Folge 127

Rrrichtig :grin:

Bitte was? Nur deswegen beschäftigt sie einen Anwalt?

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Naja, wahrscheinlich durchschnüffelt die Kanzlei gerade aus aktuellem Anlass das ganze Internet nach Abmahnbarem und ist zufällig dabei drüber gestolpert :smile:
Knapp 500 Ocken sind aber doch aber recht günstig, ein Schnäppchen quasi.

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Ja in den Kommentaren kommen die ganzen Rechtsextremen und verbreiten da schon wieder unsinn.

Dabei geht eine Kritische Auseinandersetzung mit dem Thema ganz anders.

  1. Es ist ein Sprichwort das hier benutzt wird und ein „Elefant im Porzelanladen“ ist genau so beleidigend wie „Aus einer Mücke einen Elefanten machen“ oder einfach Töröööööööööö
    https://youtu.be/YB8hqFLRb5k

  2. Lars hat auch irgendwo behauptet sie sei ein Elefant. er hat ja gesagt sie benimmt sich WIE ein Elefant

  3. Jemand der in einer Glosse die Polizei auf eine Müllhaldeverfrachten will und sich dann mit „Satire darf alles“ verteidigt, der muss auch anerkennen, dass es andere Satiriker gibt, die einen Elefantenvergleich machen, der auf einem allgemein bekannten Sprichwort basiert.

  4. Ich glaube das Anschreiben alleine ist durch die fehlerhafte Formulierung schon problematisch. Hat das der Anwalt schon geprüft?

Einigermaßen interessant finde ich ja, dass die politische Zuweisung aus dem Video mit der unterstellten „Beleidigung“ nicht moniert wurde: „Eine Linksextremistin FÄHRT ICE“.

Offenbar hat die abmahnende Person damit kein größeres Problem oder hält ein Gegenhalten zumindest nicht für juristisch haltbar. (EDIT: Zur Kontextualisierung: Die angebliche Abmahnung von Yaghoobifarah war fake, daher sind meine Ausführungen hier ohne Belangen bzw. hinfällig.)

Ein elefantastisches Video von MGs ureigenen Waldorf und Statler! :slight_smile:

Lars, allen deinen Aussagen aus diesem Video stimme ich zu 100% zu!
Fette Grüße! :wink:

PS
Meine persönliche juristische Datenbank sagt übrigens noch, dass der §1004 hier überhaupt völlig fehl am Platze ist; von den interessanten Rechtschreibfehlern mal abgesehen. :smiley:

Wieso verwendet Yaghoobifarahs Anwalt eigentlich weibliche Bezeichnungen, wo Yaghoobifarah sich doch als nichtbinär definiert?

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Im Juristischen wird immer von „Gläubigerin“ und „Schuldnerin“ gesprochen, wenn Firmen involviert sind, weil es sich auf „die Partei“ (im nichtpolitischen Sinne) oder „die Firma“ bezieht besserwisser

Der Anwalt verwendet weibliche Bezeichnungen für Yaghoobifarah:
„Frau Hengameh Yaghoobifarah“
„meine Mandantin“
„Gläubigerin“

Mandantin/Gläubigerin ist in diesem Fall keine Firma, sondern eine natürliche Person. Auf der taz-Autorenseite heißt es hingegen beispielsweise „Mitarbeiter_in“ oder „Autor_in“, was Yaghoobifarahs gewünschte Bezeichnung zu sein scheint.

Wo wird die Anrede erwähnt? Find das grad nicht in dem veröffentlichten Video, aber vielleicht überseh ich auch was.

Kommen ja wohl nur 3 Dinge in Betracht:

  1. das wurde verschludert (dafür sprechen wohl auch die anderen Unachtsamkeiten).
  2. Hengameh hat ihre gewünschte Anrede nicht klar kommuniziert (dafür spricht ggf., dass ihr auch früher/oftmals die Weibliche zugeschrieben wurde; siehe die Diskussion auf ihrer Wikipedia-Seite).
  3. Das Schreiben ist ggf. ein Fake (eher unwahrscheinlich). Wurde das schon verifiziert?

Lars hat die Anrede bei 2:02 vorgelesen.

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MG bekommt in letzter Zeit ja recht häufig Post vom Anwalt. Dies hier als Beleidigung aufzufassen, ist wirklich völlig absurd. Auch irgendwie immer erhellend, dass gerade die Typen, die kräftig austeilen, nichts einstecken können (siehe auch die Sixtus-Lächerlichkeit).

Ach ja, warum wird die Diskussion darüber im Themenvorschläge-Thread geführt?

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Das nun nicht gerade.
Allerdings ist es für einen Elefanten sehr dünnhäutig, wenn… aber lassenmerdas^^

Nun, Hengameh verhält sich tatsächlich oft wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen. Und das ist noch sehr freundlich ausgedrückt. Anscheinend gibt es unter den Twitter-Teens genügend Leserpotenzial für sowas und die taz lässt dem Lebensfrust dieser „Kolumnistin“ deshalb regelmäßig freien Lauf. Am Ende bleibt die ernüchternde Erkenntnis: Auch linke, kapitalismuskritische Gazetten sind heutzutage ohne Clickbait/Hatebait nicht mehr überlebensfähig.

Aber wie auch immer man zu dieser in einer ehemals respektablen Zeitung veröffentlichen Hasspredigerei steht, eins sollte doch klar sein: Es hat schon eine ganz andere Qualität, ob ich hunderttausende Menschen allein aufgrund ihres Berufs als „menschlichen Abfall“ bezeichne (und mir folglich ihre vollständige Entsorgung wünsche) oder ob ich eine konkrete Person aufgrund ihres nachweislich unterirdischen Verhaltens mit einem eigentlich sehr sympathischen Tier vergleiche. :wink:

Ich drücke Holger und Kollegen jedenfalls ganz fest beide Daumen, dass MGTV auch diese neuerliche Elefantenstampede unbeschadet übersteht. :+1: :+1: Der Kampf geht weiter!

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Inb4 Anwaltsschreiben war fake.

Der Wichtigste Satz den es in unserem Rechtssystem gibt ist :" Mein Mandant kann sich an nichts mehr erinnern"

In welcher Episode war dieser Beitrag? Dann verschiebe ich das da hin.

Ja, denke ich auch. Gestern schrieb ich noch, dass es „eher unwahrscheinlich“ sei, aber, ehrlich gesagt, dachte ich kurz danach schon, dass es doch recht naheliegend ist.

Schreibfehler sind in Anwaltsschreiben an sich wohl nicht sehr ungewöhnlich, so eklatant mit Formulierungen, die ins Gegenteil gehen, gemischt mit der, denke ich auch, eklatant falsch herangezogenen Rechtsnorm, wie schon erwähnt wurde von anderen, (§ 1004 BGB ist für Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im Kontext von „Eigentum“)*und dann noch die fragwürdige Anrede mit „Frau“ bzw. das gewählte Gendering.

Fragwürdig doch auch die recht niedrig geltend gemachte Summe von nur 500€, wobei ich nicht sicher bin, ob das irgendwo gängig ist. Und halt allgemein, dass grad Yaghoobifarah so etwas abmahnen würde.

Aber mal gucken, vielleicht ist’s ja doch was anderes.

*EDIT: Okay, vermutlich passt § 1004 BGB doch: https://de.wikipedia.org/wiki/Quasinegatorischer_Unterlassungsanspruch

Folge 127.

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Danke