Es geht mEn zentral um die Glaubwürdigkeit der im Beitrag gezeigten Personen.
Bei der “Verdachtsberichtserstattung” gibt es ja gewisse juristisch definierte Richtlinien, an die man sich halten muss.
[spoiler]Beispiel:
Wenn Du als Journalist einen Menschen interviewst, der offensichtliche Anzeichen an Paranoia zeigt, und dessen wirre Anschuldigungen gegenüber einer anderen Person im O-Ton bringst, ohne diese Aussagen auf ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen, dann liegt mWn eine Verletzung der journalistischen Sorgfaltspflicht vor.[/spoiler]
Anderer Fall:
Du bringst ein interview von X mit Anschuldigungen gegenüber Y.
Y verklagt Dich.
Der Richter muss also bei einer Klage gegen Dich prüfen, ob die Aussagen von X zumindest für Dich als Journalisten vertrauenserweckend wirkten, und ob evtl. sogar weitere Indizien vorlagen/vorliegen, die von Dir recherchiert wurden, welche die Formulierung des Verdachtes stützten.
Eine Einvernahme von Zeugen kann da für beide Seiten sehr hilfreich sein:
Die Klägerseite Y wird Zeugen aufzuführen versuchen, welche die Glaubwürdigkeit von X stark erschüttern, so dass die These gestützt wird: “Du hättest sehen müssen, dass X ein Lügner ist”.
Für Deine Seite, als beklagten Journalisten, wirst Du auch Zeugen aufrufen, um zu zeigen, dass die Aussagen von X vertrauenswürdig erschienen und der Verdacht journalistisch publikabel war/ist.
Hinzu kommt der für Journalisten durchaus angenehme Nebeneffekt, dass Du nun auch eine Gelegenheit hast, einigen Verdachtspunkten näher auf dem Grund zu gehen, in dem Du Zeugen ins Verhör nimmst, an die Du während Deiner Recherche nicht herankamst oder die nicht mit Dir reden wollten.
Das war jetzt nur meine Einschätzung.
Bin sellbst aber kein Jurist, daher kann ich auch völlig daneben liegen!