Folge 107 - In schlechter Verfassung

Nur Studenten die Bafög beziehen können sich befreien lassen!

… und ALGII- sowie Sozialgeld-Empfänger.
Das Dumme ist, dass sich die befreien lassen müssen und das nicht automatisch läuft.

Was mich mal Interessieren würde, mal Abgesehen vom Verfassungsrechtlichen.

HD-Fernsehen, Angebote im Internet. Ein haufen Fernseh und Radiosender, das ist doch längst nicht mehr im Sinne des Bildungsauftrags, bzw. eines Frein Mediums für alle.
Dieser Rundfunkstaatsvertrag oder wie er auch heißt, ist außerdem nicht mehr zeitgemäß.
Es gibt ein Freies Medium für alle, das Internet.

Wäre es nicht in einer Art möglich diesen Vertrag juristisch zu Kippen?!?!

Denn das nachkomemn des Bildungsauftrags würde auch ohne HD klappen, auf dem Fernseher, bei einem Programm…

Und wenn der Staat bestimmt welches Fernsehen unabhängig ist, wie kann dieses dann unabhängig sein.

MAn sieht man ja schon alleine bei der Berichterstattung über den Rundfunkbeitrag, wie liberal berichtet wird.

Ermano Geuer diskutiert heute Abend auf NDR Info zum Thema - immerhin lassen sie ihn mal zu Wort kommen:

http://www.ndr.de/info/programm/sendung … og139.html

Hi, Holger.
Wollte nur darauf hinweisen, dass direkt nach dem Beitrag über die Abgabe schönste Gebühren-Propaganda als Werbung lief. Kann mir vorstellen, dass du das wenn möglich unterbinden möchtest. :wink:

Wir mussten auch herzhaft lachen und „Fail!“ rufen. Perfekte Zielgruppe… :wink:

Abseits vom Thema etwas, das mir oft auffällt in dokumentarischen Beiträgen, hier in Minute 4:15.

Die Gruppe sieht sich (in der Küche!) Wetten, Dass an, eine 16:9-Sendung, auf einem 16:9-Fernseher. Und? Oben und unten sind (wie bei einem 4:3-TV) schwarze Balken, das Bild ist ekelig verzerrt. NIEMAND würde sich so einen ganzen Abend eine Show ansehen.
Das ist für mich immer ein „Beweis“ dafür, daß die jeweilige Szene von A-Z gestellt ist, und der dazugehörige Beitrag dann auch dementsprechend einseitig sein wird. (So war’s dann ja auch)

Im Gegenteil: So kriege ICH meine Gebühren wenigstens zurück
Hey, DER war gut! :slight_smile:

Ein paar Sachen sind mir trotz anschauens des Beitrages noch nicht klar.

-Stimmen die angegebenen 90% bei denensich nichts ändert?

-Zitat ZDF "Sollten mehr Einnahmen zusammenkommen als prognostiziert […]"
Wer hat hier prognostiziert? Die KEF?

[…] Das stimmt einfach nicht! Ja, es gibt viele nicht zweckgebundene Steuern… aber die Kirchensteuer als prominentestes Beispiel: Sie ist zweckgebunden. Die Kirchensteuer geht an die katholische respektive evangelische Kirche.
Eine etwaige „Rundfunksteuer“ könnte problemlos zweckgebunden sein.[…]

Das stimmt so nicht! Warum, versuch ich jetzt mal kurz und knapp zu erklären:

Steuern dürfen grds. nur von Körperschaften des öffentlichen Rechts erhoben werden. Dazu gehören z.B. der Staat, ein Bundesland, eine Gemeinde oder eben auch die katholische und evangelische Kirche gem. Art. 140 GG iVm. Art. 137 WRV. Die öffentlichen rechtlichen Rundfunkanstalten gehören definitv nicht dazu.

Innerhalb dieser „Körperschaften“ geht die Steuereinnahme aber in den Gesamthaushalt und wird nicht direkt für eine bestimmte Leistung benutzt. Denn §3 Abgabenordnung schreibt vor, dass „Steuern keine Gegenleistung für eine besondere Leistung“ darstellen dürfen. Bei der Rundfunkgebühr gibt es aber die eindeutige Gegenleistung: Fernseh- und Radioproduktion. Die Rundfunkgebühr ist also folglich keine Steuer!

(Die Abgabenordnung ist übrigens das Gesetz, in dem bindende Definitionen von Begriffen für alle anderen Steuergesetze geregelt sind.)

Die öffentlichen rechtlichen Rundfunkanstalten gehören definitv nicht dazu.

Heißt es nicht öffentlich-rechtlich weil es eben genau Körperschaften öffentlichen Rechts sind??
Ich bin kein Jurist, aber was soll ansonsten das „öffentlich-rechtlich“?

Die Stadt Köln (Sitz des WDR) zahlt bis auf Weiteres keine Rundfunkgebühren mehr. Eine interessante Entwicklung, schafft es die Thematik so noch schneller in den NRW-Landtag.

Gerade viele der hoch verschuldeten Kommunen in NRW können sich eine solche Mehrbelastung nicht erlauben und klagen deswegen. Duisburg z.B., eine Stadt die an allen Ecken und Kanten sparen muss, bezahlt nun das Doppelte an Abgaben.

@ExtraKlaus

Da gibt es schon noch Unterschiede. Es gibt auch Körperschaften des Privatrechts, das sind z.B. eigetragene Vereine. Ich hab aber eben noch mal ein bisschen genauer nachgelesen und musste feststellen, dass man die Rundfunkanstalten danach gar nicht so pauschal zuordnen kann. Da gibt es solche und solche Rechtsformen.

Eigentlich wollte ich auch nur erklären, dass die Kirchen per Grundgesetz dazu berechtigt sind Steuern zu erheben und Rundfunkanstalten nicht. Das dürften sie auch nicht, falls sie doch Körperschaften des ÖR sein sollten, da die Rundfunkanstalten nicht explizit im Grundgesetz genannt sind. (Hab ich mich etwas falsch ausgedrückt im letzten Post)

Nichtsdestotrotz bleibt zudem noch meine Aussage, dass die Rundfunkgebühr per gesetzlicher Definition keine Steuer ist.

§3 Abgabenordnung schreibt vor, dass „Steuern keine Gegenleistung für eine besondere Leistung“ darstellen dürfen. Bei der Rundfunkgebühr gibt es aber die eindeutige Gegenleistung: Fernseh- und Radioproduktion.

Allerdings ist mit dem Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht einmal mehr die durch den Fernseher/Computer/Handy vermittelte Teilnahmemöglichkeit erforderlich. Worin dann der besondere Vorteil liegen soll, der mit dem Beitrag abgegolten wird ist schon sehr fraglich. (vgl. hierzu Degenhart, ZUM 2011, 193)
Das ist natürlich strittig so z.B. Kirchhof in seinem Gutachten zur Rundfunkfinanzierung:
„mag er auch das Angebot individuell nicht nutzen oder nicht nutzen können. Er ist durch die medienbedingte oder mediengestützte Informationskultur mitbegünstigt.“

ARD

Letztlich wird dies durch ein Gericht entschieden werden müssen, zum derzeitigen Stand kann man schlicht noch nicht von einem Fakt sprechen.

Allerdings ist mit dem Rundfunkbeitrag in seiner jetzigen Form nicht einmal mehr die durch den Fernseher/Computer/Handy vermittelte Teilnahmemöglichkeit erforderlich. Worin dann der besondere Vorteil liegen soll, der mit dem Beitrag abgegolten wird ist schon sehr fraglich. (vgl. hierzu Degenhart, ZUM 2011, 193) […]

Letztlich wird dies durch ein Gericht entschieden werden müssen, zum derzeitigen Stand kann man schlicht noch nicht von einem Fakt sprechen.

Okay, ich versteh, was du meinst. Aber trotzdem wird der Beitrag ja direkt dafür erhoben, dass sie weiter fürs Fernsehen oder Radio produzieren können, ob mans nun sieht oder nicht. Du weißt also schon, wenn du den Beitrag bezahlst, für was er grob ausgegeben wird. Anders als bei Steuern, die für völlig unterschiedliche Dinge wie Kindergeld oder Straßensanierung ausgegeben werden.
Ein anderes Problem sind die persönlichen Vorraussetzungen, an die die Rundfunkgebühr jetzt festgemacht wird. So eine pauschale Regelung ist definitiv kritisch zu hinterfragen.

Ich stimme dir aber zu: Das ist meine Ansicht und ich bin nicht das bayrische Verfassungsgericht :wink:

Hier das komplette Interview mit Ermano Geuer:

[video]http://www.youtube.com/watch?v=LYjFh6ak5X8[/video]

Auch politisch regt sich Widerstand. Kommunen wollen Zahlungen verweigern.

http://www.spiegel.de/kultur/gesellscha … 80430.html

Die Städte sollten ein bisschen kreativ sein. Drehgenehmigungen für städtische Zoos gibts dann halt nicht mehr für umme, da kann man schon mal ordentlich hinlangen. Trifft ja keinen Armen. Gorillas beim Kacken Filmen wird dann halt teuer, Vögeln kostet extra. :smt023

Der MDR hat ja inzwischen zugegeben, dass sie auch weiter Gebührenfahnder hinter den Leuten her schicken werden. siehe golem.de

Kursive Hervorhebung von mir.
§16, Abs. 5 wird dann vermutlich, wie früher auch schon, im Eifer des Gefechts immer mal wieder vergessen …

Sehr schön finde ich übrigens auch:

§ 9
Technisch-organisatorischer Datenschutz

Es ist sicherzustellen, dass bei der in § 2 genannten gemeinsamen Stelle ein wirksames
und übergreifendes Informationssicherheits-Managementsystem installiert und die Löschung
der Daten von Rundfunkteilnehmern und Beitragsschuldnern nach einem einheitlichen
Konzept geregelt wird.

Darf man das so verstehen, dass es kein einheitliches Datenschutzkonzept (möglicherweise bisher sogar überhaupt keines?) gibt und jeder da machen kann, wie er will? Sonst hätte man ja auf die entsprechenden Regelungen verwiesen (gehe ich mal von aus) …

Bzgl. der Propaganda auf den Öffentlich-Rechtlichen: Ich hatte nicht gerade damit gerechnet, dass beitragskritische Sendungen ausgestrahlt werden. Das ändert natürlich nichts daran, dass das, was da behauptet wurde, größtenteils Unsinn ist.

Informatives und kritisches Stück. Aber ich finde, dass sich Holger leider etwas zu sehr einreiht in das kampagnenmäßige “GEZ-Bashing” wie man es von “Bild” und “Spiegel” kennt. Und in den Foren wird dann stumpf über die “Zwangsabgabe” geschimpft. Inzwischen fehlt nur noch der Satz: “Der Fernsehzuschauer ist die Melkkuh der Nation.”

Er hat ja auf jeden Fall Recht damit, dass ARD und ZDF ein zum Teil unterirdisches Programm machen. Und da darf man auch nicht aufhören dran rumzumäkeln. Das finde ich viel wichtiger als das Geschimpfe über die Gebühr. Man muss einfordern, dass die für ihr Geld ein selbstbewusstes, hochwertiges Programm machen und dabei nicht ständig nur Quote im Kopf haben. Dafür sind die Privaten zuständig, und wie deren Programm aussieht, ist ja auch kein Geheimnis.

Außerdem ist auch in Holgers Stück manches nicht ganz korrekt - glaube ich. Soweit ich weiß, sind es nicht die ÖR, die die Gebühren eintreiben. So lassen es die Anti-Gebühren-Kampagnen gerne aussehen. Die ÖR kriegen das Geld doch nur zugewiesen (aber natürlich wohl ausgehend von ihrem Bedarf). Und dass man einen Laptop, auf dem man fernsieht, früher nicht als TV anmelden musste, ist mir auch neu. Mit DVBT-Stick wurde doch ein Laptop aus GEZ-Sicht zum “Empfangsgerät”. Ausnahme wäre vielleicht, wenn man nur übers Netz guckt, per Zattoo oder so. Auffällig finde ich auch, dass jetzt plötzlich nicht mehr die Arbeitslosen und Behinderten (die Teilweise jetzt wirklich mehr zahlen müssen) als GEZ-Opfer angeführt werden, sondern Wirtschaft und Kommunen.

Er hat ja auf jeden Fall Recht damit, dass ARD und ZDF ein zum Teil unterirdisches Programm machen.

Das hat Holger meines Wissens so in der Art aber noch ausgedrückt!
Wenn Du das wirklich so siehst, möchte ich doch gerne mal wissen, wie tief unten Du die Qualität der privaten
Programme ansiedelst!

Mal was ganz Anderes:

Im aktuellen Stern (lese ich sonst nicht, lag bei uns auf der Arbeit rum) steht, dass die Produktion eines Tatorts zw. 1.3 und 1.5 Mio EUR kostet (“Ein Roadmovie in und um Münster kostet nun mal mehr als ein Kammerspiel in der Pathologie” oder so ähnlich heißt es da…).

Bezahlt wird das ja u.a. auch von meinem Demokratiebeitrag.

Nun sehe ich, dass man den Tatort bei Amazon auf DVD kaufen kann. Und daher wüsste ich gerne, wo da mein Anteil bleibt, also, schließlich habe ich das ja mitfinanziert… Bisher hat sich da aber noch niemand bei mir gemeldet, bei euch?