Wie Danzig treffend gesagt hat (in einem ganz anderen Zusammenhang):
Es ist die Aufgabe der Eltern UND des Staates die Kinder zu schützen. Und in diesem Fall muss man zur Abwechslung unterstreichen, dass es auch die Aufgabe des Staates ist.
Und diesen Auftrag erfüllt der Staat mit eben diesen Gesetzen: Das JuSchG, allen vorran §14.
Und das hat nichts mit bedeutungsschwangeren Worten wie Presse und Meinungsfreiheit zu tun, mach dich doch nicht lächerlich!
Wenn der Staat respektive die “in ihrem Auftrag” (mehr oder weniger) arbeitenden Institutionen aus der allgemeinen Auffassung her, das sich gewisse Inhalte für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Weisen schädlich auswirken, Richtlinien und Altersbeschränkungen vergeben, dann mit Sicherheit nicht um irgendein politisches Ziel zu verfolgen (Also die Unterdrückung der sog. Freiheit) sondern um Kinder und Jugendliche vor Schäden zu schützen.
In gewissen Maßen kann der Konsum von nicht-altersgerechten Filmen durchaus einen Schaden beitragen, einen sehr großen sogar, vor allem wenn man bei bestimmten Altersstufen davon ausgehen kann, das sie Realität und Fiktion noch nicht ausreichend trennen können.
Man denke an das berühmte Monster unter dem Bett.
Aber die haben ja alle keine Ahnung, gehen in die selbstverschuldete Unmündigkeit, nicht? Ich verstehe zwar nicht, wo ein Erwachsener ein Problem damit hat, das Kinder vor dem Zugang zu solchen Filmen und Spielen geschützt werden sollen (so gut es eben geht, Theorie und Praxis liegen zwar weit ausseinander, ist aber KEIN Gegenargument)
Und die von ezzendy hinterfragte Behauptung hast du auch noch nicht erklärt.