Folge 89 - Bis zum letzten Cent

Ich sehe hier die Probleme eher bei dem Herren als bei der GEZ. Es ist nun mal so das die GEZ im VOHER wissen will was los ist und nicht danach, würde sie bei dem Herren jetzt nachgeben würden ALLE anderen anrennen und sagen das sie das bei denen auch ändern müssen. Das geht auch nicht, also muss sie so handel wie sie es tut.
Ich finde das mit dem 1ct auch lächerlich, da wird wahrscheinlich mal wieder alle kosten bezahlen dürfen.

Ich sehe hier die Probleme eher bei dem Herren als bei der GEZ. Es ist nun mal so das die GEZ im VOHER wissen will was los ist und nicht danach, würde sie bei dem Herren jetzt nachgeben würden ALLE anderen anrennen und sagen das sie das bei denen auch ändern müssen.

Zurecht. Es wird eine Zahlung verlangt für eine Leistung, von der nicht nachgewiesen ist, dass sie genutzt wird/überhaupt genutzt werden kann. Sorum und nicht anders…

@Firebird94
Dann erklär mir doch bitte mal, wie der gute Mann mit einem Monat Vorlauf wissen soll, dass seine Frau ihn vor die Tür setzt und er obdachlos wird.
Das Perverse an GEZ-Befreiungen ist doch, dass sie frühestens ab dem Zeitpunkt gelten, wo dein Antrag bei der GEZ eingeht. Da dazu aber noch eine Bearbeitungszeit kommt, gelten sie in der Regel erst mit Beginn des Folgemonats.
Manche Sachen kann man einfach nicht vorher sehen. Dass die GEZ keine rückwirkende Befreiung zulässt, wenn entsprechende Gründe vorliegen, ist einfach ein Unding.

Ich weiß nicht, ob die GEZ bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt überhaupt im Recht ist!

Rundfunkgebührenstaatsvertrag §7 Abs. 4:

Ich sehe das genauso wie du!
Die Frage ist nur, hat jemand Lust, das jahrelang bis zum obersten Gericht durchzuziehen?

Natürlich ist die GEZ im Unrecht! (selbst wenn man von der 1c-Posse mal absieht)
Hab ich das richtig verstanden, das Arbeitsamt stellt keinen Bescheid aus, wenn man wohnungslos ist, weil man so ja keinen Fernseher haben kann…
Die GEZ befreit einen nur mit Bescheid, und den bekommt man nicht, weil man… (s.o.)
Da beißt sich ja die Katze in den Schwanz. Und dieser Spruch mit „wir befreien nie rückwirkend“ ist bestimmt auch nicht 100% legal.

Obwohl, ich hätte ja einfach die 340€ NICHT bezahlt. Was wollen die denn machen? Pfänden? Bei einem, der bis vor kurzem obdachlos war? Viel Spaß dabei! 8)

Glückwunsch Holger! Meines Wissens die erste Erwähnung auf Telepolis:

»GEZ will Geld von Obdachlosen«

Hallo

Irgendwie macht mir dieser Beitrag etwas angst.

Ich wohn seit 1,5 Jahren in meiner eigenen Wohnung, hab weder Fernsehen noch radio und bisher noch nichts von der GEZ gehört. Ich war 1 Jahr davon hartz 4 empfänger und bin jetzt studierender.

Ich bin immer davon ausgegangen die GEZ meldet sich bei mir, und ich würde dann einfach n schreiben vom Amt abgeben und wäre dann befreit. Aber da sich noch niemand gemeldet hat hab ich das natürlich net gemacht.

Muss ich jetzt damit rechnen das die GEZ irgendwan hier anklingelt und rückwirkend die Kohle von mir haben will und auch ein nachträgliches schreiben das ich hartz 4 empfänger war nichts bewirkt. Dann bin ich nämlich voll am arsch…

Und die Tatsache das ich nun angst vor einer staatlichen Institution hab, ne da will nicht nichtmal dran denken.

hab weder Fernsehen noch radio

Naja, wieso sollte man sich bei der GEZ melden, wenn man nichts hat?

Und einfach anklingeln und Geld verlangen kann auch die GEZ nicht.
Sollte der Mitarbeiter dir damit kommen, darfst du ihn achtkantig rausschmeißen.

Ganz interessant, wie die GEZ mit Forderungen umgeht an andere, und wie mit Forderungen an sich selbst. Da kann man doch eine kleine Diskrepanz feststellen :stuck_out_tongue:

Ein PC gilt auch als Empfangsgerät.

Ich dachte der pc gilt erst ab 2013 als Empfangsgerät?

Nein, PCs, Mobiltelefone mit integriertem Radio (z.B. Nokia 1661) und Smartphones zählen in die Kategorie “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” und sind damit anzumelden.
Kostet pro Monat so viel wie ein herkömmliches Radio.

Ab 2013 brauchst du gar nichts mehr melden, da du dann ja unabhängig von den vorhandenen Geräten die Haushaltspauschale zahlst.

Irgendwie auch “amüsant”. Überall wird von Seiten der GEMA etc (oder zuletzt von den Tatort-Autoren :ugly ) gemeckert, weil die noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen sind - bei der GEZ ist man dafür schon n Schritt weiter.

@Schlomo

was uns alle so wütend macht und was holger antreibt, eben diese beiträge zur GEZ zu machen, ist diese schreiende ungerechtigkeit.

in der mitte steht dieses undurchsichtge, gesichtslose monster GEZ. das sich durch seine größe und anonymität unangreifbar macht…

Sehr gut erkannt. Mehr muss man kaum noch zu diesem Vorfall sagen.

Hallo

Irgendwie macht mir dieser Beitrag etwas angst.

Ich wohn seit 1,5 Jahren in meiner eigenen Wohnung, hab weder Fernsehen noch radio und bisher noch nichts von der GEZ gehört. Ich war 1 Jahr davon hartz 4 empfänger und bin jetzt studierender.

Ich bin immer davon ausgegangen die GEZ meldet sich bei mir, und ich würde dann einfach n schreiben vom Amt abgeben und wäre dann befreit. Aber da sich noch niemand gemeldet hat hab ich das natürlich net gemacht.

Muss ich jetzt damit rechnen das die GEZ irgendwan hier anklingelt und rückwirkend die Kohle von mir haben will und auch ein nachträgliches schreiben das ich hartz 4 empfänger war nichts bewirkt. Dann bin ich nämlich voll am arsch…

Und die Tatsache das ich nun angst vor einer staatlichen Institution hab, ne da will nicht nichtmal dran denken.

Wenn Du nicht angemeldet warst und keine Teilnehmernummer hast, brauchst Du Dich auch nicht melden.

Wenn Du vorher angemeldet warst und befreit warst. Dann bist Du so lange gebührenpflichtig bis Du Dich abmeldest. Das heißt Deine Gebührenpflicht geht bis zum letzten Tag des Monats in dem Du Dich abmeldest.

Ich persönlich denke, dass die GEZ mit Absicht wartet. Man bekommt keine Information von denen, ab wann man nicht mehr befreit ist. Das muss man alles selber machen. Wenn die Befreiung ausläuft bekommt man keine Information. Warum auch? Die GEZ will ja Geld. So kann sie sich plötzlich nach drei jahren melden und sagen, dass noch 600 Euro offen sind. Geschickt eingefädelt.

Ab 01.01.2007 sind neuartige Rundfunkempfangsgeräte (Laptop, PS3, PC, Wii, XBox, Smartphone, etc…) gebührenpflichtig. Da Du Deine Beiträge hier selbstverständlich im Internet-Cafe geschrieben hast, bist Du fein raus.

So lange Du keine Geräte bereithälst, musst Du auch keine Auskunft geben. Dazu hier nochmal zusammengefasst falls jemand für die GEZ klingelt: http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=2073.0

@ vukotlak

Da du nie einen Fernseher oder Radio besessen hast bist du nicht Zahlungspflichtig, der Mann um denn es im Beitrag geht war ja schon angemeldet.
Und ja es kann passieren, das die GEZ sich meldet, persönlich vor deiner Haustür, den lässt du nichts ins Haus oder die Wohnung und teilst ihm Wahrheitsgemäß mit, dass du keinerlei Geräte zum Empfang bereitstellst und somit auch nicht Anmeldepflichtig bist. Lass dich nicht auf ein längeres Gespräch ein, Tür zu und fertig.

Wenn du einen Internetanschluss hast, musstest du dafür seit 2004 Gebühren zahlen, aber auch dass müssen sie dir nachweisen.

Und eine automatische Befreiung? :smt005 Das ist die GEZ.

Eine Gebührenpflicht für den Internetanschluss gibt es nicht! Du kannst ja auch ein VoIP-Telefon haben. Dies ist laut Rundfunkstaatsvertrag kein Empfangsgerät.

Was Du meinst ist bestimmt die Gebührenpflicht für „neuartige Rundfunkempfangsgeräte“ die ab 01.01.2007 gilt. Dieser Begriff wurde 2004 im 8. Rundfunkstaatsvertrag eingeführt und 2005 erweitert. Weitere Infos hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Neuartige_ … er%C3%A4te

Ab 2013 brauchst du gar nichts mehr melden, da du dann ja unabhängig von den vorhandenen Geräten die Haushaltspauschale zahlst.

Warum werde ich dieses Gefühl nicht los, dass diese Haushaltspauschale auch dann anfällt, wenn man als Obdachloser eigentlich gar keinen Haushalt hat
:ugly

PS: Kann man den Rundfunkgebührenstaatsvertrag eigentlich mit einem Volksbegehren/-entscheid kündigen?

Was mich an der ganzen Sache stört.

Mit welcher Begründung kann man sich nicht rückwirkend abmelden?
Habe irgendwo gelesen, dass die Rundfunkanstalten mit diesem Geld arbeiten und das dann nicht plötzlich “zurückzahlen” sollen/können, oder sowas.
Oder was soll das?

Vor Allem dann der Gegensatz: Rückwirkend ANmelden geht sehr wohl und das auch ganz schnell.
Entweder durch Besuch von denen oder auf der GEZ-Seite einfach in 2 Minuten ein Formular ausfüllen, ohne Unterschrift, garnix… absenden.
Beim Abmelden ist es schon wie ein “Antrag”, muss es unterschreiben und dort hinschicken und dann erstmal abwarten…

Zu dem Beitrag: Ich würde sowas von hinterher gehen um diesen 1 Cent zu bekommen. Egal was es koste. :mrgreen:

@Fruchttiger
§3 Absatz 2 (Rundfunkgebührenstaatsvertrag) folgend ist man durch das Ausfüllen des Formulars (auf der GEZ Homepage) der Verpflichtung nachgekommen, allgemeine Angaben zu machen sowie den Abmeldegrund zu benennen. Insofern ist eine Abmeldung nicht als Antrag, sondern als rechtsgültige Abmeldung zu verstehen.

Wenn man sich form- und fristgemäß abmeldet, hat eine Ablehnung keinerlei rechtliche Grundlage. Aber diese Hinhaltetaktik wird trotzdem von der GEZ praktiziert.

Ohne Worte!!! :shock: :shock: Die GEZ schreckt echt vor gar nichts zurück!!! Höchste Zeit, dass diesem Verein endlich mal das Handwerk gelegt wird! :evil: