Folge 78 - Rechtsstreit RTL - Alsterfilm

@grettyr:
Was für eine schwachsinnige Äußerung! Hättest du Geld für FKTV ausgegeben, hättest du ja auch etwas dafür bekommen (Couch-Zugang, DVDs, T-Shirts, whatever…). Was Holger mit dem Gewinn macht kann dir doch letztlich völlig latte sein.
Das wär ja noch schöner, wenn Kunden plötzlich darüber zu bestimmen hätten, wofür Verkäufer ihr verdientes Geld verwenden dürfen :roll:

Zunächst einmal achte Mal auf deinen Ton oder prüfe die Bedeutung des Wortes “schwachsinnig”. Google hilft dir!

Niemals habe ich behauptet ich wolle bestimmen was der FK mit dem Geld macht. Soll er machen wie er lustig ist, ich sagte, ich bin heilfroh das kein Geld von mir dabei ist. Und dabei bleibts! Es mag auch Leute geben die ihr Geld in ethischen Banken anlegen, weil ihnen wichtig ist was mit ihrem Geld passiert. Und ich bin mir sicher, das einige die die Couch abonnierten, dies vor allem taten um Holger zu unterstützen, die Qualität der Sendungen zu steigern (beispielsweise durch mehr Außeneinsätze) und die Kosten des Verteilen abzufangen und nicht um (in zumindest meinen Augen) sinnlose Kleinkriege mit RTL zu finanzieren. Denn das RTL diese T-Shirts so nicht über sich ergehen lassen würde, musste doch jedem von Anfang an klar gewesen sein…und das es viel Geld Kosten wird sich gegen RTL zu beahupten ebenfalls. Und nun dieFrage: wofür?

So, jetzt sei nett und akzeptiere das ich da ne andere Meinung habe als du und ernsthaft…check das Wort!

Zunächst einmal achte Mal auf deinen Ton oder prüfe die Bedeutung des Wortes „schwachsinnig“. Google hilft dir!
Habe ich dir zuliebe wirklich mal gemacht. Erster Hit war Wikipedia mit dieser Definition:
Schwachsinn, umgangssprachlich ein Ausdruck für „Unsinn“, ist ein Begriff, der im fachsprachlichen Kontext umstritten ist.
Passt doch. Ich fand und finde deine Äußerung unsinnig. Bitte beachte, dass sich das Adjektiv auf die Äußerung bezog und nicht auf dich als Person. Ich habe dir nicht unterstellt, dass mit dir irgendwas im Oberstübchen nicht in Ordnung ist.

Zu der Sache bleibe ich dabei. Die Gelder die an FKTV fließen sind Bezahlungen für die man einen Gegenwert erhält und da sollte es einem auch nur drauf ankommen, nicht was der Anbieter nach dem Handel mit dem Geld macht.

Wie stark würden eigentlich die Kosten noch steigen(Ich will keinen genauen €-Betrag als Angabe, sondern einfach ein Bild von der “Dimension”, in der man sich das befinden würde, kenn mich da nämlich nicht so aus), wenn man jetzt in den Prozess geht und beides verlieren sollte(wir wollen es nicht hoffen), anstatt die Klage anzuerkennen?

@ grettyr

Ja und ich finde das ganz gut, dass er das Geld dafür ausgibt. Und ein Kleinkrieg ist es ja definitiv nicht. Immerhin fetzt er sich nicht mit einem anderen Mittelbekannten Onlinemagazin, sondern mit RTL, ja dem RTL. Ein Kampf David gegen Goliath.
Und ich war schon immer ein Verfechter davon, dass man Dinge die einfach Scheiße sind auch so benennen darf.

Wofür? Dafür, dass ein Satiriker frei in seinen Mittel, einen Sender kritisieren darf. Freiheit der Kunst und der Meinung und dafür lohnt es sicher immer zu kämpfen. Egal ob man die Meinung nun teilt oder nicht oder das TShirt doof findet oder nicht.

Das RTL deswegen einen Aufstand macht war auch nicht klar, es gab vorher auch schon andere Tshirts dieser Art, da gab es auch keinen Rechtsstreit. Sonst wäre die GEZ doch Holger auch schon längst aufs Dach gestiegen. Ist sie aber nicht.

@ Sanaki

Na selbst wenn er das anerkennen wurde, musste er ja zahlen, einen 5stelligen Betrag (so heißt es zumindest im Beitrag). Da würde ich auch sagen, dann lehne ich mich lieber dagegen auf, bevor ich denen das Geld freiwillig in den Rachen werfe.

@Erbsenzähler
Sehe ich ganz genau so :smt023
Der Kampf für Rede- und Pressefreiheit wird oft von vielen nicht verstanden, weil es oft um „unwichtiges“ geht. Aber man muss einfach den größeren Zusammenhang sehen.

Eben! Nicht zuletzt auch bei Switch, was ich weiter oben schonmal verlinkt habe.

Wie viele anderen auch schon geschrieben haben, gehört das “mein” bei RTL nicht zum Hauptlogo, und wird auch nicht auf der Startseite der dazugehörigen Internetseite platziert. RTL benutzt den Claim “mein” mit dem Logo anscheinend nur im Zusammenhang mir ihrem OnAir Design, welches nur im Fernsehen selbst Einsatz findet, bzw. auch als Kategorie auf deren Website vertreten ist, die sich um Communitybereiche kümmert.

Man könnte also dahingehend argumentieren, dass du mit dem verwendeten OnAir Designelement, deine Satire nur zielgerichtet eingesetzt hast, weil es ja eine Satire auf das Fernsehprogramm von RTL ist, jedenfalls wenn man den Gamescombeitrag als Auslöser der ganzen Aktion nimmt.

Im Grunde werden sowieso die meisten Zuschauer von RTL, nicht zwischen Hauptlogo und Claim differenzieren, da das mein RTL als angehende Dauerwerbesendung, so in den Köpfen der Menschen verankert ist, dass es für sie unweigerlich zusammengehört. Wer kann schon von sich behaupten, mal einen Brief von RTL bekommen zu haben, wo man dann mal die Gelegenheit gehabt hätte, das Logo ohne Claim zu betrachten.

Ich wünsche dir viel Glück beim Rechtsstreit und kann dir nur sehr viel Lob für deine Sendung aussprechen!

Alice

Dieser ganze Rechtssstreit stimmmt mich ehrlich froh, bis heute noch keinen Cents für FKTV ausgegeben zu haben. Es würde mich dermaßen grämen, wenn meine Kohle jetzt für „Satire“ auf Vorschulniveau

Ist der Slogan „mein RTL“ etwa besser?

tendentiere zu letzteren) so sind Kreativität und Niveau des Slogans so unterirdisch, das es gerade den Erdkern passierte und droht, auf der anderen Seite der Erdkugel wieder herauszuschiessen…

Dann sei doch bitte einmal kreativer und niveauvoller und schlage ein T-Shirt vor, welches Deinem Intellekt und
Niveau entspricht :smt023

und übrigens in meinen Augen nur ein billiger Versuch, aus der zum Zeitpunkt der Entstehung herrschenden Anti-RTL-Stimmung Kasse zu machen…
So funktioniert Marktwirtschaft :mrgreen:

Moralisch, gesellschaftlich, medienpolitisch und ethisch finde ich es sehr gut, Sendern wie Rüttel (RTL) die Stirn zu bieten. Dies ist grundsätzlich mit Mitteln der Meinungs(äußerungs)freiheit, auch derben substantiellen Kritik und last but not least juristischen Mitteln, wo es Sinn macht, mehr als opportun. Herr Kreymeiers kleiner Genie-Streich gegen Rüttel, ihn und seine Materialien richtig zu zitieren, gehört zu diesen juristischen Zügen - Chapeau!

Bezüglich der Markensache bin ich mir nicht so sicher, wie es andere Foristen hier sind - wenngleich ich mit Herz hinter FKTV stehe und mir wünsche, dass FKTV als David dem fiesen Rüttel als Goliath das Leben ein wenig versalzt.

I. “Fit for Fun” - Analogie?
Die Probleme sind doch aber nicht so einfach mit der “Fit for Fun”- Entscheidung eines Oberlandesgerichts vergleichbar. Denn das F-Wort ist durchaus wiederholt in der Rechtsprechung (zur Überraschung vieler) durchaus nicht nur negativ verstanden und beanstandet worden. Das böse S-Wort bezogen auf Stoffwechselendprodukte hat es da schon deutlich schwieriger.

II. Nebenkriegsschauplatz Schriftzug
Die Grundfrage, die Herr Kreymeier ja aufwirft, ist, ob Rüttel es sich nicht zu einfach mache, das Rüttel-Logo losgelöst von dem “mein”-Schriftzug zu betrachten und darauf die einstweilige Verfügung zu gründen. Diese Frage ist insofern interessant, als sowohl nach Maßgabe des BGH als auch des EuGH durchaus Unterscheidungen zwischen Markensymbol einerseits und Dekoration andererseits möglich sind. Allerdings halte ich diese Diskussion für müßig und keineswegs sachdienlich. Denn das trägt keineswegs zur Klärung der Frage bei, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung durch die berühmt-berüchtigten T-Shirts stattgefunden haben könnte.
Entscheident ist vielmehr, dass so oder so eine Markenrechtsverletzung im Raum steht, für die für Rüttel die Rechtswidrigkeit (Verletzung der Schutzfunktionen aus dem Markenrecht) und Herr Kreymeier die Rechtmäßigkeit (Satire) reklamieren. Insofern ist dieses Schriftzug-Gedankenspiel absolute Nebensache und ein unnötiger sowie nicht zielführender Eiertanz.

III. Fall 1 - das Ur-Shirt
Wenn wir uns das erste Modell anschauen, in welchem das Stoffwechselendprodukt-Wort mit dem für Rüttel zur Zeit oder zeitweise üblichen Schriftzug in bunten Würfeln/ Quadraten abgebildet wird, stehen wir unweigerlich vor der Frage, was Herr Kreymeier für sich reklamiert: Er betreibe Satire mit diesem “Stoffwechselendprodukt-Rüttel”-Logo.
Gehen wir etwas tiefer, aber noch vorsichtig an das Markenrecht ran.

1. Verletzung der Marke?
a) Setzt voraus, dass ein Bezug zur originalen Marke hergestellt werden kann; Wiedererkennung im weiteren Sinne => Marke hier: Rüttel-Logo (mit oder ohne Schriftzug - EGAL!); Verwendung durch Herr Kreymeier => Bezug gegeben.
b) Verletzung besteht bereits in der Verwendung oder Anlehnung an das Original => gegeben

2. Rechtswidrigkeit - nämlich anknüpfend an § 14 Abs. II Nr. 3 MarkenG?
(aus dem Gesetz) "…und die Benutzung des Zeichens … die Wertschätzung der bekannten Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise … beeinträchtigt …"
Das ist ganz schön schwierig zu beantworten; grundsätzlich wird man davon ausgehen dürfen, dass die Beeinträchtigungshandlung als solche (also Verwendung des ähnlichen Symbols) die Rechtswidrigkeit bereits impliziert. Aber(!):
Es gibt tatsächlich (!) Rechtfertigungsmöglichkeiten - z.B. Meinungsfreiheit (Grenze in Schmähung - “Stoffwechselendprodukt-Wort?”) oder Kunstfreiheit (insbesondere Satire, setzt aber gestalterische Schöpfung voraus).

An genau diesem Punkt steht das Problem: Die Übereinstimmung zwischen Typograhpie und graphischen Elementen zwischen dem Rüttel-Original einerseits und des Kreymeierei-Derivats sind enorm. Unweigerlich sehe ich Parallelen zur BGH Entscheidung zum Mars-Riegel (siehe GRUR 1994, 808 “Markenverunglimpfung” - hier ging es um Scherzartikel basierend auf dem Mars-Schokoriegel - nämlich um Kondome und das Sex-Wort Sex im offiziellen Werbeslogan von Mars; Sex würde ich nicht so schlimm einordnen wie “Stoffwechselendprodukt-Worte”), in welchem die Satire den Bereich der Verunglimpfung nicht verlassen hat. In der "Mordoro-"Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1984, 684) äußert sich das Gericht zudem: "Eine solche Anti-Werbung unter Verwendung eines fremden Warenzeichens wäre jedoch dann unzulässig und nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sich diese gezielt gegen die [statt Zigarettenmarke setz ein]Originalmarke[/b]] richten würde."
Sehr lesenswert ist überdies die Entscheidung des BGH zur “Milka-Postkarte” (GRUR 2005, 583), da hier mögliche Dimensionen der von der Kunstfreiheit legitimierten Markenrechtsverletzung skizziert werden - Stichworte hier aber sind “Humor” und “Witz”; ob das auf das “Stoffwechselendprodukt-Wort” anwendbar ist???

Also für mich sieht das nach dieser bisherigen und zudem bisher nicht widerlegten Rechtsprechung des höchsten Zivilgerichts in Deutschland so aus, als würde dieser Teil des Prozesses auf sehr dünnem Eis bezogen auf Herrn Kreymeier ausgetragen werden. Insofern empfiehlt es sich für ihn, dass er Schwimmflügel und einen polarmeer-geeigneten Schwimmanzug parat hält …

IV. Fall 2 - New Shirt on the Shop

Hier wurde das graphische Element deutlich verändert. Aus gleichförmigen Würfeln/ Quadraten wurden überfüllte Mülltonnen. Auf diesen prangten die identischen Buchstaben von Rüttel. Und die Farbgebung zu dem originalen Schriftzug war auch gleich.
Insoweit waren durch Text und Farbgebung Anlehnungen an die originale Marke gegeben. Daher liegt zunächst die Beeinträchtigung der originalen Marke vor.

Das ist nicht schlimm. Denn, wie wir bereits gelernt haben: Es kommt nicht darauf an, dass beeinträchtigt wurde, sondern darauf, ob dies auch rechtswidrig war - siehe noch mal § 14 Abs. II Nr. 3 MarkenG.

In diesem Fall hat Herr Kreymeier dafür Sorge getragen, dass dem Bild eine enorme inhaltliche Komponente beigefügt worden ist - nämlich die überfüllten Mülltonnen, die vor Dreck und Unrat überquollen, gleichsam symbolisch für das 24/7 Vomittieren seiner Inhalte durch Rüttel in den Fernseh-Alltag. Hierin kann vermutlich eine entsprechende künstlerische Dimension mit einem hohen satirsch-spöttischen Gehalt anerkannt werden, durch die die Satire vor der gerichtlichen Kontrolle entsprechend Bestand haben könnte. Insofern kommt es hier wohl sehr entscheidend auf die Argumentation der Anwälte an. Ich schätze das hier daher auf 50:50.

V Fazit

Die bisherigen unterschiedlichen Prozesse vor den höheren und höchsten Gerichten zeigen, dass der Fall nicht so einfach ist, wie es sich hier der ein oder die andere (auch ich) wünscht. Deshalb wünsche ich mir für Herrn Kreymeier auf seinem Weg alles Gute. Allerdings habe ich doch aufgrund bisheriger Rechtsprechung und der Signale des EuGH (siehe Adidads, Loreal, Intel und andere Entscheidungen zum Markenrecht) nicht unbegründete Zweifel daran, dass seine Position insbesondere mit dem ersten T-Shirt alles andere als besonders solide ist. Bezogen auf das zweite T-Shirt sieht das zwar etwas günstiger aus; aufgrund der negativen Bedeutung vom “Stoffwechselendprodukt-Wort” und der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Wort sehe ich aber auch hier durchaus schwerwiegende Probleme, da es sehr fraglich ist, inwieweit die Gerichte darin noch etwas satirisch-spöttisches oder aber etwas schmähend-diffamierendes sehen. Letztlich wird es wohl auf das ästhetische Empfinden der Richter und, falls erforderlich, entsprechender Satire- und Kunstverständiger ankommen …

So sehr es mir in der Seele brennt, aber die Rüttel-advacoti diaboli haben die bessere Startposition …

Munter bleiben!

Ok, ich weiß jetzt nicht ob du das jetzt hier schon mal gehört hast, aber im Bereich Markenrecht kenne ich eigentlich nur Ralf Höcker. Der Mann ist einer der bekanntesten Anwälte im Falle Markenrecht und hat einige Bücher über Rechtsirrtümer veröffentlicht.
Ob er mit dir in den Kampf zieht müsstest du bei ihm anfragen - immerhin ist er auch der Anwalt, den RTL immer wieder in seiner “Show der Rechtsirrtümer” hinstellt - auch wenn da eigentlich nie besonders interessante Fragen geklärt werden…

Zu viel der Ehre.
Hat sich dieser Herr Prof. Dr. Höcker LL.M. (IP) (London) denn schon (in)offiziell zu diesen Markenrechts-Fragen geäußert?

Googlen nach einem Anwalt kann man ja, es gibt auch Datenbanken von Anwälten -
spontan fallem einen natürlich berühmte ein
wie Udo Vetter der den LawBlog betreibt
und für den CCC Vorträge hält, er ist zwar Strafrechtsanwalt aber vielleicht kennt er durch seine Nebentätigkeiten auch einen Kollegen aus dem Markenrecht.

Ja, es stimmt, das die meisten Befürworter für einen Schlag gegen RTL stimmen, nicht wegen eines Genie-Streiches, sondern weil sie es verdient haben, auch „unrechtsmäßig“.

Aber auch nur, wenn man den Sinn nicht verstanden hat. Es gibt hier durchaus Parallelen, weil es um das Verunglimpfen des Logos geht.

Nein, es ist nicht einfach zu betrachten, sondern im Zusammenhang mit genanntem Schriftzug. RTL beruft sich einfach nur auf sein Marken-, bzw. Urheberrecht um das zu unterbinden.

Er betreibt nicht Satire mit dem „Stoffwechselprodukt“ (schön wär’s ja :D), sondern mit dem Slogan „mein RTL“. Gehört eigentlich zu Punkt II.

[/quote]
Schmähung ist ja vorhanden, sowie „gestalterische Freiheit“. Das kann aber nur ein Richter entscheiden.

Tripple-A sagt:
An genau diesem Punkt steht das Problem: Die Übereinstimmung zwischen Typograhpie und graphischen Elementen zwischen dem Rüttel-Original einerseits und des Kreymeierei-Derivats sind enorm. Unweigerlich sehe ich Parallelen zur BGH Entscheidung zum Mars-Riegel (siehe GRUR 1994, 808 „Markenverunglimpfung“ - hier ging es um Scherzartikel basierend auf dem Mars-Schokoriegel - nämlich um Kondome und das Sex-Wort Sex im offiziellen Werbeslogan von Mars; Sex würde ich nicht so schlimm einordnen wie „Stoffwechselendprodukt-Worte“), in welchem die Satire den Bereich der Verunglimpfung nicht verlassen hat. In der "Mordoro-"Entscheidung des BGH (BGH GRUR 1984, 684) äußert sich das Gericht zudem: „Eine solche Anti-Werbung unter Verwendung eines fremden Warenzeichens wäre jedoch dann unzulässig und nicht mehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt, wenn sich diese gezielt gegen die,statt Zigarettenmarke setz ein: Originalmarke richten würde.“

Das kann schon sein. Ich finde das „Fick-For-Fun“-Urteil in dem Zusammenhang besser.

Tripple-A sagt
Sehr lesenswert ist überdies […] dass er Schwimmflügel und einen polarmeer-geeigneten Schwimmanzug parat hält …

Ich denke, bzw. weis, dass er sich dessen durchaus bewusst und zuversichtlich ist, was mögliche Verhandlungen angeht.

Tripple-A sagt [i]
IV. Fall 2 - New Shirt on the Shop

Hier wurde das graphische Element deutlich verändert. Aus gleichförmigen Würfeln/ Quadraten wurden überfüllte Mülltonnen. Auf diesen prangten die identischen Buchstaben von Rüttel. Und die Farbgebung zu dem originalen Schriftzug war auch gleich.
Insoweit waren durch Text und Farbgebung Anlehnungen an die originale Marke gegeben. Daher liegt zunächst die Beeinträchtigung der originalen Marke vor.[/i]
Die zweite Version war das RTL-Logo und damit strafbar, was die Mülltonnen-Version anbetrifft ist es aber reine Willkür, da das Logo nicht verwendet wurde (oder nicht?).

Tripple-A sagt
Das ist nicht schlimm. Denn, wie wir bereits gelernt haben: Es kommt nicht darauf an, dass beeinträchtigt wurde, sondern darauf, ob dies auch rechtswidrig war - siehe noch mal § 14 Abs. II Nr. 3 MarkenG.

Das kann bis jetzt nur jeder mutmaßen, da noch kein Richter darüber entschieden hat.

Tripple-A sagt
In diesem Fall hat Herr Kreymeier dafür Sorge getragen, dass dem Bild eine enorme inhaltliche Komponente beigefügt worden ist - nämlich die überfüllten Mülltonnen, die vor Dreck und Unrat überquollen, gleichsam symbolisch für das 24/7 Vomittieren seiner Inhalte durch Rüttel in den Fernseh-Alltag. Hierin kann vermutlich eine entsprechende künstlerische Dimension mit einem hohen satirsch-spöttischen Gehalt anerkannt werden, durch die die Satire vor der gerichtlichen Kontrolle entsprechend Bestand haben könnte. Insofern kommt es hier wohl sehr entscheidend auf die Argumentation der Anwälte an. Ich schätze das hier daher auf 50:50.

Das denke ich auch, aber das Ergebnis bleibt abzuwarten. Wir könnten natülich auch mal bei Atro-TV anrufen :mrgreen:

Tripple-A sagt [i]
V Fazit

Die bisherigen unterschiedlichen Prozesse vor den höheren und höchsten Gerichten zeigen, dass der Fall nicht so einfach ist, wie es sich hier der ein oder die andere (auch ich) wünscht. Deshalb wünsche ich mir für Herrn Kreymeier auf seinem Weg alles Gute. Allerdings habe ich doch aufgrund bisheriger Rechtsprechung und der Signale des EuGH (siehe Adidads, Loreal, Intel und andere Entscheidungen zum Markenrecht) nicht unbegründete Zweifel daran, dass seine Position insbesondere mit dem ersten T-Shirt alles andere als besonders solide ist. Bezogen auf das zweite T-Shirt sieht das zwar etwas günstiger aus; aufgrund der negativen Bedeutung vom „Stoffwechselendprodukt-Wort“ und der bisherigen Rechtsprechung zu diesem Wort sehe ich aber auch hier durchaus schwerwiegende Probleme, da es sehr fraglich ist, inwieweit die Gerichte darin noch etwas satirisch-spöttisches oder aber etwas schmähend-diffamierendes sehen. Letztlich wird es wohl auf das ästhetische Empfinden der Richter und, falls erforderlich, entsprechender Satire- und Kunstverständiger ankommen …[/i]

Soweit kann ich deine Meinung vertreten, außer beim „dritten“-T-Shirt, denn die Mülltonnen verstoßen nicht, gegen das Marken- oder Urheberrecht.

Tripple-A sagt

So sehr es mir in der Seele brennt, aber die Rüttel-advacoti diaboli haben die bessere Startposition …

Das kann sein, aber der Teufel gewinnt nicht immer :wink:

Tripple-A sagt
Munter bleiben!

Genau! :slight_smile:

P.S.: Wieso nur 6 Quotes?

Hi.

Na, keine Ahnung. Durch die abwechslungsreiche Zitaten-Funktions-Darstellungsweise wirkt das sehr … spannend. :wink:

Drittes T-Shirt? Du meinst das „Fäkalienwort“-FKTV-T-Shirt? Ob sich Rüttel da auf 'nen Markenrechtsstreit einlässt …? Hehehe. Nein, ernsthaft: Gab es drei „Stoffwechselendprodukt-Wort“-Rüttel-T-Shirt-Versionen???

Bei meinem ersten Punkt bezogen auf den Schriftzug bleibe ich dabei: Das ist unerheblich. Ausschlaggebend ist nicht, dass exakt das Markensymbol verwendet wird - sondern es reicht bereits, wenn es ähnlich oder angelehnt ist, um die Anwendbarkeit des MarkenG zu eröffnen. Wenn sich Rüttel „nur“ auf Rüttel in drei Farben und drei Vierecken bezieht, dann ist jede Ergänzung eines beliebigen anderen Wortes durch Dritte wie Herrn Kreymeier zu diesen drei originalen Rüttel-Logo-Buchstaben-Bildchen genauso eine mögliche Markenrechtsbeeinträchtigung wie bei einer Umgestaltung des Gesamtbildes mit dem „mein“-Schriftzug in Kombination mit den Rüttel-Ikonographien … Also im Ergebnis ist es weiterhin unerheblich, „welches konkrete Markensymbol“ betroffen ist.

Später für die Argumentation zu der satirisch-spöttischen Überspitzung ist das wiederum etwas anderes. Da dient die Verfremdung des originalen Schriftzuges „mein“ zu „Stoffwechselendprodukt-Wort“ dem Zweck der Satire sowie Meinungsäußerung und ist dementsprechend der Anknüpfungspunkt für die entsprechende normative Wertung.

Und was das „Fit-for-Fun“-Urteil betrifft: Ja, es ist sehr verlockend. Und auch andere Rechtsprechung etwa vom OLG Köln ist nicht uninteressant, wenn es um die Abgrenzung der Diffamierung zur Satire geht. Aber es ist sind eben Urteile, die nicht höchstrichterlich per se sind. Im ungünstigen Fall könnte ein Gericht in den Fällen Herr Kreymeier gegen Rüttel auf den Gedanken kommen, zufällig das Recht zu sprechen und zu wiederholen, dass eben der BGH ausgesprochen hat. Und der steht nun mal über den OLGs und damit über deren Rechtsprechung. Und gerade das Mars-Urteil des BGH sowie der Obiter Dicta des Mordoro-Urteils sind auf abstrakter und normativer Ebene sehr nah an dem, was hier zwischen Rüttel und Herrn Kreymeier geschieht.

Ich kann nur wünschen, dass Herr Kreymeier einen guten Anwalt findet. Und gut meint nicht einen, der stumpf prozessiert, sondern einen, der im Zweifel Herrn Kreymeier auch „richtig“ berät - also wie von ihm gewünscht auch hinter ihm steht.

Unterm Strich bleibt die vage Prognose: zwei Juristen, mindestens drei Meinungen … We will see!

(Übrigens habe ich mein ursprüngliches Posting mit Hilfe des MarkenG-Kommentars von Ingerl/ Rohnke in 3. Auflage aus 2010 erstellt …)

Munter bleiben!

Jaja, ich weiß. Meine Frage war aber, um viel es teurer werden würde, wenn man stattdessen in den Prozess geht und verliert.

erstmal vorweg @ Tripple-A
es war keine Beleidigung und keine Niedermachung, ich bin echt schlecht, was Programmiersprachen angeht, vorallem ‚bbCode‘, ‚php‘ und ‚css‘, hoffe die Admins, Mods sind verstständissvoll :wink:

Ja gibt es, einmal mit dem 2008-Logo, dann mit dem aktuellem Logo und dann die Mülltonnen-Version. Die sind alle „verboten“.

Ja, das stimmt, aber es ist vollkommen zusammenhangslos betrachtet. Es ist nur, wie bei dir, eine persönliche Meinung (es sei denn, du bist Jurist/Richter). Die Mülltonnen-Version vertstößt doch nicht gegen das benannte Recht. (Graf-Lukas was meinst du dazu?)

Naja, verstößt das aber gegen das geltende Recht? Auch wenn es gewerblich genutzt wird…

Es ist schwierig das zu beurteilen, wenn man kein Jurist ist. Wahrscheinlich liegt es in der Hand des Richters.

In dem Fall entsprechen wir uns. Jeder von uns beiden möchte das Holger siegreich von dannen zieht.

Ich denke wir stehen auf der selben Seite. Hoffen wir, dass wenn Holger dagegen spricht, er Recht bekommt.

P.S.: Es ist gut mal Jemanden zum sachlichem Diskutieren zu haben :smt023

Früher hat man sowas mit einer simplen Kontaktaufnahme aus der Welt geschafft - Heute verschicken Leute gleich Abmahnungen und die kosten noch Extra. Was soll der Quark eigentlich? Wenn ich jemanden bitten möchte meine Kreationen nicht weiter zu nutzen dann suche ich den persönlichen Kontakt und kläre das in einem vernünftigen Gespräch. Die Sache ist dann aus der Welt und gut ist - Falls nicht hat man danach noch immer die Möglichkeit einen Anwalt in der Sache zu kontaktieren. Aber nein heute sind die Leute nichtmal in der Lage einen persönlichen Kontakt zu suchen ohne gleich mit der Anwaltskeule zu schwingen. Ich muß mich echt wundern wie die Menschheit alles komplizierter macht als es ist.

Mit welchem Recht fordern die Kohle für den Satz sinngemäß “Ja ich sehe meinen Fehler ein und mache es nie wieder”? Das ist doch Irrsinn zumal selbst negative Werbung auch Werbung für das Unternehmen macht. Jedenfalls drücke ich die Daumen,dass die mit ihrem Blödsinn nicht durchkommen. Was die Chancen angeht können wir noch monatelang weiterspekulieren - Es ist ja scheinbar wie Roulette spielen: Hoffentlich landet der Fall bei nem gutgelaunten Richter. Wird so in Deutschland Recht gesprochen?! (Tut mir leid ich bin kein Jurist deswegen die Frage)…

Warum Holger so reagiert ist doch auch klar: Wenn euch jemand ins Wohnzimmer scheißt dann sagt ihr doch auch nicht “Ich mach das schon auf meine Kosten sauber” - Ok ist vielleicht ein sehr kurioses Gleichnis :mrgreen:

Das ist doch Irrsinn zumal selbst negative Werbung auch Werbung für das Unternehmen macht. Jedenfalls drücke ich die Daumen,dass die mit ihrem Blödsinn nicht durchkommen. Was die Chancen angeht können wir noch monatelang weiterspekulieren - Es ist ja scheinbar wie Roulette spielen: Hoffentlich landet der Fall bei nem gutgelaunten Richter. Wird so in Deutschland Recht gesprochen?! (Tut mir leid ich bin kein Jurist deswegen die Frage)…

Warum Holger so reagiert ist doch auch klar: Wenn euch jemand ins Wohnzimmer scheißt dann sagt ihr doch auch nicht „Ich mach das schon auf meine Kosten sauber“ - Ok ist vielleicht ein sehr kurioses Gleichnis :mrgreen:

Nein, RTL beruft sich auf das Marken-, Urheberrecht. Von da an ist es eben Sache des Recht tragenden und nicht Holger seine Pfilcht. Als Mensch mit natürlichem Gedankem für Recht und Unrecht (oh persönliche Meinung ;)[ja ich warne, nich böse sein <!-- s]) ist es verständnissvoll, aber nicht vor allen Richtern…

erstmal vorweg @ Tripple-A
es war keine Beleidigung und keine Niedermachung, ich bin echt schlecht, was Programmiersprachen angeht, vorallem ‚bbCode‘, ‚php‘ und ‚css‘, hoffe die Admins, Mods sind verstständissvoll :wink:

No offence taken. Ich wunderte mich nur mit Dir zusammen. :wink:

Ja gibt es, einmal mit dem 2008-Logo, dann mit dem aktuellem Logo und dann die Mülltonnen-Version. Die sind alle „verboten“.

Oh, ha! Das war mir entgangen. Dann gilt natürlich entsprechendes von dem, was ich geschrieben habe.

Die Mülltonnen-Version vertstößt doch nicht gegen das benannte Recht. (Graf-Lukas was meinst du dazu?)

Das ist genau die Frage.
Das MarkenR schützt ja die Marke 1:1 sowie solche Dinge, die ihr ähnlich sind. Das interessante Daran ist, das § 14 Abs. II Nr. 3 aber keine Ähnlichkeit im Sinne von „Verwechslungsgefahr“ meint; hier soll es schon reichen, dass überhaupt der Bezug zum Original hergestellt werden können soll.
Dafür sprechen beim Mülltonnen-T-Shirt der handschriftliche Schriftzug in Farbgebung und Schriftart (Argument aus Herrn Kreymeiers Ausführungen), die Rüttel-Typographie, die Anordnung der Rüttel-Initialen und schließlich die Farbgebung der Mülltonnen. Die Parallelen sind schnell gezogen.
Dagegen sprechen, dass Leute, die Rüttel nicht kennen, mit dem T-Shirt nichts anfangen können (akademisches Problem; angesichts der Medienpräsenz schwer nachvollziehbar), und dass Herr Kreymeier hier eben Mülltonnen verwendet und sich dadurch recht weit von der Form des Originals entfernt, und dass last but not least eben der handschriftliche Schriftzug ein anderer als „mein“ ist.

Folgen die Gerichte der Auffassung, dass die Mülltonnen weit genug von der Marke wegführen, dann liegt keine Markenbeeinträchtigung vor; die Marke ist ja denknotwendig in dieser Sache. Ergo wär’ Herr Kreymeier mit diesem Shirt dann aus dem Schneider und könnte es verkaufen, bis er reicher als Dagobert Duck ist.

Nehmen wir aber an, dass das Gericht (wahrscheinlich) eine Anlehnung an die Originalmarke sieht, so stellt diese Anlehnung automatisch eine Beeinträchtigung des Markenrechts durch Herrn Kreymeier dar.

An diesen ersten großen Schritt der rechtlichen Prüfung knüpft dann die Prüfung der Widerrechtlichkeit an: Ist das, was Herr Kreymeier macht, nach dem Wortlaut des § 14 Abs. II Nr. 3 eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung der Wertschätzung der originalen Marke? Beinträchtigung ja, der originalen Marke ja, in ihrer Wertschätzung ja, gerechtfertigt Fragezeichen - Satire/ Meinungsäußerung versus Schutzfunktionen des Markenrechts. Dieser letzte Punkt ist der, der dann auch letztlich darüber entscheidet, ob gegen das Markenrecht von Rüttel verstoßen wird.

Erkennen die Gerichte (wünschenswerterweise) auf Satire, so liegt kein Rechtsverstoß vor.

Das ist bei dem Mülltonnen-T-Shirt zumindest nicht unwahrscheinlich, dass genau das raus kommt. Aber mit Gewissheit kann das niemand jetzt sagen.

Naja, verstößt das aber gegen das geltende Recht? Auch wenn es gewerblich genutzt wird…

Siehe oben. Add: Gerade, WEIL es gewerblich genutzt wird (Verkauf, Online-Shop), könnte es gegen geltendes Recht verstoßen. Das MarkenR ist nämlich unter Umständen im Zusammenhang mit dem Gesetz zum unlauteren Wettbewerb zu sehen.

Es ist schwierig das zu beurteilen, wenn man kein Jurist ist. Wahrscheinlich liegt es in der Hand des Richters.

Die Reihenfolge der Gerichte ist einfach. Ganz unten steht das Amtsgericht. Was die sagen … na gut … Dann kommt das Landgericht, und dann ist spätestens Schluss beim Oberlandesgericht.
Ist der Streitwert über 5.000 Teuronen, geht es gleich mit dem Landgericht los, geht dann zu den Oberlandgerichten und endet bei dem Bundesgerichtshof.
Merke Nummer 1: Es gibt Ausnahmen. Nicht jeder Fall geht durch drei Instanzen. Und manchmal gibt es auch Sprünge in den Instanzen.
Merke Nummer 2: Der BGH gibt den Ton an. Was die ganz oben entscheiden, bindet zwar die unteren Gerichte nicht unmittelbar und absolut endgültig für immer und unerschütterlich. Aber sie formen Recht durch ihre Urteile. Und an Recht sind die unteren Instanzen bis einschließlich der OLGs „irgendwie“ gebunden - Unabhängigkeit der Richter hin oder her. Dass der BGH über die Zeit seine Rechtsauffassung auch ändern mag, liegt in der Natur der Sache (siehe z.B. Hausrecht, Gewaltbegriff in der Nötigungshandlung, unterschiedlicher Tenor über die Schöpfungshöhe im Urheberrecht …)
Merke Nummer 3: Richter entscheiden nur das, was die streitenden Parteien in den Prozess führen. Es gibt zwar einige wenige Dinge, die Richter von Amts wegen in ihre Beurteilung/ Prozessführung einbeziehen müssen; das ist aber nicht sooo viel. Aber kommt es am Ende letztlich darauf an, wie geübt, gewitzt und verschlagen die Anwälte rumturnen.
(Ist doch gar nicht so, schwer, oder? :shock: :twisted: :lol: :lol: )

P.S.: Es ist gut mal Jemanden zum sachlichem Diskutieren zu haben
:smt023 Dito!

@Micki1979: Nein Richter handeln nicht nach guter Laune und Wetterlage. Sie handeln nach den Anträgen der streitenden Parteien, nach Gesetzes- und Rechtslage. Dass dabei das Gericht A unter Umständen anders entscheidet als Gericht B, das hängt damit zusammen, dass Gesetze und Recht ausgelegt werden müssen. Und noch sind Richter zum Glück „nur“ Menschen, die noch dazu viele Probleme lösen müssen, die auf den ersten Blick nicht so richtig in die Gesetze hinpassen. Und so wie Du und ich unterschiedlicher Auffassung zu Vanilleeis sein können, so können einzelne Richter auch abweichende Wertungen im Markenrecht haben. In der Regel (sollen) folgen Richter aber den stärkeren rechtlichen Argumenten der streitenden Parteien mit Rücksicht auf aktuell geltendes Recht. Insofern braucht Herr Kreymeier einen echten Markenrecht-Vollprofi, der sich für ihn einsetzt, um sein Satire-Argument durchzudrücken, und das für alle drei T-Shirt-Versionen …

Allgemeine Frage an die,die sich damit auskennen:
Hätte Holger die Farben rot,gelb,blau in lila,schwarz,grün umgepinselt hätte es weniger Ärger gegeben oder was?! Komisch finde ich auch die Entscheidung betreffend der Mülltonnen. Die haben ja nun meiner Meinung nach wirklich nichts mehr mit dem Markenrecht Seitens RTL zu tun oder darf man nichtmal die drei Buchstaben R T L verwenden?! War da nicht mal irgendwas mit Telekom und dem berühmten T?! grübel Ok andere Baustelle…

@Asthat
Nö bin nicht böse :wink: Für mich ist das trotzdem Irrsinn - Ich renne doch auch nicht wegen jedem Furz sofort zum Anwalt und verlange eine richterliche Verfügung. Sowas sehe ich als letzten Schritt an,sprich wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist. Ok vielleicht bin ich auch einfach zu naiv,denn wie erwähnt ich bin kein Jurist :wink:

@Tripple-A
Naja stimmt auch wieder - Für Außenstehende wirkt das aber so.