Die FSK und ihre unpassenden ''Altersfreigaben''

Ein „Hostel“ bspw. gab es und die Wahrscheinlich, dass es irgendwo auf der Welt wieder kranke Menschen gibt, welche sich mit Freude an der Qual von anderen laben ist doch da viel größer.
Und ich glaube der lief doch sogar noch im Kino, oder ?
Wenn, dann wäre an dieser Stelle die Indizierung, im Gegensatz zu den anderen Filmen, wesentlich angebrachter.
Auf Grund des Themas !

Bei Hostel werden die Handlungen aber nicht glorifiziert. Es soll dort niemand mit den Tätern sympatisieren, sondern nur mit den Opfern leiden. (Wobei ich dem Film nicht die Qualität zugestehen möchte das zu erreichen, in meinen Augen ist das ein billiger Torture-Porn ohne jeden Sinn der seinen Erfolg allein dem Umstand verdankt, dass Eli Roth von Tarantino gepusht wurde.)
Trotzdem ist die Gut-Böse Verteilung bei diesem Film „richtig“ und daher gab es wohl keinen Grund für eine Indizierung, Splatter allein reicht da wohl nicht aus.

Ich möchte als Erwachsener selber entscheiden, welchen Film ich mir zumuten möchte und welchen nicht.

Da bin ich absolut bei dir, Indizierungen halte ich auch für ein Unding.

Unser Bengel ( also der Sohn von meinem Mann 15 Jahre alt ) hat sich heimlich bei seinem Kumpel ( 14 Jahre alt ) Resident Evil ( FSK 18 glaub ich ) angeschaut.
Das Resultat war ein Teene, der 3 Nächte nur mit Licht an schlafen konnte.

Da der Film jetzt auch schon über 10 Jahre (WTF?!?) alt ist war ich wohl auch 16 als ich den gesehen habe…war für mich kein Thema, aber es gibt immer solche und solche. Heute würde der Film aber glaube ich auch schon eine 16 bekommen…

EDIT.: Der Original Resident Evil von 2002 hat aber ein FSK16 Rating, FSK18 hat nur der 2.Teil.

Ich meinte das mit Hostel eher so, dass es im Vergleich zu bspw. Battle Royale das Thema in meinen Augen einfach nur pervers und abartig ist, also man stelle sich vor, man „mietet“ sich einen Menschen um ihn zu Tode zu qäulen…

Das ist krank.

Battle Royale ist da doch noch eher sozialkritisch inkl. Gewalt und nicht einfach nur kranke Gewalt.

Oh je, ich hoffe, ich konnte das jetzt gut erklären wie ich das meine :slight_smile:

:smt006


EDIT : Sie haben den „neuen“ Resident Evil auf DVD angeschaut :slight_smile:

Indizierte Filme kann sich ein Erwachsener doch ohne Probleme kaufen. Eingeschränkt sind doch nur Werbung bzw. öffentliche Ausstellung des Produktes.

Dank des Internets muss man jetzt nichtmal in „ab 18“ Shops oder Videotheken, um sich über die entsprechenden (indizierten) Angebote zu informieren.

Ein anderes Thema wäre die Beschlagnahme, wo man aber auch wieder bei strafrechtlicher Relevanz landet. Die würde ich hier ungerne noch mit reinmischen.

Ich würde empfehlen, Kinder unter 12 nicht SOUTH PARK kucken zu lassen, schon wegen der krassen Ausdrucksweise aber MARS ATTACKS (ak, ak-ak-ak-ak, aak-aak) ist meiner Meinung nach, trotz einiger Schocker wo Menschen zum Skelett verdampfen, schon wieder so überzogen, das ich da nichts jugendgefährdenes dran sehe! :smt025

Indizierte Filme kann sich ein Erwachsener doch ohne Probleme kaufen. Eingeschränkt sind doch nur Werbung bzw. öffentliche Ausstellung des Produktes.

Jein. „Indizierung“ an sich ist aber auch ein schwammiger Begriff. Meistens spricht man bei einer Indizierung aber von der Aufnahme in Liste A, was einem FSK18 + Werbeverbot + öffentl. Verkaufsverbot entspricht.
Wird der Titel in Liste B indiziert geht damit zusätzlich eine Empfehlung zur Beschlagnahme einher. Gerichte müssen das aber nicht umsetzen.

@ezzendy:
Danke für die detaillierteren Ausführungen. Da sind wir uns doch einig. Indizierte Titel darf man noch kaufen, beschlagnahmte nicht.

Ja, aber beschlagnahmte Titel sind eben auch indizierte Titel, von daher kann man damit beides meinen. Und aus dem Kontext heraus wollte ThePsychokitty69 wohl auf diese hinaus, obwohl weder Der blutige Pfad Gottes noch Battle Royale je beschlagnahmt wurden.

Gerade der Einschränkungen wegen, kann ein Erwachsener halt nicht so einfach Ware kaufen, die indiziert ist. Wenn etwas nicht beworben werden darf, ist es schwierig für ihn erst Mal mitzurkiegen dass es etwas gibt, Wettbewerb, Informationsfreiheit und Pressefreiheit werden eingeschränkt. Im Falle des Imports wird es dann ohnehin noch mal etwas hakeliger, auch ohne Beschlagnahmung, zumindest hatte ich den Fall, dass mir ein Videospiel (Filme habe ich einfach zu wenig importiert) eingezogen und vernichtet wurde. Die ganze Regelung hat natürlich kein einziges Kind jemals vor irgendwas gerettet aber irgendwer hatte sicher das Gefühl, was gutes für Deutschland getan zu haben.

@ezzendy:
Okay, jetzt habe ich verstanden, wie es gemeint war. Aus meiner Sicht befasst sich die Indizierung erstmal mit der Jugendgefährdung, pass also in diesen Thread. Bei de rBeschlagnahme geht es dann, wie schon gesagt, zusätzlich um strafrechtliche Relevanz. Da zieht dann (zurecht) das Argument nicht mehr, dass man als mündiger Bürger eingeschränkt wird.

@SethSteiner:
Wenn etwas zu unrecht vernichtet wurde, steht es dir zu, rechtlich dagegen vorzugehen.

Die Einschränkungen der von dir zitierten Freiheiten kann ich nur sehr bedingt nachvollziehen. Es gibt auch deutsche Shops, on- und offline, in denen man sich indizierte Titel kaufen kann. Bedingung ist nur der Nachweis, dass man 18 Jahre alt ist. Dies halte ich für eine gerechtfertigte Hürde.
Die Pressefreiheit (im Sinne von Rezensionen) wird ja von den meisten Verlagen eher freiwillig selbst beschränkt. Man hat dort wohl Angst, dass ein Bericht über das Produkt als Werbung ausgelegt wird. In einigen Magazinen habe ich aber durchaus schon Berichte über (vorher schon) indizierte Titel lesen können. Eine generelle Einschränkung sehe ich hier also auch nicht.
Soweit ich weiß, ist auch der Index (zumindest Liste A) frei einsehbar.

Den Sinn hinter dem ganzen Eiertanz sehe ich zwar nicht, wirkliche Einschränkungen erlebe ich als Erwachsener aber auch nicht.

Natürlich kann ich dagegen vorgehen aber es handelt sich um eine Ware geringeren Werts als Normalbürger spare ich mir da den Stress und kaufe eben das ganze noch mal bei einem anderen Laden, bei dem ich sicher sein kann, dass der Zoll das nicht in die Finger kriegt und sich um sinnvollere Aufgaben kümmert wie zum Beispiel Drogen oder Waffen oder Dinge die halt tatsächlich einen Schaden anrichten.

Wie schon dargestellt, macht die Altersüberprüfung keinen Sinn. Sie erfüllt keinen Zweck. Wäre sie nötig, hätte das Ausland das ja auch aber da das nicht der Fall ist, kann sie keinen wirklichen Zweck haben, außer eben einigen das Gefühl zu verleihen, dass sie irgendwas getan haben um irgendeinem Problem entgegen zu treten, dass sie sich selbst eingebildet haben.
Mit der Presse ist es dann am Ende genauso wie mit dem Normalbürger. Die hält sich ohnehin gerade so über Wasser. Geld in die Hand nehmen und für die eigenen Rechte kämpfen? Ne, dann lieber sich ganz typsch für solche Geschichten selbstzensieren und dafür weiter sein täglich Brot verdienen. Klar läuft das nicht alles gleich ab, manchmal berichtet man, dann wieder verkneift man es sich und als nächstes hat man ein schwarzes Bild. Wenn wir das natürlich auf FSK beschränken, haben wir mit Filmen natürlich bei weitem mehr Möglichkeiten, hier darf man mehr.

Und warum sollte das Argument Einschränkung mündiger Bürger bei Beschlagnahmung nicht mehr gelten? Die Beschlagnahmung ist wohl sogar das größte Unding in dieser ganzen Geschichte.

Wie schon dargestellt, macht die Altersüberprüfung keinen Sinn. Sie erfüllt keinen Zweck.

Das ist erstmal nur deine Behauptung die du nicht belegt hast. „Das Ausland“ hat ebenfalls Alterbeschränkungen und je nach „Ausland“ sogar härtere als Deutschland. Von welchem Ausland sprichst du also und wie hast du die Auswirkungen verglichen?

Mit “Ausland” könnte er zum Beispiel Österreich meinen. Da kann man Filme, die hier in Deutschland indiziert oder beschlagnahmt sind, ohne Probleme im Mediamarkt, Saturn,… kaufen.
Importiert man aus der EU, gibts auch keine Probleme mit dem Zoll :smt023

Unpassende Altersfreigaben - prompt fällt mir da ein gar lächerliches Beispiel ein:

vielen Usern dürfe doch “Doctor Who” ein Begriff sein, oder?
Naja, seitdem jetzt auch die uralten Klassiker aus den 70ern auf DVD erscheinen ist mir die eine oder andere Lächerlichkeit aufgefallen. Ein bestimmtes, großes Internet Kaufhaus bietet diese DVDs an. Als Importe aus England. Und dort sind diese entweder als “Suitable for all Ages” oder als “Parental guide - contains mild violence bzw. some Scenes are not suitable for young children” gekennzeichnet. Manchmal prangt aber auch eine auffällige 12 auf der Verpackung. Und jetzt kommt’s: manche dieser DVDs werden, wenn man sie bestellt, nur gegen Altersnachweis (!!!) geliefert - sprich, man muß mindestens 18 Jahre alt sein damit man diese DVD auch vom Zusteller ausgehändigt bekommt. :smt021

Das nenne ich mal eine unpassende Altersfreigabe. Und gnadenlos übertrieben ist es auch.
Wer die alten Doctor Who Episoden aus der Tom Baker bzw. John Pertwee Ära kennt, weiß, was ich meine.
Ab 18…lächerlich! :smt011

Und jetzt kommt’s: manche dieser DVDs werden, wenn man sie bestellt, nur gegen Altersnachweis (!!!) geliefert - sprich, man muß mindestens 18 Jahre alt sein damit man diese DVD auch vom Zusteller ausgehändigt bekommt. :smt021

Das Problem wird sein, dass diese DVDs einfach ungeprüft sind.

Solange die FSK ein Medium nicht überprüft hat, und sei es die neueste Biene Maja Staffel, dürfen diese Medien nicht an Minderjährige verkauft werden.

Da ist der Verleih der Doctor Who Staffeln wohl zu faul eine Prüfung zu beantragen…

Da ist der Verleih der Doctor Who Staffeln wohl zu faul eine Prüfung zu beantragen…

Manchmal tragen die Importe aber auch das FSK Logo auf der Disk. Gibt es bei Spielen und der USK auch häufig. In diesen Fällen liegt dann der Fehler bei Amazon, die die Regelung zu pauschal anwenden. In kleineren Shops ist man da manchmal aufmerksamer.

kann natürlich auch vorkommen. Ich weiß ja nicht was er genau meinte, sonst könnte man die Datenbank der FSK abfragen.

Österreich oder auch USA. Die Behauptung ist, dass eine Gefahrenlage vorläge, nach der es einen Jugendmedienschutz braucht. Wie soll ich Auswirkungen vergleichen, obwohl es keine Auswirkungen gibt? Die Behauptung ist, ohne unsere Gesetze, würde die Jugend Schaden nehmen, andere Länder haben andere Gesetze und die müssten ja in der Konsequenz eine geschädigte Jugend vorweisen können. Eventuell gibt es die ja? Vielleicht besteht Österreich aus lauter traumatischen Minderjährigen, die aufgrund der laschen Gesetzeslage psychisch gestört wurden?

Österreich und die USA haben ebenfalls ihre Jugendschutzsysteme. Die mögen manchmal lascher sein, manchmal aber auch nicht.

Was willst du denn eigentlich? Glaubst du, dass es für 5-jährige kein Problem wäre mittags nach dem Kindergarten Hostel ungeschnitten im ZDF zu schauen?

Wieso, ezzendy, Kindesgefährdung ist doch durch diese Filme absolut ausgemachter Unfug!
Das Wohl eines Kindes wird ja nur dann beeinträchtigt, wenn man einen Stein nach ihnen wirft :roll:

Natürlich haben sie ihre Jugendmedienschutzsysteme aber die ändern sich auch alle Nase lang und sind eben in bestimmten Fällen lascher und daraus ergibt sich nun mal die Frage nach dem warum. Nicht warum die lascher sind, sondern warum unseres schärfer ist. Und genauso ist es auch bei ihnen. Wenn bei ihnen was schärfer ist und bei uns lascher, warum ist es bei ihnen schärfer?

Ich habe keine Ahnung ob es für einen fünfjährigen ein Problem ist, mittags nach dem Kindergarten Hostel ungeschnitten im ZDF zu schauen. Die Frage stellt sich auch nur sekundär, denn wird Hostel überhaupt mittags nach dem Kindergarten im ZDF ausgestrahlt? Gibt es eine relevante Zahl von fünfjährigen die es sehen würden? Und dann, gibt es überhaupt eine negative Auswirkung? Wie genau sieht die aus? Gezeichnet fürs Leben? Amokläufer? Geistig behindert? Ein Albtraum? Ein Schreck? Und wie reagieren sie? Schalten sie weg? Bleiben sie dran? Der Jugendmedienschutz steht in einer verdammt unangenehmen Tradition, entsprechend muss er hinterfragt werden.