Fernsehkritik-TV unterliegt in Teilen vorm OLG München

Tja… der gemeine Pöbel (Wir die Gesellschaft) haben ganz einfach ein Problem, wenn man in diesem Land/System Recht bekommen will, muss man über eine einflussreiche und finanzstarke Lobby verfügen ! -.-

Tipp an Holger, dem ich hier für sein Angagement und Enthusiasmus mein Respekt ausspreche… Fang an Regelmässig Geldbeträge über 10 000€ an die Parteien --> besonders die FDP zu spenden, vielelicht wird dan ein Gesetz zu deinen gunsten durch durch den Bundestag/Bundesrat geschläust^^

Gruß. Robin

Daran, das sich bis jetzt kein Moderator oder Admin negativ darüber geäussert hat und Sartorius diese Signatur noch führt, kannst Du erkennen, das Deine Frage ein glattes „Ja!“ zur Antwort hat, gell?

Nimm’s nicht persönlich.

WIDERLICH! Warum ist sowas hier erlaubt!?!?

Weil es hier nicht verboten ist. :wink:

Also ich glaube (wenn ich den Thementitel Glauben schenken darf) das es hier nicht um diesen Banner geht.

Und ich würde wiederlich etwas anders definieren: Ich finde es wiederlich wenn man Leute nach ihrer Meinung beurteilt. Ich bin Goth und hab Freunde aus der rechten Szene. Mann mangs nicht glauben aber es giebt dort leute die nicht diesen dummen Schlägerklischee entsprechen.

Aber was ich noch schlimmer finde ist, das Leute nach einem Bild beurteilt werden. Hallo? - ein Banner sagt nun wirklich garnix über die Person aus.

Und mal so nebenbei erwähnt: Für das (deutsche) Vaterland kommt zum einen mal in der deutschen Nationalhymne vor (2. Absatz der 3. und auch heute noch verwendete Strophe), und zum anderen is in diesem Banner absolut nix verbotenes abgebildet. Das Kreuz ist übrigens das Logo der Bundeswehr - also hat dieser Banner überhaupt keine rechte Aussage.

Hoffe das langt um wieder zum Thema zurückzukehren.

Nur kurz klarstellen: ich bin alles andere als Rechts, ich lebe in unmittelbarer Nachbarschaft von einem Nazitreff und könnt jedesmal auf die Bande eindreschen, wenn ich die seh!

Aber: Nationalistisches Denken (merke Nationalistisch =! Nationalsozialistisch) hat Deutschland erst aus der Kleinstaaterrei herausgeholt. Es gab eine Zeit, da war so ein Denken sehr modern und fortschrittlich. Ich halte auch nicht viel davon, aber es ist Teil der deutschen Geschichte (jetzt ist nicht 1933-1945 gemeint!) und wenn du auf dem Banner genau hinsiehst erkennst du darauf britische Soldaten in ihren Uniformen aus dem ersten Weltkrieg. Warum auch immer o_0

Ich bin einfach nur genervt davon, das heute alles immer auf 1933-45 bezogen wird, es gab auch eine deutsche Geschichte davor.

Schluß jetzt damit. Sartorius Signatur wird von uns in keinster Weise beanstandet, und damit ist die Sache erledigt.
Zurück zum Thema!

Genau - und da gibts so manche interessante Entwicklungen - denn all diejenigen, die sich gefragt haben, was eigentlich aus den Seiten http://www.callintv.net und http://www.anrufenundverlieren.net geworden ist, sollte mal auf die entsprechenden Links klicken.

Feindliche Übernahme nennt man sowas :roll:

Unglaublich. Das zeigt wieder mal in wunderbarer Weise die Dreistigkeit dieser Hütchenspieler. Auch noch die Frechheit besitzen, auf den feindlich übernommenen Domains Eigenwerbung zu platzieren. Was für ein Tritt in die Fresse! Da weiß ich wirklich nicht, ob ich vor Erheiterung laut lachen oder vor Wut mit dem Kopf gegen den Tisch schlagen soll. :shock:

Leute, mal ganz ehrlich:

das war doch zu erwarten. War doch bei der Übernahme der .de-Domain damals nicht anders. Erst zeigte diese auf MONEY-EXPRESS, dann auf eine Selbsthilfegruppe-Seite und nun zu guter Letzt steht sie zum Verkauf. Ich prognostiziere einen ähnlichen Verlauf für die nun übernommenen Domains callintv.net, call-in-tv.net, anrufenundverlieren.net sowie anrufenundverlieren.com. Sie sind nach wie vor berechenbar… so wie in Ihren Spielen.

Ich lese immer „Feindliche Übernahme“. :smt017

Ich stelle mir insofern die Frage, wer der Eigentümer dieser Seiten ist (wenn nicht der tatsächliche Ersteller i[/i] der Seiten) und in wiefern die Kommunikation zwischen Eigentümer und Übernahmekandidat dermaßen desolat sein konnte, das ein externer Investor ohne die Einholung einer Einverständniserklärung diese Übernahme bewerkstelligen konnte?

Als die wahrscheinlichste Lösung dieses Phänomens erscheint mir die Theorie, das der Übernahmekandidat das Eigentum von seiner tatsächlichen Identität zur Umgehung haftungsrechtlicher Umstände auf einen anderen Eigentümer übertragen hat, bei dessen Auswahl er offensichtlich nicht allzu sorgfältig hinsichtlich der Loyalität des neuen Eigentümers zu seinen eigenen Zielen war.

Das würde ich dann weniger als „feindliche Übernahme“ als eher als „Naivität“ (Entschuldigung für das etwas harte Wort) bezeichnen.

Tatsächlich jedoch muss dieser Übertrag einer Domain nicht ohne eine geschäftsmässige Regulierung abgelaufen sein, deren Inhalte mich doch sehr stark interressieren würden, da der Übernahmekandidat seinen eigenen Eigentumsübertrag sicherlich nicht wie bei einem Pferdehandel mit Handschlag begründet hat, der spätere Eigentümer also eine Vertragsverletzung begangen hat.

Das Problem an euch Juristen ist nicht euer Wissen oder eure präzise Sprache, sondern euer sehr eingeschränktes Vorstellungsvermögen. :smt015

@Gastjurist:
Ein überflüssiger Beitrag, oder? Es ist ja wohl klar, wie das mit der “feindlichen Übernahme” gemeint war. Und da gibt es wohl wenig dran zu rütteln - das waren Seiten, die sich genau gegen das eingesetzt haben, was vom neuen Inhaber der Domain gemacht wird.

@Fernsehkritiker:
Wie kommt es denn dazu? Hast du Kontakt zu den alten Machern der Seiten? Wie kommt es, dass die die Domains geräumt haben

@ Graf Lukas

Du hast meinen Beitrag nicht wirklich gelesen, oder? Ich denke, das der Inhaber der Seiten seine Domain “nach aussen hin” abgetreten hat, um die haftungsrechtlichen Problematik aus der Impressumspflicht, bzw. dem Namenseintrag seines tatsächlichen Namens bei der Registrierungsstelle zu umgehen und das der eingetragenen (juristische, nicht “tatsächliche” Eigentümer) seinen Eigentumsanspruch (und damit die Domain) abgetreten hat.

Wie er das bewerkstelligt hat, ist im Reich der Spekulation anzusiedeln, allerdings habe ich, entgegen Deinem Vorposter, durchaus genug Phantasie, mir entsprechende Szenarien vorzustellen.

Wie er das bewerkstelligt hat, ist im Reich der Spekulation anzusiedeln, allerdings habe ich, entgegen Deinem Vorposter, durchaus genug Phantasie, mir entsprechende Szenarien vorzustellen.

Wen meinst du jetzt genau? Denjenigen, der die Domain abgetreten hat, oder den, der sie nun übernommen hat? Und ich soll nicht genug Phantasie haben? Stimmt, die habe ich nämlich nicht nötig. Und für Deine Phantasie empfehle ich diesen Blogeintrag. :roll:

Ich denke, das der Inhaber der Seiten seine Domain „nach aussen hin“ abgetreten hat, um die haftungsrechtlichen Problematik aus der Impressumspflicht, bzw. dem Namenseintrag seines tatsächlichen Namens bei der Registrierungsstelle zu umgehen und das der eingetragenen (juristische, nicht „tatsächliche“ Eigentümer) seinen Eigentumsanspruch (und damit die Domain) abgetreten hat.

Ich persönlich würde die Haftungsproblematik bei dieser Konstellation mal aussen vor lassen, da der Übernehmende zwar nach § 25 I HGB die Verbindlichkeiten mit übernimmt, der ausgeschiedene oder Kommanditist gewordene frühere Inhaber aber noch 5 Jahre weiter haftet, §§ 26, 28 HGB.
Wobei du natürlich recht aben könntest, wenn beide nach § 25 II HGB was anderes vereinbart haben (Handelsregiester etc.) oder die FIrma nicht fortgeführt wird usw. Insofern wären die genauen Umstände bei „Prmiavera“ interessant

Was sind das eigentlich für Unternehmenformen? Danach würden bei der „feindlichen“ Übernahme ohnehin andere Regeln gelten.

Das Problem an euch Juristen ist nicht euer Wissen oder eure präzise Sprache, sondern euer sehr eingeschränktes Vorstellungsvermögen.

@Gastjurist
Ein wirklich nur gut gemeinter Ratschlag: Besuch mal ein Rethorik-Kurs an der Uni. Etwas mehr ‚soft-skill‘ würde dir nicht schaden. Dich verstehen hier sonst die meisten nicht :mrgreen: :smt002

Ich ergänze meinen Satz um “…Arroganz und eingeschränkte Sichtweise”. :smt015
Wieso sollte bitte hier das HGB zum Einsatz kommen, wenn ein Forum ins Ausland transferiert wird? Betrachtest Du das Forum als Ware? In dem Fall wären die handelnden Unternehmen bzw. natürlichen Personen diejenigen, die den Vertrag unterzeichnet haben. Wobei das nach US-Gesetz nicht offengelegt werden muss.
Das wird allerdings schon wieder sehr OT hier, wobei Du das natürlich nicht zugeben wirst (siehe oben).

@ Twipsy

Bis dahin hatte hier niemand etwas von einer im Ausland gehosteten Domain gesagt. Ich gehe also davon aus, das Du etwas mehr Kenntnis der Materie hast, wenn nicht sogar der (ehemalige) Eigentümer bist.

Und wir reden hier von der Domain als Rechtsgegenstand in einem Eigentumsübertrag. Solltest Du das nicht wissen, empfehle ich Dir entsprechende Lektüre nachzulesen. Ich sagte ja bereits, das ich in meinen obigen Posts spekuliert habe, da ich - im offensichtlichen Gegensatz zu Dir - über keine Insiderkenntnisse verfüge.

Es bleibt aber festzustellen, das der ehemalige Inhaber der Domain diese, in gutem Glauben, an jemanden anderes abgetreten hat, um, so vermute ich mal, unangreifbar zu sein. Dieser “coup de gras” ist gründlich nach hinten losgegangen, denn das wäre ähnlich, als würde jemand sein Auto auf jemanden anders überschreiben, diesem auch noch Fahrzeugschein, -brief und -schlüssel übergeben, um dann später in lautes Geschrei ausbrechen, wenn der andere das Auto verkauft.

Bis dahin hatte hier niemand etwas von einer im Ausland gehosteten Domain gesagt. Ich gehe also davon aus, das Du etwas mehr Kenntnis der Materie hast, wenn nicht sogar der (ehemalige) Eigentümer bist.

NOPE! Nie gewesen. Ehrenwort drauf. :wink: Nur engagierter Forennutzer.

Und wir reden hier von der Domain als Rechtsgegenstand in einem Eigentumsübertrag. Solltest Du das nicht wissen, empfehle ich Dir entsprechende Lektüre nachzulesen.

Na also. Ich bezog mich ja auch nur auf meinen Vorposter, der plötzlich mit dem HGB ankam. Für Juristen ist es ein Rechtsgegenstand, für Wirtschafter halt eine Ware.

Es bleibt aber festzustellen, das der ehemalige Inhaber der Domain diese, in gutem Glauben, an jemanden anderes abgetreten hat, um, so vermute ich mal, unangreifbar zu sein. Dieser „coup de gras“ ist gründlich nach hinten losgegangen, denn das wäre ähnlich, als würde jemand sein Auto auf jemanden anders überschreiben, diesem auch noch Fahrzeugschein, -brief und -schlüssel übergeben, um dann später in lautes Geschrei ausbrechen, wenn der andere das Auto verkauft.

Und was, wenn ich mein Auto an jemanden verkaufe mit der Auflage, es jederzeit nutzen zu können?
Übrigens bin ich nicht unbedingt der Meinung, dass das nun so gründlich schiefgegangen ist, wenn man sich die Call-in-Landschaft in letzter Zeit und die von einer gewissen Firma produzierten Sendungen im Speziellen anschaut.
Da Du ja so überhaupt keine Insiderkenntnisse hast, wirst Du mir sicherlich auch nicht sagen können, wie es der Star-TV in der Schweiz so geht. Schade eigentlich. Würd mich schon sehr interessieren. :roll:

Na also. Ich bezog mich ja auch nur auf meinen Vorposter, der plötzlich mit dem HGB ankam. Für Juristen ist es ein Rechtsgegenstand, für Wirtschafter halt eine Ware.

Nur ist es relativ egal was es für einen „Wirtschaftler“ ist, weil das überhaupt nicht zählt und irrelevant ist :roll:
Und von „plötzlich“ i. S. d. HGB kann keine rede sein, da:

Den Satz bzgl. der „arroganz“ und des OT könnt ich natürlich auch an dich weiterreichen, gell!

Und was, wenn ich mein Auto an jemanden verkaufe mit der Auflage, es jederzeit nutzen zu können?

Wenn im Vertrag festgeschrieben, dann ist das kein problem. Es herrscht Vertragsfreiheit.