur.
Die “Zensur”-Wortklauberei find ich auch unnoetig. Ob ich es jetzt “Zensur” nenne oder nicht aendert doch nichts. Ich denke jeder ist sich unabhaengig davon welches Nomen er dafuer benutzt im Klaren darueber, dass er hier keinen rechtlichen Anspruch auf Meinungs- und/oder Redefreiheit hat und ich im Prinzip auch geloescht werden darf (im juristischen Sinne) weil @Extraklaus mein Nickname nicht passt. Wenn eine Person jetzt meint, dass hier unpassende Meinungen geloescht werden und das ganze dann “Zensur” nennt, dann weiss doch jeder was damit gemeint ist. Warum muss man sich an dem Wort so aufhalten obwohl Einigkeit ueber die Semantik herrscht? Das ist im Endeffekt das gleiche wie Rechtschreibflames im Internet - einfach total unnoetig und kindisch.
von zuständiger, besonders staatlicher Stelle angeordnete Kontrolle, Überprüfung von Druckwerken, Filmen, Briefen o. Ä. im Hinblick auf Unerlaubtes oder Unerwünschtes
Wikipedia:
Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[9] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich.
Natürlich macht es einen Unterschied, weil Zensur eine ganz andere Tragweite hat als Auslegung eines willkürlichen Hausrechts. Letzteres ist im Gegensatz zur Zensur nämlich keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.
Also der Duden sagt “besonders staatlicher Stelle” und Wikipedia sagt “die Zensur durch den Staat”. Selbst wenn man jetzt einen auf Definitionsnazi macht liest man hier, dass es auch nicht staatliche Zensur gibt.
Keiner der hier das Wort “Zensur” benutzt hat, hat von einer Einschraenkung seiner Meinungsfreiheit geredet. Es ging nur um den Vorwurf, dass unbequeme Meinungen geloscht werden. Ob man das jetzt “Zensur” oder “Hausrecht” nennt aendert nichts, weil hier in beiden Faellen das gleiche gemeint ist.
Aber wie kann man denn die Auslegung des Hausrechts eine ForenBetreiber vorwerfen?
Wenn du zu mir nach Hause kommst und mir auf den Tisch kackst, muss ich mich auch nicht rechtfertigen, warum ich dich rausschmeiße.