EU Artikel 13 - Internet Zensur und Link-Lizenzen?

Was genau behaupte ich? Ich habe nirgends behauptet, daß das Wort „Uploadfilter“ drin vorkommt.
Ich sagte schonmal:
Gesetzestext:„Sie müssen sich mit mindestens 60km/h fortbewegen!“
Es besteht keine Pflicht zum Fahrzeugkauf.

Du behauptest die ganze Zeit nur die Artikel die implizieren das es auf jeden Fall zu 100% zu Filtern kommen wird, haben recht. Belege das doch einfach, warum selbst der Kompromiss nicht verhindern würde das es Filter gibt. Denn die Pauschallizenz verhindert ja das Plattformen schon beim Upload filtern müssen. Und genau das steht ja im Kompromiss auch drin.

Und das war ja auch die Idee von Solmecke.

Das habe ich oben schon getan, du hast das mit „lies den Text“ abgebügelt und in dem steht nichts derartiges drin.

Nein. Ich habe sogar in den Beitrag gerade eben begründet, warum das eben Unsinn ist.

Und es steht da drin, wenn man es wirklich auch gelesen hätte. Hast du aber gar nicht. :wink:

Nein es steht nicht drin, wie das alles genau funktionieren soll, egal wie oft man den Text liest.

Vielleicht liest du den Text überhaupt erst mal.

Längst geschehen :roll_eyes:

Nein…das ist doch offensichtlich…Du behauptest das Dinge drin stehen, die nicht drin sind und Dinge nicht drin stehen, die dort aber geregelt sind.

Ergo hast du den Text entweder nicht gelesen oder nicht verstanden. Ich warte auch solange vis du ihn gelesen hast :slight_smile:

Wenn du meinst, daß es angebracht ist, sich jetzt mit so billigen Ausflüchten rauszuwinden, bitte.
Ansonsten hilf mir Dummbatz doch mal auf die Sprünge, ich hab dir ja oben auch die wichtigen Stellen aus dem Text rausgesucht, den du gelesen hast.

Das bedeutet: alle Inhalte können hochgeladen werden. Unterhalb einer zeitlichen Grenze sind Uploads von Lizenzgebühren frei. Oberhalb einer zeitlichen Grenze muss die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke, die einen digitalen Fingerprint (Kennzeichnung des Urhebers) haben, Lizenzen erwerben. Das ist der Normalfall.
Alternativ kann der Rechteinhaber auch auf seine Rechte verzichten oder die Löschung verlangen. Im Übrigen gilt eine gesetzlich verpflichtend ausgestaltete Pauschallizenz. Für Plattformen entfällt durch die pauschale Lizenzvereinbarung die individuelle Überprüfungspflicht auf Urheberrechtsverletzungen vor Upload nach Artikel 13. Damit entfällt auch die Notwendigkeit diese zu filtern und die Gefahr eines Overblockings.

Jaaa, und wo steht da, wie das technisch funktionieren soll mit den Wasserzeichen und dem „Fingerabdruck“ z.B.?
Ich finde die Stelle immer noch nicht :man_shrugging:

Wie bisher auch schon. An der Pflicht urheberrechtlich geschützte Inhalte zu entfernen ändert sich ja nichts. Wer nicht über die Pauschallizenz abgegolten werden will muss den Content von der Plattform aktiv löschen lassen. Also wie bisher.

Aber bisher haftet der Platformbetreiber erst ab Kenntnis. War nicht einer der Kernpunkte der Urheberrechtsreform, dass nun Platformbetreiber immer haftbar sind?

Also überhaupt nicht.
Wenn ich als Raubmordkopiere jetzt beschliesse, irgendwo eine meiner DVDs hochzuladen, werde ich die kaum mit irgendeinem Wasserzeichen versehen.
Die Filter sind also auf jeden Fall nötig, um die Lizenzrechte zu checken und ob das verwendete Material nicht doch ein paar Sekunden zu lang ist, z.B.
Man kommt als Plattform also nicht um teure Software herum, die dann beurteilen muss, ob etwas rechtens ist oder nicht - und im Bedarfsfall dann meinetwegen nach dem Upload auch automatisch löscht. Das wohl ausgereifteste System auf diesem Sektor dürfte Google besitzen und selbst das ist über alle Maßen nicht funktionstüchtig.

Der Fingerabdruck errechnet sich automatisch aus der Video- und Audiospur. So funktioniert Shazam zum Beispiel. Kann man natuerlich immer irgendwie umgehen, indem man das Bild oer den Ton bearbeitet und verzerrt.

Das von dir geschilderte Problem hat aber nichts mit Uploadfiltern zu tun. Und es besteht schon heute, ändert sich durch die RL nur deshalb, weil das Providerprivileg wegfällt.

Und löschen musst du ja dank Lizenz nicht. Nur nach Aufforderung

Ja, es gibt da schon Lösungen für, das ist mir schon klar. Und wenn man das bei Neuerscheinungen standardmäßig einbaut, mag das funktionieren.
Aber dieses Gesetz scheint mir dermaßen auf Youtube zugeschnitten, daß es für andere Plattformen völlig unpraktikabel ist. Und die wirklich illegalen Plattformen interessiert das schonmal überhaupt nicht.

Das ist doch keine technische Frage mehr. Die CDU versucht nur die Richtlinie irgendwie so zu drehen und zu wenden, dass sie ohne Uploadfilter klar kommen. Mit der Pauschallizenz haben sie da jetzt scheinbar ein rechtliches Schlupfloch gefunden.

Unverschämtheit. Man sollte illegale Plattformen verbieten.

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Sascha Lobo auf SPON. Angela Merkels Digitalpolitik Witze übers eigene Versagen.
Mittwoch; 20.02.2019; 15:12 Uhr; erste Unterüberschrift, letzter Absatz

Soso, Axel Voss, es gibt keine Uploadfilter, jedenfalls nicht im Text, und trotzdem verteidigt Merkel die Uploadfilter, natürlich wieder mit einem köstlichen Premiumscherz. Sprachtechnisch hat Voss zwar Recht, das Wort „Uploadfilter“ kommt im Text nicht vor. Aber dieses Argument ist, als würde man jemandem vorschreiben, innerhalb von acht Stunden von Frankfurt nach New York zu gelangen. Das Wort „Flugzeug“ muss dann nicht erwähnt werden und ist trotzdem die einzige Möglichkeit.


Die Forderung nach einer kulturellen Pauschallizenz wurde schon vor Jahren von der Piratenpartei aufgegriffen. Medien- und Poltikschaffenden reagierten offensiv mit aggresiven Wortlaut. Einer der Punkte für den Niedergang.
Die selben lauten Stimmen sehen in der CDU Führungsriege wohl eher eine Inkompetenz in Urheberrechts- und Digitialisierungsthemen und unterlassen diesmal den deutlichen Gegenwind.

Für jene die geschützes Material verbreiten verbleibt Rechtsunsicherheit, es gilt selbst zu prüfen ob die jeweilige Plattform über eine detailiert zutreffende Lizenzen verfügt. Besteht diese nicht, haftet der Uploader auch weiterhin. Anhand des vergangenen Overblockings wäre auch denkbar das Plattformen vor der Freischaltung des Contents ein gültiges Lizensdokument verlangen und Upload-Limits etablieren.

Pauschallizensen hörte ich bisher nur aus Community und Politik, aber nicht aus dem Munde der Medienkonzerne selbst. Habe ich etwas übersehen?
Es ist fraglich ob die großen Inhaber von Verwertungsrechen überhaupt bezahlbare Pauschallizenz für halbwegs aktuelle Inhalte anbieten wollen. Müssen tun sie es anschienend nicht, oder? Keiner der Inhaber würde einen Lizenspacket zustimmen das den Umsatz auch nur Ansatzweise gefährdet und nicht klar die Aussicht auf Mehreinnahmen bietet.