Fernsehkritik-TV unterliegt in Teilen vorm OLG München

Ich bezog mich lediglich darauf, dass ich nicht der Eigentümer war. Und Insiderinfos heißen so, weil man sie nicht überall ausplaudert, gelle?

Wenn im Vertrag festgeschrieben, dann ist das kein problem. Es herrscht Vertragsfreiheit.
Na also, dann haben wir das ja soweit.

Sorry, wenn ich mich hier einmische,… aber „Insiderinfos“ heissen so, weil man sie als Insider bekommt, denn …

Insofern war die Äusserung des Gastjuristen durchaus zutreffend, wenn man das jetzt mal vom Finanzmarkt in die Allgemeinheit übernimmt…

Weitermachen … :mrgreen:

Ich habe da eine grundlegende Frage an Sartorius und unseren Gastjuristen:

gehen wir einmal davon aus, jemand überlegt sich, eine Domain im Ausland zu hosten und diese mit einem „Who-Is Schutz“ zu versehen. Er sieht sich bei mehreren Providern um und stösst dabei bei einem von Ihnen auf folgende Passage:

Dieser Hinweis überzeugt nun unsere Person und er geht einen Vertrag mit diesem Provider ein. Es kommt zum Vertragsabschluss und der Provider ordert im Namen seines neuen Kunden nun die gewünschten Domains. Damit der Provider seinerseits den abgeschlossenen Vertrag einhalten und die Domains entsprechend mit einem Whois-Schutz und der genannten ID-Protection versehen kann, ordert er die Domains des Kunden natürlich unter seinem Namen, stattet gleichzeitig seinen Kunden aber mit dem oben erwähnten Dokument aus, daß dem Kunden garantiert, daß die Domains nach wie vor rechtmässig ihm gehören und nur treuhänderisch vom Provider verwaltet werden.

Es gehen einige Wochen oder Monate ins Land, ohne das es dabei Probleme gibt. Doch eines Tages muss unser Kunde feststellen, daß die sich eigentlich in seinem Besitz befindlichen Domains vom Provider einfachso mir nichts Dir nichts an jemand anderen abgetreten wurden und der neue Besitzer mittlerweile auch als neuer Domaininhaber geführt wird. Und all daß, ohne das unser Kunde davon vom Provider in Kenntniss gesetzt wurde. Der Kunde wird mal eben einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Aber nicht nur das: der Kunde erhält auch einfach nicht mehr die Möglichkeit, sein Eigentum, nämlich seine Daten von jener Maschine zu sichern. Auch auf mehrere Anfragen beim Provider bezüglich dieses Umstands erhält unser Kunde keinerlei Auskunft - im Gegenteil, der Provider kündigt sogar einfach einseitig den bestehenden Vertrag zwischen beiden Parteien.

Nun weiss unser Kunde aber, das es normalerweise nicht möglich ist, Domains einfach so zu verschachern, ohne das der eigentlich Eigentümer sein ok dazu gibt. Dummerweise weiss unser Kunde aber auch, daß besagte Domains bei der Registrierungsstelle ja nicht auf seinen Namen registriert wurden, sondern unter dem Namen des treuhänderischen Verwalters. Aber Moment, da gibt es ja Gott sei Dank noch dieses Schreiben, welches unserem Kunden im Namen des Providers zusichert, er sei nach wie vor der rechtmässige Domaininhaber.

Und jetzt kommt meine Frage: welche Chancen hat unser beispielhafter Kunde nun, glaubhaft zu machen, daß irgendetwas bei diesem Domaintransfer nicht rechtens gewesen sein kann, denn er habe ja in keinem Fall sein ok für diesen Domaintransfer gegeben? Und gibt es eine Möglichkeit, hier jemanden für diese Aktion in die Haftung zu nehmen?

Ist das, was passiert ist? :smt012

Das ist natürlich wirklich ärgerlich. Wobei ich sagen würde, dass das weniger ein rechtliches, als ein tatsächliches Problem ist - denn der ganze Charme einer solchen Konstellation liegt ja gerade darin, etwas rechtlich nebulöses zu konstruieren. Klar ist das nicht in Ordnung, wenn der Hoster einen hängen lässt - aber da der Vertrag zumindest nach deutschem Recht vermutlich nichtig wäre, weil er - bewusst - gegen Gesetze verstößt, kann man da nichts einklagen. Wer sich bewusst außerhalb des Rechts stellt… :roll:

Wer sich bewusst außerhalb des Rechts stellt… :roll:
Wer tut das denn?

@ Graf Lukas

Ja, ich denke auch, das es das ist, was geschehen ist. Und gemäß der Hypothese, die Mork gepostet hat, kann ich davon ausgehen, das es sich hierbei um ein lanciertes Vorgehen handelt.

Um die Frage von Mork zu beantworten, fasse ich noch einmal das Zitat zusammen:

So wie ich Mork verstanden habe, hat der Nutzer in seiner Hypothese aus der Motivation heraus, eventuellem Ärger mit Dritten zu entgehen, seine Domain und sein Forum auf einem Server im Ausland zu betrieben. (Was Twipsy ja im Vorfeld auch schon so dargestellt hat). Der Hoster hat nun seinerseits eine Versicherungsklausel in seinem Hosting-Vertrag, der dem Nutzer (und "Noch"eigentümer) eine Scheinidentität anbieten, die seine tatsächliche Identität vor der Öffentlichkeit verbirgt und falls diese ausgehebelt wird „… greift automatisch unser unabhängiger TPS-Protection Service, den wir zu 100% kontrollieren …“.

Im Klartext, wenn wir Ihre Domain registrieren, werden nicht Ihre Daten eingetragen, sondern der Thomsn Protection Service (Law Department) und auf diesen ein zusätzlicher Whois-Schutz.

Ich entnehme dem, das eine Anwaltskanzlei die Domain auf sich überschreiben lässt und somit der Domain nach aussen hin vorsteht.

Das ist so gesehen vernünftig. (Wenn man sich dergestalt verbergen will).

Das primäre Problem dieser - offensichtlich fiktiven - Konstruktion ist, das hier zwei Verträge ineinandergreifen, von denen der ehemalige Eigentümer nur einen kontrollieren kann und gleichzeitig der Gerichtsstand auch noch ausserhalb seines Einflussbereiches steht (wenn man ebenfalls hypothetisch davon ausgeht, das dieser (der "Noch"eigentümer) sich in Deutschland befindet). Es greift also das US-Amerikanische Recht (in dem ich nicht gerade bewandert bin).

Nach deutschem Recht läge hier eine Vertragsverletzung vor, bei der allerdings die Gültigkeit des Vertrages in Zweifel zu ziehen wäre, da dieser der Verschleierung einer Identität und damit einem rechtlich zweifelhaften Zweck dient. Wäre es so, das dieser Vertrag schon aus diesem Grunde ex tunc ungültig wäre, so kann auch nicht gegen diesen zur Erfüllung vorgegangen werden. Tatsächlich bietet der Hoster diesen Service jedoch an, was ihn in meinen Augen schon suspekt erschein lässt.

Da der spätere Übernehmer der Domain in dieses Vertragskonstrukt in irgendeiner Weise (und ich sagte vorab schon, das ich mir hier viele Szenarien vorstellen kann) eingedrungen und dieses ausgehebelt haben muss, gehe ich davon aus, das der frühere, tatsächliche Eigentümer vor dem Eingang des Vertragsverhältnisses schlechte Ratgeber gehabt haben muss oder vielleicht sogar bewusst in diese Richtung gelenkt wurde; auf jeden Fall keinen juristischen Beistand vor Abschluss des Vertrages eingeholt hat.

Weiterhin leistet dieser Whois-Schutz einen Schutz gegen Auskünfte (z.B- Markenrechtsverletzungen („Notice of Trademark Infringement“)) aber er leistet keinen Schutz gegen den Verkauf. Da die Kanzlei nun der externe Eigentümer ist, kann sie auch in diesem Fall rechtsgeschäftlich tätig werden, was mithin auch den Verkauf „ihres“ Eigentums beinhaltet. (Ich überlasse es jedem, diese Ethik der hypothetischen Kanzlei selbst zu bewerten).

Das bedeutet unter dem Summenstrich, das der ehemalige Eigentümer im Vertrauen auf einen Schutz seine Domain auf dem Silbertablett präsentiert hat. Das der hypothetische Hoster dazu keine Stellungnahme abgibt, ist für mich nachvollziehbar und ich würde diesen Umstand auch in hypothetischen Medien an die Öffentlichkeit bringen, was aber sicherlich weitere hypothetische Verfahren wegen Verleumdung oder Falscherbeschuldigung nach sich zöge.

Im Zuge dieser Verfahren müsste der ehemalige Eigentümer allerdings öffentlich werden, was sicherlich nicht in seinem Interesse liegt, da er sonst sicherlich einige nichthypothetische Fragen beantworten müsste.

Ich finde, das ist ein ein äusserst interessanter hypothetischer Fall.

Der ehemaliger Eigentümer steckt also in der Zwickmühle, entweder gegen das Geschehene vorzugehen (und damit sehr viel Geld aufbringen und seine Anonymität aufgeben zu müssen) oder alles auf sich beruhen zu lassen und damit seine Domain aufzugeben.

Das primäre Problem dieser - offensichtlich fiktiven - Konstruktion ist, das hier zwei Verträge ineinandergreifen, von denen der ehemalige Eigentümer nur einen kontrollieren kann und gleichzeitig der Gerichtsstand auch noch ausserhalb seines Einflussbereiches steht (wenn man ebenfalls hypothetisch davon ausgeht, das dieser (der "Noch"eigentümer) sich in Deutschland befindet). Es greift also das US-Amerikanische Recht (in dem ich nicht gerade bewandert bin).
Ja, das meinte ich auch, wenn ich schrieb, dass hier vermutlich der Vertrag nichtig sein wird wegen § 134 BGB (Verstoß gegen gesetzliches Verbot).

Das ist eben eine - möglicherweise sinnvolle - Konstruktion, bei der man aber der „Gnade“ und Vertragstreue des „Identitätsverschleierers“ ausgeliefert ist. Wenn dieser dann aber irgendwie - rein hypothetisch gesprochen - bestochen wird und die Domain verkauft, kann man dagegen eben leider wohl wenig tun…

Mir fällt dazu nur eins ein:

Die Affäre der Hochwürden zur Zeit ihre Energie widmen gibt ein Odör ab, welches als wenig erfreulicher als unangenehm zu bezeichnen, ich mich nicht enthalten kann.

Hört sich schlimm an. Aber, lieber Fernsehkritiker, nimm es nicht so schwer. Du informierst die Massen und wer bis jetzt immer noch nicht skeptisch geworden ist, ob man dort abgezockt wird, der möchte das vlt auch so haben. Ich weiss nicht, in wiefern ihr euch Gedanken macht weiterhin juristisch gegen das recht komische Urteil des OLG vorzugehen. Sicherlich könnte man versuchen, dass OLG München von seiner Idiotie, ähm, Fehleinschätzung zu überzeugen oder oder… …oder gewisse Leit/d-medien greifen endlich mal dieses Thema auf und berichten darüber, ob es nun Abzocke ist oder stets immer wieder ein riesiger Zufall. Sollte das Thema endlich mal medial aufkochen kann mir zumindestens jegliches Gerichtsurteil wurscht sein. Mediale Aufmerksamkeit auf dieses Thema zu lenken empfinde ich nicht als meine Aufgabe, aber vlt. fällt euch ja was ein.
Noch ein schönes Restwochenende!

Hallo Fernsehkritiker,

Gibst du uns auch den BGH-Termin bekannt? Das würde sicher einige FKTV Zuschauer aus Raum Karlsruhe, so wie mich :wink: interessieren.

das wird noch lange dauern - wenn es denn je dazu kommt… :roll:

Wir könnten dann ja im Prinzip Isegrimm oder Aero im Flattermannkostüm als Zuschauer dorthin postieren…hätte bestimmt was :smiley:

@ Mr. Morizon.

Schön, das wenigstens Du die Angelegenheit witzig findest. :roll:

Hallo. Ich wollte mal fragen, ob der Urteilstext irgendwo verfügbar ist. Mit dem Aktenzeichen bewaffnet hab ich auf juris.de geschaut, da war aber nichts, was mich zu der Annahme verleitet, dass es da (noch?) nicht veröffentlicht wurde. Hier im Forum hab ich auch schon ein wenig geschaut, aber nichts gefunden…

Genau - und da gibts so manche interessante Entwicklungen - denn all diejenigen, die sich gefragt haben, was eigentlich aus den Seiten http://www.callintv.net und http://www.anrufenundverlieren.net geworden ist, sollte mal auf die entsprechenden Links klicken.

Feindliche Übernahme nennt man sowas :roll:

Konfuzius würde dazu sagen:

Das erste Haus baust du für deinen Feind
das zweite für deinen Freund
und das dritte für dich selbst.

Aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt - Aber eine ernste Frage an dieser Stelle:

Wenn du den Prozess gewinnst, wäre es möglich, dass dann auch die Rechtsprechung für Callintv.net nochmal angefochten werden kann ?
Auch wenn du erstmal selbst vom dünnen Eis wieder runter willst. Denkbar wäre es doch, oder lagen bei callintv.net noch größere Vorwürfe vor ?

Das OLG hat ja darauf abgehoben, daß manche Anrufer sich unter verschiedenen Namen melden, um ihre Gewinnchancen zu erhöhen.

Wieso sollte es die Gwinnchancen erhöhen, wenn sich jemand unter verschiedenen Namen meldet??

Und wenn diese Leute so “schlau” sind das zu machen und dabei sogar durch technische Geräte die höhe ihrer Stimme variieren, warum sind ihre Antworten dann oft so dämlich

Wieso sollte es die Gwinnchancen erhöhen, wenn sich jemand unter verschiedenen Namen meldet??

Weil es mal in der Anfangsphase, als die noch schwierige, aber lösbare Matherätsel gestellt haben, ein paar Mathematiker gab, die damit tatsächlich Zig-Tausend Euro verdient haben und die dann nicht mehr mitspielen durften. Wenn ich also immer alles weiß und mit immer mit GrafLukas melde, stellen die mich irgendwann nicht mehr durch. Wenn ich mich aber mal Graf, mal Lukas und mal Alfons der Viertelvorzwölfte nenne, können die mich nicht sperren. Dazu gibt es irgendwo einen Link, über den bin ich erst vor ein paar Tagen gestolpert…

Ist natürlich trotzdem idiotisch… :smt017

@Topic: :shock: Wow, der Spendenmarathon ist ja schon so richtig auf der Zielgeraden! :smt023

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Wenn du den Prozess gewinnst, wäre es möglich, dass dann auch die Rechtsprechung für Callintv.net nochmal angefochten werden kann ?
Auch wenn du erstmal selbst vom dünnen Eis wieder runter willst. Denkbar wäre es doch, oder lagen bei callintv.net noch größere Vorwürfe vor ?

Nein, das ist ein völlig anderes Verfahren. Es könnten höchstens die Betreiber von callintv.net einen Antrag auf Aufhebung der Einstweiligen Verfügung mit Hinweis auf eine geänderte Rechtsprechung stellen, wobei auch dabei die Erfolgsaussichten nicht garantiert wären. Außerdem bringt das nichts, weil ja die Domain weg ist…

Weil es mal in der Anfangsphase, als die noch schwierige, aber lösbare Matherätsel gestellt haben, ein paar Mathematiker gab, die damit tatsächlich Zig-Tausend Euro verdient haben und die dann nicht mehr mitspielen durften. Wenn ich also immer alles weiß und mit immer mit GrafLukas melde, stellen die mich irgendwann nicht mehr durch. Wenn ich mich aber mal Graf, mal Lukas und mal Alfons der Viertelvorzwölfte nenne, können die mich nicht sperren. Dazu gibt es irgendwo einen Link, über den bin ich erst vor ein paar Tagen gestolpert…

Moment mal, jemand erfüllt alle gesetztlichen Teilnahmebedingungen und kann einfach so gesperrt werden, weil er dem Spielanbieter „zu oft“ gewinnt? Wo bleibt da die Fairneß?
Auf diese Weise handelt der Spielanbieter doch auf unbillige Weise in seinem Eigeninteresse, weil er diejenigen, die die besten Chancen haben, einfach nicht mehr zuläßt, um dadurch seine eigenen Chance zu erhöhen.

Das könnte doch höchstens so geregelt werden, daß von vornherein als Regel festgelegt wird, daß jeder pro Monat höchstns einen festgelegten Mindestbeitrag gewinnen kann…

Weil es mal in der Anfangsphase, als die noch schwierige, aber lösbare Matherätsel gestellt haben, ein paar Mathematiker gab, die damit tatsächlich Zig-Tausend Euro verdient haben und die dann nicht mehr mitspielen durften. Wenn ich also immer alles weiß und mit immer mit GrafLukas melde, stellen die mich irgendwann nicht mehr durch. Wenn ich mich aber mal Graf, mal Lukas und mal Alfons der Viertelvorzwölfte nenne, können die mich nicht sperren.

Und genau dieser irrsinnigen Aussage ist auch das OLG München erlegen! Das ist kompletter Blödsinn!
Denn allein einen anderen Namen zu nennen KANN gar nicht ausreichend sein, da Du

A) immer wieder vom selben Anschluss aus anrufst. Allein dadurch bist Du leicht zu identifizieren. Und bitte jetzt nicht mit dem Argument der Rufnummernunterdrückung kommen, denn die greift hier nicht - auch wenn dies immer und immer wieder behauptet wird (auch von den Veranstaltern).

B) Du spätestens in der „Gewinnerzentrale“ Deine tatsächlichen Daten angeben musst, um an Deinen Gewinn zu gelangen.

Ich kann Mork vom Ork nur zustimmen…
Genau die zwei Punkte machen deutlich das dies nicht der Fall sein kann.

Des Weiteren:
Ich denke auch das auf die Idee einen falschen Namen zu nennen nicht viele kommen, aus angst es wäre notwendig für eine mögliche Gewinnausschüttung.