Folge 78 - Rechtsstreit RTL - Alsterfilm

Allgemeine Frage an die,die sich damit auskennen:
@Tripple-A
Naja stimmt auch wieder - Für Außenstehende wirkt das aber so.

Nicht nur für Außenstehende … :shock: :smt017 :smt005 :roll:

Allgemeine Frage an die,die sich damit auskennen:
Hätte Holger die Farben rot,gelb,blau in lila,schwarz,grün umgepinselt hätte es weniger Ärger gegeben oder was?! Komisch finde ich auch die Entscheidung betreffend der Mülltonnen. Die haben ja nun meiner Meinung nach wirklich nichts mehr mit dem Markenrecht Seitens RTL zu tun oder darf man nichtmal die drei Buchstaben R T L verwenden?! War da nicht mal irgendwas mit Telekom und dem berühmten T?! grübel Ok andere Baustelle…

Farbenwahl: Gut möglich, dass es dann weniger griffig geworden wär’. Man stelle sich mal vor - so ein brutales Augenkrebs Violett, ein Schrei-Mich-An-Neon-Grün und schließlich so ein Durchfall-Braun … Dann vielleicht noch statt der RTL-Typographie eine etwas archaischere Schriftart … Und voila!

DANN aber wär’ der Wiedererkennungseffekt nicht so groß, und damit möglicherweise auch die Wirkung des T-Shirts. Und das ist ja wohl das, was Herr Kreymeier erreichen wollte - die nächstmögliche Wiedererkennung mit Rüttel …

Telekom-T … War es das T oder die Farbe? Ich meine, es war doch die Auseinandersetzung um Magenta … Da habe ich aber leider gerade nichts zur Hand …

Hab da mehrere Berichte zu gefunden (bezüglich des Ts g):
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ … 44160.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/ … 50881.html

Der Fall ist Jahre her und irgendwie konnte ich mich daran noch erinnern :wink:

hallo fernsehkritiker,

ich finde es ja richtig, dass du dich gegen rtl zur wehr setzt. nur denke ich rtl gewinnt in jedem fall. die energie, die du nun in diese neue rechtsstreiterei einbringst wird dir vielleicht an anderer stelle fehlen. schade eigentlich …

auf jeden fall viel erfolg! mach das beste draus.

Holger, ich finde das ziemlich naiv.
War doch klar, dass RTL da was einleitet, egal ob es rechtens ist oder nicht. Und wenn die 5000 Euro für eine nicht haltbare Klage rauswerfen, das ist denen doch egal. Wenn du 5000 Euro verlierst, haste ein Problem, bei RTL erscheint das sicher nicht mal auf dem Jahreskosten-Zettel

Also ich wäre mit ner Spende dabei, wenns hart auf hart kommt :smiley: Kauft man sich eben n paar Filme weniger, dafür gibts diesmal einen tieferen Sinn und man kann die Welt verbessern, indem man RTL mal zeigt, dass die Typen sich da nicht alles erlauben können :wink:
Evt. sollte die Supernanny mal bei RTL vorbeischauen und die Chefetage auf die Stille treppe setzen, während sie sich selbst lebenslang in die Wuthöhle(Switch^^) zurückzieht :wink:

Das mit dem Mülltonnen-Shirt finde ich auch ziemlich albern. Das Logo ist hinreichend verfremdet, sodass der reine Bezug auf das Logo nicht ausreichend ist und solange Meinungsfreiheit noch existiert, dürfte RTL damit nicht durchkommen (Laienmeinung…).

Holger, ich kann gut verstehen, warum du nicht klein beigeben willst. Ich wünsche dir viel Erfolg bei diesem Rechtsstreit.

Zu viel der Ehre.
Hat sich dieser Herr Prof. Dr. Höcker LL.M. (IP) (London) denn schon (in)offiziell zu diesen Markenrechts-Fragen geäußert?[/quote]
Die Tatsache, dass er einen langen unverständlichen Titel auf seine Homepage schreibt disqualifiziert ihn ja kaum als Anwalt (wo sich doch andere Anwälte immer so bescheiden zeigen, wenns um ihre Qualifikation geht…). Dass er bei RTL den den Recht-Erklärbär spielt finde ich auch nicht gut - sollte ihn aber verständlicherweise von einem all zu öffentlichen Statement abbringen.

Hm, nachdenklich… Auch die Mülltonnenversion ist jetzt untersagt - heißt das, RTL identifiziert sich mit Müll? Das wäre ja ein enormer erster Schritt der Selbsterkenntnis und damit zur Besserung.

Dass die erste Version verboten wurde kann ich ja noch nachvollziehen, aber die Mülltonnenversion aus dem Verkehr zu ziehen überrascht mich schon sehr.

Bei dem ersten Shirt sagt mir mein Laien-naives-Bauchgefühl auch, dass das in die Hose geht. Aber bei der Mülltonnenversion wirds interessant.

Ich drücke dennoch die Daumen

Sorry, dass ich mal wieder einen alten Post zitiere, aber der Vergleich hier hinkt mal wieder gewaltig und sowas regt mich leider auf.
Wieso müssen alle Leute bei Vergleichen immer übertreiben?

Natürlich ist es verboten Handys zu produzieren und das Apple-Logo drauf zu schustern, das wäre nämlich Markenfälschung. Darum geht es hier allerdings überhaupt nicht.
Besitzt Holger einen Fernsehsender der LTR heißt und dabei das Logo von RTL kopiert? Nein!
Er produziert T-Shirts mit dem entsprechenden Logo, und wenn man das ganze jetzt damit vergleicht das Apple-Logo mit einem satirischen Kontext auf ein T-Shirt zu drucken, sieht das schon wieder anders aus und ist etwas anderes als Handys mit Apple-Logo zu verkaufen.

Ich find es ja toll, dass mal jemand sich wehrt gegen unterirdisches Fernsehen und denke wahrscheinlich das selbe wie über 90% der FK-TV-Zuschauer über RTL .
Andererseits find ich es verrückt, dass Holger nur wegen 2er T-Shirts ein so großes Risiko eingeht. Ihm muss bevor er die Shirts in den Shop gestellt hat, doch klargewesen sein, dass RTL sowas nicht einfach so auf sich sitzen lassen würde. Er wusste sicher, dass eine Klage/Abmahnung kommen könnte, bei der eine 5-stellige Kostensumme auf ihn zukommen könnte und er damit mal wieder auf Spenden der Community angewiesen sein wird.
Bei aller Symbolik, Parodie, Meinungsäußerung was auch immer: War es das wirklich wert, „nur“ wegen 2er Shirts das Risiko einer 5-stelligen Kostensumme bei der Holger auf die Community angewiesen sein wird, einzugehen ?
Bei aller Liebe: Meiner Meinung nach stimmt da einfach die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht!
Trotz allem wünsch ich natürlich viel Erfolg in der Sache! :wink:

Bei aller Symbolik, Parodie, Meinungsäußerung was auch immer: War es das wirklich wert, „nur“ wegen 2er Shirts das Risiko einer 5-stelligen Kostensumme bei der Holger auf die Community angewiesen sein wird, einzugehen ?
Bei aller Liebe: Meiner Meinung nach stimmt da einfach die Verhältnismäßigkeit der Mittel nicht!
Trotz allem wünsch ich natürlich viel Erfolg in der Sache! :wink:

Ja, ja und nochmal ja! Ich will so ein Shirt bald überall kaufen dürfen, selbst im RTL-Shop oder bei Bild.de. Ich verstehe darunter absolute Meinungsfreiheit und hoffe sehr, dass Holger sich durchsetzen kann.

Ich finde Holgers Reaktion richtig und gut :smt023 und ich werde ihn mit einer Spende unterstützen, falls es notwendig wird.

Also als Rechtsanwälte fallen mir Dr. Gernot Schulze ein, diverse Veröffentlichungen in Punkto Urheber-Markenrecht, leider in München ansässig. (Hier weiß ich aber seinen Stanpunkt nicht pro Inhaber - oder Pro Satire)

Ein weiterer Versuch wäre auch Christian Solmecke (dieser wirkt durch seine Video-Blogs sehr für pro “Kleine Leute”, da er meistens Tipps gibt, wie man Abmahnungen abwehrt).
Sitz in Köln

Ich drück dir die Daumen. Ich trage ja mit Leidenschaft die Müllversion, hoffe aber natürlich, dass die Version mit dem originalen Logo noch mal erhältlich wird, wenn du Erfolg hast.

@George Orwell: Wobei die Solmecke-Kanzlei zwar Markenrecht macht, aber eher einen Tätigkeitsschwerpunkt im Urheberrecht hat. Zumindest Solmecke selbst ist nicht so der Markenrechtler. Außerdem haben die mit der Urheber- und Markenrechtskammer (VorsRiLG Reske, ist glaube ich die 36. Zivilkammer) ständig Knies wegen der Filesharing-Verfahren, die sie dort führen, und sind dort eher unbeliebt. :wink:

@Topic:
1. Kosten:
Ich kann nur grobe Berechnungen anstellen, aber hier! gibt es einen guten Kostenrechner. Da gibt man „Gegenstandswert 100.000 €“ ein (2x 100.000, wenn beide Verfahren verbunden werden. Ist billiger als 2 getrennte Verfahren) und „Anzahl Gegner = 2“ (Holger persönlich & Alsterfilm) und macht den Haken bei „außergerichtlich“ weg. Dann muss man für das EV-Verfahren noch die Terminsgebühr bei den Anwälten auf 0 setzen die Gerichtskosten auf 1,5 (EV ist billiger als Urteil). Das sind dann pro kassierter EV bereits 6.004,26 €. Wenn man das x2 nimmt kommt man auf über 12.000,- €, also die 5-stellige Summe von der Holger sprach. Wenn jetzt Einspruch eingelegt wird, verteuert sich das Ganze, weil dann die zusätzlichen Gebühren (Terminsgebühr beider Rechtsanwälte und weitere Gerichtskosten) anfallen. Dann wären es jeweils (!) 10.671,90 €.

Geht man in die Hauptsache und zieht das für beide EV in einem verbundenen Verfahren (Streitwert dann 200.000 €) bis zum BGH durch, wären das nur für die Hauptsache für den Fall des Unterliegens beim BGH 56.945,72 €.

Wenn Holger in der ersten Sache nichts unternimmt und die 6.000 € zahlt und nur wegen dem Mülltonnen-Shirt nach Karlsruhe aufbricht, wären das immernoch mindestens 39.739,74 zzgl. der weiteren 6.000 € für die erste EV.

Alles natürlich für den Fall des Unterliegens.

Was mich zu den Erfolgsaussichten bringt:

2. Siegchancen:
Was die ursprüngliche Version angeht, habe ich mich da ja schon lang und breit in dem ursprünglichen Thread zu geäußert, insb. hier. Da stehe ich auch nach wie vor zu, dass die Aussichten gering sind, das anzufechten. Es handelt sich um eine Markenverletzung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1, Markenidentität. Fast unmöglich, sich dagegen zu verteidigen. Bei allen zitierten Beispielsfällen zur Markenparodie wurde die geschützte Marke selbst verändert, hier wurde lediglich ein selbständig nicht geschützter Zusatz verändert, die eigentliche Marke aber 1:1 übernommen (dabei ist es egal, ob es das ganz aktuelle Logo oder eine frühere Version war, weil die Abweichungen so marginal sind, dass trotzdem Identität vorliegt und außerdem auch die älteren Versionen alle als Marke geschützt sind). Wenn Holger hier etwas erreichen wollen würde, käme er gar nicht bis zum BGH, weil das OLG Köln die Revision gar nicht zulassen würde und eine Nichtzulassungsbeschwerde wenig Aussicht haben dürfte.

Was ist jetzt mit der Mülltonnen-Version? Die ist sicherlich etwas spannender, weil keine 1:1-Übernahme des Logos vorliegt. Es geht deshalb in diesem Fall über § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG. Dafür ist weder Zeichenidentität noch Verwechslungsgefahr erforderlich, sondern nur ein „ähnliches Zeichen“.
Ähnlich ist die Verwendung in der Mülltonnen-Version, schließlich ist der Bezug zu RTL und deren Logo klar erkennbar: Gleiche Schriftart, gleiche Farben im Hintergrund - nur sind die Buchstaben auf Mülltonnen „gedruckt“. Eine Ähnlichkeit liegt vor. Es kommt hier also - und das ist bei der Markenidentität bei der ursprünglichen Version eben nach h.M. nicht erforderlich - auf die Unlauterkeit an.
Die Unlauterkeit fehlt, wenn die Verwendung durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt ist. Die Meinungsfreiheit deckt aber nicht Schmähkritik. Es muss aber in die hierbei durchzuführende Abwägung eingestellt werden, dass durch die Veränderung des Logos ein Abstand zur Marke hergestellt und durch die Mülltonnen zusätzlich ein kritischer Gedanke transportiert wird. Anders als bei der ursprünglichen Version liegt hier also ein anderer Gesamteindruck vor und außerdem keine Markenidentität.
Trotzdem ist es auch hier nicht unwahrscheinlich, dass Holger verliert.

Meine Meinung deshalb (nicht dass es irgendwen interessiert): Zahlen und vergessen. Es ist massiv ärgerlich, ja. RTL ist auch scheisse, ja. Aber es hat wenig Sinn, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen. Markenrechtlich ist es hier Holger, der zumindest bei der ursprünglichen Version einfach zu weit gegangen und Markenrechte von RTL verletzt hat. So ist das im Rechtsstaat, auch böse Firmen haben (Marken-)Rechte. Blöd, dass sie drauf aufmerksam geworden sind und das nicht einfach ignoriert haben, ist aber nunmal so. Das Geld ist für weitere gut recherchierte Posch- und SuperNanny-Berichte und eventuell daraus resultierende Verfahren sicherlich sinnvoller angelegt. :smt023

Sollte Holger dennoch etwas unternehmen sollen, lautet mein Rat:
[ul][]Nichts gegen die 1. EV unternehmen.[/][]Keinen Widerspruch oder Berufung gegen die 2. EV einlegen, sondern gleich den Antrag nach § 926 Abs. 1 ZPO auf Durchführung des Hauptsacheverfahrens stellen. Bei Widerspruch/Berufung käme ohnehin nichts rum und wenn RTL keinen Bock auf die Hauptsache hat, kommt man da auf diesem Wege am einfachsten raus, und sonst ist man immerhin gleich im Huaptsacheverfahren, wo es eine Revision gibt. Denn im Einstweiligen Rechtsschutz wäre ohnehin beim OLG Schluss.[/][/ul]

Hallo GrafLukas,

eine Sache darf man hierzulande nicht unterschätzen, nämlich die Gewissensfreiheit des Richters (Nennt man das so?). Anders als in Amerika sind Richter nicht an die Entscheidungen anderer Gerichte, insbesonde auch höherer Instanzen gebunden.

So weit und nachvollziehbar deine Ausführungen sind, eine sichere Entscheidung in einer Sache erhält man in Deutschland dadurch tatsächlich leider nur in der sprichwörtlich letzten Instanz.

LG Ronny

Das ist mir klar, aber warum sollte hier für den Richter eine Gewissensentscheidung vorliegen? Der Richter darf seine Meinung/sein Gewissen nur bei der Auslegung einer unklaren Gesetzeslage einbringen oder wenn das Ergebnis grob unbillig ist.
Wenn der Richter nicht gerade RTL-Fan oder -Hasser ist (beides eher unwahrscheinlich) wird er den Fall neutral aufgrund der Gesetzeslage und aufgrund des konkreten Verstoßes ohne Berücksichtigung der Hintergrundgeschichte (kritische Berichte über Posch, SN) bewerten. Das ist auch seine Aufgabe.
Und dabei ist die Sache zumindest was das erste Shirt angeht recht eindeutig. Beim zweiten Shirt nicht ganz so, aber auch hier würde ich mein Geld nicht auf einen Sieg setzen (habe ich ja auch nicht, ich habe 50 € auf Niederlage gesetzt, wenngleich sich das noch auf das erste Shirt bezog).

Außerdem ist es ja vermutlich nicht ein Einzelrichter, sondern eine Kammerentscheidung, da entscheiden 3 Berufsrichter. Wenn eine (mögliche) Übertragung auf den Einzelrichter Und wie gesagt: Ich kenne die Spruchpraxis beim LG Köln, da ist auf landgerichtlicher Ebene nicht mit einer Überraschung zu Gunsten von Holger zu rechnen. Wenn ein Einzelrichter entscheidet, dann bedeutet das ohnehin, dass die Sache vom Gericht als einfach eingestuft wird…

Noch einmal der Hinweis: Don’t shoot the messenger! Ich sage nicht, dass ich das gut finde, ich kläre nur nach meinem besten Wissen darüber auf, wie ich die Lage einschätze. Das könnt ihr als sachverständigen Rat ansehen oder ignorieren, aber bitte nicht (wieder) persönliche Angriffe, woher ich meine Expertise habe, und Diskussionen „Das ist aber alles unfair, schafft das Markenrecht komplett ab“. :wink:

Ich teile deine Einschätzung grafLukas, sie deckt sich mit dem, was ich übers Markenrecht studiert bekommen habe!