Die FSK und ihre unpassenden ''Altersfreigaben''

Wie Danzig treffend gesagt hat (in einem ganz anderen Zusammenhang):

Es ist die Aufgabe der Eltern UND des Staates die Kinder zu schützen. Und in diesem Fall muss man zur Abwechslung unterstreichen, dass es auch die Aufgabe des Staates ist.

Und diesen Auftrag erfüllt der Staat mit eben diesen Gesetzen: Das JuSchG, allen vorran §14.
Und das hat nichts mit bedeutungsschwangeren Worten wie Presse und Meinungsfreiheit zu tun, mach dich doch nicht lächerlich!
Wenn der Staat respektive die “in ihrem Auftrag” (mehr oder weniger) arbeitenden Institutionen aus der allgemeinen Auffassung her, das sich gewisse Inhalte für Kinder und Jugendliche in verschiedenen Weisen schädlich auswirken, Richtlinien und Altersbeschränkungen vergeben, dann mit Sicherheit nicht um irgendein politisches Ziel zu verfolgen (Also die Unterdrückung der sog. Freiheit) sondern um Kinder und Jugendliche vor Schäden zu schützen.
In gewissen Maßen kann der Konsum von nicht-altersgerechten Filmen durchaus einen Schaden beitragen, einen sehr großen sogar, vor allem wenn man bei bestimmten Altersstufen davon ausgehen kann, das sie Realität und Fiktion noch nicht ausreichend trennen können.
Man denke an das berühmte Monster unter dem Bett.

Aber die haben ja alle keine Ahnung, gehen in die selbstverschuldete Unmündigkeit, nicht? Ich verstehe zwar nicht, wo ein Erwachsener ein Problem damit hat, das Kinder vor dem Zugang zu solchen Filmen und Spielen geschützt werden sollen (so gut es eben geht, Theorie und Praxis liegen zwar weit ausseinander, ist aber KEIN Gegenargument)

Und die von ezzendy hinterfragte Behauptung hast du auch noch nicht erklärt.

Der Staat muss dann eingreifen, wenn eine Gefährdung vorliegt. Wie kann eine Gefährdung vorliegen, wenn andere Staaten gar keine sehen? Vielleicht aber sind sie blind und ihre Jugend wird geschädigt aber dies wäre dann nicht nur zu behaupten, sondern zu belegen. Allerdings wäre es mir neu, dass man anderen Staaten dies vorwerfen würde, dementsprechend gehe ich davon aus, dass die lascheren Gesetze anderer Staaten nicht zu negativen Auswirkungen führen. Also warum haben wir härtere? Und warum wird der Jugendmedienschutz im Verlauf der letzten 50-100 Jahre lascher? Eine wissenschaftliche Basis würde das nicht erlauben, denn eine negative Auswirkungen und Gefahren ändern sich nicht mit der Zeit. Entweder gibt es sie oder eben nicht.

Es spielt wie schon gesagt nur eine sekundäre Rolle, ob der Konsum tatsächlich zu negativen Auswirkungen führen kann. Die Gefahrenlage, die ist entscheidend. Daran entscheidet sich, ob ein Eingreifen notwendig ist oder nicht.
Meinungsfreiheit habe ich übrigens nicht in den Mund genommen, sondern Pressefreiheit und klar ist die negativ beeinträchtigt, wenn Redakteure Angst um ihre Existenz haben müssen, wenn sie irgendeinen Namen schreiben oder nicht mehr kritisch berichten dürfen (was nun mal auch positive Kritik miteinschließt).

Und auch wenn ich erwachsen bin, ich war mal minderjährig und ich setze mich gegen ihre Diskriminierung und Bevormundung von Seiten des Staates ein, der in der Beweispflicht steht, wenn er Freiheiten einschränkt. Eben weil diese Einschränkung eine sehr lange und alles andere als rühmliche Tradition hat. Nicht nur durch die DDR, sondern auch schon in Kaiserzeiten und noch früher.

Wie kann eine Gefährdung vorliegen, wenn andere Staaten gar keine sehen?

Kindergartenargument.

Und warum wird der Jugendmedienschutz im Verlauf der letzten 50-100 Jahre lascher?

Das ist ein falscher Schluss. Der Medienschutz wird nicht lascher, die Konsumverhalten ändern sich. Was früher brutal und extrem war, ist heute an der Tagesordnung.
Also erzähl doch keinen, NATÜRLICH wandelt sich das Konsumverhalten mit der Zeit und es wäre nur umso falscher, dieselben Maßstäbe anzulegen wie vor zwanzig Jahren…

Es spielt wie schon gesagt nur eine sekundäre Rolle, ob der Konsum tatsächlich zu negativen Auswirkungen führen kann.

Äh nein? Alleine daraus ergibt sich die Gefährdungssituation…
Und ich frage noch einmal: Bist du Experte der menschlichen Psyche?

Und auch wenn ich erwachsen bin, ich war mal minderjährig und ich setze mich gegen ihre Diskriminierung und Bevormundung von Seiten des Staates ein, der in der Beweispflicht steht, wenn er Freiheiten einschränkt.

Freiheiten dürfen eingeschränkt werden, vor allem geht es um keine Freiheit, die unabdingbar durch die Verfassung geschützt ist: Es geht nicht um Meinungsfreiheit, denn es wird ja nicht verboten zu sprechen; Nicht um Pressefreiheit, weil das mit der Pressefreiheit einfach nichts zu tun hat.
Und die Freiheit des einzelnen darf eingeschränkt werden, wenn die Freiheit eines anderen beeinträchtigt wird - Ein Grundsatz, den viele Menschen, wenn sie mit Freiheit und all diesen leeren Phrasen herumwerfen, gerne mal unter den Tisch fallen lassen.

Du kannst deine Eltern auch nicht verklagen, wenn sie dich um 9 Uhr ins Bett geschickt haben, wenn sie dir Stubenarrest gegeben haben, verboten haben bestimmte Filme zu sehen - Das alles schränkt deine Freiheit ein und ist TROTZDEM vollkommen legitim!

Der Staat verbietet genauso den Konsum für legale Drogen für Jugendliche und Kinder; Drogen wie Haschisch, Kokain,… sind auch für Erwachsene verboten (Zumindest Erwerb, Besitz in größeren Mengen und Konsum in der Öffentlichkeit) - Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte oder freie Entfaltung?

Der Staat muss dann eingreifen, wenn eine Gefährdung vorliegt. Wie kann eine Gefährdung vorliegen, wenn andere Staaten gar keine sehen?

Du stellst das so dar, als hätten andere Staaten keinen Jugendschutz. In den USA gibt es beispielsweise auch Altersfreigaben für Filme und Spiele. Also werden die dortigen Verantwortlichen auch Probleme darin sehen, wenn jeder jugendliche jedes Medium konsumieren dürfte.

Zwei grundlegende Dinge sind dort anders:

  • Mit Begleitung der Eltern dürfen Kinder alles sehen, was nicht „Adults Only“ ist. AO liegt dabei von der Bewertung zwischen FSK 18 (USA: mature) und unserer Indizierung.
  • Das Rating läuft stumpf nach Checklisten (Alkohol, Drogen, Sex, Gewalt, Sprache) während die FSK ja auch den Kontext interpretiert, wie hier schon dargestellt wurde.

Die stärkere Verantwortung der dortigen Eltern finde ich gut. Allerdings hat die Kontextbezogene Prüfung der FSK schon etwas für sich, wenn die Bewertung dadurch nicht so intransparent/willkürlich wirken würde.

Wieso soll der Verweis auf die unterschiedliche Gesetzeslage ein Kindergartenargument sein? Entweder es liegt eine Gefährdung der Jugend vor oder nicht. Wenn andere Länder keine Probleme haben, dann ist die Gefährdung pure Fantasie und das wäre ja nun wirklich nichts neues in dieser Angelegenheit. Und natürlich wird der Jugendmedienschutz lascher. Wenn ich dinge jetzt durchgehen lasse, die ich fürher nicht durchgehen lassen habe, nennt man das lascher. Natürlich ändert sich das Konsumverhalten, es müsste aber negative Auswirkungen haben, denn das wurde ja postuliert. Diese Gefährdung ist die Basis des Jugendmedienschutzes, wenn sich aber das Konsumverhalten ändert, ohne dass etwas passiert, stellt das diese Basis in Frage.

Ich habe nie behauptet, ein Staat dürfe nicht einschränken oder Eltern. Darum geht es gar nicht. Es geht darum, dass es einen Sinn haben sollte. Indien kann das Küssen in der Öffentlichkeit unter Strafe stellen. Das ist völlig legitim. Es macht nur keinen Sinn und das ist ein Problem. Einschränkungen, sollten irgendeinen Sinn ergeben. In diesem Fall, die Jugend vor einer Gefahr schützen. Ohne Gefahr, gibt es aber keinen Grund mehr für einen Schutz.

Drogen sind da nicht gerade das beste argument, denn das ist Chemie. Die ist relativ eindeutig. Mir wäre es neu, dass dies dasselbe bei Psychologie wäre. Ein Werk ist was anderes als eine Exctasypille, was aber nicht heisst, dass hier nicht genauso über die Rechtmäßigkeit von Gesetzen diskutiert werden könnte, das ist aber ein anderes Thema.

@Mindflare
Ich behaupte ja nicht, dass es keinen Jugendschutz in anderen Staaten gäbe. Wie gesagt, sie haben aber Aspekte die lascher sind und andere die härter sind. Und ich hinterfrage den gesamten Jugendmedienschutz, wenn sich offenbar niemand einig ist und jeder macht was er will. Diese Willkürlichkeit, nicht nur der einzelnen Institutionen, sondern der Staaten selbst ist problematisch.

Natürlich ändert sich das Konsumverhalten, es müsste aber negative Auswirkungen haben, denn das wurde ja postuliert. Diese Gefährdung ist die Basis des Jugendmedienschutzes, wenn sich aber das Konsumverhalten ändert, ohne dass etwas passiert, stellt das diese Basis in Frage.

Du verdrehst die Tatsachen und ziehst falsche Schlüsse.

Es geht darum, dass es einen Sinn haben sollte.

Den Beweis, warum es Unsinnig ist bist du uns bisher aber schuldig geblieben. Und darauf begründet sich ja deine Argumentation, gespickt mit den üblichen Zensur-Unterstellungen und der Litanei der „Einschränkung der Freiheit“.
Es gibt eben vieles, was die Freiheit einschränkt, und JEDER erkennt den Sinn dahinter, es sei denn man fühlt sich irgendwie selbst beeinträchtigt. Ist man dann neutral in der Beurteilung? Nein.

Jugendschutz sollte Erwachsene nicht bevormunden, ja. Aber die Gründe, das man als Erwachsener nichts davon mitbekommt, weil man es ja nicht offen bewerben kann und darf,sind doch völlig aus der Luft gegriffen.

Ich stehe nicht in der Beweispflicht, schließlich behaupte ich nicht, dass eine Gefahrenlage vorliegen würde. Das ist die Basis des Jugendschutzes. Von wegen Tatsachen verdrehen, früher wurden Dinge beanstandet, die heute nicht mehr oder weniger stark beanstandet werden. Das menschliche Gehirn hat sich in den letzten Jahrzehnten nicht verändert, die damaligen Ansichten müssen also bereits falsch gewesen sein.

Ich schrieb übrigens nicht, dass man als Erwachsener nichts mitbekommen würde.

Hundertprozentig bist DU in der Beweispflicht, du musst deine Behauptung beweisen können, wenn du sie als Tatsache siehst.
Du musst beweisen können, warum du -anders wie alle anderen- glaubst, das Kinder nicht gefährdet werden können, wenn sie bestimmte Inhalte zu sehen bekommen.

Und hier? Hier hat irgendwann mal, irgendjemand etwas gedacht und dann ein Regelwerk konstruiert, so wie in jedem totalitären Staat üblich, der einen Dreck auf Wissenschaft gibt und die Bevölkerung mittels Beschränkungen der Freiheit kontrolliert. In diesem Fall, der Freiheit der Eltern ihre Kinder zu erziehen, wie sie es für richtig halten und der Minderjährigen zusehen oder zu spielen, was sie für richtig halten, ganz zu schweigen davon ihre eigene Persönlichkeit und Vorlieben zu entwickeln, was ohne Erfahrungen natürlich nicht funktioniert.

Die Hervorhebungen zeigen ganz klar Behauptungen, die du bisher nicht beweisen konntest. Du mutmaßt nur, das es ja nicht sein kann, das Kinder davon schaden tragen und baust darauf deine Argumentation auf (Die nicht gerade sachlich ist, wenn man sich Begriffe wie „Totalitär“ mal anschaut.

Andere Länder haben ganz andere Gesetze, viel schwächere, offenbar ohne negative Konsequenzen. Die derzeitige Gesetzeslage ergibt ungefähr soviel Sinn wie die anderer Länder, das Küssen unter Strafe zu stellen.

Eine Behauptung, die du immer wieder anführst, ohne darauf einzugehen, woraus du urteilst, das keine „negativen konsequenzen“ zu ziehen sind.
Ich kann das ganze auch umkehren und sagen: Weil hier auch keine „negativen Konsequenzen“ in der Entwicklung des Kindes zu finden ist, funktioniert unser System am besten.
Und „negative Konsequenz“ ist mit Sicherheit nicht, das man bestimmte Filme nicht sehen darf in einem bestimmten Alter. Man kann dies ja später noch nachholen, deswegen ist Zensur schon mal Schwachfug.

@Mindflare
Ich behaupte ja nicht, dass es keinen Jugendschutz in anderen Staaten gäbe. Wie gesagt, sie haben aber Aspekte die lascher sind und andere die härter sind. Und ich hinterfrage den gesamten Jugendmedienschutz, wenn sich offenbar niemand einig ist und jeder macht was er will. Diese Willkürlichkeit, nicht nur der einzelnen Institutionen, sondern der Staaten selbst ist problematisch.

Da komme ich zu einer anderen Interpretation. Es gibt immerhin in den meisten Staaten Einigkeit darüber, dass ein Jugendschutz benötigt wird. DIe Kategorien, die als gefährdend angesehen werden, decken sich auch großflächig. Lediglich ihre Gewichtung variiert.

Wie ich schon schrieb, stört mich auch die gefühlte Willkür bei der Behandlung einiger Fälle. Bei anderen (Scarface, Boondock Saints) kann ich der FSK aber auch folgen. Wie soll man bei einem weichen Faktor wie der Psychologie auch ein vollkommen Objektives System schaffen?
„X (Liter Blut)/ Minute * Y (Schimpfworte)/12 + Z (gezeigt Brüste)/2 = Mindestalter“
Da muss eine Behörde daran scheitern, so dass am Ende immer die gefühle Willkür steht.

Ja, aber beschlagnahmte Titel sind eben auch indizierte Titel.

Möp, ein Titel muss für die Beschlagnahme nicht Indiziert sein. War bei Wolfenstein 3D z.b. so, der wurde erst Beschlagnahmt und SPÄTER Indiziert, die Beschlagnahme ist mittlerweile verjährt.

Liste B bedeutet auch erstmal gar nichts, die BPJM meint zwar, aber das interessiert viele Staatsanwälte gar nicht. Lustig sind eh erst Liste C und D die sind Wirkungsloser als Streusalz im Sommer

Das Schärfste für mich ist „Unten am Fluss - Watership Down“, ab 6 (!!) freigegeben.

Dem Stimme ich zu, vermutlich haben die damaligen Tester nur auf die Packung geguckt „oh Trickfilm“…

Irgendwer Sprach noch an warum man nicht einfach „FSK14“ einführt. Warum ist einfach, dass wär ein Verwaltungsakt Biblischen Ausmaßes, da WILL niemand dran. Diese Altersstufen wurde 1954 oder so festgelegt und nie geändert, dabei bräuchte man wirklich ein FSK 10,12,14,16,18…

Der Staat muss dann eingreifen, wenn eine Gefährdung vorliegt. Wie kann eine Gefährdung vorliegen, wenn andere Staaten gar keine sehen? Vielleicht aber sind sie blind und ihre Jugend wird geschädigt aber dies wäre dann nicht nur zu behaupten, sondern zu belegen.

Nur weil es eben so wunderbar passt und irgendwie die ganze Zeit nach einem Beleg für die Gefährlichkeit von „Gewaltfilmen“ gefragt wird, der Sachverhalt eines Strafrechtsfalles (der sich wirklich so zugetragen hat):

Herr Oswald schenkt seinem 14-jährigen Neffen Peter ein Horrorvideo aus der Serie „Freitag, der 13.“, in der
es um die wahllose und bestialische Tötung von Menschen geht. Titelfigur der Serie ist ein gewisser
„Jason“.
Eines Abends entschließt sich Peter, in der Maske des „Jason“ seine 10-jährige Cousine Simone kräftig zu erschrecken. Dazu zieht er eine mit roter Farbe bestrichene Jacke an, streift sich eine selbst
gebastelte Kapuze über, bewaffnet sich mit einem Beil und begibt sich in das benachbarte Haus. Dort trifft er
Simone zusammen mit deren Mutter an, was ihn völlig aus dem Konzept bringt. Um sein Ziel, Simone
„ordentlich zu erschrecken“, weiterhin zu erreichen, schlägt Peter mit dem Beil kräftig auf den Kopf der
Mutter ein. Als ihm schließlich dämmert, was er da anrichtet, verlässt Peter panisch den Tatort.
Die Mutter schwebt durch die Verletzungen in Lebensgefahr, kann aber durch große Anstrengungen ärztlicher Kunst trotz ihrer schweren Verletzung gerettet werden.

(BayObLG NJW 1998, 3580)

Natürlich ein Einzelfall und natürlich wird das Kind auch sonst noch Probleme gehabt haben, aber ist ja auch nur ein Beispiel.

@SethSteiner:
Offensichtlich hat sich das Verhältnis der Menschen zum Film deutlich verändert. Beim ersten Film liefen die Menschen vor einer Dampflok auf der Leinwand weg, weil sie es für echt halten. Heute haut eine Eisenbahn im Fernseher keinen mehr vom Hocker. So ändert sich die Wahrnehmung.

Mal kurz in den Raum gefragt: Bei Spielen gibt es ja PEGI (Pan European Game Information), dem sich die USK aber verweigert und lieber ihr eigenes Süppchen kocht. Hat es sowas bei Filmen auch, oder macht da wirklich jedes Land sein eigenes Ding? Auf die Schnelle habe ich da nichts gefunden.

Gibts für Filme nicht, zum Glück, bei PEGI legen die Hersteller das Rating fest, dass wird hoffentlich NIE anerkannt :shock:

Dass bei der Vorführung des Films “Die Ankunft eines Zuges auf dem Bahnhof in La Ciotat” der Gebrüder Lumière ein Teil des Publikums oder eine panische Angst entwickelt haben soll, ist eine Legende, nicht mehr. Natürlich ändert sich die Wahrnehmung, das hat aber was mit Erfahrung zutun und die werden wohl kaum im Erwachsenenalter gemacht. Dass uns heute bspw. die Castlevania Pixel nicht mehr vom Hocker hauen hat nur was damit zutun, dass wir die Entwicklung miterlebt haben, von den Pixeln hin zu einer hochentwickelten 3D-Grafik. Die Wahrnehmung ist halt abhängig von den eigenen Erfahrungen.

@Mindflare
Dass es überall einen Jugendmedienschutz gibt finde ich nicht besonders erstaunlich. Die Bevormundung all jener, die weniger Macht haben als man selbst hat eine lange Tradition, seien es Untergebene, Frauen oder Minderjährige. Dass sich dies bis heute fortgesetzt hat, ist nicht verwunderlich, immerhin waren auch noch in der Moderne Frauen lange Zeit Menschen zweiter Klasse, denen in manchen deutschsprachigen Gegenden sogar noch das Wahlrecht fehlte als es alle anderen noch hatten. Daraus ergibt sich am Ende halt auch, dass das Thema überall anders geregelt wird, denn es ist eine kulturelle Geschichte, keinesfalls eine wissenschaftliche.

@Kautschuk
Einzelfälle sind halt keine Belege für die Gefährlichkeit, sonst wären es ja keine Einzelfälle, sondern hätten eine Systematik. Österreich müsste ein brennender Staat sein, überall Mord und Totschlag oder geistig behinderte Minderjährige (bzw. Erwachsene, immerhin geht das ja schon länger so). Auch in den USA müsste es so sein. Ich warte ja gespannt darauf, dass jemand aufzeigt, dass Deutschlands Jugendschutz die Jugend schützt, was ja mit diesen beiden Ländern doch recht einfach klappen sollte.

@ExtraKlaus
Na klar, wenn alle von Gott überzeugt sind, muss der Atheist beweisen, dass es keinen Gott gibt. Die Beweispflicht liegt nicht bei mir, sondern bei denen, die Einschränkungen vorgenommen haben, vornehmen wollen oder befürworten.

Dass uns heute bspw. die Castlevania Pixel nicht mehr vom Hocker hauen hat nur was damit zutun, dass wir die Entwicklung miterlebt haben, von den Pixeln hin zu einer hochentwickelten 3D-Grafik.

Und es sind immer noch Pixel. Oder worauf schaust/spielst du?

Na klar, wenn alle von Gott überzeugt sind, muss der Atheist beweisen, dass es keinen Gott gibt. Die Beweispflicht liegt nicht bei mir, sondern bei denen, die Einschränkungen vorgenommen haben, vornehmen wollen oder befürworten.

Derjenige, der einen Fakt anzweifelt muss ihn auch beweisen können. Das Atheisten nicht erst die Nicht-Existenz eines Gottes nachweisen müssen, um ihre Thesen zu beweisen/belegen, liegt daran das grundsätzliche Dinge wie Verifikation und Falsifikation nicht einwandfrei funktionieren in dieser Debatte,DAS ist aber ein GANZ anderer Schnack

  • Also verschone uns mit diesen Nebelbomben.
    HIER geht das nämlich einwandfrei, also spiele bitte nach den Regeln der Diskussionskultur: Die Beweislast liegt nun mal bei dir.
    VERIFIZIERE deine Aussage oder FALSIFIZIERE die vorherrschende Theorie/den Fakt, das Kinder von zb. Horrorfilmen negativ beeinflusst werden können. Kann doch nicht so schwer sein, das zu kapieren, oder?

Deine Behauptungen hast auch gefälligst du zu belegen. Da gibt es gar nichts dran auszusetzen!

immerhin waren auch noch in der Moderne Frauen lange Zeit Menschen zweiter Klasse

Die Bevormundung all jener, die weniger Macht haben als man selbst hat eine lange Tradition, seien es Untergebene, Frauen oder Minderjährige.

Und jetzt sag mir bitte noch, was das mit den Thema zu tun hat. Du plädierst nicht in der Sache - Warum? Weil dir die Argumente fehlen.

Einzelfälle sind halt keine Belege für die Gefährlichkeit, sonst wären es ja keine Einzelfälle

Dann sollte man Mörder nach einem Verbrechen auch nicht einsperren. Einzelfälle sind ja kein Indiz für die Gefährlichkeit.

Das auf meinem Monitor sind zwar Pixel, gemeinhin spricht man bei Videospielen in der heutigen Ära aber von Polygonen, wenn es um das geht was wir sehen.
Außerdem bezweifle ich, dass es einen Fakt gibt und der lautet dabei nicht “es gibt einen Einfluß” sondern “es gibt eine Gefahr, die diese Rechtslage nötig macht.” Wohl kaum dasselbe. Diese Rechtslage sollte, wenn möglich, ja irgendeine wissenschaftliche Basis haben, da aber in den letzten Jahrzehnten der Jugendmedienschutz beständig lascher geworden ist, darf ich ja wohl anzweifeln, dass diese Basis besonders wissenschaftlich war, sofern sie denn überhaupt existiert.

Zu den anderen beiden Punkten: Ich verwies auf die Geschichte für Einschränkungen in Sachen Meinungs-, Kunst- und Informationsfreiheit. Da Mindflare schrieb, dass sich ein Jugendschutz überall findet und ich nichts weiter tat als einen möglichen Grund darzulegen.

Die Sache mit dem Mörder ist… einfach weird. Ich weiß nicht wie du darauf kommst.

Das auf meinem Monitor sind zwar Pixel, gemeinhin spricht man bei Videospielen in der heutigen Ära aber von Polygonen, wenn es um das geht was wir sehen.

Ähm, ja…den Offtopic pack ich mal in Spoiler:

[spoiler]Tut man nicht, denn das sind einfach 2 verschiedene Dinge. Das Monitorbild besteht IMMER aus Pixeln, egal ob man eine 2D oder 3D-Engine bei der Arbeit zuschaut. Polygone werden hauptsächlich bei modernen 3D-Engines verwendet, allerdings sind die auch nicht immer das „was wir sehen“, denn dein, vom Monitor in Pixeln dargestelltes, Sichtfeld beinhaltet natürlich nicht alle aktuell berechneten Polygone. Wenn du z. B. vor einem Haus stehst, siehst du nicht die Polygone der abgewandten Seite. Es macht also weniger Sinn von Polygonen zu sprechen als von Pixeln.

Desweiteren müssen es bei 3D-Engines nicht immer Polygone sein. Eine Zeit lang waren auch Voxelengines sehr beliebt (Outcast, Comanche-Reihe) und auch aktuell nutzt die CryEngine Voxel in Teilbereichen.[/spoiler]

Außerdem bezweifle ich, dass es einen Fakt gibt und der lautet dabei nicht „es gibt einen Einfluß“ sondern „es gibt eine Gefahr, die diese Rechtslage nötig macht.“ Wohl kaum dasselbe. Diese Rechtslage sollte, wenn möglich, ja irgendeine wissenschaftliche Basis haben

Hat rechts vor links gegenüber links vor rechts eine wissenschaftliche Basis? Gibt es eine wissenschaftliche Notwendigkeit für die Mehrwertsteuer? Ist es wissenschaftliche begründet warum Ehepaare weniger Steuern zahlen müssen als Unverheiratete?
Nein, also brauchen Gesetze prinzipiell anscheinend keine wissenschaftliche Basis.

Es ist aber wohl unbestreitbar, dass Kinder überproportional gegenüber Erwachsenen Probleme mit dem Konsum von beispielsweise Horrorfilmen hat. Jeder kennt das entweder aus seiner eigenen Kindheit oder von seinen eigenen Kindern oder anderen Kindern.

Desweiteren ist es völlig normal, dass Kinder bevormundet werden. Man tauft sie, man zwingt sie zur Schule zu gehen, man verbietet ihnen teure Sachen zu kaufen oder gewisse Verträge zu schließen. Man lässt sie auch nicht Auto fahren und sie können sich auch nicht einfach ein Flugticket nach Argentinien kaufen wenn sie keinen Bock darauf haben. Nee, nee, die gehören fast wie Eigentum ihren Eltern die sehr viele Entscheidungen über ihren Kopf hinweg treffen dürfen.

Also ist auch völlig klar, dass es in unserer Gesellschaft völlig normal und akzeptiert ist Kinder stark in dem zu beschränken was sie machen dürfen.
Der Zugriff auf ein paar Filme und Spiele ist dabei doch nun wirklich das geringste Problem in anbetracht der massiven Freiheitsbeschneidung die ein Kind hinnehmen muss. Und dabei darf es ja noch nichtmal wählen gehen ;).

Wenn wir also wirklich ernsthaft über Freiheitsbeschneidungen reden wollen, dann bleiben nur Erwachsene als „Opfer“ übrig, alles andere wäre ja lächerlich. Und die haben nur ein Problem mit beschlagnahmten Titeln, was zwar meistens unnötig aber praktisch auch fast zu vernachlässigen ist.

da aber in den letzten Jahrzehnten der Jugendmedienschutz beständig lascher geworden ist, darf ich ja wohl anzweifeln, dass diese Basis besonders wissenschaftlich war, sofern sie denn überhaupt existiert.

Das Problem ist eher, dass der Jugendmedienschutz kaputtgespart wird. Man würde gerne Eltern, Erzieher etc über die Spiele/Filme und co Informieren, hat aber weder die Leute, die Zeit noch das Geld dazu… :smt011

Es gibt verschiedene, letztlich unbewiesene Theorien, wie sich mediale Gewalt auf Homo sapiens sapiens auswirken könnte.

  • Die Kultivierungsthese

Die Kultivierungsthese postuliert, dass die Weltsicht vor allem bei Vielsehern von der tatsächlichen Realität abweicht, da diese sich stärker der Fernsehwelt aussetzen und diese somit stärker verinnerlichen würden. Das Fernsehen stellt in der Tat die Realität verzerrt dar. Es zeigt mehr Gewalt, vor allem mehr Tötungsdelikte, als real geschehen. Im Fernsehen geht Gewalt meist von Männern aus und wird als Mittel zur Konfliktlösung dargestellt. Diese Befunde sind übertragbar auf das wahrgenommene Realitätsbild: Vielseher halten die Realität für viel gewalttätiger, als sie tatsächlich ist. Außerdem haben sie mehr Angst vor Gewalt. Diese Angst kann dann unter Umständen dazu führen, dass die Gewaltbereitschaft steigt, da die Vielseher meinen, sie müssten sich in der gewalttätigen Welt verteidigen.

  • Die Habitualisierungstheorie

Die Habitualisierungstheorie besagt, dass sich durch konstanten, längerfristigen Konsum von Fernsehgewalt ein Effekt der Desensibilisierung gegenüber Gewalt einstellt. Häufige Beobachtung violenter Medieninhalte hat eine abnehmende bzw. ausbleibende intensive emotionale Reaktion als Folge. Diese werden schließlich als normales Alltagsverhalten betrachtet.

Es finden sich heute drei unterschiedliche Formen des Habitualisierungskonzepts

  1. Nachlassende Orientierungsreaktion
  2. Systematische Desensibilisierung
  3. Nachlassende Reagibilität
  • Die Emotionalisierungstheorie

Die Emotionalisierungstheorie sieht ebenfalls einen anderen Ansatz. Fiktionale Gewaltdarstellungen führen zu übertriebenen Angstreaktionen in der wirklichen Welt, die in Extremsituationen auch zu einem gewalttätigen Ausbruch führen können.

  • Die Suggestionsthese

Die Suggestionsthese geht davon aus, dass Darstellungen in den Medien generell eine direkte Nachahmung beim Rezipienten erfahren…Die These der generellen, direkten Nachahmung gilt in der Fachliteratur bereits als überholt. Dennoch werden bis heute Forschungen betrieben, die sich mit den möglichen Zusammenhängen zwischen der Medienberichterstattung und Nachahmung der Inhalte bei den Rezipienten auseinandersetzen.

  • Die Theorie der Wirkungslosigkeit

Die Anhänger dieser Theorie gehen davon aus, dass Gewalt in den Medien keine bedeutenden negativen oder positiven Wirkungen hat. Dies wird damit begründet, dass der Sozialisationsfaktor „Medien“ neben der Familie, der Schule, der Kirche, dem Freundeskreis et cetera nur eine untergeordnete Rolle spielt.

  • Die Theorie vom Lernen am Modell

In einer anderen Theorie zum negativen Einfluss von Gewalt in den Medien wird davon ausgegangen, dass Gewaltdarstellungen vor allem für Kinder Handlungsmuster bieten, die sie in vergleichbaren Situationen selbst zu Gewalttaten anregen (Lernen am Modell).

  • Die Katharsistheorie
    Bekannt aus Aristoteles’ Poetik.

Nach der Katharis-These würden Gewaltdarstellungen (im Fernsehen, Kino oder Video) aufgestaute Aggessionen auflösen und sich harmlos im Konsum dieser visuellen Gewalt ausleben und so den Ausbruch tatsächlicher Gewalt eher verhindern als fördern.

Diese Hypothese ist mein Favorit :smt023

Alternativ zur Katharsistheorie:

  • Inhibitionstheorie

So wird laut Inhibitionstheorie durch die Beobachtung von Gewaltdarstellungen nicht innere Aggression abgebaut, sondern Aggressionsangst ausgelöst. Durch diese Angst wird beim Rezipienten die eigene Aggressionsbereitschaft gehemmt.

Zusammengefasst:
http://www.ard.de/rootnavi/home/medienk … index.html