Folge 9: Das neue EU-Urheberrecht

Endlich gefunden falls es noch jemanden interessiert: Angenommene Texte - Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt***I - Mittwoch, 12. September 2018

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@_MR Hallo und danke für Deine Ausführungen. Auch ich bin der Meinung, dass hier manches zu sehr aufgebauscht wurde. Es war mir auch zu auffällig, dass es im TV keinerlei Anpassungen gab. Das Zitatrecht wird unverändert angewendet. Satire-Sendungen nutzen Original Logos, Werbetexte etc. wie vorher für ihre Arbeit. Hätte hier Handlungsbedarf bestanden, hätten die Rechtsabteilungen der Sender Alarm geschlagen.

Jedoch sprachst Du von drei Hüten, unter denen Du Dich befändest. Hauptsächlich argumentiertest Du aber vor allem unter dem des Urhebers und scheinst dabei den Anspruch zu haben, für alle zu sprechen.

Massengeschmack ist hinter einer Paywall. Würde ich jetzt Material von Holger auf YouTube hochladen, sollte ich das also ohne jegliche Konsequenzen tun können!? Holger sollte sich also bei der „zuständigen Verwertungsgesellschaft“ melden und dann dafür vergütet werden!? Wo bleibt da Holgers Recht, dass er sein Material nicht von Fremden hochgeladen auf YouTube sehen möchte?

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Es ist keine Gefälligkeit von Suchmaschinen, es ist definierter Web-Standard seit 1996 und somit sogar älter als Google selbst.

Klar, theoretisch könnten die jetzt plötzlich anfangen das zu ignorieren, aber genauso gut können die auch damit anfangen, eine Privatarmee zu finanzieren und in Brüssel einfallen.

Davon abgesehen hast du dich an der originalen Frage von @1elv vorbei gemogelt: Warum nutzen die heutzutage nicht wenigstens die verfügbaren Mittel (unabhängig von der Gesetzeslage?). Natürlich wissen die Verlage, dass die durch die Bereitstellung der Google-Infrastruktur mehr Besucher auf ihren Seiten haben und deutlich höhere Werbeeinnahmen erziehlen.

Das ist eigentlich eine Win-Win-Situation.

Wenn das Leistungsschutzrecht jetzt europaweit eingeführt wird, wird Google seinen News-Dienst einfach europaweit abschalten, bis es von den Verlagen (wie in Deutschland geschehen) eine Gratislizenz kriegt.

Wir erreichen dann eine windschiefe Situation:

  • Google agiert wie gehabt und hat keinerlei Einbußen
  • Andere Wettbewerber im Suchmaschinengeschäft haben keine Chance, Fuß zu fassen, da diese eben keine Gratislizenz bekommen werden.
  • Verleger tun sich immer noch nicht zusammen, um ein gemeinsames Pressespiegelportal ins Leben zu rufen.

Ich wäre nur unter einer zwei Bedingungen mit so etwas wie dem Leistungsschutzrecht einverstanden:

  • Das Teilnehmer mit Marktanteil > 10% keine Gratislizenz erhalten dürfen. Per Gesetz. Das gilt auch für ein von den Verlagen selbst eingeführtes Pressespiegel.
  • Der Verteilschlüssel geht nicht nach tatsächlichen Besuchszahlen (so ist es gegenwärtig), sondern hat einen Verteilschlüssel, der kleine Verlage bevorteilt. Immerhin haben die Verleger ja groß getönt, dass der Zweck des Leistungsschutzrecht der Erhalt der Verlage ist. Dann sollte es für den Springerverlag ja kein Problem sein, wenn die nicht > 50% der Einnahmen erhalten, während kleine Verlage von dem Geld nicht mal eine Vollzeitstelle bezahlt bekommen.

Und noch eine Sache lässt du einfach unter dem Tisch fallen: Als einfacher Blogbetreiber setze ich mich permanent dem Risiko aus, von einem Verlag Post zu erhalten. Das kann selbst bei einfachen Sätzen schon passieren, wenn ein Verlag sich in seinen Rechten verletzt sieht - unabhängig davon, ob es tatsächlich eine Rechtsverletzung war. Das Leistungsschutzrecht spezifiziert diesen Teilbereich nicht ausreichend. Anders als Google habe ich aber eben keine Milliardenbeträge auf meinem Konto liegen um eine Heerschar an Anwälten zu bezahlen.

Ich muss in dem Fall kuschen und darf obendrein noch saftige Strafen bezahlen.

Da auf Google News keine Werbung ist, hat Google dort nicht einmal Einbußen zu befürchten, wenn sie sich nicht einigen können. Die Einnahmen, die die Verlage von Google abhaben wollen, kommen ausschließlich aus anderen Bereichen des Unternehmens. Deswegen schalten die ja auch gern einfach mal Google News in einem Land ab, wie 2014 in Spanien.

Wäre ich Google, würde ich mir übrigens den Spaß erlauben, einfach mal von Verlagen ab einer gewissen Größe Geld für die Präsentation auf Google News zu verlangen. Eine Dienstleistung wie ein Pressespiegel muss schließlich ordentlich entlohnt werden. :wink:

Ein Pressespiegelportal deutscher Verlage ist etwas, worauf ich schon lange warte. Sofern es sich an meine Präferenzen besser als Google News hält und alle wichtigen Verlage und öffentlich-rechtliche Textangebote umfasst, bin ich dort gern Nutzer.

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Danke für den Link. Aber ich sehe hier erstmal nur zunächst die Änderungen von einzelnen Passagen. Da der Text mit der der Änderung von Erwägung (2) beginnt, ist das wohl eher nicht der vollständige Text. Kann mir wer auf die Sprünge helfen, und sagen wie ich diesen dort finde?

Den Text scheint es so komplett nicht zu geben.
Muss man sich wohl aus den drei Fragmenten selbst zusammenklöppeln.

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Danke!

Nicht direkt - Googles Geschäftsprinzip ist, mal von dem offensichtlichen Teil (Werbung) abgesehen, dass du dich möglichst 100% deiner Online-Zeit auf deren Seiten rumtreibst, oder auf Seiten mit Einbindung von Google-Javascript-Applets. Je vollständiger dein Datenprofil bei Google ist, desto wertvoller wird dein Datensatz. In diesem Sinne braucht Google bei News keine Werbung einzublenden.

Eine Einbuße ist also da und lässt sich (im Geschäftsalgorithmus von Google) möglicherweise sogar mit einem Wert versehen, der abrechenbar wäre.

Das ganze hat halt nur einen Haken: Damit auch andere nachvollziehen können, wie groß der Einkommensanteil für Google News ist, gibt es nur zwei Möglichkeiten:

  • Google legt seine komplette Geschäftslogik offen
  • Google nennt einfach einen Wert und alle glauben ihn.

Wie wahrscheinlich Option B von den Verlagen angenommen wird, können wir uns alle selbst ausrechnen, Option A wird nicht passieren, weil die dann quasi sofort ihre Pforten schließen können (Eine Suchmaschine mit bekannten Such- und Priorisierungsmechanismen ist zu leicht manipulierbar, kurz: wertlos).

Deshalb schalten die einen fraglichen Dienst dann lieber ab.

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ja, das ist spannend oder? man findet sehr leicht den ursprünglichen kommissionsentwurf, bei mir taucht er in den google-ergebnissen als erster eintrag auf.

die änderungen des kommissionsvorschlags hast du ja mittlerweile selbst gefunden (sorry, ich konnte gestern wirklich nicht mehr posten). der volltext ist offenbar noch nicht online, aber da an fast allen abschnitten geändert wurde und definitiv an allen relevanten, kann man aus den änderungen bereits den richtlinienentwurf nahezu vollständig ablesen. wer tiefer einsteigen möchte, kann sich das zusammenstoppeln, @anon81382961 hat die puzzleteile weiter oben verlinkt. (danke!)

ich gebe eine prognose ab. du kannst gern eine andere schlussfolgerung ziehen. wenn du meinst, dass yt lieber auf lizenzpflichtige inhalte verzichtet, dann werde ich mich nicht mit dir streiten. wir werden ja sehen, was passiert. für plausibel halte ich es aber nicht und du hast ein indiz ja selbst benannt: yt hat sich zwar nach auslaufen der ersten gemalizenz (!) gegen eine erneute lizenz gewehrt, am ende dann aber ohne anerkennung der lizenzpflicht die entsprechende vergütung gezahlt, mutmaßlich um den roll-out von youtube red bzw. youtube prime in europa nicht zu gefährden. klartext: es wird wenn möglich geknausert, aber im zweifel gezahlt.

zum thema „den hals nicht voll kriegen“: wir sprechen über vergütung der genutzten inhalte. es ist nicht „die gema“, sondern es sind die musikautoren, die davon leben müssen. ich wundere mich wirklich über dieses unreflektierte parteinehmen für einen megakonzern, der sich inhalte kostenlos zueigen macht und im streitfall über vergütungsansprüche noch die eigenen user in haftung zu drängen versucht. aber von mir aus…

doch, so ziemlich jede von verwertungsgesellschaften vergebene lizenz ist eine pauschallizenz. die richtlinie sieht weiterhin vor, dass für werkarten, bei denen keine verwertungsgesellschaften existieren, die nationalen gesetzgeber eine regelung finden, die dennoch eine pauschallizenzierung ermöglichen. dafür gibt es verschiedene denkbare modelle.

@Yuusou, ich spreche übrigens im video „ständig“ von verwertungsgesellschaften, weil die richtlinie pauschallizenzen der individuellen lizenzierung den vorrang erteilt. wir haben an keiner stelle darüber geredet, ob diese tolle arbeit leisten, wo nimmst du das her?

das mag dir wiedersprüchlich erscheinen. das urheberrecht ist allerdings ein bißchen komplexer. es gibt auf der einen seite schranken, die es erlauben, auch ohne erlaubnis zu nutzen (privatkopie, zitate, satire, freie verwendung z.b. in collagen, etc.) und es gibt auf der anderen seite strengere erlaubnisvorbehalte, die auch durch eine pauschallizenz nicht berührt werden. ich habe hier explizit das erstveröffentlichungsrecht genannt, holger hat die sogenannten „moral rights“ angesprochen, also den vorbehalt gegenüber nutzungen, die man als urheber aus moralischen gründen nicht mittragen kann (nazikontexte, etc.)

es ändert sich nichts an der rechtslage hierzu. es wird aber endlich möglich sein, beides - schranken und vorbehalte - endlich auch auf plattformen umzusetzen.

nein, es gibt die standardoption, eine lizenz zu erwerben. ich teile deine ansicht, dass yt nicht den weg der ausnahmeregelung gehen kann, die dienstleistung ist ganz klar auf nutzung von lizenzpflichtigem material ausgelegt. euer denkfehler ist, dass ihr die ausnahmeregelung zum standardfall erklärt.

was sollen diese strohmannargumente? ich habe nicht gesagt, dass ich ihr nicht zuhören möchte, sondern ich habe gesagt, dass ich als bürger von eu-abgeordneten eine kenntnis des richtlinientextes erwarte und nicht irgendwelchen bullshit von wegen memes werden ausgefiltert, uploadfilter seien alternativlos etc. erzählt zu bekommen. ich habe weiterhin gesagt, dass ich mir eine debatte gewünscht hätte, die sich nicht an sekundärquellen abarbeitet, sondern am konkreten entwurfstext. auch heise.de hat sich da nicht mit ruhm bekleckert. und auch ihr seid hier ja vorgeprescht mit sehr starken meinungen, ohne den text bei der hand zu haben. bitte reflektiert das! wir müssen am ende nicht mit der gleichen einschätzung nach hause gehen, was die richtlinie angeht. aber ich würde mir wünschen, dass wir mit der erkenntnis nach hause gehen, dass es nicht angebracht ist, zu einem thema in einen harten diskurs einzusteigen, wenn man das thema nur vom hörensagen kennt.

weiter oben hatten wir ja bereits ein ergebnis festgehalten: es muss die möglichkeit geben, nicht in dieserart pressespiegel aufzutauchen. aber die kritik der kollegen von freelense und freischreiber möchte ich hier nochmals herausstellen: die bemängeln am deutschen lsr (das ich übrigens damals ebenfalls nicht befürwortet habe), dass die autoren nicht beteiligt werden. das ist in der eu-richtlinie anders. wenn also der erfolgsfall daran gemessen wird, was das lsr für die urheber bringt (was auch redas maßstab zu sein scheint), dann ist die eu-richtlinie vielversprechend. und wenn deine auffassung stimmt, dass google nicht darauf angewiesen ist, pressespiegel zu integrieren, dann sehe ich auch das problem nicht. ich freue mich für die potentiellen kmu, die kuratierte pressespiegel an den start bringen können, ohne von googles marktmacht plattgemacht zu werden.

du kannst das google-maps-beispiel von mir aus als „null-argument“ vom tisch wischen, mein befund bleibt, dass google vorwärtsintegration betreibt und einen enormen wettbewerbsvorteil gegenüber kmu-mitbewerbern in den jeweiligen integrierten geschäftsfeldern hat. das muss nicht illegitim sein, diese diskussion ist eine andere. hier geht es um die frage, ob es nicht für die presseverlage bereits benefit genug ist, über google traffic zu bekommen. die antwort lautet m.e. nein. darüber können wir gern diskutieren. um zu diskutieren, muss man aber auch bereit sein, argumente als argumente anzuerkennen. das vermisse ich irgendwie bei dir.

dankenswerterweise habt ihr mittlerweile aber auch selbst das thema vorwärtsintegration noch ein bisschen vertieft. ja, maps wurden nicht geklaut - das war auch nicht meine these. es wurde ein dienst, den es außerhalb der durch google kontrollierten verwertungskette gab, in die verwertungskette eingegliedert. das gleiche ist mit youtube geschehen. diese integrationsbewegungen sind kartellrechtlich höchst bedenklich, aber das war wie gesagt nicht das primäre thema. es ist aber durchaus auch mit zu bedenken, wenn darüber gesprochen wird, dass die listung bereits lohn genug sei. es ist keine win-win-situation. die medienseiten sind selbst portale für news. man kann auf jeder onlinepräsenz der presse beginnen nach themen zu suchen. google liefert für den user den mehrwert, medienübergreifend suchen zu können. aber für die presse-seiten bedeutet das, dass google traffic abknappst. wenn nun die inhalte auch auf googles seite grob erfasst werden, dann ist das drastischer. am deutlichsten wird das an der google-bildersuche. da hat man die gesuchte info komplett.

es ändert sich nichts an der rechtslage zu zitaten. vielleicht solltest du heise nicht als quelle für juristische sachverhalte nehmen?

holger hat die diskussion auf yt fokussiert, da yt als musterbeispiel in der debatte dominierte. ich habe bewusst bevorzugt von plattformen gesprochen. aber geschenkt, was findest du konkret interessant an deinem befund?

ich finde es schade, dass du das denkst. ich bin vom urheberrrecht wie gesagt doppelt betroffen. als künstler ist es mein arbeitsrecht, als verbraucher sitze ich aber im gleichen boot wie ihr alle. ich finde es bemerkenswert, dass wir eine stunde lang sehr deutlich über ernstzunehmende sorgen gesprochen haben, die gefahren für demokratie und meinungsfreiheit durchleuchtet haben, die gleichbehandlung der großen und kleinen akteure sowohl auf lizenznehmer- wie lizenzgeberseite besprochen haben - und am ende kommt dann trotzdem so eine ignorante schublade. hast du wirklich zugehört?

das fasst so ziemlich zusammen, was auch im gespräch anklang. wir haben aber weiter gesprochen: wie kann man sich wehren und warum? was ändert sich mit der richtlinie?

aha. ich kenne keinen einzigen, auf den das zutrifft: keine verwertungsgesellschaft, trotzdem hauptberuflich als künstler erfolgreich. ich bin wirklich neugierig, wen du da kennst. immerhin erhebst du dieses exotische konstrukt zur richtschnur für unsere zukunft.

by the way: natürlich zahlt auch aktuell im prinzip jeder nur das, was er nutzt. auch bei einer pauschallizenz ist das nicht anders:

du hast nämlich den deal nicht erfasst. wer eine pauschallizenz erwirbt, darf alles nutzen. alles, egal ob kohleasche oder diamant oder in kohleasche gewälzte diamanten. wer für kohleasche zahlt, der zahlt für kohleasche, weil er kohleasche nutzt. wer nur den diamanten bezahlen will, der darf auch nur diamanten nutzen, egal ob pauschal bezahlt oder individuell lizenziert. was aber nicht geht: alles nutzen, aber hinterher behaupten, es sei ja nur asche gewesen.

wie gesagt finde ich es immer angemessen, dieserart befürchtungen zu hegen und entwicklungen daraufhin zu prüfen. was du leider ignorierst: der entwurf ist so dermaßen darauf gebürstet, dass keine inhaltlichen eingriffe erfolgen dürfen, dass wir nun die situation haben, über ein urheberrecht de fakto auch gleich ein verbraucherrecht gegenüber den plattformen zu bekommen, das zumindest einige der von dir beschriebenen formen von plattformeigener zensur verbietet. es wird einen verdammten rechtsanspruch der user gegenüber den plattformen geben! ich finde es unfassbar ermüdend, dass diese entwicklung nicht erkannt wird, selbst wenn man ausdrücklich darauf hinweist. es steht im text an mehreren stellen (erwägungsgründe und die artikel, insbesondere artikel 13 - der angebliche uploadfilterartikel) drin, dass die störerhaftung bei nichterwerb der lizenzen nicht über automatische filter, technische lösungen etc. gelöst werden darf. es steht zudem drin, dass keine personenbezogenen daten erhoben werden dürfen und erst recht nicht an dritte weitergegeben werden dürfen, sollten datenbestände zur identifizierbarkeit geeignet sein. das recht regelt überdies den verkehr der bürger und personen untereinander, staatliche institutionen sind hier gar nicht angesprochen. es ist schlichtweg unsinn, die maßnahmen zur beseitigung und unterlassung von bekanntgewordenen urheberrechtsverstößen mit staatlicher überwachung in verbindung zu bringen. all das haben wir in unserem gespräch ausgeführt. nochmals: hast du das wirklich angesehen?

auch hier: der text ist nicht schwammig, sondern unmissverständlich. overblocking ist nicht gestattet. es gibt einen rechtsanspruch auf unverzügliche freischaltung von hochgeladenen inhalten, wenn diese keine urheberrechtsverstöße enthalten. es darf nicht auf bloßen verdacht hin geblockt werden. was du als zukunftszenario beschreibst, ist eigentlich der status quo, den die richtlinie abschaffen wird.

holgers material ist nicht frei verfügbar. entsprechend sind die schranken anders, als bspw. bei einem song, der auch im radio läuft und auf anderen streamingplattformen. du erinnerst dich sicherlich an das beispiel des erstveröffentlichungsrechtes. ich sprach davon, dass ich kontrolle darüber benötige, wie meine musik verwertet wird. dein beispiel ist da sehr nah dran.

einer der springenden punkte ist, dass es hier um user-generated content geht. wer holgers sendung eins-zu-eins veröffentlicht, hat nicht wirklich etwas geschaffen. wer hingegen mit dem material irgendwas jenseits der schöpfungshöhe anstellt, der darf das dann in der tat zukünftig auf plattformen verbreiten.

ich finde es sehr gut, dass du diesen punkt ansprichst, denn er zeigt auch eine dicke kröte, die wir urheber hier schlucken müssen. die richtlinie wird die verwertung von non-comercial-nutzungen in großem umfang beeinträchtigen. wir werden zwar tantieme erhalten, aber uns bricht der markt für mikrolizenzen weg. dennoch sind wir urheber in überwiegender mehrheit für die richtlinie, da sie endlich ein zeitgemäßes urheberrecht europaweit forciert.

btw:

ich spreche da im einklang mit allen deutschen urheberverbänden (über alle gewerke hinweg) mit ausnahme der beiden freelancer-journalistenverbände freelense und freischreiber. und deren opposition hab ich im gespräch auch benannt.

webstandards sind nicht bindend. gesetze sind bindend. darum geht es.

zu deiner ersten forderung: da es einen anspruch auf angemessene vergütung gibt und auch urheber beteiligt werden müssen (anders als beim deutschen presse-lsr), sind gratislizenzen nicht nur nicht rechtssicher, sondern auch praktisch zu riskant für den lizenznehmer.

dennoch: per gesetz freie lizenzen zu verbieten ist unangemessen eingriffig, genau wie deine zweite forderung. der staat sollte sich weitgehend aus den details heraushalten und nur den rahmen setzen.

ich lasse das nicht unter den tisch fallen. wir haben darüber in der sendung gesprochen. ihr habt das doch gesehen, oder nicht?

das lsr betrifft unkommentierte pressespiegel, nicht blogs, die sich mit artikeln auseinandersetzen. es muss zudem eine nutzung über den bloßen link hinaus sein, damit das lsr greift. schlussendlich betrifft die richtlinie keine kmu und erst recht nicht verbraucher.

first of all: danke für das weiterspinnen der vorwärtsintegrationsthematik. das ist genau mein punkt gewesen.

zu deiner einschätzung über die optionen: es gibt immer mindestvergütungen. dienste, die keine direkten einkünfte haben, können natürlich nicht per prozentanteil vergüten. genauso erreicht eine prozentuale beteiligung nicht die angemessenheit, wenn der dienst nicht wirtschaftlich arbeitet. mindestvergütungen sind standard bei allen verwertungsgesellschaften. sie haben auch den nichtintendierten effekt, die synergievorteile bei solchen integrationsmodellen etwas abzumildern und entsprechend den wettbewerb etwas zu fördern.

aber ich möchte trotzdem zu deinen beiden szenarien etwas sagen, da das viele andere lizenzen betrifft: wenn ein lizenznehmer eine lizenz erwirbt, dann ist er zur wahrheitsgemäßen angabe verpflichtet. der lizenznehmer ist im gegenzug zu stillschweigen über wirtschaftsdaten verpflichtet. im zweifel kann durch unabhängige buchprüfung geklärt werden, ob die angaben stimmen.

soweit zur diskussion bis hierhin. ich entschuldige mich für den langen und verspäteten beitrag. mir war die beschränkung für neue user nicht bewusst. ich habe noch einen beitrag frei für dieses thema und werde mit abstand nochmal hier reinschauen. (weiß jemand, ab wann man nicht mehr als neu gilt?)

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Du hast nicht verstanden, was ich zum Ausdruck gebracht habe. Die Webstandards sind genauso bindend, nur ist die Grundlage eine andere: Wenn du mit deinem Bot freidrehst, wirst du einfach geblockt und kriegst nix mehr: Ein manuelles Beispiel, sowas zu tun findest du hier. Es gibt aber garantiert auch automatisierte Mechanismen, die leistungsfähigere Gateways automatisch anwenden, basierend auf Blacklisten.

Davon ab gehst du mit keinem Wort darauf ein, warum die Verlage nicht wenigstens die vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um ihr Rechtsgut zu schützen, wenn ihnen doch angeblich ein Schaden entsteht.

edit: Letztendlich basiert das Leistungsschutzrecht auf der Annahme, dass die Verlage Verluste durch Portale wie Google News einfahren - das ist aber nicht so. Stattdessen ist das Gegenteil der Fall: Die Klickzahlen bei den Onlinemedien von Springer brechen um ca. 25-30% ein, sobald sie sich auslisten lassen, inklusive einem Werbeerlöseinbruch in ähnlicher Größenordnung.

Portale wie Google News machen sich schon alleine aufgrund ihrer Existenz für die Verlage bezahlt, auf eine gesonderte Vergütung käme es eigentlich nicht an.
edit ende.

Dann kann ich nur weiterhin gegen das LSR sein - zum gegenwärtigen Zeitpunkt profitieren nur die großen Verlage davon, bei den Autoren kommen bestenfalls Brotkrumen an. Sofern einem an einer gewissen Vielfalt leigt, DARF einem einem solche Regelung nicht gefallen.

Ja hast du. Aber du bist zu blauäugig, denn du ignorierst das enorme Missbrauchspotential, dass den Verlagen hier in die Hand gelegt wird, um unliebsame Blogger wie zum Beispiel www.bildblog.de mit Hilfe des LSR erst mal raus zu kegeln. Nicht jeder kann es sich leisten, gegen Unterlassungserklärungen und Abmahnungen vorzugehen, weil man für die entstehenden Anwaltskosten erst mal selber aufkommen muss.

Darüber hinaus: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe, davon kann dir Holger mehr als nur ein Liedchen von singen. Und ob deine Rechtsaufssung sich tatsächlich durchsetzen kann, ist zumindest fraglich: Es gibt z.B. ein OLG Hamburg, dass regelmäßig bewiesen hat, dass denen völlig egal ist, wie ein (Urheberrechts-)Gesetz zu verstehen war und oft genug wider allen Erwartungen für die Rechteinhaber entschieden hat.

Also nochmal für mich: Wenn Google keine Einkünfte hat, sollen sie trotzdem zahlen? Das werden die bestimmt machen :smiley:

Wo ist denn die Wettbewerbsförderung? Angenommen, ich würde morgen einen Pressespiegel online bringen wollen, an welcher Stelle kommen mir die Verlage denn entgegen, wo wird denn da bitte etwas gefördert?

Der von dir propagierte bessere Wettbewerb könnte nur funktionieren, wenn gerade kleinen Unternehmen erst ab einer gewissen Größenordnung überhaupt Vergütungen abverlangt werden könnten. Das ist aber nicht der Fall, du zahlst immer eine Mindestvergütung, die ganz besonders neue Marktteilnehmer ohne großes Budget konstant aus dem Markt heraus hält. Leistungsschutzrecht zementiert den vorhandenen Markt, fördert aber definitiv nix.

Schau dir doch mal an, wie Google bisher reagiert hat, wenn die per LSR zur Zahlung gebracht werden sollten. Das was du schreibst ist ja schön und gut, aber es liegt offenkundig nicht im Interesse des Konzerns, irgendwelche Geschäftsgeheimnnisse zwecks Lizenzkostenbestimmung freizugeben.

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Diesen Satz verstehe ich überhaupt nicht, weil er für mich nach Widerspruch in sich klingt. Ich unterstelle hier Unverständnis meinerseits. Kannst Du zwei, drei Beispiele nennen, wer hier was genau künftig nicht mehr darf, was jetzt noch erlaubt ist? Was wird beeinträchtigt?

Eine sehr interessante Sendung, vielen Dank hierfür! Ich finde die Beweggründe der EU das Urheberrecht zu erneuern durchaus nachvollziehbar und sogar begrüßenswert. Ich stimme zu, dass die rasante und relativ plötzliche Entwicklung des Internets mit den dort angesiedelten Geschäftsmodellen die bisher geltenden Richtlinien und Gesetze einfach veraltet wirken lassen. Dennoch war ich der neuen Richtlinie sehr kritisch gegenüber eingestellt.
Die Sendung hat mir aber die Möglichkeit gegeben, mich näher mit einer Seite der Befürworter auseinander zu setzen und diese besser zu verstehen. Zwar hatte ich auch vorher schon Artikel von anderen Befürwortern z.B. Matthias Hornschuh gelesen, richtig überzeugt hatten mich diese jedoch oftmals letztendlich nicht, da gerade in Bezug auf die von Kritikern genannten Punkte (Schlagwort Uploadfilter & LSR) oft auf gute Argumente zugunsten von Polemik oder belächelndem Hochmut verzichtet wurde.
Durch VETO und den Gast Markus Rennhack angeregt, habe ich mir nun die aktuelle Fassung des Beschlusses komplett zu Gemüt geführt und nicht nur in Ausschnitten.

Wenn man die Erwägungen mit liest, so verstehe ich durchaus wie @_MR zu seinen Aussagen gelangt. Es wird deutlich, dass die EU in Bezug auf die - wie es im Text so schön bürokratisch heißt - OnlineInhaltsweitergabediensten folgende Strategie verfolgt: Zum einen, und dieser Teil sollte unstrittig sein, wird diesen Plattformen eine Haftung für Urheberrechtsverletzungen auferlegt bezüglich der Inhalte, die die Anwender dieser Dienste begehen. Zum anderen setzt die EU darauf, dass die Plattformen als Reaktion darauf Pauschallizenzen mit den jeweiligen Verwertungsgesellschaften abschließen. Zu diesem Zweck wird den Verwertungsgesellschaften eine große Rolle zugeteilt und sie werden rechtlich weiter gestärkt.
Letzteres kann man unterschiedlich bewerten, da mir hier jedoch mehr Hintergrundwissen fehlt, versuche ich dieses Detail möglichst neutral zu betrachten.
Laut Aussage von Herrn Rennhack haben Plattformen wie YouTube dann die Pflicht Pauschallizenzen zu erwerben (ca. Minute 56) oder alternativ unter großem Aufwand die entsprechenden Inhalte zu löschen, falls sie bekannt werden.
Zunächst ist festzustellen, dass hier bezüglich der Lizenzen alleine für Deutschland sehr viele Verwertungsgesellschaften einbezogen werden müssen. Man hat am Beispiel der Verhandlung zwischen Gema und Youtube gesehen, wie langwierig derartige Verhandlungen sein können. Dementsprechend wird selbst für den Fall, dass sich Plattformen für diesen Weg des Lizenzkaufes entscheiden, wenigstens als Zwischenlösung eine Ausweitung von Filtersystemen wahrscheinlich. Ich halte es nämlich für unwahrscheinlich, dass sich gewinnorientierte Plattformen der Gefahr möglicher Schadensersatzzahlungen aussetzen.
Doch ich greife vor: Schließlich stimmt es, dass Filtersysteme in den Texten an keiner Stelle erwähnt werden. Es ist lediglich die Rede davon, dass von den Diensten sinnvolle Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit auf diesen geschützte Werke ohne entsprechende Lizenzierung nicht verfügbar sind. Bleiben wir wie im Beitrag beim Beispiel YouTube. Dort werden pro Minute über 400 Stunden an Videomaterial hochgeladen (Quelle: https://youtube.googleblog.com/2017/08/an-update-on-our-commitment-to-fight.html). Weiterhin sind potentiell pro Video verschiedenste Rechteinhaber bzw. Verwertungsgesellschaften involviert. Allein die Kombination von Musik/Video tangiert ggf. mehrere Interessenvertreter: etwa Gema für Rechte von Komponisten, zusätzlich greifen unter Umständen Leistungsschutzrechte von Interpreten/Plattenfirmen, Verwerter von Sync-Rechten und andere.
Und das bezieht sich nur auf den Bereich Video. Sprich: Es wird auf jeden Fall aufwändig und zumindest Unterstützung durch Algorithmen erfordern. An dieser Stelle übrigens noch der Einwand, zu Herrn Rennhacks Aussage, in der Richtlinie stehe, das letzte Wort habe bei einer Überprüfung immer der Mensch. Das ist so nicht ganz korrekt. Dies ist nur der Fall bei einer nachträglichen Beschwerde. Dort darf nicht automatisiert entschieden werden, sondern muss noch eine menschliche Kontrolle stattfinden (Artikel 13, Absatz 2b). Über die erste Bewertung und Entscheidung findet sich keine so klare Aussage - die einzige in die Richtung findet sich noch in Abschnitt 3, wo es sehr vage heißt, dass in festzulegenden Verfahren (unter anderem) zu berücksichtigen ist, dass Inhalte nicht automatisiert gesperrt werden. Ob sich diese Verfahren auf den Gesamtprozess (also inklusive Beschwerde und Schiedsprozessen) oder auf jeden Einzelschritt, inklusive des initialen Hochladens bezieht, wird leider nicht klar.

Es stellt sich also praktisch nur die Frage, ob die Algorithmen direkt beim Upload eingreifen, oder erst nach der Anzeige eines Rechteverstoßes. Im ersten Fall wären es klassische Uploadfilter, im zweiten Fall lediglich unterstützende Maßnahme. Technisch gibt es zwischen den beiden Systemen keinen Unterschied. Meine persönliche Vermutung ist, dass bei freier Wahlmöglichkeit sich Unternehmen aktuell eher für zweitere Variante entscheiden (mehr Content = potentiell mehr Gewinn) und nach Verabschiedung entsprechender Gesetze eher für ersteres (da haftbar).

Doch egal wie die Ausgestaltung dieser Systeme ausfällt, ist es überhaupt problematisch? Befürworter sagen ja immer, überspitzt ausgedrückt, dadurch, dass es keine Pornos auf YouTube gibt, sieht man ja, dass Filtersysteme wie ContentId wirken. Ich beantworte die Frage ganz klar mit einem ja. Dabei möchte ich die Sorge, dass entsprechende Systeme, erst einmal eingesetzt, irgendwann auch missbräuchlich verwendet werden können, ausblenden und mich auf die konkreten Probleme konzentrieren. Nämlich auf die Frage, was diese Systeme aktuell technisch in der Lage sind zu leisten. Generell funktioniert das Erkennen von eingebetteten Musikstücken oder auch das von Bildern oder Videos mittlerweile relativ gut. Zwar ist die Fehlerquote für einen effektiven praktischen semi-autonomen Einsatz eigentlich noch zu hoch, aber zumindest dienen manche Systeme soweit, dass sie eingesetzt werden können um hilfreich zu sein. Ein Forcieren oder Stärken solcher Systeme birgt aber Risiken. Zum einen wird von den entsprechenden Anwendern die Leistungsfähigkeit dieser Systeme oft überschätzt. Immer mehr hochgeladener Content in kürzerer Zeit fördert allerdings das blinde Vertrauen in diese Algorithmen und sorgt langfristig damit (bei gleichbleibender Qualität der Systeme) für eine eher nachlassende Qualität der Systeme. Das zweite ist schwerwiegender: Was aktuell überhaupt noch nicht erfasst werden kann, und ich zumindest im nächsten Jahrzehnt auch noch nicht sehe, ist eine Bewertung des Kontextes des Inhalts. Selbst Menschen haben hier oftmals Schwierigkeiten (”Ist das Kunst, oder kann das weg?”, “Was darf Satire?”, Böhmermanns Schmähgedicht: Nur Schmähkritik oder im Kontext Satire?), so dass eine computergestützte Auswertung utopisch erscheint.
Diese wäre im Anbetracht des Kontexts der Richtlinie allerdings dringend angebracht.

Der Vollständigkeit halber möchte ich noch einen weiteren Punkt nennen, der in der Öffentlichkeit eher weniger diskutiert wurde: Ich halte es durchaus für plausibel, dass durch eine entsprechende Richtlinie Google und Co sogar gestärkt werden: Sollte eine Quasi-Notwendigkeit für Filtersysteme oder ähnliches entstehen, so haben die BigPlayer wie Google einen entscheidenden Marktvorteil. ContentId mag nicht perfekt sein, aber es gehört zweifelhaft aktuell zu den eher besser funktionierenden Systemen. Eine Neuentwicklung ähnlicher Systeme ist aktuell zumindest nicht zu unterschätzen und stellt Newcomer vor große finanzielle Hürden, weswegen sie im Zweifelsfall von Google & Co entsprechende Systeme lizenzieren müssten. Das wären neben finanziellen Einnahmen für die Etablierten auf Kosten der Newcomer auch ein Wissensvorteil für die aktuellen Anbieter. Schließlich bekommen sie somit neue Daten mit denen sie ihre Systeme weiter füttern können. Glücklicherweise wurde diese Stelle etwas entschärft, da nun KMU explizit ausgenommen werden. Spannend wird es dennoch, wie sich das dann in der Praxis auswirkt.

Vielleicht ergänzend: In der oben verlinkten Heiseshow wurde erwähnt, dass der Vorschlag kursiert, dass sich kleinere Plattformen doch die google-Filter in Anspruch nehmen könnten.
Das hätte aber eine Art Monopolisierung die Folge.
Denn Du hast recht:

wie bindend webstandards sind, kannst du ja mal ausprobieren, indem du html-webseiten mit verschiedenen browsern aufrufst oder vergleichst, wie verschiedene suchmaschinen die robots.txt interpretieren. standards sind vereinbarungen, deren bruch maximal zur gesellschaftlichen ächtung führen, nicht selten aber zu neuen standards, je nach marktmacht derjenigen, die die verletzung begehen. gesetze sind gesetze. ihr bruch hat immer die gleichen konsequenzen für jeden, vorausgesetzt, sie werden durchgesetzt. deswegen ist es ja auch für die kmu und für die verbraucher von vorteil, wenn plattformen endlich reguliert werden. es gilt nicht mehr das recht der finanzstärkeren.

weil ich kein vertreter der presseverlage bin und das thema daher nur - genau wie du - von der außenperspektive behandeln kann. aber wir können natürlich gern spekulieren. es liegt nahe, dass wir es hier mit einem klassischen gefangenendilemma zu tun haben. wenn einzelne verlage sich auslisten lassen, geht der traffic auf die anderen. daraus lässt sich nicht schließen, dass google ein mehr an traffic beschafft. es wird trotzdem traffic abgezogen, nur die auswirkung verteilt sich unterschiedlich auf die betroffenen, wenn manche gelistet sind und manche nicht.

es ist für mich nicht nachvollziehbar, wie du zu diesem schluss kommst. große verlage haben mehr output und werden entsprechend natürlich öfter gelistet. es gibt in der richtlinie einen rechtsanspruch auf vergütung bei nutzung. da sind alle verlage und ihre autoren gleichgestellt.

falls du 6vor9 meinst: genau diese kuratierten pressespiegel sind nicht betroffen, da kmu und nur link mit besprechung. auch das reguläre bildblog ist nicht betroffen, da kmu und klar hinter der zitatrecht-schranke. wir haben darüber gesprochen und du magst den punkt einfach nicht gelten lassen. was du forderst ist, keinerlei rechtsrahmen für dieserart nutzungen zu setzen, damit also die gefahr ungerechtfertigter abmahnungen zu erhöhen (denn das urheberrecht allgemein gibt es ja bereits). wenn dieserart missbrauch also deine sorge sind, dann solltest du das LSR des eu-richtlinienentwurfs begrüßen.

wenn einzelne dienste der google-familie keine einkünfte haben. bitte lies richtig! die gafa zeichnet aus, dass sie vorwärts- und rückwärtsintegration betreiben. nicht jedes geschäftsfeld muss schwarze zahlen schreiben, um wirtschaftlich sinnvoll für den gesamtkonzern zu sein. wir kennen das auch offline in der wirtschaft. manche tochterfirmen schreiben konstant rote zahlen, sind aber strategisch wichtig. sollen deren angestellte und deren zulieferer kostenlos arbeiten, nur weil in der selektiven bilanz verlust gemacht wird?

lizenzvergütung muss angemessen sein. die angemessenheit ist immer an den umsatz gekoppelt und hat immer auch die mindestvergütung als schutz vor verramschung. es gibt keinen anderen rohstoff, der so dynamisch vergütet wird. die urheber und rechteinhaber tragen immer einen teil des unternehmerischen risikos der lizenznehmer, ohne irgend einen einfluss auf deren geschäftsgebahren zu haben. und trotzdem liegt die sympathie der außenstehenden beobachter fast immer bei den lizenznehmern. ich finde das erstaunlich. denk doch bitte auch mal darüber nach, woher das kommen könnte! mich würde das wirklich interessieren.

btw: youtube hat 2016 einen millionenbetrag an die gema überwiesen. soviel zum thema, ob bezahlt wird oder nicht.

man kann es offenbar nicht oft genug wiederholen: kmu sind ausgenommen. weiterhin ist in die überlegung einzubeziehen, ob dein pressespiegel echt zitiert (d.h. eine auseinandersetzung mit dem text liefert) oder nur ausschnitte bringt. dein neuer marktteilnehmer muss also die lizenz gar nicht erwerben, er ist unter der „kmu-schranke“ wie ich es mal nennen würde.

aber ich möchte die frage trotzdem beantworten. mindestvergütungen wirken wettbewerbsfördernd, weil sie bei gleicher lizenzierungspflicht eine gleiche vergütung auch diensten abverlangt, die sich über integrationsmodelle arm rechnen können. genau so, wie ich es beschrieben habe. sie wirken zudem auch auf lizenzgeberseite wettbewerbsfördernd, weil sie sicherstellen, dass jede nutzung angemessen vergütet wird. beispiel konzerte: ohne mindestvergütung würden bei nischenrepertoire quasi nur centbeträge oder schlimmstenfalls (hutkonzert, freier eintritt) gar nichts erwirtschaftet werden.

es wird faktisch eine pauschallizenz geben, die auch die herstellungslizenz für nonkommerzielle user-generated videos mit vorbestehender musik etc. enthält. bislang muss die herstellung solcher videos direkt lizenziert werden. hobbyvideos von privatpersonen werden i.d.r. toleriert, aber sobald es organisationen/institutionen oder ähnliche über den reinen privatrahmen hinausgehende nichtgewerblichen nutzer sind, werden normalerweise mikrolizenzen zu mittleren zweistelligen bis geringen dreistelligen beträgen gehandelt. dieser für kleine urheber durchaus relevante markt wird wegfallen. trotzdem kenne ich keinen betroffenen, der gegen die richtlinie ist, da die vorteile überwiegen. einer dieser vorteile ist die aussicht auf streaminglizenzen.

beispiele im bereich musiklizenzierung: imagefilm einer ngo, film eines hobbyregiseurs, alternatives fan-musikvideo. heute alle gegenstand einer herstellungslizenzpflicht (auch wenn oft geduldet unlizenziert), in zukunft bei bloßer plattformverbreitung tendenziell nicht lizenzierungspflichtig. ich schreibe „tendenziell“, weil sich natürlich umstände einstellen können, die doch lizenzen erfordern, etwa eine nachträgliche kommerzielle auswertung.

beeinträchtigt im vergleich zur heutigen rechtslage wird aus userperspektive nichts.

vielen dank für das subtile lob und auch vielen dank für deinen durchdachten beitrag.

die lange verhandlung war nicht der komplizierten lage geschuldet, sondern schlicht dem unwillen youtubes. es gab bis 2009 bereits eine lizenz, die einfach nur hätte verlängert werden müssen. überdies ist auch bei langwierigen verhandlungen keine gefahr im verzug, weil die verwertungsgesellschaften unter kontrahierungszwang stehen und die lizenz bereits wirksam erteilt ist, wenn der lizenznehmer die nutzung vornimmt und mit der verwertungsgesellschaft eine verhandlung über den preis aufnimmt. die verwertung muss sowohl billig als auch angemessen sein. ersteres ist hier wichtig: die lizenznehmer sind geschützt vor zu hohen preisen, es wacht eine staatliche oberaufsicht darüber und im zweifel steht noch der rechtsweg offen. das kann sich jahre oder jahrzehnte hinziehen, ohne dass die lizenznehmer zu irgend einem zeitpunkt in gefahr sind, unlizenziert zu nutzen. das besondere am streit zwischen youtube und gema war, dass youtube nach auslaufen der lizenz 2009 plötzlich die rechtsauffassung eingenommen hat, nicht der lizenznehmer zu sein (das seien nach auffassung youtubes die uploader!).

es gibt hierfür präzedenzfälle: im bereich der privatkopievergütung ist dieses problem durch den zusammenschluss der verwertungsgesellschaften in der ZPÜ gelöst. die lizenznehmer haben nur einen lizenzgeber. im bereich der kabelweitersendung ist das problem über die gesetzliche vorschrift gelöst, dass die jeweilig lizenzierende verwertungsgesellschaft für weitere verwertungsgesellschaften mitlizenzieren muss. es gibt m.e. keinen anlass, davon auszugehen, dass der markt hier überfordert wird. es gibt bereits im onlinebereich paneuropäische lizenzierung und es bilden sich bereits entsprechende joint ventures. wo dies der markt nicht regelt, kann der gesetzgeber wie im beispiel kabelweitersendung den rahmen setzen. er muss es im bereich audiovisueller lizenzen sogar (siehe artikel 10)

übrigens: die gvl (zuständig für leistungsschutzrechte) übrigens leistet sich noch nicht einmal eine eigene inkassoabteilung, genauso wie die vg musikedition (zuständig für notenkopien). sie werden von der gema mitvertreten.

absatz 2a sagt aber eindeutig: es darf im rahmen der maßnahmen nicht dazu kommen, dass rechtmäßige inhalte blockiert werden. das ist ein konkreter rechtsanspruch gegen overblocking. absatz 2b regelt den streitfall und schreibt die verbindliche menschliche letztentscheidung hierbei vor. der letzte halbsatz in abschnitt drei schließlich ist nicht schwammig, sondern eindeutig: es darf nicht automatisch gesperrt werden. da steht nicht „gesperrt bleiben“ oder „bearbeitet werden“.

du hast recht, dass technische maßnahmen erlaubt sind, was ich aber auch nicht bestritten habe. mir ist ein anderer punkt wichtig: das overblockingverbot steht für sich. eine maßnahme, die signifikant zu overblocking führt, ist nicht erlaubt, selbst wenn man abschnitt drei nur auf das beschwerdeverfahren anwendet. wenn wir uns alle einig sind, dass die algorithmen nicht taugen, impliziert das, dass sie nur als hilfsmittel verwendung finden dürfen, z.b. um blocking-kandidaten zu identifizieren.

und noch wichtiger: dieser fall ist nicht der standardfall. dieser fall würde bei youtube bedeuten, dass nur noch videos à la „mein besuch im zoo“ auf der plattform auftauchen. youtube ist ganz klar ein kandidat für die pauschallizenz. die debatte um richtlinienindizierte uploadfilter auf den großen plattformen ist entsprechend eher akademischer natur. aber das muss uns ja nicht abhalten :slight_smile:

du hast völlig recht, insbesondere mit der zweiten sorge. m.e. ist das überhaupt der grund, dem overblockingverbot noch die expliziten beschwerdeverfahren beiseite zu stellen. eigentlich ist das selbstredend, aber aufgrund der grauzonen hat es der gesetzgeber richtigerweise für notwendig erachtet, hier nochmal sicherzustellen, dass im zweifel eine unverzügliche klärung erfolgen muss. diese unverzüglichkeit ist m.e. der wichtigste punkt in absatz 2b.

darüberhinaus hat die richtlinie generell die schranken für freie verwendung und satire zeitgemäßer verfasst. das wird ja in der auf die artikel 11 und 13 fokussierten debatte fast überhaupt nicht beachtet. bizarrerweise wurde die kampagne gegen die richtlinie mit „memeverbot“ geführt, obwohl erstmals memes und ähnliche pokulturellen zitate klar als parodie und freie verwendung erlaubt werden.

logisch, dass sowas nie von algorithmen geklärt werden kann. aber die gerichte haben jetzt verbindlichere entscheidungsrichtlinien für streitfälle. das urheberrecht ist ja kein computerrecht, sondern regelt sämtliche lizenzierungen, erlaubnisvorbehalte, vergütungsansprüche und schrankenregelungen. wir haben endlich das zeitgemäße urheberrecht im entwurf, das von der netzlobby regelmäßig eingefordert, hier aber interessanterweise massiv bekämpft wird. einschließlich zugang zu verwaisten werken. ein schelm, wer böses dabei denkt.

das ist durchaus ein interessanter gedanke, aber kein durch das urheberrecht zu lösendes problem, sondern eher eine frage des kartellrechts. du hast dankenswerterweise bereits darauf hingewiesen, dass kmu nicht betroffen sind. lass uns also über die großen anbieter sprechen. denkbar sind zwei szenarien: deines, also das monopol von google. und dann natürlich ein markt für id-systeme.

ich bin im moment unentschieden, da es durchaus mit tunesat, soundmouse, bmat etc. unabhängige anbieter gibt, die heute bereits monitoring anbieten und entsprechendes know-how mitbringen. google war bis jetzt in der bequemen situation, ohne große kontrolle und transparenz ein halbwegs funktionierendes system betreiben zu können, das im grunde genommen auch nur grob funktionieren musste, da overblocking bislang kein problem war und false negatives nicht wirklich überprüfbar waren, geschweige denn irgend eine rechtsfolge nach sich zogen. die anbieter von monitoringdiensten hingegen mussten lösungen entwickeln, die von den verwertungsgesellschaften als abrechnungsbasis akzeptiert werden. vom know-how her ist also der wissensvorsprung eindeutig auf seiten der kleinen dienstleister.

aber natürlich muss google nur einen dieser dienstleister aufkaufen und spielt sofort wieder in der premiumliga mit. deswegen ist das wie gesagt ein thema für kartellbehördliche aufsicht. da tut sich ja mittlerweile auch ganz zaghaft was, wir werden sehen.

auch hier wieder der hinweis, dass heise sich bei diesem thema nicht mit ruhm bekleckert. kleinere plattformen sind tendenziell kmu und wie eben beschrieben sind die state-of-the-art-systeme in der hand von unabhängigen dienstleistern.


ich bin mir nicht sicher, ob ich noch weitere beiträge in diesem thread verfassen kann. wann gilt man nicht mehr als neuer user?

Das ist korrekt - weil du meinen Einwand nicht nicht mal zu verstehen scheinst. Es geht nicht um Recht haben. Es geht um Recht bekommen

Nach deiner Logik hätte es zum Beispiel nie großartig Filesharing-Abmahnungen geben dürfen - da wird nämlich pauschal eine gewerbliche Absicht unterstellt damit man Streitwerte im vier- bis fünfstelligen Bereich angeben kann, obwohl der Schaden nicht mal im dreistelligen Bereich liegt (Ein Amtsrichter hat das in einem konkreten Fall mal durchgerechnet und in einem Urteil ausgeführt). Trotzdem waren Filesharing-Abmahnungen über eine Dekade eines der Leitthemen von Chip, PC Welt & Co., weil es einfach so unfassbare viele Menschen betroffen hat und wie eine Art Damoklesschwert über die Menschen hing.

Und das ist nur ein Beispiel, es lässt sich auf alles übertragen, wo du als Beschuldigter/Beklagter/Abgemahnter erst mal in eine Zahlungs- und Unterlassungsverpflichtung läufst.

Das das LSR Blogs wie das Bildblog ausschließt ist ja schön und gut, interessiert aber in der Praxis im schlimmsten Fall überhaupt nicht. Denn die Kosten entstehen erst einmal und müssen irgendwie getragen werden. Und falls der gegnerische Anwalt geschickt vorgeht oder der Richter seinen schlechten Tag hat oder du ne Pfeife als eigenen Anwalt hast, bleibst du auch langfristig auf den Kosten sitzen.

<#ironie#> Aber das LSR „schützt“ ja und könnte nieeeemals missbraucht werden. Das wird ganz bestimmt nicht passieren.<#/ironie#>

Das du dieses Risiko nicht einmal anerkennen willst beweist für mich die illegimität deines Standpunkts.

edit:

Ich glaube, das ist nicht zeitlich bedingt, sondern in welcher Regelmäßigkeit du allgemein im Forum unterwegs bist. Im Zweifel schreib mal @Extraklaus oder @Rynam an.

Oh Mann!
Das heißt ja, dass Du „kleinere Plattform“ (gerade in Bezug auf google ist alles(!!!) andere eine „kleinere Plattform!“) nicht von „kleinen und mittelständischen Unternehmen“ unterscheiden kannst.
Diese Art von grobmotorischer Auffassung ist bedauerlich.

BTW: Ein AKüFi ist uncool!

wir haben darüber in der folge gesprochen. schau es dir doch bitte nochmal an! dein argument ist grob zusammengefasst: weil man irgendwie irgend ein obskures einzelfallbeispiel für unrechtmäßige abmahnung konstruieren könnte, darf gar nicht erst reguliert werden. ich hatte bereits daraufr hingewiesen, dass der status quo gefährlicher ist als die neue rechtsordnung. du hast bislang nichts vorgetragen, was das substanziell widerlegt.

seufz es geht nicht um relation, sondern es geht um kmu: Kleine und mittlere Unternehmen – Wikipedia
großunternehmen, die mittbewerber von google & co sind, können sich lizenzen durchaus leisten. für sie gilt, was ich über normalisierende effekte gesagt und geschrieben habe. bitte beschäftige dich doch mal mit den aussagen, als anhaltend unsachlich herumzugiften!

edit: außerdem wäre es an der stelle mal spannend, welche plattformen dir denn konkret vorschweben und warum diese nicht mit den genannten unabhängigen monitoringdiensten zusammenarbeiten können. denn darum ging es ja im eigentlichen. es ist interessant, dass du dich an nachhaltig definitionsfragen aufhängst, aber das argument sofort fallen lässt, wenn die antwort darauf nicht mehr passt. welches wort könnte dieserart diskussionsstil beschreiben? grobmotorisch, oder doch lieber derailing? :wink:

Das habe ich schon längst. Aber bitte fang du endlich mal damit an, aus deiner lilalaune-Traumwelt auszubrechen. Danke.

Du fasst falsch zusammen. Ich beziehe mich auf etwas, das jahrelang zu Lasten normaler Leute stattgefunden hat. Das LSR ist so formuliert, dass es fast auf die gleiche Weise zu Lasten von Blogs, Newsaggregratoren und so weiter stattfinden kann - und sich tatsächlich auch heute schon aufgrund des deutschen LSR so auswirkt (Stichwort Rivva).

Der Unterschied ist lediglich, dass die Filesharing-Abmahnungen im wesentlichen zu Geldtransferzwecken stattgefunden hat (Dein Geld in Richtung Abmahnanwalt), während LSR-Abmahnungen und Aufforderungen zur Unterlassung die Meinungsvielfalt gefährden, die das LSR ursprünglich fördern soll.

Der Status Quo sagt klar, dass mir von Seiten Meinungsfreiheit von keiner Seite an die Karre gepisst werden kann. Genau das ändert sich mit dem LSR. Es reicht im Zweifel bereits ein „kleinster Textausschnitt“. Damit kann man erst mal wunderbar mit Unterlassungsklagen um sich werfen.

Du argumentierst die ganze Zeit aus einer Vergütungsperspektive. Die ist mir nur völlig egal, mir geht es um das Risiko der Unterdrückung von missliebigen Meinungen.

das ist ja nun ein sehr erstaunlicher vorwurf. du behauptest, die sendung gesehen zu haben, aber ignorierst völlig, dass wir uns um genau diesen punkt unterhalten haben und dass es überhaupt auch allgemein stets sowohl um angemessene vergütung, als auch um moral rights ging. @mchawk war derjenige, der die relevanz von erlaubnisvorbehalten bestritten hat.

nicht minder erstaunlich ist dein selektives schreckenszenario. der status quo sei ungefährlich, obwohl gerade neue formen der parodie, zitate und freie verwendungen noch nicht rechtssicher durch die alten formulierungen der bestehenden gesetze abgedeckt sind. aber ein lsr, das explizit nicht für kmu gilt, das explizit nicht bloße verlinkung einschließt, das explizit die schrankenregeln nicht aufhebt, eröffne deiner meinung nach das risiko der unterdrückung freier meinungen. das einzige, was du vorzubringen im stande bist, sind mögliche abmahnungen ohne rechtliche basis. so what!? heute muss man sich sorgen machen, mit umgesetzter richtlinie kann man gelassen dem drohenden rechtsstreit entgegen sehen und sogar maßnahmen wegen unrechtmäßiger rechtsverfolgung ins auge fassen.

edit: lies doch bitte auch die erwägungen 31 bis 35! so gut wie alles, was du behauptet hast, ist dort gegenteilig adressiert. /edit

es läuft darauf hinaus, dass du einfach nicht abrücken willst von der vorgefestigten haltung, dass die richtlinie mist sei. von mir aus, glaub was du willst. mit argumenten unterfüttert hast du es nicht, da hilft auch keine diffamierung der analyse als lilalaunetraum. ich hatte es schon zu beginn geschrieben: ich erhebe nicht den anspruch, die letztgültige lesart zu liefern. mein anspruch ist, eine sachverständige lesart zu liefern. von dir kommt bislang leider keine sachverständige kritik oder gar eine alternative lesart, sondern nur an den haaren herbeigezogenes, gewürzt mit persönlichen angriffen. sehr schade, aber durchaus keine neue erfahrung in dieserart debatte.

Du hast bis jetzt nicht ein einziges Argument dafür geliefert, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche :smiley:

Falls du noch Kontakt mit Holger hast: Rede doch noch mal mit ihm, welche Erfahrungen er so in diversen juristischen Auseinandersetzungen gesammelt hat, und wie entspannt das ganz besonders im finanziellen Sinne für ihn war. Danach reden wir weiter.

Als jemand, der Fernsehkritik-TV etwa seit Folge 10 verfolgt, klingt deine Sichtweise vorsichtig formuliert einfach weltfremd, sorry.

Dann solltest du in deiner Lesart mal endlich den Umstand mit einpreisen, dass größere Unternehmen nicht selten ihre Mittel und Möglichkeiten entgegen der Moral nutzen, um ihre Ziele und Sichtweisen durchzusetzen.

Das LSR bietet solche Möglichkeiten, und nachdem ich dich nun mehrfach direkt darauf angesprochen habe, reagierst du stets nur mit Plattitüden und Nebelkerzen, indem du so tust, als wäre sowas ja noch nie passiert und zusätzlich darauf verweist, dass dies beim LSR ja sowieso völlig absurd wäre, weil es doch alle Kreativen in diesem Land beschützen und nicht schaden soll.

Da habe ich mal eine Verständnisfrage: Wie genau würdest du „kleinste Textausschnitte“ definieren?

Dass du meine Bitte, mal endlich aufzuwachen, als persönlichen Angriff einstufst, ist dein Problem. Alle anderen Anfeindungen habe ich nach deiner ersten Aufforderung, sachlich zu bleiben, entfernt.

Soweit von meiner Seite.