@ Graf Lukas
Ja, ich denke auch, das es das ist, was geschehen ist. Und gemäß der Hypothese, die Mork gepostet hat, kann ich davon ausgehen, das es sich hierbei um ein lanciertes Vorgehen handelt.
Um die Frage von Mork zu beantworten, fasse ich noch einmal das Zitat zusammen:
So wie ich Mork verstanden habe, hat der Nutzer in seiner Hypothese aus der Motivation heraus, eventuellem Ärger mit Dritten zu entgehen, seine Domain und sein Forum auf einem Server im Ausland zu betrieben. (Was Twipsy ja im Vorfeld auch schon so dargestellt hat). Der Hoster hat nun seinerseits eine Versicherungsklausel in seinem Hosting-Vertrag, der dem Nutzer (und "Noch"eigentümer) eine Scheinidentität anbieten, die seine tatsächliche Identität vor der Öffentlichkeit verbirgt und falls diese ausgehebelt wird „… greift automatisch unser unabhängiger TPS-Protection Service, den wir zu 100% kontrollieren …“.
Im Klartext, wenn wir Ihre Domain registrieren, werden nicht Ihre Daten eingetragen, sondern der Thomsn Protection Service (Law Department) und auf diesen ein zusätzlicher Whois-Schutz.
Ich entnehme dem, das eine Anwaltskanzlei die Domain auf sich überschreiben lässt und somit der Domain nach aussen hin vorsteht.
Das ist so gesehen vernünftig. (Wenn man sich dergestalt verbergen will).
Das primäre Problem dieser - offensichtlich fiktiven - Konstruktion ist, das hier zwei Verträge ineinandergreifen, von denen der ehemalige Eigentümer nur einen kontrollieren kann und gleichzeitig der Gerichtsstand auch noch ausserhalb seines Einflussbereiches steht (wenn man ebenfalls hypothetisch davon ausgeht, das dieser (der "Noch"eigentümer) sich in Deutschland befindet). Es greift also das US-Amerikanische Recht (in dem ich nicht gerade bewandert bin).
Nach deutschem Recht läge hier eine Vertragsverletzung vor, bei der allerdings die Gültigkeit des Vertrages in Zweifel zu ziehen wäre, da dieser der Verschleierung einer Identität und damit einem rechtlich zweifelhaften Zweck dient. Wäre es so, das dieser Vertrag schon aus diesem Grunde ex tunc ungültig wäre, so kann auch nicht gegen diesen zur Erfüllung vorgegangen werden. Tatsächlich bietet der Hoster diesen Service jedoch an, was ihn in meinen Augen schon suspekt erschein lässt.
Da der spätere Übernehmer der Domain in dieses Vertragskonstrukt in irgendeiner Weise (und ich sagte vorab schon, das ich mir hier viele Szenarien vorstellen kann) eingedrungen und dieses ausgehebelt haben muss, gehe ich davon aus, das der frühere, tatsächliche Eigentümer vor dem Eingang des Vertragsverhältnisses schlechte Ratgeber gehabt haben muss oder vielleicht sogar bewusst in diese Richtung gelenkt wurde; auf jeden Fall keinen juristischen Beistand vor Abschluss des Vertrages eingeholt hat.
Weiterhin leistet dieser Whois-Schutz einen Schutz gegen Auskünfte (z.B- Markenrechtsverletzungen („Notice of Trademark Infringement“)) aber er leistet keinen Schutz gegen den Verkauf. Da die Kanzlei nun der externe Eigentümer ist, kann sie auch in diesem Fall rechtsgeschäftlich tätig werden, was mithin auch den Verkauf „ihres“ Eigentums beinhaltet. (Ich überlasse es jedem, diese Ethik der hypothetischen Kanzlei selbst zu bewerten).
Das bedeutet unter dem Summenstrich, das der ehemalige Eigentümer im Vertrauen auf einen Schutz seine Domain auf dem Silbertablett präsentiert hat. Das der hypothetische Hoster dazu keine Stellungnahme abgibt, ist für mich nachvollziehbar und ich würde diesen Umstand auch in hypothetischen Medien an die Öffentlichkeit bringen, was aber sicherlich weitere hypothetische Verfahren wegen Verleumdung oder Falscherbeschuldigung nach sich zöge.
Im Zuge dieser Verfahren müsste der ehemalige Eigentümer allerdings öffentlich werden, was sicherlich nicht in seinem Interesse liegt, da er sonst sicherlich einige nichthypothetische Fragen beantworten müsste.
Ich finde, das ist ein ein äusserst interessanter hypothetischer Fall.
Der ehemaliger Eigentümer steckt also in der Zwickmühle, entweder gegen das Geschehene vorzugehen (und damit sehr viel Geld aufbringen und seine Anonymität aufgeben zu müssen) oder alles auf sich beruhen zu lassen und damit seine Domain aufzugeben.