Folge 131: WDR wäscht sich rein - Monitor fälscht - Pedo Hunters starten Shitstorm

OK,
dann akzeptiere ich das einfach mal, das der Beschuldigte nachvollziehbar Beweisen müsste, wieso er der Meinung war, das sein gegenüber alt genug gewesen sei.

Ich dachte eben immer, das der Staatsanwalt zweifellos eine Straftat nachweisen muss und eben Indizien nicht genügen um jemand rechtssicher zu verurteilen.

Aber im Prinzip ja auch Wurst und da brauchen wir uns ja nicht drüber streiten. Somit habe ich vielleicht ja auch etwas falsches behauptet.

Hier hat wieder jemand reagiert.

Ja, auf den wurde ich gestern schon aufmerksam gemacht - der spricht vor allem selbst wie so ein Triebtäter! :smiley:

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https://www.instagram.com/p/B8YvrJ2CMXG/
Hier ist Michael Kuhr mit Peter Weber von Hallo Meinung zu sehen.
Das ist ein Security Typ, der auch in einigen Clan Dokus und bei Hart aber Fair zu sehen war.
Er hat gegen den Abou Chaker Clan ausgesagt, wobei er auch betont, dass nicht alle kriminell sind.
Er ist pro Islam, aber gleichzeitig bei der Werteunion. Warum mache ich den zum Thema? In Pädohunters Folge 6 ist der auch dabei gewesen, er ist ja ein dicker Freund von Nick Hein. Aber auch sonst, ist sein Instaprofil interessant anzusehen. Aber besonders dieser Post hier, als Xavier Naidoo wegen dem Flüchtlingsvideo in der Kritik war, hat Kuhr sich auf dessen Seite gestellt. Interessanter weise, war er wie gesagt, in einer Folge bei den Pädohunters dabei und auf seinem Instaprofil bewirbt er das. Und in der CDU ist der auch. Schon irgendwie widersprüchlich.

Ach Quatsch, geht ja garnicht um einen Streit :). Grds hast du Recht, es gilt die Unschuldsvermutung und die StA muss die Täterschaft zur “Überzeugung des Gerichts nachweisen”. Das bezieht sich aber va auf objektive Beweise und Indizien. Das Wissen und die Vorstellung kann man als subjektive Merkmale ggf nicht 100% nachweisen, zumal der Angeklagte ja auch schweigen darf. Daher kommt es eben oft gerade auf objektive Indizien an, die zu einer Verurteilung führen. Zurecht, denn oftmals werden irgendwelche subjektiven Aussagen a la “Ich habe aber natürlich gewusst dass XY !” als unglaubwürdige “Schutzbehauptung zurückgewiesen und nach Indizien verurteilt

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Man könnte die Aufrufe von diesem Nick schon mal auf Strafbarkeit prüfen lassen.
Da kommen zumindest Anstiftung zur Nötigung und va Anstiftung zur Beleidigung in Betracht. Eine Anzeige oder Unterlassungsverfügung könnte auch große Aufmerksamkeit bringen und hätte Vlt den Nebeneffekt, dass den Leuten die Strafbarkeit von Beleidigungen etc im Netz nochmal klar wird.
Allerdings begäbe man sich unnötig in die Nähe zu Pedophilen, zumindest würde das versucht werden so zu verkaufen. Hast du dir dazu Schon konkrete Überlegungen gemacht @Fernsehkritiker

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Nein - das muss er nicht.
Anscheinend verstehst Du das Konzept nicht.
Der Beschuldigte muss gar nichts nachweisen - vor allem bei dünnen Behauptungen und Privatpersonen, die sich als Polizei aufspielen.

Es gibt zwar Bestrebungen, dass Strafverfolgungsbehörden das Mittel der Falle einsetzen dürfen - aber wenn, dürfte dann eine solche Falle kaum als alleiniger Beleg herhalten können sondern in Kombination mit weiteren Beweisen/Belegen.

Streng genommen ist es sogar umgekehrt:
Wenn man solche Dinge, wie die Pädohunter abzieht, können die Beteiligen froh sein, wenn sie keine Anzeigen wegen übler Nachrede, Bedrohung usw. usf. bekommen - vor allem, wenn sie es freiwillig auf Youtube dokumentieren.

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§ 176 StGB - Einzelnorm ist das Gesetz, der Versuch ist Strafbar.
Es gibt ja nicht nur Chats, es gibt ja auch Sprachnachrichten.
SSYNIC & NICK HEIN machen Auge auf Pedo Hunters 8 - YouTube
Nick Hein hat hier mit dem Rapper SSynic einen Stream gemacht, wo er zu dem Pädohunter Teil 8 sich geäußert hat. Der betreffende aus dem Video hat einen Anwalt eingeschaltet, dass Nick Hein das Video raus nehmen soll. Das zumindest hat Nick Hein behauptet, da ist wohl ein Verfahren anhängig, da muss man abwarten wie das ausgeht. Aber interessant ist, dass ein Anwalt eingeschaltet wurde, wenn das denn stimmt was Nick Hein sagt. Also von dem Sexualstraftäter aus dem Video. Da gibt ja nicht nur den Chatverlauf, sondern auch ne Sprachnachricht. Und wie er die erklären will, ist ja noch eine andere Frage.

Ich probiere es mal hier, da ich sonst keinen passenden Tread gefunden habe. Im Ankündigungsthread zu betreutes Gucken 2 kann man ja leider nicht antworten. M.E.n widersprichst du dir in einem wichtigen Punkt. In Minute 33-35 erklärst du, die Pedophilen hätten sich nicht strafbar gemacht, da sie ja nicht mit echten Kindern sondern Erwachsenen geschrieben hätten. Zu Beginn des Videos erklärst du ja aber zutreffend, dass mittlerweile auch der Versuch einer Kontaktaufnahme in der Vorstellung mit einem Kind zu schreiben strafbar ist. Da gilt ja unabhängig ob der Pedophile mit einem Polizisten oder einem Pedohunter schreibt @Fernsehkritiker
Insgesamt eine sehr gute und ja auch Aufmerksamkeit erregende Sendung

Es wurde ja glaube ich doch explizit erwähnt: Es besteht nur dann ein Straftatbestand, wenn es sich tatsächlich um eine entsprechend 13jährige gehandelt hätte.
Da es aber eine ältere Person war, die sich nur jünger ausgab, kann sich der Pädophile immer damit rausreden, dass er genau wusste, dass es sich um eine ältere Person handelte.

Und es dürfte vor Gericht schwierig sein, ihm das Gegenteil zu beweisen.

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Dann mach doch bitte einen neuen Thread auf!
Dieser Thread hier ist definitiv nicht passend!

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habe jetzt extra einen Thread eröffnet. Aber soweit ich es verstanden habe, wurde Ja genau diese Strafbarkeitslücke extra geschlossen

Also, allein der Versuch ist mittlerweile strafbar und wenn Biene13 mehrfach sagt, dass sie erst 13 ist, obwohl sie älter ist und das Gegenüber nicht locker lässt, trotz der Tatsache, dass es außer der Aussage von Biene13 keinen Hinweis gibt, dass sie älter sein könnte, dann ist der Fall erst mal klar.

Da wird es dann auch schwierig zu behaupten, dass man im Wendy-Chat nur ein Rollenspiel veranstaltet hat und selbstverständlich wusste, dass man entgegen der Aussage einer fremden Person, nicht mit jemanden schreibt der unter 14 ist.

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Dieser Mazdak hat das Video nun auf privat gestellt. War wohl etwas erschlagen von so viel Eloquenz seitens der MG-Community oder hat vielleicht tatsächlich Angst vor einer Anzeige bekommen.

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Hab ich je was anderes behauptet ? Man könnte sogar an ein Beweisverwertungsverbot denken, wenn sich der Staat in Form der Sta dieser wsl rechtswidrig erlangten “Beweise” der Pedohunter bedienen will.

Also bitte, natürlich muss der Beschuldigte seine Aussage glaubhaft machen. Einfach die Behauptung “ich habe aber gewusst, dass die Person volljährig war!” wird doch eine Verurteilung nicht hindern, wenn die obj. Indizien wie chatprotokolle dagegen sprechen

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Wir könnten Holger ein bisschen unterstützen!

Unter dem Video dieser beiden Personen (Link dazu findet man unter Holgers Video) befindet sich ein Kommentar indem Holgers Antwort verlinkt ist. Derzeit 47 Likes. Wenn dort mehr Linkes wären, würde dieser Kommentar doch hoch rutschen. Wäre schön, wenn dieser Kommentar, und somit Holgers Antwort, ganz noch nach oben rutschen würde.

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Sein Video bzgl. Holger?
Das ist nach wie vor online: https://youtu.be/kJM5SQTluls

Ja, inzwischen schon. Er hatte es einige Stunden auf privat gestellt und den Teil mit der Pädo-Anschuldigung seiner Frau gegenüber Holger entfernt.

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Als wenn das was nützen würde! Holger hat sicher das ganze Video gesichert.

Aber irgendwie passt das zu den beiden Experten. Die machen sicher auch die Augen zu und denken dann das sie unsichtbar sein. :wink:

Statt also an dem Video zu manipulieren, hätte er mal lieber ein neues produzieren sollen und das alte löschen können.

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Auch wenn es in weiten Teilen eine Nullnummer ist, muss man diesem Mazko zugute halten, dass er immerhin versucht überhaupt etwas zu argumentieren. Nick Hein kann ja gar nix, außer seine unterwürfigen Schergen zu mobilisieren.

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