Folge 9: Das neue EU-Urheberrecht

Irgendwie ausgeglichen: Die Grünen haben uns ein völlig überzogenes DSGVO eingebrockt, die Sozen die europäische "Deutschland zahlt für alle"Versicherung und die Union Artikel 13.

Ich nehm das gar nicht in Schutz, sondern sage nur es wird endlich Zeit, dass die EU demokratisch wird. Sonst kann man das EU-Parlament auch gleich abschaffen, das hat nämlich gefühlt momentan so viel in Brüssel mitzubestimmen wie der dreijährige Knirps. dem seine Eltern ein “Mitbestimmungsrecht” bei der Urlaubszielauswahl zugestehen.

Edit: Das Beispiel mit Pink Floyd finde ich aber komisch. Vertrag ist Vertrag, wer nicht erkennt, das man dort vielleicht einen Megahit mitverantwortet und keine Gewinnbeteiligung aushandelt - Pech gehabt. Man kann doch Abmachungen nicht einfach für hinfällig erklären, weil sich später rausstellt, dass man schlecht verhandelt hat.

Hmja… müsste man halt gucken, wie jener Vertrag aussieht und ob es überhaupt einen gab.

Weiter geht die Posse! ^^

Die letzten Monate hatte ich leider andere Prioritäten zu setzen, weswegen ich erst jetzt dazu komme zu antworten. Größere Teile der Antwort hatte ich schon vorab geschrieben, weswegen ich zwischenzeitlich gemachte Änderungen in den Entwürfen nicht berücksichtigt habe.

@_MR:
wie bindend webstandards sind, kannst du ja mal ausprobieren, indem du html-webseiten mit verschiedenen browsern aufrufst oder vergleichst, wie verschiedene suchmaschinen die robots.txt interpretieren. standards sind vereinbarungen […] gesetze sind gesetze.

Aus rechtlicher Sicht gebe ich Dir hier recht. Die Frage ist allerdings, wodurch hier die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regulierung entsteht bzw. wie die entsprechende Begründung hierfür ist. Das Argument der Verlage “Anders können wir nicht verhindern, dass wir gelistet sind” ist nämlich einfach nicht haltbar. Die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür sind im Gegensatz zu vielen anderen Details nicht nur auf dem Papier standardisiert, sondern auch in der Praxis üblich.
Besonders obskur wird die ganze Geschichte aktuell übrigens, wenn man die Onlineplattformen mancher Zeitungen ansieht - dort war es letztes Jahr und teilweise ist es noch so - technisch von diesen oftmals so eingerichtet, dass man den von ihrer eigenen Seite verlinkten Artikel ohne eine Anmeldung nicht betrachten konnte, rief man den Artikel aber von einer Suchmaschine auf, wurde er ohne Probleme angezeigt. Und dieses Phänomen zeigt nicht etwa die Schutzlosigkeit der Verleger; im Gegenteil ist dieses Verhalten von den Seitenbetreibern technisch genau so absichtlich konfiguriert worden.
Aber hier gibt es aktuell ziemlich viel Veränderung. Immer mehr Verlage führen PayWalls ein, was ihr gutes Recht ist. Interessant bleibt hier auch noch, ob die Medienlandschaft weiter banalisierender wird und ob die Preise in Deutschland sich hier den internationalen Presse anpasst oder nicht.

@_MR:
es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie du zu diesem schluss kommst. große verlage haben mehr output und werden entsprechend natürlich öfter gelistet. es gibt in der richtlinie einen rechtsanspruch auf vergütung bei nutzung. da sind alle verlage und ihre autoren gleichgestellt.

Hier findet sich eine grobe Abschätzung über die Höhe der Ausschüttung durch das LSR. Golem.de: IT-News für Profis Auch wenn man die erwähnten Zahlen natürlich mit Vorsicht betrachten muss, erhält man hier vielleicht mal einen ersten Einblick zu den Größenordnungen, zumindest was die Verteilung betrifft.

@_MR:
die lange verhandlung war nicht der komplizierten lage geschuldet,[…]
weil die verwertungsgesellschaften unter kontrahierungszwang stehen und die lizenz bereits wirksam erteilt ist, wenn der lizenznehmer die nutzung vornimmt und mit der verwertungsgesellschaft eine verhandlung über den preis aufnimmt. […] das kann sich . […] hinziehen, ohne dass die lizenznehmer zu irgend einem zeitpunkt in gefahr sind, unlizenziert zu nutzen. das besondere am streit zwischen youtube und gema war, dass youtube nach auslaufen der lizenz 2009 plötzlich die rechtsauffassung eingenommen hat, nicht der lizenznehmer zu sein.

Ich wollte auch nicht behaupten, dass die langwierigen Verhandlungen einer komplizierten Rechtslage geschuldet war. Wie du schon schreibst, war der Hauptstreitpunkt schlicht die Höhe der Vergütung. Die Aussage Youtubes rechtlich kein Lizenznehmer zu sein, habe ich genauso wie die Forderung der Gema, nicht lizenzierte Stücke nicht erst nach Meldung sondern sofort zu löschen eher als Kriegsnebenschauplätze interpretiert.
Wegen des Kontrahierungszwangs: Die GEMA ist hier bestimmt ein Sonderfall, da aufgrund ihrer Monopolrolle sogar der doppelten Kontrahierung unterliegt. Meines Wissens nach sind andere Verwertungsgesellschaften, die bei der Änderung zweifelsohne betroffen sind, nur verpflichtet die Rechte der Urheber wahrzunehmen, nicht aber umgekehrt mit allen potentiellen Lizenznehmern auch entsprechende Verträge abzuschließen. Sollte ich hier falsch liegen, lasse ich mich aber gerne korrigieren.
Mir ging es hier nur darum, dass entsprechende Verhandlungen eventuell langwierig sind. Falls die Werke bis zu einem entsprechendem garantiertem Verlagsabschluss rechtlich sicher verfügbar sein dürfen, sehe ich diesen Konfliktpunkt als unkritischer an.

@_MR:
es gibt hierfür präzedenzfälle: im bereich der privatkopievergütung ist dieses problem durch den zusammenschluss der verwertungsgesellschaften in der ZPÜ gelöst

Der Bereich der Privatkopie mag ein Beispiel für einen zentralisierten Ansprechpartner sein. Es kann auch sein, dass sich die Verwertungsgesellschaften für diese Zwecke zusammen schließen oder anders ähnlich unkomplizierte Lösungen finden, aktuell stelle ich mir einen Zusammenschluss aller beteiligten Verwertungsgesellschaften für diesen Zweck kompliziert vor. Aber ich denke hier kann man nur abwarten, wie hier die ausgearbeiteten Lösungen aussehen werden, kann nur die Zeit zeigen. Der Rest wäre aktuell nur Spekulation.

@MR:
absatz 2a […] ist ein konkreter rechtsanspruch gegen overblocking. absatz 2b regelt den streitfall und schreibt die verbindliche menschliche letztentscheidung hierbei vor. der letzte halbsatz in abschnitt drei […]: es darf nicht automatisch gesperrt werden. […]
eine maßnahme, die signifikant zu overblocking führt, ist nicht erlaubt, selbst wenn man abschnitt drei nur auf das beschwerdeverfahren anwendet. wenn wir uns alle einig sind, dass die algorithmen nicht taugen, impliziert das, dass sie nur als hilfsmittel verwendung finden dürfen, z.b. um blocking-kandidaten zu identifizieren.
und noch wichtiger: dieser fall ist nicht der standardfall.[…] youtube ist ganz klar ein kandidat für die pauschallizenz. die debatte um richtlinienindizierte uploadfilter auf den großen plattformen ist entsprechend eher akademischer natur.

Absatz 2a sagt zum Einen das Maßnahmen zu Ergreifen sind, dass nicht-lizensierte Werke nicht verfügbar sind. Weiter, dass die Zusammenarbeit der Rechteinhaber und der Platformen nicht dafür sorgen darf, dass Werke, die nicht gegen Rechte verstoßen (z.B. weil sie durch die Ausnahmen erlaubt sind), blockiert werden. Falls die Richtlinie so interpretiert wird wie von Dir und sie in der Praxis so umgesetzt wird, gibt es wenig worüber man sich beschweren könnte. Doch ich glaube nicht an die Möglichkeit einer sauberen praktischen Umsetzung aus den bereits genannten Gründen (technische und personelle Anforderungen zu hoch). Das wäre ein wenig so als würde man die Hersteller von Dieselfahrzeugen dazu verpflichten, zukünftig weiterhin dieselbetriebene Fahrzeuge zu verkaufen, aber künftig ohne diesen schädlichen Verbrennungsmotor. Daraus ziehe ich, dass hier in der Praxis versucht werden wird, der Richtlinie möglichst gerecht zu werden, und wo dies nicht geschehen kann, möglichst die Interessen des Unternehmens zu wahren (Haftungsminimierung und Gewinnmaximierung). Sprich die genaue Auslegung werden ggf. die Gerichte zu klären haben. Ob hierfür neben den großen Konzernen auch kleinere Parteien die nötigen finanziellen Mittel und einen genügend langen Atem haben, ihr Recht auch gerichtlich klären und bestätigen zu lassen, möge jeder selbst beurteilen, ich habe hier jedoch so meine Zweifel.
Unter dieser Betrachtungsweise noch eine Bemerkung zu Artikel 2a:
Zunächst ist zu beachten, dass es hier schlicht heißt “nicht verfügbar sind”. Es heißt nicht “möglichst schnell gelöscht” werden oder ähnliches. Das klingt für mich zunächst nach einer Entscheidung vor Veröffentlichung. Der zweite Satz sagt genau genommen nur, dass das Blockieren nicht durch die Zusammenarbeit geschehen darf. Ich hatte den Satz in meiner laienhaften Betrachtungsweise erst so interpretiert, dass er vor Allem dazu dient, dass keine Absprachen zwischen einzelnen Medienanbietern und den Inhaltsweitergabediensten geben soll, die zu einem zu großzügigem Blockieren von Inhalten dienen soll. Wenn der Inhaltsweitergabedienst das Werk aber selbst sperrt, z.B. weil er in seiner Meinung dazu tendiert, es könnte gewisse Rechte verletzen, wäre das aber in Ordnung. Aber das habe ich also vermutlich falsch interpretiert.
Doch noch einmal zurück zum Overblocking. Du schreibst ja selbst, dass die Richtlinien nur einen entsprechenden Rahmen vorgeben, der einen signifikanten Missbrauch verhindern sollen. Generell ist es begrüßenswert, dass die Richtlinie Kontrollinstanzen fordert und eine menschliche Kontrolle erzwingt. Diese greift nach Artikel 2b aber erst auf die Iteration der eingegangenen Beschwerden unter Umständen fälschlicherweise gesperrter Inhalte, nicht auf das ursprüngliche erste Sperren. Und was bedeutet die menschliche Kontrolle hier? Reicht es wenn ein Mensch sagt “Ich habe in den Log-Dateien nachgesehen und der Algorithmus hat gefunden Material X verstößt bei 35:12 gegen Y” oder muss die grundsätzliche Bewertung komplett manuell durchgeführt werden? In erstem Fall ist dem Anwender nicht geholfen und in zweitem Fall wäre der Aufwand wieder so hoch, dass zumindest nicht mit einer schnellen Entscheidung gerechnet werden kann. Ich denke nämlich nicht, dass nur ein unerheblicher Teil die Fragestellung betrifft, welche Gesetze, Richtlinien und Ausnahmen gerade für einen speziellen Content relevant sind.

Zum Thema Memes:
Die Debatte auf Fokus der Memes (im Sinne von Bild + kurzer Text) zu führen empfand ich auch als relativ abstrus. Ich gehe hier mal davon aus, dass sich Memes im Zweifelsfall recht schnell (wieder) freischalten lassen, da die Prüfung einfach ist, oder man in den nächsten Jahren sogar bei diesen die Erkennungsrate von Algorithmen entsprechend anpassen kann, so dass diese insgesamt eher unkritisch zu betrachten sind.
Hier war wohl die Befürchtung eher, dass bei einer Erweiterung der Filter auf Text und Bild, diese standardmäßig blockiert werden und die Finalisierung der Technik der Erkennung und/oder Freischaltung dieser Inhalte nicht zustande kommt, weil auf der einen Seite kaum ein finanzielles Interesse dahinter steckt und auf der anderen Seite sich Memes erst durch die spätere Verbreitung in der Masse bilden und weniger durch die Ersteller selbst massiv lanciert werden. Letztere würden dann oft wohl nicht für die Freischaltung ihres Memes kämpfen, weswegen Teil der aktuellen Popkultur im Netz verloren geht. Zumindest war dies meine Interpretation hierfür.

@_MR:
[…] massiv bekämpft wird. einschließlich zugang zu verwaisten werken. ein schelm, wer böses dabei denkt.

Viel steht zu den verwaisten Werken aber gar nicht in der Richtlinie, oder? Die große Änderung ist doch, dass Verwertungsgesellschaften in Vertretung der Rechteinhaber die Verwaltung und Lizenzierung dieser Werke übernehmen können. Oder täusche ich mich da?

@_MR:
ich bin im moment unentschieden, da es durchaus mit tunesat, soundmouse, bmat etc. unabhängige anbieter gibt, die heute bereits monitoring anbieten und entsprechendes know-how mitbringen. google [sinngemäß: reichte es] ein halbwegs funktionierendes system betreiben […], da overblocking […] und false negatives […] geschweige denn irgend eine rechtsfolge nach sich zogen. die anbieter von monitoringdiensten hingegen mussten lösungen entwickeln, die von den verwertungsgesellschaften als abrechnungsbasis akzeptiert werden. vom know-how her ist also der wissensvorsprung eindeutig auf seiten der kleinen dienstleister.

Möglich, dass die akzeptierte Fehlerrate bei Musik-Erkennung bei Google aktuell höher ist als bei kleinen Anbietern. Es ist sogar wahrscheinlich, dass einige Anbieter in gewissen Nischen einen Wissensvorsprung haben, sei es in Bezug auf Fernsehen und der Erkennung ob ein geschützter Clip innerhalb einer Werbung, eines Films oder einer Show gezeigt wird oder gewisse Arten des Rauschens besser zu filtern. Aber da muss ich trotzdem mal einhaken: Tunesat, Soundmouse und bmat haben im Portfolio aber nur Audio-Erkennung, oder nicht?
ContentId hingegen funktioniert auch für Bild und vor Allem Video. Soweit ich das beurteilen kann ist Video-Erkennung noch ein wenig komplexer als Audio-Erkennung. Hier bin ich mir nicht sicher, ob es ebenfalls so viele Konkurrenten gibt.
Anekdote dazwischen: ContentId hat sich letzte Woche übrigens in Bezug auf Audio mal wieder einen Schnitzer geleistet, indem es die aufgenommene Stimme des Youtubers SmellyOctopus als geschützt erkannt hat.
Text-Erkennung an der Stelle ist übrigens interessant: Technisch ist es einerseits einfach, andererseits schwieriger aufgrund der größeren Datenmenge und vergleichsweise einfachen Veränderbarkeit der Bausteine.

Es ist total albern diese Argumente.
Bei You Tube gibt es schlicht so gut wie keine relevanten Copyright Verletzungen.
Die teuren Sachen werden längst geblockt. Die blocks werden immer härter von ganz alleine.
LEIDER
Und die kleinen bekommen eh nix die können froh sein wenn ein anderer sie bekannter macht.
1 Was wollen sie den ? 5 Cent weil einer ihr dämliches Musikstück das keiner kennt benutzt? Albern
2 Werden sie das so oder so nicht bekommen. Die Gema gibts seit Ewigkeiten und was bekommen da mini Künstler? Genau! NIX!
Spielt also A garkeine Rolle weil sie so oder so nichts bekommen würden weil die Beträge erst relevant werden wenn du sehr groß bist und B geht 10 mal mehr für Verwaltung drauf und C sollen die froh sein über jeden der ihren Mist nutzt solange sie klein sind. Das könnte der Start sein groß zu werden.
Wieviel 1000 Verbote, Regulierungen und Zeugs wollt ihr Träumer noch einführen bis ihr endlich versteht das es letztlich nie besser wurde sondern immer alles nur komplizierter und schlechter wurde.
Das Internet lief nun 20 Jahre sehr gut nahezu ohne das der Staat eingegriffen hat bzw nur in Extremfällen.
Wer glaubt das da nun irgendwas besser wird wenn der Versager Staat der keinen Flughafen bauen kann da jetzt drin rumpfuscht der glaubt auch an den Weihnachtsmann.
Lasst einfach mal eure Finger von und akzeptiert es einfach wenn hier und da mal etwas nicht ganz optimal läuft.
So ist das halt im Leben!
Was gäbe es für einen besseren Beweis GEGEN Bürokratie und Regulierung als das Internet?
Das lief nun 20 Jahre sehr sehr gut „ohne“ Regulierungen.
Die Welt ist nicht untergegangen und wir alle sind im großen und ganzen sehr gut damit klar gekommen.
Und perfekte Lösungen gibt es so oder so nie.
Verabschiedet euch mal von der albernen Vorstellung das man irgendwas perfekt machen könnte.

Ich hab ein Musikstück das 200 Leute angeklickt haben.
Ich will meine 0,2 Cent wenn es einer neu hochläd.
Man man man

Träumen Sie wieder davon reich zu werden mit ihrem Mist anstatt froh zu sein das es überhaupt mal einer schaut.

Einfache Faustformel ihr Genies! Solange sich die Klicks nicht überschlagen wie Bolle werdet ihr ohnehin NIEMALS IRGENDWAS verdienen. Und wenn sich die Klicks überschlagen dann seit ihr 6 Monate später bei den großen unter Vertrag und alles läuft von alleine. Auch heute schon.

Die Seite der kleinen wird durch den Staat gestärkt sagt er :slight_smile:
Ja genau. Das macht der Staat ja ständig. Dafür ist er ja bekannt.
Unentwegt macht er Gesetze gegen die großen welche die kleinen Bevorzugen.
Selten so gelacht.
Kann ja alles nich war sein.
Die Liste von Gegenteiligen Beispielen ist KILOMETER Lang!

Regulierung führt zu Kosten und Bürokratie und diese Kosten und Bürokratie setzt die großen in Vorteil!
Sie können sich die 100 Rechtsanwälte leisten und du kannst GARNIX!
Wer hat den Probleme damit die Bürokratie und Regulierung durchzuführen die der Staat macht?
Der US Burger brater oder der Dönerladen?
Man es ist einfach unglaublich wie naiv die Leute sind!

Toll fände ich wenn Google einfach mal Fxxx the EU sagt.
Ala- Wir sind ein US Unternehmen mit Sitz in den USA und was die Zensur EU will interessiert uns einen sch…!
Das wär mal herrlich :slight_smile:
Und dann kann die EU schön doof schauen oder kann dann China toppen und Google blocken - also mal Flagge zeigen :wink:
Was sie sich natürlich nicht trauen würden.

Ich hab 3 Sekunden gebraucht um alle Herr der Ringe Hörbücher in guter Qualität (und mehrfacher Ausführung verschiedenster Uploader) und definitiv nicht legal geuploaded auf YT zu finden…aber stimmt schon, is nich relevant für den Hörverlag…

Herr der Ringe Hörbücher :slight_smile: Ich bin jetzt kein Experte aber sind die 20 oder 40 Jahre alt?
Wertloser Quark…
Damit werden in ganz D vermutlich heute pro Jahr weniger als 50 Euro pro Monat verdient…
ob die da sind oder nicht ändert für keinen was… zumal sie ja schnell weg wären wenns jemanden wirklich stören würde.
Wie ich schon eben sagte. Urheberrecht ist wichtig wenn du was echt wertvolles hast. Einen tollen neuen Song oder so der dir 5 Mio Euro einbringt in den nächsten 6 Monaten. Das dir 3 Leute weniger dein Hörbuch kaufen und dir 5 Euro flöten gehen ist eine alberne kleine Unannehmlichkeit. Wären Sie clever würden Sie das Urheberrecht bei bei Musik, Film usw ohnehin auf 3-5 Jahre begrenzen.
Geld wird quasi zu 99% im ersten Jahr verdient. Anschliessend steht es Millionen Menschen bei ihrer Freiheit und beim Kulturerbe im Weg und dies fast immer wegen lächerlich geringer Summen.

Ganz davon abgesehen

1 Wie sagt man heute so gerne „Einzelfälle“
2 Wird auch das bald von ganz allein der Vergangenheit angehören da mach dir mal keine Sorgen
3 Die Seiten wo es das ALLES gibt , nicht nur Einzelfälle, wird es mit oder ohne Uploadfilter weiter geben…

Ergo = viel Ärger
Null Ergebnis
Auf gleich vielen Ebenen

Sieht man u.A auch an dem ganzen anderen mist den du ins Forum schreibst, Zu den Hörbüchern:
Die deutschen Hörbücher kamen letztes Jahrzehnt raus.

3 Leute weniger sind weit mehr als 5€.

3 „Gefällt mir“

Harry Potter ist auch schon ueber 20 Jahre alt, wer will sowas schon noch?

Is ne Geschichte aus den 50ern die vor 20 Jahren mal Hipp war.
Wird der große Renner sein. Deshalb kümmert sich der Hersteller auch so angestrengt drum.
So sehr das du es leichter hoch bekommst als ne 40 Jahre alte Folge von Mash oder der Preis ist heiss.

Und weil du Genie ja so gut informiert bist.
Du verdienst einen sch… an Hörbüchern. Steuern, 1000 Leute beteiligt und keiner will sie haben.
Wenn du nicht gerade Harry Potter schreibst ist mit so Zeug fast grundsätlich nichts verdient.
Wenn ein Autor mit seinem Bestseller 10 000 Euro verdient is er schon sehr gut dabei…

PS: Das du Herr der Ringe Experte bist kann ich mir lebhaft vorstellen :wink:

Zurück zum Thema bitte!!

Oh je, die Schwalben fliegen wieder tief heute Nachmittag

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Is lustig. Ich war schon seit 10 Jahren in keinem Forum mehr :slight_smile: Aber wie ich sehe hat sich nicht viel verändert. Lauter Leute die von nichts auch nur den geringsten Plan haben aber sich in ihren Einzeleiern für den aller Grüßten halten :slight_smile:

Ausser Polar hab ich hier bislang noch von keinem auch nur den Hauch eines halbwegs cleveren Ansatzes gehört :slight_smile:

Mal ganz davon abgesehen das meiner Einschätzung nach bei MG das Urheberrecht deutlich mehr verletzt wird :wink: Da läd nicht ein kleiner Bub ohne Gewinninteresse mal unter 1 Mio Videos ein Hörbuch hoch das keiner braucht sondern da nimmt man es sich raus teuer produzierte TV Sendungen Live laufen zu lassen und glaubt weil man ab und an was dazwischen Quakt wäre das nun frei verwendbar :slight_smile: - das auch noch hoch gewerblich - nicht ein bub der 20 cent Werbeeinnahmen bekommt im besten fall sondern gegen ordentlich Eintritt.
Seit mal froh das es da noch keinen Ärger gab und es wohl keiner mitbekommen hat oder es ihnen egal war aber so großzügig wie ihr hier mit dem Zitatrecht umgeht kommt ihr da vor Gericht im Leben nich mit durch :wink:

Ich bin ja persönlich sehr liberal was Urheberrecht angeht und ginge es nach mir wäre es deutlich lockerer aber selbst ich würde es in diesem ausgeprägten Umfang nich durchgehen lassen.

Vielleicht sollte ich das auch mal machen?
Alle MG Sendungen auf YT stellen und ich quake immer mal wieder einen lustigen Kommentar dazwischen mit meinem Freund.
Fände Holger wohl wenig komisch aber nach seiner Logik müßte das dann ja total legal/ok sein

Der Satz hat fast was poetisches. Könnte man einem modernen Woyzeck in den Mund legen.

Hörbücher werden immer und grundsätzlich gebraucht.
Es gibt aber in der Tat Leute bei YT, die das beinahe gewerbsmäßig machen, inklusive Monetarisierung.
Bei den kleineren Hörspielverlagen hat man einfach nicht die Kapazitäten, da ständig hinterherzurennen und solche Sachen zu melden.
Ich stimme aber zu, daß YouTube was Urherberrechtsverstöße angeht noch das geringste Problem ist und daß man sich dort sowieso schon große Mühe gibt, dagegen vorzugehen. Häufig sogar mit etwas überstürztem Einsatz und allein dafür hätte es nicht so ein bescheuertes Gesetz gebraucht, das eindeutig vorrangig auf YouTube abzielt.

Verdient man nix mit.
Du brauchst Millionen von Klicks im Monat damit du nur auf Hartz4 kommst. Und wenn du jeden Tag 2 Hörbücher hoch lädst ist dein Account in wenigen Tagen Platt. Noch bevor du überhaupt Werbung schalten kannst. Sowas hat man vor 5 Jahren gemacht und selbst damals wars kein WIRKLICHES Problem.
99,99% von dem was bei YT geht ist überhaupt kein Thema und der Rest is kleinkram und wie ich schon sagte. PERFEKT IST NIE WAS!
Und die ganzen illegalen Seiten wo es WIRKLICH gute Sachen gibt die kümmert der Uploadfilter eh nich.

Du bekommst doch wie gesagt kaum noch eine alberne wertlose 40 Jahre alte Serie hoch die du obendrein noch verzerrst und die eh jeder schon 4 mal gesehen hat.

Ich kanns nochma wiederholen.
Fummelt der Staat da rein wird das NIEMANDEM was bringen.
NAHEZU 0 Nutzwert - was auch immer sie tun.
Dem entgegen steht viel neue Rechtsunsicherheit, viel verlorene Freiheit, viel Ärger für ganz harmlose Normalos.

Nahezu ALLES womit man Geld mit machen kann wird seit Jahren sehr gut beobachtet.
In vielen Fällen sogar schon längst ZU GUT.
Also das Sachen gelöscht, gesperrt oder sonst was werden die garnicht betroffen sein sollten.

Der Schaden der dort entsteht ist heute schon höher als die paar Cent die irgend einem Hörbuch Futzi durch die Lappen gehen der sein Hörbuch derart unwichtig findet das er dafür noch nicht mal einen Google Alert eingestellt hat.

Wir hatten jetzt fast 20 Jahre ein VIEL Freieres Netz und die Welt hat sich trotzdem weiter gedreht :wink: Und jetzt wo google von selbst Filtert wie ein Weltmeister und jede Woche NOCH mehr macht DA fangen wir das große regulieren an.
Mensch Leute - das ist doch schon von Grund auf albern…
Kontrolle wollen Sie!
Wer glaubt den ernsthaft das die sich sorgen um klein Franz machen dem 10 Euro bei seinem Hörbuch durch die lappen gehen :smiley:
Das wär das erste ma das die sich sorgen um klein Franz machen :wink: Wir haben ne knappe Million Obdachlose und was passiert?
Interessiert sie einen feuchten

Letz open the borders and kümmer um wichtige uploadfilter :slight_smile:
Damit die 10 Hörbücher von YT verschwinden :stuck_out_tongue:

Das stimmt, jedenfalls nichts von Signifikanz.

Jaaa, da könntest du aber lange nach HD-Filmen o.ä. gucken, bei der Übertragungsrate, die man auch über einen nassen Schnürsenkel bekommen hätte :smile:

also ich kann 1080 sicher seit 15 jahren streamen.
seit 10 jahren 4k wenns sein müsste.
und wie wir schon festgestellt haben - neue tolle filme in guter qualli gabs bei YT ohnehin quasi noch nie.

hinzu kommt noch. wenn mal wirklich relevant schaden ensteht und dir jemand einen lehrgang hochläd der 500 euro kostet und der 2 wochen unbemerkt bleibt und dir da 5000 euro flöten gehen.
anzeige und der typ wird ermittelt und zahlt.
frag mal shlomo :wink:

Uuund verschissen! :stuck_out_tongue_closed_eyes:

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