Folge 89 - Bis zum letzten Cent

Ich weiß nicht, ob die GEZ bzw. die zuständige Landesrundfunkanstalt überhaupt im Recht ist!

Rundfunkgebührenstaatsvertrag §7 Abs. 4: „Soweit Rundfunkgebühren ohne rechtlichen Grund entrichtet wurden, kann derjenige, auf dessen Rechnung die Zahlung bewirkt worden ist, von der zuständigen Landesrundfunkanstalt die Erstattung des entrichteten Betrages fordern. Die Verjährung des Erstattungsanspruchs richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die regelmäßige Verjährung.“

Vielleicht läuft es ja so ab. Du musst an die GEZ zahlen kannst dir aber dann vom Sender das Geld wieder holen. Hat da vielleicht einer genauere Infos zu?