Folge 12: Abtreibung

Weil der Frau letzten Endes der Körper gehört, über den entschieden wird. Laut Rechtsverständnis wäre alles andere Zwang, Bevormundung, Sklaverei oder ähnliches (bin kein Jurist).

Genau, weil ExtraKlaus das sagt!

Es geht da primär darum, wie es für eine Mutter ist, die kein Kind haben will. Es geht nicht um die glückliche Mutter, die endlich schwanger ist, sondern um die Frauen, die dazu gezwungen werden, ein Kind auszutragen. Die eben keine positive Beziehung zu dem Kind in ihrem Körper haben, so dass der Hinweis auf positive Beziehung, die dein Link macht, fast völlig wegfällt. Für die es keinen emotionalen Ausgleich für die gesundheitlichen Risiken gibt, sondern nur Gesundheitsrisiken und Schaden am Körper.

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Benutze diesen blödsinnigen Ausdruck doch noch ein paar mal, vielleicht glaubt dir dann einer :roll_eyes:

Thx.

De facto verhält sich beides ähnlich.
Die Bezeichnung finde ich auch eher unangebracht, aber sie ist nicht völlig unzutreffend.

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Mir hat bei dem Begriff auch kurz der Atem gestockt. Und er hat die Debatte hier nicht weiter gebracht.

Aber Moralisch Argumentieren beide Seiten. Und genau das ist ja das Dilemma: das werdende Leben soll Rechte haben. Das sehe ich auch so. Wenn jemand einer schwangeren Frau in den Bauch tritt, dann wäre das für mich Mord. Ich weiß nicht wie das Gesetz das sieht, aber für mich persönlich wäre das so.

Aber auf der anderen Seite hat natürlich die Frau ein Recht darauf über ihren Körper zu bestimmen. Das sind existenzielle Fragen. Es geht um die körperliche und geistige Gesundheit der betreffenden Frau.

Und die Rechte des ungeborenen Lebens, und die Rechte der betroffenen Frau, die clashen eben aneinander. Das kann man nicht moralisch auflösen, egal wie lange man debattiert, man wird nie zu einer zufriedenstellenden Lösung kommen.

Anders gesagt: man kann die Entscheidung der Frau nicht abnehmen. Am Ende wird sie selbst diese moralische Frage für sich lösen müssen Und mit den Konsequenzen leben müssen. Und ich bin überzeugt, dass die allermeisten sich diese Entscheidung keineswegs einfach machen.

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Hahaha, was ein Bullshit! :smiley:

Jetzt drehst du dir das wieder zurecht, weil du Scheiße geschwafelt hast, das sieht doch jeder.

Nein, wie oft denn noch.

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Du hast immer noch kein einziges Argument gebracht, was die körperliche Abhängigkeit des ungeborenen Lebens betrifft. Also spar dir das.

So oft, bis es schliesslich wahr wird :roll_eyes:

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Du hast hier mehrfach Falschaussagen zu biologischen sowie juristischen Aspekten getätigt

Wenn hier jemand mal die Klappe halten sollte, dann du.

Junge

Und es gibt glückliche werdende Mütter, die plötzlich nicht mehr glücklich sind, weil ihr Kind ja möglicherweise behindert sein konnte. Scheinst du ja völlig in Ordnung zu finden.

Dem kann ich zustimmen unter dem Vorbehalt, dass ich ungemein Mühe habe, wenn gewisse Leute ihre Behindertenfeindlichkeit auf diesem Wege ausleben.

Nö, habe ich nicht. Rechtlich gar keine und biologisch auf die Ähnlichkeit verwiesen und nicht auf eine absolute Gleichheit.

Danke.

Es ist auch eine moralische Diskussion, zu überwiegendem Teil. Deshalb ist es ja um so schlimmer, wenn man sich um diese Fragen einfach herumwindet und bis jetzt nicht beantwortet.

Dann verstehe ich die Diskussion nicht.

Ja, und der Kompromiss nimmt dies mit in Betrachtung, aber eben nicht in seiner Absolutheit, wie gefordert. Das ist doch der eigentliche Knackpunkt.

Juristisch gesehen eine Güterabwägung, die im aktuellen Status Quo schon sehr deutlich pro-Frau und Contra-werdendes Leben neigt. Also nochmal: Wieso diese Diskussion?

Ich habe nie an der Stelle berichtet, was ich in Ordnung finde oder nicht.

Doch, du hast behauptet, man dürfe nur bis zur 12 SSW abtreiben. Das ist eine offensichtliche Lüge.

BULLSHIT. Du hast sie als „Parasiten“ bezeichnet und daran solange festgehalten, bis dir @STaRDoGG belegt hat, was für einen Schwachsinn du eigentlich faselst.

Du hast absolut keine Ahnung und bist scheinbar ja nicht mal in der Lage dazu, Dinge auch mal nachzulesen. Erbärmlich, deine ganze Performance hier.

Dann bezieh doch mal Stellung. Danke.

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Übrigens, weshalb die Frage nach Etuhnasie keineswegs ungerechtfertigt ist:

  1. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schützt auch das sich im Mutterleib entwickelnde Leben als selbständiges Rechtsgut. 131
    a) Die ausdrückliche Aufnahme des an sich selbstverständlichen Rechts auf Leben in das Grundgesetz - anders als etwa in der Weimarer Verfassung - erklärt sich hauptsächlich als Reaktion auf die „Vernichtung lebensunwerten Lebens“, auf „Endlösung“ und „Liquidierung“, die vom nationalsozialistischen Regime als staatliche Maßnahmen durchgeführt wurden. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG enthält ebenso wie die Abschaffung der Todesstrafe durch Art. 102 GG „ein Bekenntnis zum grundsätzlichen Wert des Menschenlebens und zu einer Staatsauffassung, die sich in betonten Gegensatz zu den Anschauungen eines politischen Regimes stellt, dem das einzelne Leben wenig bedeutete und das deshalb mit dem angemaßten Recht über Leben und Tod des Bürgers schrankenlosen Mißbrauch trieb“
    b) Bei der Auslegung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist auszugehen von seinem Wortlaut: "Jeder hat das Recht auf Leben … ". Leben im Sinne der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums besteht nach gesicherter biologisch-physiologischer Erkenntnis jedenfalls vom 14. Tage nach der Empfängnis (Nidation, Individuation) an (vgl. hierzu die Ausführungen von Hinrichsen vor dem Sonderausschuß für die Strafrechtsreform, 6. Wp., 74. Sitzung, StenBer. S. 2142 ff.). Der damit begonnene Entwicklungsprozeß ist ein kontinuierlicher Vorgang, der keine scharfen Einschnitte aufweist und eine genaue Abgrenzung der verschiedenen Entwicklungsstufen des menschlichen Lebens nicht zuläßt. Er ist auch nicht mit der Geburt beendet; die für die menschliche Persönlichkeit spezifischen Bewußtseinsphänomene z.B. treten erst längere Zeit nach der Geburt auf. Deshalb kann der Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG weder auf den „fertigen“ Menschen nach der Geburt noch auf den selbständig lebensfähigen nasciturus beschränkt werden. Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der „lebt“; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden. „Jeder“ im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ist „jeder Lebende“, anders ausgedrückt: jedes Leben besitzende menschliche Individuum; „jeder“ ist daher auch das noch ungeborene menschliche Wesen.

Das hat das BVerfG dazu schon 1975 gesagt.

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Äh. Das ist die gesetzliche Grenze, wenn keine anderen Gründe vorliegen. Ich habe das dabei nur aufgriffen und dazu sogar noch auf die mögliche Spätabtreibungen hingewiesen.

Stardog hat sich zumindest die Mühe gemacht, eine Definition hervorzukramen, die die Unterschiede betont. Ihr habt nichts anderes als geifernd euch um den Begriff gescharrt, weil es für euch ja völlig absurd war, während der Link letztlich auch klar macht, warum es gewisse Parallelen gibt und wie es von einer Schwangerschaft abzugrenzen ist. Soweit seid ihr intellektuell nie gekommen, weil vor allem du immer noch das zentrale Grundproblem der körperlichen Abhängigkeit ignoriert.

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Behindertenfeindlichkeit ausleben, und selbst mit der Situation nicht klar kommen demnächst für den Rest des Lebens ein behindertes Kind aufzuziehen, halte ich für grundverschiedene Dinge. Das ist - für beide Elternteile - eine gewaltige Anstrengung, für die man sehr viel Mut und Kraft benötigt. Ich würde niemanden Verurteilen, der sich das nicht zutraut.

@ExtraKlaus ich kann mit den Kompromiss auch im Prinzip leben. Aber ich nehme dir deine Haltung einfach nicht ganz ab. Du sagst zwar dass du den Status quo okay findest, aber dann kommen Sprüche wie „Außer halt dein Advokieren für das Töten menschlichen Lebens. Früher war das mal gesellschaftlich nicht in Ordnung, sich für Mord auszusprechen, aber das ist ja wohl mittlerweile auch schon “eine veraltete Sichtweise”. Oh, du schöne neue Welt.“

Abtreibung kann nach dem Kompromiss juristisch kein Mord sein, weil sonst könnte sie nicht Straffrei sein. Und moralisch sehe ich es auch nicht als Mord an. Es ist ethisch die Weigerung der Mutter ihr Kind auszutragen. (das ist glaube ich in anderen Worten das, was Baru mit seinem Wort das ich nicht wiederholen möchte, ausdrückt). Es ist eher eine Art unterlassene Hilfeleistung, als Mord.

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Bezieht ihr doch mal Stellung. Meine Grundhaltung ist, dass Menschen ganz allgemein selbst über das, was in ihrem Körper geschieht, entscheiden dürfen und dass viel wichtiger als Verbote schnell und unkomplizierte Alternative und Beratung sind, damit es auf diese Weise zu wenig Abtreibungen kommt.

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Man kann natürlich auch weitere Restriktionen einführen, so daß Frau wieder auf gefährliche Kleiderbügel zurückgreifen muss.

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