Fernsehkritik-TV unterliegt in Teilen vorm OLG München

Hallo,ist denn überhaupt Revision zugelassen, denn ansonsten ist das OLG Urteil letztinstanzlich!

Die Frage interessiert mich auch…

Das ist kompletter BS! Zunächst geht es nicht um Revision, sondern um Berufung, und wieso das OLG hier die letzte Instanz sein soll, soll mir erstmal einer erklären! Schließlich ist das hier kein Bagatellverfahren!

Hmm, könnte jemand mal detailliertere Informationen zum Gerichtsverfahren posten? Irgendwie bekomme ich das gerade nicht so richtig übereinander. Das Registerzeichen „W“ im Aktenzeichen des OLG bedeutet, es war eine Beschwerde in Zivilsachen. Dagegen sind an sich keine Rechtsmittel statthaft. Gibt es denn noch das Hauptsacheverfahren? Was war denn die Entscheidung des LG? Da ging es doch um Erlass einer Einstweiligen Verfügung! :smt017

Mir ist nicht ganz klar, wie du zum BGH kommen willst - ich wäre ja total dafür, selbst wenn es teuer wird… :cry:

Also, ich bin kein Jurist und kann deshalb nur wiedergeben, was andere sagen.
Der Bundesgerichtshof hat die Aufgabe, grundsätzliche rechtliche Dinge klarzustellen - und das OLG München gibt hier eine Definition darüber ab, wie Journalismus zu funktionieren hat. Insofern sind wir im Recht, vor dem BGH zu beantragen darüber zu richten, ob das, was das OLG unter Journalismus und Berichterstattung versteht, auch Sicht des BGH ist. Darum geht es - ob nun Zivilsache oder nicht, spielt doch gar keine Rolle!

Auch ich wünsche viel Glück!
Vielleicht hat das ganze noch etwas Gutes und FKTV darf sich weiterer Aufmerksamkeit erfreuen- wenn darüber berichtet wird…
Eigentlich unglaublich vorschreiben zu wollen, wie Journalismus funktioniert…
Ich frage mich, warum kein einziger Sender etwas positives über Amokläufe und andere Katastrophen bringt und nur die negativen Seiten aufzählt: vllt. gibt es ja keine wie schon beschrieben???

Das Dumme ist - ich bin Jurist und weiß es leider besser. Nicht alle Rechtsstreite kommen zum BGH. Im Einstweiligen Rechtsschutz gibt es nur einen zweistufigen Instanzenzug. Revision findet nur statt gegen bestimmte Urteile (und auch nicht alle, vgl. § 542 ZPO), das OLG hat aber leider durch Beschluss entschieden, vgl. § 577 Abs. 6 ZPO. Deshalb ist ein weiterer Rechtsweg so ohne weiteres nicht gegeben.

Es muss jetzt das Hauptsacheverfahren durchgeführt werden. Der einstweilige Rechtsschutz ist ja schon dem Namen nach nur einstweilig bzw. vorläufig. Dann ergeht ein Urteil, gegen das die Berufung und ggf. auch gleich die Revision zum BGH (Sprungrevision) statthaft ist. Zumindest bis zum Ende der ersten Instanz bleibt die EV aber bestehen und du musst dich daran halten. Danach hängt es vom Ausgang des Verfahrens ab - wenn du beim LG wieder gewinnst, wird die EV aufgehoben und die Gegenseite kann dann wieder in Berufung zum OLG gehen. Wenn das OLG an seiner Rechtsauffassung festhält, verlierst du - dagegen kannst du dann aber in Revision gehen, die müsste dann auch im Urteil zugelassen werden wegen der grundrechtlichen Relevanz des Falles von wegen Pressefreiheit und so; ansonsten kann man da sicherlich beim BGH Zulassung der Revision beantragen (Nichtzulassungsbeschwerde).

Ärgerlich ist natürlich, dass hier ganz klar versucht wird, Recht zu kaufen. Nicht, dass die Justiz bestechlich wäre, auf keinen Fall, aber durch den absurd hohen Streitwert wird die ganze Sache natürlich was die Kosten angeht furchtbar teuer… Damit versucht der Gegner natürlich, einen „kleinen Blogger“ finanziell platt zu machen. Das sollte einfach nicht sein, und deshalb hoffe ich sehr, dass du durchhältst! Wende dich doch (mal wieder :wink: ) an das BILDBlog, die haben kürzlich auch Geld gesammelt wegen einer ähnlichen Sache…

Es geht Primavera bzw Tochterfirmen und Nebenstellen nur darum, dass nichts negatives auftaucht.
Wenn jemand nicht schweigen will, versuchen sie ihn finanziell zu ruinieren.
Selbst wenn sie scheitern, werden sie sicherlich einen Weg finden dich wieder zu Gericht zu zerren.

Selbst wenn sie scheitern, werden sie sicherlich einen Weg finden dich wieder zu Gericht zu zerren.
So negativ würde ich das gar nicht mal sehen - es braucht leider mal wieder ein Grundsatzurteil, nach dem Blogger und Internetjournalisten denselben Schutz genießen wie traditionelle Journalisten.

Das weitere Problem ist, dass gegen den traditionellen Journalisten oft große Verlage oder Rundfunkanstalten stecken, die nicht nur das Geld für solche Rechtsstreite haben, sondern auch die Mittel, da öffentlichkeitswirksam drüber zu berichten. Was Fernsehkritik.tv bräuchte, wäre die Aufmerksamkeit der traditionellen Medien. Und generell sollten die Gerichte zumindest die Streitwerte nicht nur nach dem Interesse des Antragstellers, sondern auch nach dem des Antraggegners bemessen - 250.000 € Ordnungshaft bei Zuwiderhandlung mag beim Springer-Konzern angemessen sein, nicht aber bei Bloggern - auf diese Weise wird der einstweilige Rechtsschutz gegen seinen Sinn und Zweck pervertiert. :smt012

Zudem hätte eine objektive Berichterstattung so aussehen müssen, dass auch „entlastende Umstände“ zugunsten Primavera in der Berichterstattung hätten einfließen müssen. Dazu hätte auch gehört, eine Stellungnahme von Primavera einzuholen - dies sei nicht passiert.

Muss hier der Fernsehkritiker nicht zugeben, dass derartiges so gut wie nie vorkommt. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, wann jemals die Stellungnahme der Gegenseite eingeholt worden ist? Unabhängig davon wie gehaltvoll diese im Ergebnis war. Ich finde dies als Leitsatz vernünpftig.

Meiner bescheidenen Meinung nach, sollte man den Gang zum BGH vermeiden und lieber alle Asse in das Hauptsacheverfahren werfen. Hier wird wie immer von beiden Sachen viel Wind gemacht, um den Gegner zu verunsichern.
Nichts für ungut, aber eure Anwälte bekommen ohnehin ihr Geld! Und Anwälte geben gerne an Kollegen zum BGH ab, weils da nämlich viel mehr Gebühren gibt zum Abrechnen.

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Zudem hätte eine objektive Berichterstattung so aussehen müssen, dass auch „entlastende Umstände“ zugunsten Primavera in der Berichterstattung hätten einfließen müssen.
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"Ich bin schockiert darüber, wie das Oberlandesgericht offenbar Journalismus definiert.
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Ich stell mir hier jetzt die Fragen: Hat das OLG in diesem Satz wirklich den Journalismus definieren wollen? Oder war es etwa der Meinung, dass der per EV gesperrte Beitrag sowie das Magazin FK.TV ein journalistischer Beitrag wäre?

Ein Gang vor den BGH muss wirklich sehr gut überlegt sein, das ist ja klar. Und genau in diesem Punkt sollte man sich schon eine gewisse Chance vorher ausrechnen. Doch wenn man in die Urteilsbegründung der OLG-Richter etwas hinein interpretiert, kann man sich unmöglich seine Chancen ausrechnen.

Nicht, dass es den OLG-Richtern überhaupt nicht um die Definition von Journalismus ging, sondern um eine objektive Berichterstattung eines Bloggers zu einem Thema :?

Ich komme nach der Lektüre des Threads und der anderen Beiträge mit ähnlichem Tenor bzw. der entsprechenden Folgen in diesem Magazin zu der Ansicht, das das OLG nicht die Qualität des Journalismus - im Generellen - sondern dieses Journalismus - im Speziellen - auf der Basis der Einlassung der Gegenseite bemängelt.

Wenn das OLG die Nichteinholung einer Stellungnahme im Zuge der Objektivität anmakelt, dann auch den Umstand, das dies damit fundamentiert ist, das nicht einmal die Ablehnung einer solchen vorliegt, also der Versuch gemacht wurde. Es ist logisch, das keine “entlastenden” Argumente vorgebracht werden können, wenn diese nicht gegeben werden, aber die Verweigerung der Herausgabe auch nirgends Erwähnung findet.

Tatsächlich sind die vorgelegten “Beweise” (so wie im konkreten Fall die Aufführung der als gestellt dargestellten Anrufer) mit einfachen Argumenten (“Erhöhung der Gewinnchancen” oder “Flucht in die Anonymität, wg. Angst vor dem Erkennen durch Bekannte”) durchaus in der Diskussion entkräftbar, was allerdings in den gezeigten Videoausschnitten ehedem auch nicht vorgekommen sein dürfte.

Ich halte - so wie einige Vorredner - den Gang vor den BGH ebenfalls für verfehlt (jedenfalls in der Abklärung einer solchen Lappalie) und würde meine Argumentation auf die Führung des Hauptsacheverfahrens gründen. Hierbei sei jedoch angemerkt, das die ausschliessliche Verwendung geschnittenen Bildmaterials nicht zwingend einer Beweisfundamentierung dienlich sein dürfte, da naturgemäß das gesendete Bild keine neutrale und objektive Darstellung des im Studio stattfindenden Ablaufes ist, sondern nur eine Auswahl der notwendigen Inhalte. Wenn also jemand in einem Film die Position von Umschlägen von einem auf den anderen Schnitt anmakelt, hat er zwar objektiv die Position als wechselnd darstellen können, aber daraus einen Zusammenhang zum Inhalt zu konstruieren ist Spekulation und kein Beweis.

Allerdings kann auch ich die Begründung über das Vertauschen der Umschläge, bzw. über den offensichtlichen Wechsel der Positionen mit dem Argument der “notwendigen nachträglichen Prüfung der Lösungen” nicht nachvollziehen, da sich mir - schon im Tenor der Antwort - die Gegenfrage (aufgrund der Häufigkeit des Vorkommnisses) aufdrängt, warum die Lösungen ständig kontrolliert werden müssen und diese, schon bei so einfachen Fragen, nicht im Vorfeld feststehen. Offensichtlich ist die Gegenseite nicht fähig, hier die Lösungsantworten fehlerfrei parallel festzuhalten.

Abschliessend stelle ich aber fest, das der eigentliche, das Verfahren begründende, Umstand auf einem Film beruht, den wohl nicht der Fernsehkritiker, sondern jemand anders (wenn ich diesen Thread hier richtig verstehe viewtopic.php?p=105047#p105047) erstellt hat.

Insofern stelle ich mir die Frage, warum sich der Fernsehkritiker hier offensichtlich vor einen Karren spannen lässt, den andere beladen haben?

Dazu stelle ich nochmal fest, dass das Landgericht München uns ja in vollem Umfang Recht gegeben hatte (also so abwegig kann unsere Art der Beweisführung nicht sein).

Was den Film angeht, habe ich diesen auf dieser Seite zum Download angeboten und mir deshalb mehrere Einstweilige Verfügungen eingefangen - insofern stecke ich nun mit drin. Abgesehen davon stehe ich inhaltlich zu dem Film und seinen Aussagen!

Dazu stelle ich nochmal fest, dass das Landgericht München uns ja in vollem Umfang Recht gegeben hatte (also so abwegig kann unsere Art der Beweisführung nicht sein).

Kann sie eben doch. Es ist kein Argument zu sagen, dass man in einer Vorinstanz Recht bekommen hat. Deshalb gibt es ja ein 3-Gliedriges-Instanzensystem, um Fehler korrigieren zu können. Es ist durchaus möglich, dass das LG am Ende falsch entschieden hat.
Deshalb geht ja auch die eindeutige Warnung (von allen die Ahnung haben) ein Verfahren vorm BGH zu vermeiden!

Ich denke, das Argument von wegen Anonymitätswahrung usw, lässt sich leicht entkräften.

Wenn ich mir vorstelle, dass ich bei so einem Quiz anrufen würde, kämen mir keine der teilweise absolut abstrusen dinge die geantwortet werden in den Sinn - erst recht, sollten mir die Abstrusen Falschantworten in den sinn kommen, kämen mir dann nicht die Brilliant abwegigen richtigen Antworten in den Sinn.

Ein weiterer Punkt ist, warum teilweise am Anfang der Show viele durchkommen mit etlichen falschen Anwtorten, 2-3 richtigen und dann plötzlich, obwohl eigentlich noch tausende von Möglichkeiten offen sind, plötzlich keiner mehr.

Ich sehe darum die Chancen gut - wenn man Primaveras und Mass Response Argumente richtig entkräften kann, im Vorfeld am besten bereits, und diese in die Enge treibt.

Naja, “von allen die Ahnung haben” ja nun auch nicht direkt. Es ist schon eine deutliche Tendenz in der Rechtsprechung erkennbar, dass die Grundrechte aus Art. 5 GG von BGH und BVerfG regelmäßig höher gewichtet werden als von der Instanzrechtsprechung.

Allein schon die Argumentation mit einem “Unternehmerpersönlichkeitsrecht” ist verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. zB http://lexikon.buskeismus.de/Unternehmenspersönlichkeitsrecht. Das BVerfG hat sich in dem Contergan-Beschluss damit nicht wirklich auseinandergesetzt. Wenn man aber die gesamte Entscheidung liest, fällt auf, dass das “Unternehmerpersönlichkeitsrecht” lediglich in der Schilderung des Sachverhalts vorkommt, das BVerfG bei der Verletzung der möglicherweise auf Seiten der Beschwerdeführerin betroffenen Rechte bei Rz. 42 nur Art. 12 GG nennt und nicht das angebliche Recht aus Art. 2 I GG, mit dem es sich kurz bei Rz. 29 auseinandersetzt und es wiederum offen lässt.

Insofern ist es schon verständlich, dass man sich von einer BGH-Entscheidung mehr verspricht als von einer des LG Hamburg, um mal den Extremfall zu nennen. Auch die Contergan-Entscheidung des BVerfG spricht dafür, dass das OLG München die Grundrechte falsch abgewogen hat.

Klar gilt auch hier: “Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand” und die Weiterverfolgung des Rechtsstreits ist keine Garantie für ein positives Urteil - aber warum sollte Gott 9live schützen? Aufzugeben würde nicht nur bedeuten, den Kampf einzustellen, sondern auch auf Grundrechte zu verzichten.

Edit: Interessant ist auch dieser Link: http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/nachrichten/ftd/UB/202892.html

Full Quote

Ist Deine Signatur in diesem Forum eigentlich legitim?

@ Kearney

Daran, das sich bis jetzt kein Moderator oder Admin negativ darüber geäussert hat und Sartorius diese Signatur noch führt, kannst Du erkennen, das Deine Frage ein glattes “Ja!” zur Antwort hat, gell?

Natürlich eine phantastische Steilvorlage für dich, das Magazin noch bekannter zu machen. Sicherlich geht es dir hier vordergründig um die freie Verbreitung des Videos, aber der Gang vor den BGH klingt natürlich viel spektakulärer und könnte dir bei entsprechender Resonanz in den Medien ein Mehr an Zuschauern und Popularität bringen. Ich wünsche viel Erfolg dabei! :smt023

Das ist leider nur die eine Seite - die andere Seite sind die unglaublichen Kosten… :roll:

Das stimmt natürlich. Das wollte ich auch gar nicht abstreiten. Trotzdem habe ich den Eindruck, dass du mit aller Macht versuchst, die Konfrontation zu suchen. Diesen Eindruck hatte ich auch schon bei der NDR-Rauswurf-Geschichte. Das soll eigentlich auch gar nicht mal ein Vorwurf an dich sein. Du musst schließlich auch sehen, wie du über die Runden kommst.

PS: Hast du meine PN gesehen? Vielleicht kannst du das ja irgendwie verwenden?