Folge 12: Abtreibung

Ja, das ist klar. Der Aussschnitt ist trotzdem ein Bericht aus den Diskussionen im Jahr 1949, wo man eben keine Einschränkung gemacht hat, die es dann trotzdem später gab.

Es ist einfach Schwachsinn, zu betonen, dass die heutige rechtliche Lage für die Ewigkeit ist, während man als Beleg nur eine Stelle/Zeit zitiert, die im Widerspruch zur heutigen Zeit steht. Würdest du aus der Zeit (70er) natürlich vollständig zitieren, gäbe es auch eine Verteidigung der Rechte der Mutter. Und damit eine Grundgüterabwägung. Die Interpretationen und Wertungen unterliegt, die sich ändern können.

Gilt a aber scheinbar nicht für das Asylrecht! Da darf keine Neubewertung herhalten. :wink:

Ja, weil du behauptest hast, es wäre ja angeblich „nicht eindeutig“. Das stimmt de facto nicht.

Ja, und ich habe ausführlich begründet, warum und weshalb das keinen Widerspruch darstellt, was du ja auch behauptet hast.

Nein, weil es einen Teil des „ewigen“ Grundgesetzes betrifft, deshalb ist DEINE Aussage Schwachsinn. Solange in Karlsruhe jemand nicht einen enorm großen Scheißhaufen auf das Grundgesetz und auf dutzend weitere Grundsatzentscheidungen des BVerfG setzt, welches hier nämlich mit referenziert wird, wird sich an dieser Einschätzung nichts ändern. Deine Behauptung hat absolut keine einzige realistische Grundlage in diesem konkreten Fall. Als Allgemeinplätzchen hast du sicher recht, aber wir geben uns hier ja nicht mit Sonntagsreden zufrieden - wir sind hier ja nicht bei den Grünen.

Auch das habe ich getan, aber du scheinst es ja leider immer noch nicht kapiert zu haben. Und du hast auch überlesen, dass die Auslegung des Grundgesetz-Artikels für die Entscheidung Karlsruhe nicht mal die entscheidensten waren, es war wie gesagt nur der Gegenbeleg deiner leeren Behauptungen.

Wo hast du vollständig aus dem Urteil zitiert? Muss ich dann tatsächlich übersehen haben.

Die Existenz von unterschiedlichen Auslegungen in den 50er und 60er und dann ab den 70ern legte, dass es nicht sonderlich eindeutig ist. Man konnte den Schwangerschaftsabbruch ohne Grundgesetzänderung teilweise liberalisieren. Daraus kann man rational keine Eindeutigkeit interpretieren.

Schön und gut, wenn du der Mär von ewigen Paragraphen glaubst, wenn man nicht den genauen Inhalt auch wörtlich in die Verfassung geschrieben hat. Ich tue es nicht. Ist nämlich die gleiche Verfassung, die das körperliche Züchtigung und die Verfolgung von Homosexuellen über lange Zeit erlaubte. Unsere Verfassung unterliegt in allen ungenauen Punkten einer ständigen Interpretation und da ändert auch nichts daran, dass natürlich jedes Urteil des Verfassungsgerichtes immer eine lange Begründung hat.

Ich rede hier seit stunden von Grundrechtsabwägungen zwischen Mutter und neciturus. Das, was du gerade versuchst als deine tolle Erkenntnis oder Argumentation zu verkaufen, war die ganze Zeit das, was ich gesagt habe.

Ich wiederhole nochmal: Es ist nicht die einzige Grundlage, die das BVerfG dem zugrunde liegt. Es müsste dutzende Grundrechtsentscheidungen ignorieren, um eine Änderung vorzunehmen, die deiner Ideologie entspricht. Deshalb ist es einfach ein Wunschtraum, nicht mehr. Allgemein magst du mit deinem Sonntagsgerede Recht haben, hier aber nicht. Mal ganz zu schweigen davon, dass es auch innerhalb der Gesellschaft keine Mehrheitsfähigkeit hat, was auch ich begrüße angesichts dieser Debatte und dieser kaltschnäuzigen Menschenverachtung, die du hier an den Tag legst.

Wenn man es intellektuell nicht versteht, dann ist das sicherlich so. Ich werds jetzt aber nicht nochmal dozieren. Lies es einfach selbst nach, wenn du wie immer alles besser wissen musst… :roll_eyes:

Whataboutism. Wertloser Versuch, nochmal im letzten Aufbäumen irgendwie wieder moralisches Oberwasser zu erhalten.

Der Teil ist etwas einseitiger, da man zumindest etwas konkreter das Thema bespricht. Deswegen war da dann auch eine Verfassungsänderung in den 90er Jahren angesagt, weil es da nämlich nicht mehr ausreichte, nur ein Gesetz zu ändern.

Lol. Verarsch dich doch selbst.

Oder rate mal, worauf solche Beispiele wohl genau hinauslaufen? Nur halt mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Oder was wird hier thematisiert?

Ist das etwa eine Grundrechtsabwägung, die nur zu einem anderen Schluss kommt? Aber nein, das kann nicht sein!!!

Und nein, das kein Whataboutismus, schon wieder nicht. Ich will nicht die Themen diskutieren, sondern zeige einfach damit, wie flexibl die Verfassung selbst in elementaren Bereichen in den letzten 70 Jahren war.

Zu Lesen ist er leider auch nicht mehr fähig, wie schade.

Etwas, was mit dem Thema nichts zu tun hat.

Du hast scheinbar wirklich nichts verstanden. Du kommst zu keinem anderen Schluss, dein kaltschnäuziger Menschenhass lässt sich einfach nur wichtige Aspekte komplett ausblenden, auf die du ja bis jetzt keine Antworten liefern kannst. Stichwort Euthnasie, Stichwort Grundrecht auf Leben, Stichwort „Parasit“. Deine „Abwägung“ ist gar keine. Ansonsten könntest du gar nicht zu einer anderen Auffassung kommen als die, die den Status Quo abbildet. Deshalb ignorierst du diese Punkte ja auch, damit du künstlich woanders abbiegen kannst.

Doch, ist es.

Also eine Abwägung liegt nur dann vor, wenn man zum gleichen Schluss wie du kommt. Oder wenn man gleich es verbieten will. Aber es liegt keine Abwägung vor, wenn man zum gegenteiligen Schluss kommt.

Eine Abwägung liegt DANN vor, wenn man bereit ist, wirklich etwas abzuwägen. Du willst dem neciturus gar keine Rechte einräumen, denn nur so kann deine ideologische Forderung funktionieren. Deshalb opponierst du ja auch so erbittert und verzweifelt gegen die Tatsache, weshalb der Grundrechtsartikel geschaffen wurde und was er einschließt.

Ohne das Grundrecht auf Leben (für den neciturus) bräuchte man auch keine Abwägung, dann könnte man auch konsequenzlos bis zur Geburt abtreiben. Du redest also wie immer nur Unsinn, jetzt sogar in sich selbst inkohärenten Unsinn. Alle Achtung, das muss man auch erstmal schaffen.

Du verwechselst Abwägung und Kompromiss. Ich kann etwas abwägen und sagen, dass ein Recht deutlich überwiegt. Es muss nicht immer ein ausbalanciertes Ergebnis rauskommen.

Ich habe schon vor Stunden erwähnt, dass man das Recht auf Abtreibung neu diskutieren muss, wenn künstliche Gebärmuttern existieren sollten, die auch im frühen Entwicklungsstadium eine Entwicklung ohne schwere Behinderung erlaubt. Im Gegensatz zu deiner empörten Fantasie räume ich also sehr wohl dem Fötus Rechte ein, jedoch nicht soweit greifend, dass sie die Rechte der Mutter auf körperliche Selbstbestimmung, inklusive dem Wunsch, keine Schwangerschaft zu führen, automatisch ausstechen.

Nein, du hast nicht verstanden, was eine Grundrechtsabwägung ist.

Und das ist ja schon heute der Fall, es ist nämlich deutlich in Richtung der Frau geneigt. Und das ist auch in Ordnung so, aber du willst nichts anderes als die eine Seite der Waage komplett leer zu räumen.

Also räumst du ihnen faktisch keine ein (oder dieselben wie ich). Was für eine wertlose Aussage, die deinen Standpunkt kein bisschen erläutert, ihn sogar willkürlicher macht.

hat nie jemand behauptet und ist auch nicht status quo. Komm doch mal mit neuen Argumenten, als immer wieder längst widerlegten alten Kaffee aufzukochen.

Honigdachse unter sich. :laughing:

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Eine Diskussion mit Baru wird meine Bestrafung im fünften Kreis der Hölle.

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Mir schwebt ein neues Massengeschmack Format vor: “Frontal”. Moderiert von ExtraKlaus und Baru. Noch Fragen, Kienzle?

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Im persönlichen Gespräch bin ich viel freundlicher. :smiley:

Ich mein, ich bin mal fast von nem AfD-MdL verklagt worden, weil ich ihn so hart gedisst hatte, das sogar die eigenen Leute ihn ausgelacht haben, aber ich spiele diese Rolle des advocatus diaboli für euch immer wieder gern.

Haha.

Selbst faktisch stimmt das nicht. Denn es kann so auch z. B. in Übereinstimmung mit den Wünschen der Mutter Rechte haben. Z. B. auf medizinische Behandlung. Und wenn man den Embryo ohne Wunsch der Mutter umbringt, dann wäre es in meinen Augen Todschlag/Mord.

Der Fötus hat Rechte, aber zu seinem Pech hängt beim Stand der heutigen Medizin sein Leben leider am Körper eines anderen Menschen der nach meiner Auffassung das Recht haben sollte, wie sonst auch alleine über seinen Körper zu bestimmen.

In der Hölle habe ich spannendere Diskussionspartner.

Wie immer absolut fundierte Argumentation.

Dann kannst du eigentlich nicht einfach zu einer anderen Auffassung kommen, es sei denn diese Aussage von dir ist nicht ernst gemeint.

Also imaginäre Rechte. So wie das dreijährige Kind, was natürlich „mitentscheiden“ darf, wohin es in den Urlaub geht? Kann man so sehen. Ist aber verfassungswidrig, weil die Rechte des neciturus ebenso unveräußerlich sind wie die der (Nicht-)Mutter. Je weiter sich dieser neciturus entwickelt, desto schwieriger ist es auch, diese Rechte einfach zu nullieren, weil es der Mutter so besser passt.

Und deshalb muss der Staat wie bei allen anderen Regelungen zwischen Grundrechtssubjekten eingreifen und darf sich keine Unentschlossenheit leisten. Dabei muss er aber behutsam bleiben, deshalb gibt es ja auch nur eine Verpflichtung einer Beratung, keinen Amtsakt oder einen juristischen Akt, sich das Abtreibungsrecht erst „erkämpfen“ zu müssen zum Beispiel. Am Ende fällt die Frau die entscheidung. Aber eben nicht schrankenlos, wie keine Freiheit in diesem Land schrankenlos ist.

Da ist kein Widerspruch. Das ist wirklich simpel. Jeder sollte über seinen Körper selbst bestimmen. Keiner kann gezwungen werden, bestimmte gesundheitliche Risiken einzugehen. Das endet natürlich dort, wo die Rechte von anderen beginnen. Das Recht des Fötus auf Leben beeinträchtigt die Rechte der Mutter auf Unversehrtheit. Solange die Mutter keine Probleme mit der Existenz der Schwangerschaft hat, existieren diese Rechte einträchtig nebeneinander und kein anderer darf sie verletzen. Nur die Mutter kann da eingreifen, weil fundamental ihr eigenes Recht betroffen ist.

Das ist schon logisch und stringent. Und nein, das Stichwort unveräußerliche Rechte ist hier nicht relevant, da hier schon ein Konflikt von Rechten vorliegt und es keine absolut klare Reihenfolge von solchen Grundrechten gibt.

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