Drachenlord Rundfunklizenz (Aus Family TV - Live)

Hm, müßten sie nicht erst den „neuen Stream“ daraufhin prüfen ob er „Rundfunk“ ist oder nicht? Einfach mal so pauschal „du hast schonmal mist gebaut, nu gibts ne Strafe für das Neue was du machst“ kann ja kaum sein und selbst wenn, dann könnte man das sicherlich anfechten oder?

Wer ist eigentlich derjenige der verpflichtet ist zu prüfen? Ist es der Sender/Betreiber oder ist es die Anstalt. Also wer muss initial beweisen das eine Lizenz nötig ist oder nicht, oder kann man das nicht so einfach sagen?

Genau, das sehe ich auch so und bis zu diesem Punkt könnte man theoretisch immer wieder das Spiel aufs Neue treiben und jedesmal müßte es wieder neu bis zu diesem Punkt gehen.

Das es natürlich ne hochriskante Angelegenheit ist und Leute wie der Drache das so oder so nicht machen würden ist ja klar, mir gehts dabei um die prinzipelle Frage, denn wenn man mal so überlegt, wieviel Geld kann man verdienen und wieviel kosten einen die Strafen(?), könnte dabei rauskommen das es „Sinn“ hat und man so quasi z.B. jeden Dreck machen könnte ohne Lizenz und einfach die Strafen kassiert, was das System adabsurdum führen würde.

Hm, was wäre denn z.B. „massiv“?

Denk doch mal zum Beispiel ans Autofahren. Da darfst du auch nicht so lange fahren, bist du mal kontrolliert wirst und dir dann die Auflage gestellt wird, einen Führerschein zu machen. Es ist dir verboten, Auto zu fahren, bis du ein Führerschein gemacht hast. Genau so ist es verboten Rundfunk zu betreiben ohne Lizenz. D.h. du als Broadcaster, musst dir im vornherein Gedanken machen, ob du Rundfunk betreibst oder nicht.

Und momentan scheint das ganze noch unter Kulanz zu laufen, was die Medienanstalten da tun. Streng genommen könnten Sie also jedem Streamer, der die Anforderung erfüllt, direkt eine Geldbuße ins Haus schicken. Nun sind sie so nett und verwarnen zunächst. Wenn du jetzt aber einfach einen neuen Sender aufmachst, haben die halt die Faxen dicke und schicken dir gemäß ihres Ermessensspielraums direkt eine Rechnung.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, also bist du verpflichtet zu überprüfen ob dein Stream Rundfunk sein könnte. Aber die Landesmedienanstalten helfen dir dabei auch. man kann die anfragen und dann prüfen die. Das hat allerdings den Nachteil, dass man die damit auch auf sich aufmerksam macht.

Die Landesmedienanstalt hat aber auch die Aufgabe zu Prüfen wenn denen ein Stream verdächtig vorkommt. Deshalb, müssen alle Prüfen. Du darfst auch nicht besoffen Autofahren und warten bis die Polizei dir das verbietet, sondern du musst das vorher abklären.

“Herr Wachtmeischda, binsch schu bedrungn schum faahn?!”

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Der entscheidende Unterschied ist doch aber das es beim Auto eine eindeutige Sache ist und beim Rundfunk eben nicht, da ist es Auslegungssache.

Bildlich gesprochen: Ein Polizist hält mich im Auto an und ich habe keinen Führerschein, dann ist klar das ich nicht hätte fahren dürfen und es ist klar das ich gefahren bin, ich kann ja der Meinung sein das ich nicht gefahren bin objektiv ist es aber so, da hilft kein Argument ABER wenn der Polizist meinen Stream anhält und nach meiner Lizenz fragt muss erstmal geklärt werden ob ich überhaupt eine brauche und ich kann dafür argumentieren das dem eben nicht so ist und freie Fahrt für freie Bürger fordern und die Entscheidung darüber ob ich sie brauche oder nicht ist Auslegungssache da die Punkte die erfüllt sein müssen „unscharf“ sind.

Unwissenheit kann vor Strafe schützen, aber das nur nebenbei.

Ok, also ist es so das der Sender verpflichtet ist, gut, das bedeutet ich habe recht mit dem was ich sagte, das theoretisch JEDER Streamer wenn er halbwegs sicher sein will das prüfen sollte bzw. lassen sollte und er selbst dann noch nicht wirklich sicher ist weil es ja sein kann das er mal irgendwas macht oder etwas ändert was dann wieder einer neuen Prüfung unterzogen werden müßte (nach Möglichkeit bevor es gemacht wird) und ich theoretisch jeden beliebigen Streamer „anschwärzen“ könnte der mal Musik im Hintergrund hat, oder öfters mal das gleiche macht, z.B. immer Donnerstags aus Städten streamen, oder oder oder…

Das ist Irrsinn. Man man man, hoffentlich wird dieser Schwachsinn mal geändert.

Wie dem auch sei, danke für die Ausführungen.

Das stimmt nicht. Es gibt den RStV

Ach wirklich…

und der ist ja so eindeutig und objektiv das es deswegen auch nicht dauernd zu Streitigkeiten kommen würde und genau die Definitionen um die es hier geht eben nicht “scharf” sind…

“nicht journalistisch-redaktionell gestaltet…”

oder

“aus Sendungen bestehen, die JEWEILS gegen Einzelentgelt freigeschaltet werden…”

Wenn das alles so absolut eindeutig und definiert wäre hätte sich z.B. Holger garnicht mit dem Thema rumschlagen müssen, den zitierten Punkt kann man nämlich so auslegen das er auf MG zutrifft oder eben auch nicht und der Obere ist beim Drachen einfach nur lächerlich und bei vielen anderen Streamern ebenfalls fragwürdig.

Genau diese “Unschärfe” hast du bei deinem Autobeispiel eben nicht. Es macht einen Unterschied.

Ich hab mal grad ein wenig im Vertrag geblättert. Warum zur Hölle stehen “Routenplaner” auf der Negativliste für Jugendangebote???

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/RFunkStVertr-ANL_5

Das Stichwort heißt Ermessensspielraum und der scheint bei Rainer ausgeschöpft zu sein.

An sich stimmt’s natürlich, dass Rundfunk ohne vorherige Zulassung verboten ist. Die BLM “untersagt” daher nur rein deklaratorisch den unangemeldeten Rundfunk(-Stream), denn so können sie dem Rainer Vorsatz unterstellen und (härtere) Maßnahmen durchsetzen.

Das Absurde ist IMHO aber schon, dass die LMA immer wieder betonen, dass es beim Rundfunk auf den Einzelfall ankommt, aber dann eben doch ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (so heißt das rechtlich) gelten soll. Da sind wir ja wieder beim Thema Vorzensur, die eigentlich verboten ist und beim traditionellen Rundfunk sich aufgrund begrenzter Frequenzen, monopolistisch geneigten Marktstrukturen etc. noch begründen lässt. Im Internet ist das verfassungsrechtlich ziemlich bedenklich, vielleicht halten sich die LMA daher auch generell mit Mahnungen zurück.

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Ach wie schön, manches ändert sich nie - wie das ständige kommentarlose Zensieren hier im Forum. Da muss wohl jemand wieder sehr stolz auf sich sein. @Fernsehkritiker

Übrigens: Die BLM hat sich immer noch nicht bei Rainer entschuldigt und mobbt ihn ja eigentlich auch! Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=Qsbwf_mfvZ4

Die BLM ist doch nur für Bayern zuständig oder? Woher soll im Normalfall die BLM wissen, welcher Streamer aus Bayern kommt, wenn es nicht zufällig irgendwie bekannt ist? Das ist irgendwie merkwürdig, dass eine LMA da so einen Alleingang macht.

Man stelle sich vor, der Rainer zieht einfach um :open_mouth:

:rofl::rofl::rofl:
Good one…

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Interessanter Gedanke. Für Rainer natürlich illusorisch, aber grundsätzlich…interessant. So liese sich sowas doch sicherlich immer wieder „verschleppen“ oder?

Ich würds nebenbei echt klasse finden wenn sich irgendein Anwalt der Sache annimmt und bis ganz nach oben durch alle Instanzen rennt um diesen Schwachsinn mit den Lizenzen zu kippen und das es ausgerechnet mit seiner Lordschaft als Mandanten wäre, wäre einfach nur das Sahnehäufchen auf dem Eisbecher der völlig verrückten Gesellschaft.

Solmecke hat keinen Bock :grinning_face_with_smiling_eyes:

Ja leider, aber is ja auch verständlich. Soviel Beruhigungsmittel gibts in D nicht das man den Lord als Mandanten ertragen könnte. :smiley:

Wenn ich da an das Gerichsvideo denke was es gibt. Man man, ich als Richter wäre durchgedreht…

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In Deutschland gibt’s eine generelle Impressumspflicht, das kann auch schon Twitch/YouTube-Kanäle betreffen, definitiv bei mutmaßlichem Rundfunk.

Im Falle von “Der Zinni” aus Rheinland-Pfalz hat die dortige LMA erstmal beim Einwohnermeldeamt angefragt. Kurioser Weise konnten die keine Auskunft erstatten. Irgendwie hat die LMA dann aber dennoch Kontakt mit ihm aufgenommen. Kann man durch die entsprechende Informationsfreiheitsanfrage nachvollziehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/streamingangebot-der-zinni/

Bei der Impressumspflicht schummeln (oder sind sich schlicht nicht bewusst was sie machen müssten) eh bestimmt 70% der Leute die dazu eigentlich vollumfänglich verpflichtet wären. Auf Youtube so oder so bestimmt 90% der „üblichen Kanäle“.

Der Gag ist ja auch das auf der anderen Seite viele Leute dann viel zu viel in ihr Impressum schreiben, obwohl sie eventuell garnicht dazu verpflichtet wären und Formfehler machen und genau dadurch wieder abmahnfähig werden.

Egal wie mans macht, man is gearscht. :smiley:

Rainer hat ein ziemlich ausführliches Impressum, bin überrascht

Ja das stimmt, man kann ihm viel vorwerfen, aber in dem Belang ist er vorbildlicher als so manch anderer und er hat das nicht erst seit gestern, sondern soweit ich weiß quasi schon fast von anfang an alles richtig gemacht, nicht nur im Blog.

hmm naja, er hat als er noch Drachenlord hieß einfach die Adresse von seinem Netzwerk angegeben. So umfangreich ist es mW erst seit er DO heißt… hui, dürften auch schon zwei Jahre sein.