Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

Braucht denn der “Sender” eine Lizenz oder tatsächlich eine Person, kenn mich da nicht aus?

anders ausgedrückt

Wird ein Sender lizensiert oder eine Lizenz erteilt einen Sender bereiben zu dürfen?

Wenn er das zwei dreimal macht, dann wird er gar nicht erst gewarnt sondern bekommt sofort das Bußgeld.

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Hm glaubst du?

Ich wäre mir da nicht so sicher, denn meiner Meinung nach müßte jedesmal wieder der komplette Weg gegangen werden, weil rein juristisch es ja jedes mal ein neuer Vorgang wäre. So ähnlich wie wenn umfirmiert wird usw.

Kann mich da aber auch gut täuschen.

Davon gehe ich aus.

Eine Firma kann sich auch nicht umbenennen und hat dann keine Schulden mehr. Zumal Rainer keine Firma ist, sondern selbstständig und somit persönlich angeschrieben wird und nicht die Drache offiziell UG

Du kannst aber eine neue “Firma” gründen die “schuldenfrei” ist (und diese wäre dann wieder etwas neues und schuldenfrei", im übertragenen Sinn halt der neue Stream), so war es gemeint. Das is ja nur ein krummes Beispiel, ist nicht wirklich vergleichbar, wie du schon sagst er ist ja keine Firma usw, aber dennoch würde ich davon ausgehen das es ein neuer Vorgang ist wenn der alte Name abgelegt, das streamen eingestellt und dann nach einer Weile mit neuem Namen neu gestreamt wird. Rein juristisch, nicht moralisch oder so gemeint.

Wie gesagt, ist es denn die Person die eine Lizenz erhält einen “Sender” betreiben zu dürfen oder wird der Sender als solches mit einer Lizenz ausgestattet?

Hätte Schlecker das gewusst, wäre er heute nicht pleite… meinste nicht, dass du dir das etwas einfach vorstellst…?

Ich weiß es nicht, deswegen stell ich das ja zur Diskussion, denn wenn ich danach gehe was man da an Infos den Drachen betreffend bekommen hat halte ich das zumindest für möglich. Sie untersagten Drachenlord ader nicht Drache offiziell. Jetzt untersagen sie Drache offiziell, was wäre also wenn er aufhört für nen Monat und dann mit Drache 1510 wiederkommt?

Hehe, Schlecker hätte das machen können, hätte ihm aber natürlich in der Situation nichts gebracht, weil er kann die Aktivität der alten Firma ja nicht einfach “einstellen” bzw. löst sich dadurch nicht das Problem. Der Vergleich ist wie gesagt etwas krude, im Falle des Streamens stellt sich das schon ein wenig anders da. Da kann man quasi konsequenzlos einfach von einem auf den anderen Tag aufhören sich umbenennen und neu anfangen.

@Icetwo, erhelle uns mal :nerd_face:

Ist nach wie vor ne Behauptung, die ich ohne Rücksprache mit einem Anwalt nicht so annehmen würde.

Hmmm, ich komme grad mehr und mehr zu der Überzeugung das es genau so gehen wird.

Folgendes Argument:

Sie können einer Person nicht grundsätzlich das Streamen untersagen. Das bedeutet eine Person kann immer und immer wieder genau bis zu dem Punkt agieren wo sich die BLM einschaltet und sagt das eine Lizenz benötigt wird.

Wieso Behauptung? Das is doch ein Fakt, du kannst das doch selbst grad mal machen. Stream was bei Twitch unter dem Namen Libertas, dann stell den Stream ein und Stream morgen was unter dem Namen Libertas1985.

Ich bezog mich dabei auf die Möglichkeit, du kannst das jederzeit konsequenzlos machen. Da hängt ja für dich persönlich sozusagen nichts dran. Eben anders als wenn du z.B. eine Firma auflöst, neu gründest usw.

Nö, deine Behauptung.
Wenn du das von der BLM bestätigt bekommst, dann ist es ein Fakt.*

Nur weil es für dich logisch ist, ist es kein Fakt. Flacherdlerdenke.

*edit: nicht die Tatsache, dass man seinen Namen ändern kann, sondern, dass die BLM nur einem Kanal das Streamen unterbinden kann.

Äääähm, ich glaub wir reden grad von 2 verschiedenen Dingen.

Nochmal:
Ich sage, du als Person hast jederzeit und konsequenzlos die Möglichkeit dir irgendwo irgendwelche accounts zu machen und zu streamen. Da ist eine Sache von 1 Minute und erfordert keine “offizielle” Erlaubnis, keinen Notar, Anwalt, Jugendschutzbeauftragten oder was auch immer und du kannst diesen Account jederzeit und konsequenzlos wieder einstellen, alles was passiert ist das dir die Plattform mitteilt das dein Account jetzt gelöscht wurde.

Diese Möglichkeit hast du nicht wenn du z.B. eine Firma gründen willst, da hängt ein Rattenschwanz dran und z.B. auch persönliche Haftung, Gewerbescheine, etc.

Das sind Fakten.

Ich sage NICHT das dies automatisch bedeutet das es auch ok ist und die BLM im Fall vom Drachen da dann z.B. nichts gegen hat bzw. sich an der Nase herumgeführt sieht.

Meine Überlegung dazu ist jetzt lediglich folgende. Wenn ich faktisch die Möglichkeit habe jederzeit neue Accounts etc. zu machen und das ohne jeden Aufwand und ohne jeden Einfluss für mich persönlich und mir (als Person) die BLM grundsätzlich nicht das Streamen untersagen darf dann sollte es möglich sein einfach immer wieder von “vorne” anzufangen und zwar genau bis zu dem Punkt wo sich die BLM wieder einschaltet. Wenn sie das tut, höre ich mit Streamen auf und mach mir nen neuen Account und Namen. Eben etwas das mit anderen Dingen (Firmenbeispiel) nicht “mal eben in 5 Sekunden” geht und eine bedeutend größere Schwelle hat und auch rechtlich ganz anders behandelt wird.

Man kann auch, wenn man ein Glas Wasser getrunken hat, direkt noch eins trinken.

Das ist Fakt!

Wir wollen mal festhalten das DU derjenige warst der diese Offensichtlichkeit grade nicht verstanden hat und meinte es sei nur eine Behauptung.

Also beschwer dich nicht wenn ich dann sogar noch so freundlich bin und es dir erkläre, damit sichergestellt ist das wir vom gleichen reden.

Aber nun Ruhe, der große Icetwo wird uns jetzt erleuchten. ^^

Ihr habt Glück das ich gerade diesen Zertifikatskurs mache. Also eine Firma ist aus rechtlicher Sicht nur der Name eines Handelsgewerbes. Das Handelsgewerbe dahinter ist nicht automatisch schuldenfrei nur weil der Name gewechselt wird.

Das Grundproblem hier ist allerdings: Jeder Rundfunksender braucht eine Lizenz. Ohne Lizenz ist es automatisch verboten zu senden. Die Lizenz gilt für den Sender. Ein Sender hat allerdings einen Betreiber. Eigentlich dürfte die Landesmedienanstalt jedem ein Bußgeld auf brummen der einen Sender ohne Lizenz betreibt oder sogar die Abschaltung erzwingen. Allerdings wird man bei Neulingen eher darauf vertrauen, dass die eine Lizenz beantragen. Man sollte sich mit den Medienanstalten eher gut stellen.

Im Fall Storost ist das anders. Er hatte eine Lizenz, die ihm entzogen worden ist und er wehrt sich gegen den Entzug.

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Ah ok, Frage dazu:

Wie will man eine Lizenz erteilen wenn es noch garkeinnen Betrieb gibt? Wird dann einfach geschaut “aha die wollen ein Morgenmagazin machen also brauchen sie ne Lizenz”?

und darüber hinaus

So ganz kann das ja nicht der Realität entsprechen, denn ich kann ja anfangen zu Streamen, dann an eine gewisse Schwelle kommen wo ich rechtlich gesehen eine Lizenz brauchen würde und diese dann ggf. erst dann beantragen. Da wird es ja sowas wie Übergangsfristen geben oder so? Ansonsten müßte doch jeder Streamer von Tag 1 an, egal was er tut und egal wieviele Zuschauer er hat sofort eine Lizenz haben bzw. beantragen?

Die streamer sind ein recht neues Phänomen und weder das Gesetz noch die Medienanstalten haben darauf bis jetzt eine passende Antwort. Es sieht allerdings wohl so aus, das es vernünftig ist mit den Medienanstalten in Kontakt zu treten. Wenn die feststellen, das man eine Lizenz braucht, dann sind die auch bereit den “Illegalen vorbetrieb” großzügig zu übersehen, sofern man die Lizenz schnell einholt. Das hat Heise Online beispielsweise gemacht.

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Ok und wie stehst du zu meiner Vermutung das es möglich ist (da es mMn immer ein neuer Vorgang ist) mit dem alten Namen und Stream einstellen, warten und unter neuem Namen und Stream wieder aufmachen bis sich die Medienanstalten melden und wieder untersagen bzw. auf eine Lizenz drängen? Es ist doch in diesem Fall dann ein anderer “Sender” denn es wurden ja nicht die Aktivitäten des alten “Senders” nur “pausiert”?

Ist Sender und Person im Fall von Streamern das selbe? Wenn das so wäre dann könnten die Medienanstalten ja eben faktisch doch einer Person das Streamen ansich untersagen bzw. es verhindern und das dürfte doch so nicht rechtens sein oder?

Bei Streams die kein Rundfunk sind kann die Landesmedienanstalt gar nichts machen. Das muss die Hinnehmen.

Bei Streams die Rundfunk sind braucht die Landesmedienanstalt kein Verbot auszusprechen, denn es ist schon verboten. Die sind in dem Fall nur eine Polizei. Die verbieten dir gar nichts, sondern andersherum, sie erlauben dir etwas was normalerweise verboten ist. Dafür haben sie auch die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen um das Verbot durchzusetzen.

Darunter fallen Zwangsmaßnahmen wie das abschalten des Senders, oder in härteren Fällen (ich glaube das müsste ein Gericht erst bestätigen) die Beschlagnahmung der Sendetechnik. Das verhängen von Bußgeldern gegen den Betreiber und (auch das müsste ein Gericht erst bestätigen) Erzwingungshaft.

Im Rechtssystem gibt es unterschiedliche Rechtsfolgen für unterschiedliche Wissens und Wollenszustände der Tatbestandsverwirklichung

Fahrlässigkeit : Es hat ihn einfach nicht gekümmert ob das rechtswidrig ist, er hätte es aber wissen können (da er internet hat und die Gesetze dazu im internet stehen trifft das zu, sofern er nicht glaubhaft machen kann, dass er nicht lesen kann und sich bemüht hat jemanden zu finden der ihm das vorließt oder ihn sonstigerweise irgendwie aufklärt)

Billigung: Er wusste, dass das Rechtswidrig ist, hat sich aber gedacht “Was soll schon passieren. Ich werde eh nicht erwischt” Das könnte auf die Streams der letzten Zeit Passen, denn er wusste ja schon, dass es da Regeln zu beachten gibt.

Vorsatz: Das ist wenn er es absichtlich macht obwohl er weiß das es nicht erlaubt ist.

Jedenfalls wird die Landesmedienanstalt ihm gegenüber einen härteren Kurs fahren je mehr er in Richtung Vorsatz handelt.

Hm, aber ist nicht genau dies der springende Punkt? Da nicht in jedem Fall zweifelsfrei von Tag 1 an bestimmbar ist ob etwas Rundfunk ist oder nicht bzw. sich erst im Lauf der Zeit herausstellen kann das es unter diese Richtlinie fällt?

Wenn es eine Verpflichtung gibt sich vor „Sendebetrieb“ mit den Medienanstalten kurzuschließen dann löst sich das Problem in Luft auf. Gibt es diese nicht, gibt es nurnoch die Möglichkeit auf „Verdacht“ sich dort zu melden und die Lizenz zu beantragen, oder eben „auf Verdacht“ einfach mal zu Streamen weil man z.B. der Meinung ist das man die Voraussetzungen nicht erfüllt die eine Lizenz nötig machen.

Mit anderen Worten, es müßte sich theoretisch eben doch JEDER Streamer (grade unter dem Gesichtspunkt das selbst „Musik im Hintergrund“ als journalistisch aufgearbeitet gilt, mit anderen Worten also wirklich jeder Fliegenschiss als „journalistisch“ gewertet wird) vorab melden um klären zu lassen ob es Rundfunk ist was er macht oder nicht, dann und nur dann wäre er halbwegs sicher, wobei eben auch doch nicht, da wie oben geschrieben sich das „Programm“ ja ändern kann und dann eventuell doch eine Lizenz nötig wird obwohl zu Senderstart Kontakt aufgenommen wurde und bestätigt wurde das eben keine nötig ist. Das ist doch Irrsinn. ^^

Ganz grob gesagt bedeutet es doch im Zweifelsfall immer eine gerichtliche Auseinandersetzung (bzw. Anwälte die sich Dinge an den Kopf werfen) oder?

Davon ab, das spezielle Beispiel mit dem wechseln ist, zumindest für mich, nicht beantwortet oder ich sehe die Konsequenzen in deinen Antworten einfach nur nicht.

Die Konsequenzen aus dem Wechseln sind ganz einfach, dass die Landesmedienanstalt sagt : Du bist jetzt schon mal aufgefallen, deswegen werden wir dir jetzt sofort eine Strafe auf brummen. Die Strafe ist ja sofort schon beim ersten vergehen möglich und deshalb ist das bei späteren vergehen immernoch möglich.

Im zweifelsfall könnte ein Gericht darüber entscheiden ob der neue Sender als nachfolger des alten anzusehen ist und dann würde die ganze sache noch schlimmer. Ich mache mal ein beispiel: Vereinigungen die Verfassungswiedrig sind können verboten werden. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass diese Vereinigungen sich auch nicht einfach neu gründen können. Aber das Recht vereinigungen zu Bilden haben die Mitglieder Trotzdem. Deshalb müsste ein Gericht entscheiden ob es sich um eine neue vereinigung handelt.

Ich mach das mal ganz kurz und Knapp: Der Drachenlord wird keinen neuen Stream aufmachen können ohne massiv Sachen zu ändern.