Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

Witze werden nicht witziger, wenn man sie erklärt :wink:

Man verzeihe mir das ich erst jetzt dazu komme, aber es wird hier soviel Fear Uncertency and Doubt verbreitet, da musste ich jetzt doch eingreifen.

Bevor jemand mit §2 kommt, sollte man evtl erstmal §1 ansehen.
Was steht denn da drin:

§ 1 Anwendungsbereich
(1) Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und Verbreitung von Rundfunk in
Deutschland in einem dualen Rundfunksystem; für Telemedien gelten nur der IV. bis
VI. Abschnitt sowie § 20 Abs. 2.**

„dualen Rundfunksystem“ meint ganz speziell Radio- und Fernsehen, daher hat man ganz spezifisch Telemedien angesprochen, dass für diese nur die anderen Abschnitte gelten.

Da steht dann sowas wie die Impressumspflicht drin.

Also, nochmal, ein großteil des Staatsvertrags gilt NICHT für Telemedien. Streaming fällt ganz klar unter Telemedien. Wäre ja quatsch wenns anders wäre.

Also, nicht beunruhigen lassen. die Medienanstalten schmeißen sich hier nur hin und her und wollen ein bisschen abkassieren, die sind aber faktisch nicht zuständig.

Und wenn ich gerade dabei bin: Sagt mal habt ihr §2 nicht gelesen?
§2

Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst; er ist die für die
Allgemeinheit und zum zeitgleichen Empfang bestimmte Veranstaltung und Verbreitung von Angeboten in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans unter Benutzung elektromagnetischer Schwingungen.

Hier geht es ausdrücklich um direktes Senden über elektromagnetische Wellen. Das ist beim Internet weder technisch noch protokollarisch so definiert, Trägermedien können alle möglichen Dinge sein. Häufig reden wir hier sogar von optischen (!) Schwingungen, Stichwort Glasfaserkabel. Daher auch später:

Telemedien sind alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste
soweit
sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des
Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über
Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste
nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2
sind.

Da werde ich jetzt schon ein bisschen sauer, dass man zwar §2 zitiert, aber eben die Telemedien nicht erwähnt, was aber explizit notwendig wäre wenn man darüber spricht.
Das Internet fällt unter das Telemediengesetz, und ist daher ganz klar „Telemedium“, und fallen sie NICHT unter Abschnitt 2 und 3 des §2 Staatsvertrag. Das steht in §1.

Nicht mal so sehr auf die Forenten hier, sondern auf Rechtsanwälte, die nicht mal die ersten zwei Paragraphen des Staatsvertrages lesen und dann Unsicherheit über Youtube verbreiten.

Ach Mensch, da hat aber einer die Ahnung und klärt die Menschen auf. Klar natürlich, ein Random-Forenuser muss mit seiner Rechtsauffassung Recht haben, die ganzen Landesmedienanstalten verbreiten natürlich heiße Luft. Das ist auch so klar, dass Gronkh dann zum Beispiel doch die Lizenz beantragt, obwohl beraten von einem bekannten Rechtsanwalt, der auch mehrere Jahre Justiziar vom Entwicklerverband der Spieleindustrie war.

Licht ist eine Form der elektromagnetischen Strahlung. Im engeren Sinne sind vom gesamten elektromagnetischen Spektrum nur die Anteile gemeint, die für das menschliche Auge sichtbar sind. Im weiteren Sinne werden auch elektromagnetische Wellen kürzerer Wellenlänge (Ultraviolett) und größerer Wellenlänge (Infrarot) dazu gezählt.

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Bevor man Streaming zu den Telemedien zählt sollte man das Telemediengesetz Lesen.

Telemediengesetz (TMG)
§ 2 Begriffsbestimmungen 6. sind „audiovisuelle Mediendienste auf Abruf“ Telemedien mit Inhalten, die nach Form und Inhalt fernsehähnlich sind und die von einem Diensteanbieter zum individuellen Abruf zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt und aus einem vom Diensteanbieter festgelegten Inhaltekatalog bereitgestellt werden.

Da steht auf Abruf. Das heißt VOD ist ein Telemedium, livestreams nicht, denn da kann der Nutzer ja nicht den Zeitpunkt frei wählen.

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Drachenlord im Jugendschutzbericht der BLM

Veröffentlich am 14.02, die Sache ist also noch nicht zu Ende. Bedenkt man seine ständigen Dildos im Bild, Verbalausfälle, Werbung für seinen PH-Kanal etc., dürfte die Jugendschutzprüfung deftig ausfallen.

Erstmals beschwerten sich auch mehrere Bürger über Streaming-Angebote im Internet, die Rundfunk seien und eine Rundfunkgenehmigung der Medienaufsicht benö- tigten. Häufig nannten Beschwerdeführer dabei auch ju- gendschutzrelevante Inhalte in den betreffenden Video- Streams. Neben der Frage der Einordnung als Rundfunk oder Telemedium überprüfte die BLM in diesen Fällen auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Da häufig Let’s Play-Videos, d. h. das kommentierte Vorfüh- ren von Computerspielen, Bestandteil solcher Streaming- Angebote sind, stellt sich die Frage nach Altersfreigaben und entsprechenden Jugendschutzmaßnahmen. Auch wenn die Altersfreigaben der USK für Computerspiele nicht direkt auf die kommentierten Spiele-Versionen in Let’s Play-Videos übertragen werden können, ist in jedem Fall von einer Jugendschutzrelevanz auszugehen. Bei der Ertei- lung einer Rundfunkzulassung in solchen Fällen muss auch hierauf geachtet werden. In diesem Zusammenhang stand der „Drachenlord“, ein junger Mann aus Mittelfranken, besonders in der Kritik. Er verbreitete seine Inhalte mit Kanälen im Live-Stream- Videoportal YouNow, auf dem Nutzer ihre Beiträge in Echt- zeit zeigen und mit ihren Zuschauern im direkten Kontakt stehen, und auf der Videoplattform YouTube. Neben der Verbreitung von Rundfunk ohne Genehmigung bei YouNow kritisierten Bürger auch jugendschutzrelevante Inhalte in den Angeboten des „Drachenlord“. Während die Frage der Rundfunkzulassung im Berichtszeitraum von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) entschieden wurde – eine Genehmigung wurde aus formalen Gründen nicht er- teilt – ist die Jugendschutzprüfung derzeit noch nicht abgeschlossen.

Und? Im Nachmittagsprogramm wird ständig Werbung für Sexspielzeug gemacht und du regst dich auf, weil Rainer seine Dildos in die Kamera hält? :smiley:

Derg größte Gag ist doch das die Deppen die es “witzig” finden dem Drachen eins reinzuwürgen indem sie ihn überall melden und sich beschweren usw, letzendlich nur schlafende Hunde wecken und womöglich für weitere Verschärfungen bei dem Lizenzquatsch sorgen werden.

Davon ab finde ich das “denk doch wer an die Kinder” der besorgten Bürger ziemlich heuchlerisch. Zu allererst liegt der Jugendschutz im Aufgabenbereich er Eltern und erst gaaaaanz gaaaanz spät und auch nur minimal im Aufgabenbereich des Staates und wie naked schon sagt, ob die Kids nun im Mittags/Nachmittagsprogramm im “normalen” Fernsehen Schund schauen, ode rim Internet, wo is der Unterschied? Da heute quasi jedes Gerät sowohl “Fernseher” als auch internettauglich ist, kann man so oder so kaum kontrollieren was die eigenen Kids so schauen. Klar es gibt Sperrsoftware und Kindersicherungen usw. aber sobald ein Kind einen Rechner oder Smartphone hat und schon älter als 10 ist kannste das vergessen, es wird Mittel und Wege finden (allein schon aus reiner Neugier) das zu umgehen und sich Sachen anzusehen die eigentlich nicht für es geeignet sind. Haben wir auch alle gemacht, auch in den Zeiten als Computer noch nicht allgegenwärtig waren und das Internet nur als Vision in Filmen existierte. Nachts Sexwerbung oder Erotikfilme (Emanuelle und wie sie alle hießen) und Horrorfilme im Fernsehen und in der Schule Amiga Spiele die definitiv auch nicht für 12jährige waren, oder was auch immer.

Das sind Massagegeräte und die Hersteller können nichts dafür wenn dies von den Kunden nicht ordnungsgemäß benutzt wird.

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Ich würde alles verwetten, was ich besitze: Den haben exakt 0 besorgte Bürger gemeldet, sondern ausschließlich Kaschper, denen Prüderie scheißegal ist.

Da würde ich nicht so leichtfertig mit umgehen. es gibt sehr merkwürdige Leute da draußen.

Das den quasi nur Deppen melden ist klar, ich bezog mich mit den besorgten Bürgern auf den einleitenden Satz der Meldung, dort wird von mehreren Fällen gesprochen. Daher war der Post auch in Absätze gegliedert.

Ist ein Abschalten des Kanals nur aus Jugendschutzgründen überhaupt möglich?

Wenn es Rundfunk ist, dann ja, es sei denn, der Kanalbetreiber hat Vorkehrungen zum Jugendschutz getroffen. Beispielsweise den verpflichtenden Jugendschutzbeauftragten.

Aber Eine Rundfunklizenz hat auch Vorteile. Man braucht keinen Rundfunkbeitrag zu bezahlen und das vollkommen Legal.

Weiss Holger das schon? :smiley:

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Neuigkeiten:

  • BLM erkennt an, dass Antrag gefälscht war
  • bisherige Streams waren rechtmäßig weil nur „Drachenlord“ untersagt wurde
  • Stream ist aber JETZT für Drache Offiziell untersagt, weil BLM eine Lizenz fordert
  • wegen Musik im Hintergrund gilt der Stream als journalistisch aufgearbeitet
  • „BLM ist für Mobbing“ „BLM schränkt Meinungsfreiheit ein“ xD

Ab 01:00

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Mal ne doofe Frage:

Wenn jetzt “Drache Offiziell” untersagt ist und die anderen Streams rechtmäßig waren weil nur “Drachenlord” untersagt wurde. Folgt daraus doch des es schlicht nur um die Benennung geht.

Also, wenn die BLM jetzt “Drache Offiziell” untersagt, hört man auf zu streamen, meinetwegen ne Woche oder was weiß ich und fängt dann mit “Drache Offiziell 1” wieder an, dann wird wieder untersagt, dann macht man das Spiel weiter, nennt es 2, 3 usw.

Das kann doch nicht so einfach sein sone Lizenz zu umgehen???

Bezweifle ich, er sagt ja „ich benötige die Rundfunklizenz“ also er als Broadcaster. Ich denke der Kanal ist unerheblich, solange er dieses Konzept verfolgt.

Soll er sich einfach „Timo Storost Offiziell“ nennen. Dann darf er alles. :smiley:

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