Fragen und Anmerkungen zur Forenmoderation

Das bedeutet „Hausrecht“. Keiner muss auf seiner Plattform irgendetwas zulassen, was er nicht will.

Und stell Dich nicht so blöd an, um „Zensur“ durchführen zu können muss man ein Staatsorgan sein.
Die Nutzung des Wortes „Zensur“ in einem anderen Bezug verharmlost den Sachverhalt der Zensur.

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Das mit der gebetsmühlenartigen Wiederholung scheint dir sehr ernst zu sein.

seufz

Immer diese Dudennazis

Das ist doch Blödsinn, daß nur der Staat zensieren kann.
Wer behauptet sowas?

Übersetzte: Wenn einem die Argumente ausgehen, greift man die Person an.

Wo bleibt denn nun die Schuessel Erdbeereis?

Das ist auch nicht mehr als eine unbedeutende Meinung.
Dass das auf einem Uni-Server liegt heißt gar nichts.

Komm nach Stuttgart, dann gebe ich dir eine aus (aus sicherer Entfernung:D )

Klassischer Fall von „den Schuh selbst angezogen“.
Aber wenn Du Dich selbst der angesprochenen Gruppe zu zählst… na gut.

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Was im Prinzip „ja bitte lösch mein profil, da ich mit gegenwind zu meiner meinung nicht umgehen kann.“ bedeutet.

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Ja.
Durch Wiederholung lernt man.
Die Hoffnung stirbt zuletzt, dass es irgendwann mal alle kapieren.

Ist trotzdem Blödsinn.

Die “Zensur”-Wortklauberei find ich auch unnoetig. Ob ich es jetzt “Zensur” nenne oder nicht aendert doch nichts. Ich denke jeder ist sich unabhaengig davon welches Nomen er dafuer benutzt im Klaren darueber, dass er hier keinen rechtlichen Anspruch auf Meinungs- und/oder Redefreiheit hat und ich im Prinzip auch geloescht werden darf (im juristischen Sinne) weil @Extraklaus mein Nickname nicht passt. Wenn eine Person jetzt meint, dass hier unpassende Meinungen geloescht werden und das ganze dann “Zensur” nennt, dann weiss doch jeder was damit gemeint ist. Warum muss man sich an dem Wort so aufhalten obwohl Einigkeit ueber die Semantik herrscht? Das ist im Endeffekt das gleiche wie Rechtschreibflames im Internet - einfach total unnoetig und kindisch.

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Die Definition des Wortes Zensur.

Duden:

von zuständiger, besonders staatlicher Stelle angeordnete Kontrolle, Überprüfung von Druckwerken, Filmen, Briefen o. Ä. im Hinblick auf Unerlaubtes oder Unerwünschtes

Wikipedia:

Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[9] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich.

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Natürlich macht es einen Unterschied, weil Zensur eine ganz andere Tragweite hat als Auslegung eines willkürlichen Hausrechts. Letzteres ist im Gegensatz zur Zensur nämlich keine Einschränkung der Meinungsfreiheit.

Also der Duden sagt “besonders staatlicher Stelle” und Wikipedia sagt “die Zensur durch den Staat”. Selbst wenn man jetzt einen auf Definitionsnazi macht liest man hier, dass es auch nicht staatliche Zensur gibt.

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von zuständiger, besonders staatlicher Stelle

Jupp, „besonders“, da steht nichts von „ausschliesslich“.

Die Wiki-Definition ist halt die juristische („im Sinne des Grundgesetzes“), das ist aber nicht die einzige :wink:

Keiner der hier das Wort “Zensur” benutzt hat, hat von einer Einschraenkung seiner Meinungsfreiheit geredet. Es ging nur um den Vorwurf, dass unbequeme Meinungen geloscht werden. Ob man das jetzt “Zensur” oder “Hausrecht” nennt aendert nichts, weil hier in beiden Faellen das gleiche gemeint ist.

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Nicht nach Definition des GG, siehe dazu Meinungsfreiheit. Ich kann diesen Comic gar nicht oft genug posten

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Aber wie kann man denn die Auslegung des Hausrechts eine ForenBetreiber vorwerfen?
Wenn du zu mir nach Hause kommst und mir auf den Tisch kackst, muss ich mich auch nicht rechtfertigen, warum ich dich rausschmeiße.