Folge 310: Solingen und die Medien - Shlomo im Knast: Interview mit Kasper

Übrigens befinden sich ÖR-Inhalte auch auf Netflix. ^^ :wink: :innocent: :nerd_face:
Und das sogar von Österreich(!):
Um nur mal 2 Beispiele zu nennen. ^^

Berlin, Berlin (ARD)

Dave (ORF)

Ja, ok… :sweat_smile: Trotzdem ist VoIP für mich zumindest immer noch ein bisschen was anderes, obwohl die Technik fast die gleiche ist ^^ :sweat_smile:

Ich glaube wir sind uns näher, als es scheint.
Ich gebe dir Recht, wir brauchen bezüglich Straftäter eine Ultra-Harte Politik.
Aber wenn ich die Worte streiche, hat mein syrischer Arbeitskollege nichts falsches gesagt.
Peace my friend. (Und kein Demokrat wählt mehr die Grünen)

Vielleicht sollte Holger mal Henryk M. Broder mal einladen.
Ich habe ihn, völlig perplex, in meiner Heimatstadt am Bahnhof getroffen.
Trotz der Covid Maske erkannte ich ihn. Wir haben einen uralten jüdischen Friedhof.
Ich sagte zu ihm „Halten sie hier eine Vorlesung“ Er meinte nur „Ich besuche Freunde“.

Das Kasper-Interview: ist das der investigative Journalismus, den du in anderen Formaten so sehr vermisst? Mit harten Nachfragen und Recherchen zum Hintergrund, um nicht einfach den Gast irgendeine Geschichte erzählen zu lassen, deren Wahrheitsgehalt dann das Publikum selbst prüfen soll?
Sorry, aber das war Mal gar nichts :neutral_face:

2 „Gefällt mir“

Wie sollte ich denn da die Hintergründe recherchieren? Im Moment ging es eher um eine Lagebeschreibung. Und Kasper selbst hat ja betont, dass er hier nur Infos liefert, die er selbst nicht komplett verifizieren konnte. Niemand hat behauptet, dass das alles definitiv wahrhaftig ist.

4 „Gefällt mir“

Bei mir läuft im ersten Beitrag die Tagesschau usw. asynchron.

ZDF bei RTL+

Auch ungekehrt geht das.
Die RTL-Schmonzette „Ein Schloss am Wörthersee“ läuft auch auf ARDplus.

Mein persönlicher Rekord. Zwei Vorschläge aus dem Forum haben es in die Sendung geschafft,

und einer kurz erwähnt in MG Direkt:

1 „Gefällt mir“

Danke, dann bin ich nicht die Einzige die das denkt.

Die Zerstörung des Shlomo lieferte schon der Staatsanwalt. Die beste mir bekannte Analyse kommt von Boris von Morgenstern. https://www.youtube.com/watch?v=qwBFF-WdwaM

Hätte mich auch nicht weitergebracht wenn Holger das wiederholt hätte.

1 „Gefällt mir“

Thema Schlomo. Klar, ich sehe seine Versäumnisse und das war dumm. Aber …

Wieso winkt ein Richter die hauptsächlich aus Fantasy bestehende Klage durch und …

wieso darf ein Staatsanwalt Namens Sinan Şengöz einen Prozess mit dem Thema Islam führen ohne ein Vier-Augen-Prinzip, zumal die Vorwürfe nicht neu sind, dass der Staatsanwalt wohl eingenommen ist.

Ich bin kein Jurist und würde mich über Ollis Einschätzung über das Video von Boris von Morgenstern freuen,

aber hier waren wohl mehr Augen zu als offen, inkl. Schlomos.

:slight_smile:

Boris von Morgenstern will an dem Thema aber dran bleiben. Ich bin gespannt.

Jemand, der selber Kinder hat, darf ja auch Staatsanwalt im Prozess gegen einen Kindsmörder sein.

Nur gab es da in der Regel nicht vorher schon Vorwürfe, die einen zum nachdenken bringen sollten, oder? Außerdem ist nicht alles was hinkt ein Vergleich, denn ein Elternteil steht ebenfalls nicht unbedingt hinter einer zum Teil radikalen Religion welche Menschen auf Stadtfesten tötet.

Ich sage jetzt einfach mal, dass du das Video von Morgenstern nicht gesehen hast. Richtig?

Der Richter ist ja auch noch da. Also sind da vier Augen.

Im Normalfall ja, aber hier mutmaßlich nicht. (wegen Schlomos Dummheit)

Der Link zum Video von Morgenstern kam ja von dir, also würde ich davon ausgehen wollen, dass du gehört hast, dass der Richter die Klageschrift eher nicht gelesen hat bzw. eher nicht bewertet hat.

Willst du jetzt das 6-Augen-Prinzip?

Nee. Wenn der Richter aber nicht bewertet hat, sind da nur 2 Augen. Oder sehe ich da was nicht?

Der Richter entscheidet über den Antrag der Staatsanwaltschaft. Also zählt er mit.

Doch, klar. Fand es mitnichten eine „Zerstörung“ von Shlomo. Aus dem Video geht ja hervor, dass eigentlich nichts passiert wäre, wenn Shlomo sich die Mühe gemacht hätte, vor Gericht zu erscheinen. Das halte ich aber für völlig hypothetisch. Hier würde mich eine zweite Meinung interessieren.

Gibt es dafür Belege?
Nicht mal die Staatsanwalt hat ihn das vorgeworfen, also scheinen die Beweise dafür nicht zu existieren abgesehen von der tollen LöschDich-Doku.

Warum sollte er das wissen wollen?

Na ja gewöhnlich abhand von Background-Checks, Interview use.

Darum wählen die Deutschtürken auch so selten die AKP und Erdogan.

1 „Gefällt mir“

Schlomo hat es im Großen und Ganzen verdient, in den Bau zu wandern. Mir ist es egal, wie seine Situation war oder dass er sein Leben „umgebaut“ hat… wenn er genug Zeit und Willen und emotionale Stabilität hat fürs Griften, kann auch mal seine juristische Probleme aufarbeiten. Die sollten ja auch eigentlich eine Top Priorität haben beim Reorganisieren des eigenen Lebens.

2 „Gefällt mir“

Ja sicher. So soll es sein. Ich höre es aber anders aus dem Video raus. OK. Da kommen wir wohl nicht zusammen. :slight_smile:

Die wirst du hier im Forum wohl kaum finden. Das war ganz klar naiv. Es sei denn der Rechtsbeistand von Schlomo übte noch. Aber den Eindruck habe ich nicht.

Das ändert aber nichts am Staatsanwalt und die Vorwürfe gegen ihn. Ein anderer Staatsanwalt hätte diese Fantasy Klage wahrscheinlich gar nicht eingereicht, oder wenn, nur wegen der Koran-Verbrennung. Auch ändert es nichts daran, dass Schlomo mit einigen Sachen die er so sagt und tut definitiv Recht hat. :slight_smile: Auch in den bemängelten Videos.

Ich würde mir wünschen, dass die betroffenen Konservativen ordentlich zurück klagen, Gründe gibt es wie Sand am Meer.

„Fantasy“-Klage würde bedeuten, dass es für die Anklage keine rechtliche Grundlage gibt/ die Kläger ihre Klage nicht auf existierende Gesetze basieren würden.
Dies ist aber der Fall. Die Aufgabe der Verteidigung wäre es gewesen, den Richter zu überzeugen, dass diese Gesetze nicht gebrochen wurde oder ein anderes Gesetz das gebrochene Gesetz „übertrumpft“ und basierend auf die jeweiligen Argumente würde der Richter dann ein Urteil fällen. Beim Koran wäre es interessant zu wissen, ob das das Grundrecht auf Meiningsfreiheit einen höheren Stellwert gehabt hätte als das Grundgesetz zu Blasphemie.
Aber wenn keine Verteidigung anwesend ist, erübrigt sich das Prozedere.

Hat nichts mit dem Fall zu tun.