Folge 62

Ja, is ne mögliche Interpretation, sehe ich ähnlich.

Ich frage mich halt nur was der „Aufschrei“ soll, denn die Realität (zumindest so wie ich sie kenne) ist doch das eh immer ein Bon gedruckt wird.

Der Unterschied ist jetzt nur das (wenn man der Interpretation folgt) sie (also ALLE) das eigentlich garnicht hätten machen müssen und jetzt doch.

Letzendlich verändert sich also eigentlich nichts. Der Nahkauf oder Lidl bei mur um die Ecke druckt eh schon immer Bons und fragt dann halt ob man ihn haben will.

Wirklich was ändern (und den Aufschrei damit nachvollziehbar machen) würde sich nur wenn die neue Regelung vorsieht das der Bon dann auch zwingend „ausgelegt“ werden muss, also tatsächlich auf die Bezahlschale oder so.

Naja, schaun wir mal wies wird und ob wir das richtig verstanden haben oder nicht.

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Ich muss Polarstorm da Recht geben und habe den Aufschrei in der Presse und bei den Bäckern auch noch nicht verstanden.

Also, ich persönlich kenne keinen Bäckerladen, der keine elektronische Kasse hat und der Kassenbon automatisch mit ausgedruckt wird und oft auch direkt mit an das gekaufte Brot gepappt wird. Und das schon seit ewig.

Auch in jedem normalen Supermarkt bekommt man nach seinem Einkauf einen Kassenbon ausgehändigt.

Das ist doch alles nicht neu?

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Ich nehme den auch jetzt schon brav mit. Gerade beim Fleischer ist der sogar wichtig, weil dort der kg-Preis des Produktes drauf steht und man damit besser vergleichen kann, wenn man z.B. auf einem Markt einen Fleischerstand aufsucht. Aber ich sehe ein, dass es bescheuert ist, wenn ich mir beim Bäcker einen Kaffee für unterwegs oder am Kiosk die Tageszeitung hole.

Ich hoffe ja, dass kundenfreundliche Händler Entsorgungsbehälter bereitstellen, für Kunden die ihre Bons nicht mitnehmen wollen. :grin:

Wie ist das denn bei dir? Ändert sich in deinem Laden etwas?

Mich erinnert die Kassenbon-Diskussion ein wenig an die Diskussion im Vorfeld der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO: Großes Getöse, prophezeite Abmahnwellen und scharfrichterliche Kontrollankündigungen. Passiert ist wenig, die Welt dreht sich weiter. Wird hier genauso sein. Es findet sich im Alltag eine Vorgehensweise mit der alle leben können.

in einer Änderungsschneiderei bekomme ich aktuell kein Bon…die haben auch kaum Wechselgeld…der Optiker hat mir erzählt auf der anderen Seite seit Anfang 2019 müssen sie jeden Morgen und ABend die Kasse zählen und Kassensturz machen…

und jetzt muss ich dann ab 2020 bei jedem Brötchen zwanghaft den Bon nehmen? In manchen Läden werde ich gefragt auch in Supermärkten, wenn ich nicht zustimme bekomme ich kein Bon…das soll sich jetzt ändern?

Ich kenne tatsächlich einen REWE-Markt, in dem der Bon immer erst auch Nachfrage gedruckt wird. Hat mich beim ersten Einkauf da sehr gewundert. Wahrscheinlich wird das eine Marotte des Filialleiters sein.
Letztendlich schafft die Novelle ja nur einen Rechtsanspruch für den Kunden. Möglicherweise will man damit auch „windigen“ Selbstständigen, die es mit Buchführung u. ä. sowieso nicht ganz so genau nehmen, ein paar Daumenschrauben anlegen.

Es geht tatsächlich um Steuerhinterziehung.

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Ich kenne keinen REWE-Markt, der das nicht macht. Prinzipiell muss ich mir da immer den Bon einfordern. Auch bei Getränke Hoffmann ist das der Fall. Das machen die aber nicht zur Steuerhinterziehung, sondern um Papier einzusparen. Die modernen Kassen melden nämlich automatisch die Einnahmen dem Finanzamt. Jedenfalls hat das mal eine Kellnerin in einer Gaststätte gesagt, die sich solch eine neue Kasse angeschafft haben.

Nein, man wird nicht einen Kassenbon beim Döner-Laden annehmen müssen, man wird keine Strafe als Kunde zahlen müssen. Es ist nicht mal direkt eine Strafe für den Händler automatisch vorgesehen. Reinste Panikmache vom Clickbait-Focus. Dazu sind mit großer Wahrscheinlichkeit Döner-Läden, Bäckereien usw. in der Lage, sich von der Pflicht zu einem Kassenbon befreien zu lassen.

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Ich hatte heute zufällig nen Telefonat mit meinem Finanzamt und da haben wir auch kurz beiläufig darüber gesprochen. Mein Sachbearbeiter wusste davon aber sagte ebenfalls für den (Privat-)Kunden ändert sich garnix. Nix da mit nach dem Bon fragen und wer weiß sonst noch was.

Und da in zivilisierten Gegenden wie gesagt eh schon immer Bons gedruckt wurden, ist alles was sich möglicherweise ändert das man nun auch beim Bäcker/Dönerladen gefragt wird ob man ihn haben will.

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das "Kassengesetz“, führt die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Das sagt eigentlich alles. „Ausgabepflicht“ ist etwas anderes als „Auslagepflicht“.

weiter

Muss ab 1. Januar bei jedem Geschäftsvorgang der Beleg mitgenommen werden?

Nein, es gibt nur die Pflicht zur Ausgabe eines Belegs und die Pflicht zum unmittelbaren zur Verfügung stellen. Es gibt keine Pflicht zur Mitnahme.

Die Pflicht zur „Ausgabe“ ist ebenfalls etwas anderes als die Pflicht zur „Auslage“.

Und zum Thema Umweltschutz, auch ganz lustig:

Können nur Papierbelege ausgestellt werden?

Die Belegausgabepflicht ist bewusst technologie-neutral ausgestaltet. Es bleibt den Kasseninhabern unbenommen, Belege beispielsweise auch per Mail oder auf das Handy auszugeben.

Vonwegen Es muss Papier sein und man müsse dafür ganze Wälder abholzen…

Quelle: Bundesfinanzministerium - Nicht gefunden - not found


Fällt da wa slustiges ein. Wie ist das dann eigentlich z.B. für gerwerbliche FLohmarkthändler? :smiley:

Da gilt dann wohl folgendes:

Wenn jemand keine elektronische Kasse hat, zum Beispiel ein Straßenhändler, kann er dann handschriftlich eine Quittung ausstellen?

Der Gesetzgeber hatte sich bei der Einführung der Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme gegen eine Registrierkassenpflicht entschieden. Daher kann jeder Unternehmer auch eine offene Ladenkasse anstelle des Einsatzes eines elektronischen Aufzeichnungssystems verwenden. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorschriften, wie z. B. § 146 Abgabenordnung, also einzelne, vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Aufzeichnungen und weitere Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten.

Unabhängig davon, ob eine offene Ladenkasse oder ein elektronisches Aufzeichnungssystem verwendet wird, kann die Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels der Kassen-Nachschau verifiziert werden.

Meine Güte, wird ja immer so getan als könnte man aus 3m Entfernung Geld von der Karte buchen. Hängt in erster Linie vom verwendeten Gerät, da gibt es wohl welche mit mehr Leistung. Kosten bei Amazon auch nur so 30€.

Nur bei mir auf Arbeit musst du die Karte schon direkt auflegen. Keine Ahnung warum manche Leute die Karte immer unbedingt 1-2cm über dem Gerät halten, aber da funktioniert es schon nicht mehr.

Ein Kunde legt sogar nur seine Brieftasche auf, funktioniert aber auch nur, wenn er die richtige Seite, also da wo die Karte ist, auflegt. Des weiteren gibt es für ängstliche Leute wohl Schutzhüllen, die das Signal blockieren.

Erstellt =/= ausgedruckt. Früher konnte ich dir, wenn du wolltest, einen Bon ausdrucken, jetzt kommt der Bon ungefragt und landet geschätzt zu 90% direkt im Mülleimer.

Bei dieser Neuregelung geht es in erster Linie darum, dass Käufe im Laden auch in die Kasse eingetippt werden. Alles was nicht ordnungsgemäß kassiert wird, geht natürlich am Fiskus vorbei. Bei Aldi ums Eck wird so was freilich eher nicht passieren, aber evtl. bei kleineren, privat geführten Geschäften schon. Es ist zwar vorgeschrieben, dass unmanipulierbare Kassensysteme genutzt werden, die vom Finanzamt ausgelesen werden können (oder so ähnlich), aber was nicht eingetippt wird, taucht auch nicht auf und für nicht kassierte Ware kann dann auch unmöglich ein Kassenbon erstellt werden.

Es gibt zwar auch wieder Kontrollen, aber die Bonpflicht soll Druck ausüben, damit der Händler von sich aus schon alles richtig macht, weil mit der Bonpflicht bereits jeder Kunde im Handumdrehen nachvollziehen kann ob hier geschummelt wird oder nicht.

Außerdem gibt es auch genug Ausnahmeregelungen bzw. können diese beantragt werden und damit sind die, die meiner Meinung nach eh am ehesten bescheißen, sowie so wieder fein raus.

Warum gibts an der Theke eigentlich nix mehr zu trinken?

Ja ich fand die Frage: „Was möchtest du trinken?“ eigentlich immer ganz lustig. Als nächstes wird wahrscheinlich wieder im T-Shirt moderiert. Das Bonbon-Glas ist eher gewöhnungsbedürftig. Die Gäste sollen in Zukunft immer wieder etwas mitbringen.

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Eben. Sonst könnte man die Sendung ja auch „Sperrstunde“, „Ladenschluss“ oder „Ruhetag“ nennen, wenn keine Getränke mehr fließen. :wink:

Bis vor Kurzem wurde ich in div. REWE-Supermärkten nicht mal gefragt, ob ich einen Kassenzettel möchte.
Ich habe mir dann Spässchen gemacht und bin einfach so lange wortlos stehen geblieben, bis die an der Kasse sitzende Person auf die Idee kam das Ding auszudrucken.
Sorry, ich halte das Ausstellen eines Kassenzettels für eine Selbstverständlichkeit - zumindest die Nachfrage, ob ich ihn möchte.
(Bei div. Discountern bekam ich immer ohne Nachfrage einen.)

Ernsthaft?
Nach dieser Logik darf man gar nichts mehr verkaufen, was irgendwelche Pappnasen in die Botanik werfen könnten.
Aber vielleicht gehörst Du auch zu der Art Mensch, die dem Begriff und Sinn von „Mülleimern“ nicht vertraut ist? Dieser Personenkreis erscheint mir gar nich mal zu klein.

Wenn ich keinen brauche, dann kommuniziere ich das immer direkt, noch bevor ich gefragt werde ob ich ihn haben möchte.

Wäre natürlich auch eine Lösung, aber macht halt jeder wie er will :wink:

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Ich meine Bei EDEKA in SH wurde ich immer gefragt und dann haben die erst gedruckt.

Kommt sicherlich drauf an, aber Thermopapier kostet auch Geld. Ist von Kette zu Kette bestimmt auch unterschiedlich. Es gab Zeiten, da wurde immer gedruckt, dann wurde das teilweise abgeschafft und nur auf Wunsch gedruckt und jetzt kommt eben wieder der Bon automatisch.

Blöd ist nur, dass die bei uns im Gegenzug die Nachdruck-Funktion vom Bon gesperrt haben. Wenn dir also hinterher einfällt, dass du den Bon doch brauchst, dann geht das nicht mehr so einfach. Da bleibt im schlimmsten Fall nur Mülleimer durchwühlen.