Die Arbeit der BPjM

Mit anderen Worten:
“Ab18” wird von den Durchschnittseltern nicht konsequent umgesetzt.

Da dies selbst bei Alkohol und Tabak der Fall ist, scheinbar ja.

Du musst dafür leiden, dass wir nicht in der bürgerlichen Klischee-Familie des 18. Jahrhunderts leben, wo Frau Mama tagsüber da sein konnte, weil Herr Papa genügend verdiente.

Man KANN die Indizierten Werke im Laden ausstellen

WENN sichersteht das dort keine unter 18 Jährigen reinkommen, Videotheken haben z.b. eine Getrennte Ab 18 abteilung, das geht also. Pornofirmen kommen da seit zich Jahrzehnten mit aus, die Spielefirmen WOLLEN nicht. Das ist der Unterschied

Activision ist ja schon so weit das die Importe aus dem Ausland verhindern wollen damit du die Deutschen Versionen kaufen musst…

Wir können aber gerne die BPjM abschaffen, dann fehlt aber die Instanz zwischen Ab 18 und Beschlagnahmungen, dass geheule dann will ich mal sehen, denn Beschlagnahmte dinge kannst du nicht mehr relativ frei hier kaufen.

Schutz vor Kindern, ja wo denn? Wenn es in der wissenschaft keinen Konsens gibt, ist es völlig verquer die momentane Art des Jugendschutzes überhaupt einen Schutz zu nennen. Denn der muss ja begründet werden. Bei Drogen ist dies der Fall, denn die Wissenschaft ist sich in der Wirkung von Drogen sehr einig. Die Wirkung von Medien hingegen ist ein extrem schwieriges Feld und dies weil es eben keine nennenswertigen, negativen Auswirkungen gibt. Wäre dies der Fall, könnte man ja ganz einfach sagen “wenn ein 8 Jähriger Mortal Kombat sieht, erfährt er ein traumtisches Erlebnis und eine psychologische Betreuung wird empfohlen”. Eben das ist aber nicht der Fall. Verbote und Einschränkungen sollten sich in erheblichen Maß auf Fakten stützen, denn sonst haben wir es mit dem zutun, was ich schon mehrmals nun geschrieben habe - Willkür.

Da kann man noch so oft polemisch davon reden, dass ich ja nur abgehackte Köpfe haben will und nicht auf die armen Kinder achte, es ändert nichts daran wie die Welt nun mal aussieht und die ist kein grausamer, schlimmer Ort an dem Kinderhirne aufgeweicht werden. Nicht der Staat hat die Fürsorgepflicht, sondern Eltern. Die können übrigens auch ihre Wand mit einer Hakenkreuztapete tapezieren, wenn sie das Interesse danach verspüren. Diese politische Indoktrinierung wäre im Gegensatz zu Hellboy, Wolfenstein oder was man auch immer an zensierten Medien findet tatsächlich vorhanden.

Indizierungen, ab 18 Abteilungen, diese Werbeinschränkungen, all diese Dinge sind kein Jugendschutz, weil dieser nicht belegt werden kann. Ich will dieses Zeug allesamt nicht mehr sehen und ein Zwischending zu Beschlagnahmung braucht es ohnehin nicht. Denn mir fällt spontan nur der KZ Manager ein, der darauf landen könnte (wenn überhaupt). Ansonsten sehe ich keinen Grund irgendeinem Spiel das ab 18 Siegel zu verweigern.

Der KZ Manager war Indiziert, genau wie einige andere C64 titel dieser art

Man KANN die Indizierten Werke im Laden ausstellen

WENN sichersteht das dort keine unter 18 Jährigen reinkommen, Videotheken haben z.b. eine Getrennte Ab 18 abteilung, das geht also. Pornofirmen kommen da seit zich Jahrzehnten mit aus, die Spielefirmen WOLLEN nicht. Das ist der Unterschied

So ist es, wenn man halt den ganzen ab 18 macht oder die entsprechende Abteilung.

Sonst läuft der Verkauf auf direkte Nachfrage, also das klassische „unter dem Ladentisch“. (Nur muss der Kunde halt auch erstmal den jeweiligen Artikel kennen bzw. wissen dass es vielleicht neben der „Ab 18er“ noch eine andere, „härtere“ Version gibt.) Ausser den Medien die in Deutschland nicht vertrieben werden dürfen. Stichwort „beschlagnahmt“. Letztere dürften jedoch auch bei der Einfuhr zum Problem werden.

und ein Zwischending zu Beschlagnahmung braucht es ohnehin nicht.
Sehe ich im Grunde genauso. Entweder ist ein Titel für Erwachsene käuflich oder halt nicht. Alles dazwischen ist irgendwelches Rumgeeiere: Man würde es halt gern ganz verbieten, darf es aber nicht.

Tja, dann brauchen wir wieder ein Werbeverbot und Ausstellungsverbot für alles AB18, wenn wir keine Zwischenstufe haben. So wie es vor 2003 war.

Da hast du mich wohl falsch verstanden. Ich meinte damit dass es Schwachsinn ist zum Beispiel bei einem Horrorfilmchen eine “deutsche 18er” heraus zu bringen und dann gibt’s da noch irgendwo eine Version, auch ab 18, die aber “nicht offiziell” zugänglich ist. Was soll der Quatsch? Wieso müssen zum Beispiel für Deutschland immer mal wieder Einstellungen gekürzt werden? Es ist also eine Kritik an der Unart Filme überhaupt zu kürzen.

Oder einfach: wenn (ab 18) freigegeben dann ohne Schnippelei oder halt verboten. Letzters natürlich nur in extremen Ausnahmefällen. Wenn für einen Streifen geworben wird der das rote Papp’l trägt ist es doch egal ob der nun wirkich uncut ist oder deutschlandkonform-ab 18. Wird ein Zombiekannibalenmonsterfilm besser / schlimmer wenn man das Runterschlucken rausschneidet? :twisted:

Entweder darf man als Erwachsener einen Film anschauen oder nicht. Wieso dann die Zwischenstufe “okay, darfst du schauen aber nur wenn du weisst wie du dran kommst”?

@Baru:
Nein brauchen wir nicht! Es sind lediglich überdrehte Gutmenschen die sich selbst als “Jugendschützer” bezeichnen mitsamt ihrem, leider allzu zahlreichen, Gefolge die soetwas fordern.

Den Irrsinn einer Gruppe zu beruhigen ist kein Argument für irgendwas!

Die Einstellungen müssen nicht gekürzt werden. Der Hersteller tut dies, damit er im Laden normal ausgestellt wird, da das Interesse in Deutschland an einem gesicherten Ab18-Verkauf sehr gering ist.

Eigentlich nicht, denn die Einfuhr ist, ausser bei Kinderpornografischen Medien legal

Ja der Hersteller macht Schnitte, damit er im Laden stehen kann. Denn wenn er es nicht macht, kann er sein Produkt nicht verkaufen. Zensur halt, denn kein einziges Kind wird durch Ausstellungs- und Werbeverbote in irgendeiner Weise geschützt. Und wenn der KZ Manager sogar “nur” Indiziert ist, was ja schon schlimm genug ist, zeigt es nur umso stärker wie lächerlich eigentlich der Jugendschutz ist, wenn er auf der anderen Seite ein Dead Rising beschlagnahmt.

Der KZ Manager war Beschlagnahmt. Die Beschlagnahmung ist aber verjährt.
http://www.bpjm.nicht DE

Es gibt definitiv Inhalte von Filmen oder Spielen, die Nichts für die Augen und Ohren von Kindern und jungen Jugendlichen sind. Grundsätzlich halte ich die Einrichtung der BPjM also durchaus für sinnvoll. Was jedoch gar nicht geht ist die Zensur in bestimmten Medien. Es ist nun einmal so, dass es diese Einordnung in der USK gibt, es kann doch nicht so schwer sein ein Spiel in eine dieser Kategorien zu ordnen ? Sollte ein Spiel oder ein Film dann übermäßig viel Gewalt enthalten, dann bitte ab damit in die +18 Kategorie, wofür gibt es die denn sonst ? Muss ich mir als junger Erwachsener jetzt schon vom Staat vorschreiben lassen, was ich an Gewalt ertragen kann ?

Ich würde auch mal behaupten, dass die Spiele-Industrie dann wieder mehr Einnahmen machen könnte, da doch sehr viele Spieler auf illegale ungeschnittene Versionen zurückgreifen, da die deutschen einfach so dermaßen zerschnitten, ja nicht geschnitten sondern zerschnitten sind, dass das Spielen schon gar keinen Spaß mehr macht. Nicht etwa, weil man unbedingt viel Blut braucht, sondern weil der Realismus und damit die Atmosphäre im Spiel, darunter ziemlich leidet.

Wo ich über Zensur reden könnte, ist im Fernsehen. Da lässt sich nun einmal nicht 100%tig kontrollieren, wer da jetzt guckt. Auch wenn hier natürlich zunächst einmal die Eltern angesprochen sind.

Aber bei DVDs (egal ob Film oder Spiel), die ab 18 sind, ist das ein absolutes No-Go für mich. Ich bezahle das volle Produkt und möchte das auch bekommen und nicht irgendeine abgespeckte Version, die überhaupt keinen Spaß mehr macht. Bekommen Kinder diese Versionen in die Hände, ist es die Schuld der Verkäufer und der Eltern, die Hersteller trifft keine Schuld.

Würde man so argumentieren, müsste man Alkohol (Werbung) auch einschränken müssen, aber das wagt die Politik ja nicht, an des Deutschen liebste Kinder zu gehen.

Dir schreibt keiner was Vor, du kannst Indizierte und Beschlagnahmte titel kaufen…

Da von Zensur zu reden ist ein hohn gegenüber Staaten wo wirklich Zensiert wird. Übrigens in Australien gibt es für Spiele die keine “Ab 15” Freigabe bekommen ein Verkaufs (und auch Importverbot)

Ist Fallout 3 passiert, daher wurden Drogen etc Weltweit(!) rausgenommen, und hier von schlimmen Zuständen reden nur weil die BPJM hin und wieder(!) mal was Indiziert

Das Problem ist einzig und alleine das der Deutsche Markt groß genug ist um eigene Cut Versionen zu rechtfertigen, wär unser Markt kleiner würde es sich für die Hersteller nicht lohnen und wir hätten das Problem nicht. Weder die USK noch die BPJM verlangen schnitte…

Ich denke nicht das man Beschlagnahmte titel kaufen kann. Also sicher nicht legal…

die Importiert man ja auch aus dem Ausland…

Der eigentliche Kauf (z.b. auf nem Trödelmarkt) dürfte auch nicht illegal sein, der Verkauf allerdings sehr wohl

Die Beschlagnahmung von Dead Rising halte ich auch für falsch. Aber es scheint auch das erste Spiel seit Manhunt (2003) gewesen zu sein. Warum man hier auf Beschlagnahmung entschieden hat, kann ich nicht nachvollziehen. Aber da man nun wirklich nicht behaupten kann, dass eine Beschlagnahmung etwas normales ist, ist das eben auch nur eine doofe Fehlentscheidung.

Also aktuell Beschlagnahmt sind

Gewalt:
Condemned
Condemned 2
Dead Rising
Left 4 Dead 2 (US)
Manhunt
Manhunt 2
Scarface

Nazizeichen
Wolfenstein (International)
Morty 2093-1944

Keines der Spiele ist offiziell in Deutschland erschienen, und bei keinem hat der Hersteller entsprechend Widerspruch gegen die Beschlagnahmung eingelegt, das geht nämlich auch…

Baru, hier ist der Beschluss zu Dead Rising:

[spoiler]Amtsgericht Hamburg: Beschlagnahme des Computerspiels “Dead Rising” (X-Box 360)
Beschluss vom 11.6.2007, Az.: 167 Gs 551/07

Amtsgericht Hamburg
Beschluss

Az.: 167 Gs 551/07
vom 11.6.2007

Die Verbreitung des Computerspiels “Dead Rising” (X-Box 360) verstößt gegen das Strafverbot der Gewaltdarstellung nach § 131 StGB.

In dem Ermittlungsverfahren gegen

[…]

wegen Verdachts des Verstoßes gegen § 131 StGB

beschließt das Amtsgericht Hamburg, Abteilung 167, durch […]:

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg wird gemäß §§ 74d Abs. 1 StGB, 11 1b Abs. 1, 111m, 111n StPO die allgemeine Beschlagnahme des X-Box 360-Spiels „Dead Rising", EU-Version sowie UK-Version, Hersteller Capcom-Europe Ltd., […], London, Großbritannien angeordnet.

Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Exemplare, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden sowie die öffentlich ausgelegten oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht dem Empfänger ausgehändigten Exemplare, sowie auf die zur Herstellung der Datenträger gebrauchten und bestimmten Vorrichtungen wie Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder Masterbänder.

Gründe:

Die Beschuldigten sind aufgrund der bisherigen Ermittlungen verdächtig, in Hamburg und andernorts 2006 Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame und sonst unmenschliche Gewalttätigkeit (gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt, verbreitet zu haben, indem sie ab dem 07.09.2006 an Versandhändler und sonstige Softwarehändler in Deutschland das X-Box-360-Spiel „Dead Rising", EU- und UK-Version mit dem Ziel weitergaben, es dadurch zahlreichen potentiellen Käufern zugänglich zu machen.

Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung zur Kenntnis seines Inhalts den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§ 131, 74d StGB) verwirklichen würde.

Das Spiel zeigt eine durch den Spieler steuerbare, einen Menschen darstellende Figur namens „Frank", die sich in einem Einkaufszentrum aufhält, das u.a. von tausenden von Zombies, die optisch ähnlich wie Menschen aussehen, sowie von sog. „Psychopathen", die Menschen darstellen sollen, und die sämtlich dem Spieler als Gegner gegenübertreten, bevölkert ist. Diese Gegner kann der Spieler unter Zuhilfenahme von bis zu 250 verschiedenen Waffen eliminieren.

Zu Beginn kann das Spiel lediglich im „72-Stunden-Modus" gespielt werden. Die Figur muss bis zum Eintreffen eines rettenden Hubschraubers 72 Stunden in dem Einkaufszentrum überleben. Die Rahmenhandlung ist in diesem Modus in insgesamt acht Fälle gegliedert, die der Spieler in serieller Abfolge und unter Zeitdruck erforschen kann. Dabei gilt es, den Ursprung der Zombies aufzudecken und die Rollen verschiedener Personen in den Vorkommnissen zu klären. Nach erfolgreicher Absolvierung dieses Modus werden die Modi „Überzeit" und „Unendlichkeit" aktiviert. Bei letzterem geht es darum, losgelöst von jeglicher Handlung lange zu überlebet und dabei eine möglichst hohe Punktzahl zu erzielen.

Das Spiel ist darauf angelegt, dass der Spieler die Zombies tötet, das er für das Eliminieren von 1.000,10.000 oder 53.594 Zombies mit sog. „achievements" belohnt wird, die im X-Box-360-Konto des jeweiligen Spielers gespeichert werden. Zudem wird auf dem Bildschirm ständig die Zahl der bisher getöteten Zombies angezeigt. Das Spiel zeigt die Tötung der Zombies grafisch sehr deutlich. Diese erfolgt u.a. mit einer Kettensäge, einer überdimensionalen Axt sowie einem motorisierten Rasenmäher. Die Zombies geben dabei Schmerzenslaute von sich; die Zerteilung der Körper ist realistisch dargestellt, wobei zum Zeit auch einzelne Körperteile umherfliegen.

Die Gewaltanwendung auf gegnerische Spielfiguren ruft Blutspritzer und -flecken hervor. Blut findet sich auf Boden und Wänden; manche Areale sind sowohl am Boden als auch an Wänden und Gegenständen so stark mit Blut befleckt, dass die eigentliche Grundfarbe des Untergrundes fast nicht mehr zu erkennen ist. Verletzt oder tötet „Frank" einen Gegner im „Nahkampf", ist seine Kleidung blutbefleckt. Teilweise lassen sich dort sogar Knochensplitter oder Gehirnmasse erkennen. Verletzte Zombies, denen nach einer Attacke etwa der Unterschenkel öder der Unterleib fehlt, kriechen umher und ziehen dabei eine Blutspur hinter sich her. Die einsetzbaren Waffen zeigen in drastischer Weise unterschiedliche Folgen beim Gegner. Eine Sichel erlaubt wahlweise das Abschlagen der Beine eines Zombies oder alternativ, je nach vom Spieler gewählter Attacke, das Enthaupten des Gegners. Dabei wird letztgenannter Angriff mit 100 Erfahrungspunkten vergütet, ähnlich wie das Überfahren des Zombies mit einem Rasenmäher oder das gewaltsame Niederschlagen mit einem Baseballschläger, was in beiden Fällen allerdings nur mit zehn Erfahrungspunkten je getötetem Gegner belohnt wird.

Ein überdimensionaler Bohrer erlaubt das Aufspießen eines Zombies auf Bauchhöhe. Wenn der Bohrer dann eingeschaltet wird, beginnt sich der Körper des durchbohrten Zombies unter Austritt von Blutspritzern und -fontänen zu drehen und ist nun seinerseits als Waffe einsetzbar. Vom sich auf dem Bohrer drehenden Zombie getroffene Gegner werden zu Boden geschleudert, der rotierende Zombie verliert nach und nach alle Gliedmaßen, bis sich nur noch ein blutiger Rumpf auf dem Bohrer dreht, der aus allen Wunden stark blutet.

Auf dem Weg zur Erfüllung des Spielziels rückt das Leid eines Gegners völlig in den Hintergrund. Die feindlichen Figuren stehen zwischen dem Spieler und dem Erfüllen der jeweiligen Mission oder fungieren nur als Punktlieferanten, die den Status der Spielerfigur verbessern. Sie müssen zum Teil auch zwangsläufig getötet werden, wenn sie etwa Wege blockieren oder für die Entwicklung der Rahmenhandlung eliminiert werden müssen. Das Umgehen oder Passieren der Gegner ist oftmals, nicht praktikabel, da man vor allem im späteren Spielverlauf von Dutzenden Zombies eingekesselt wird. Zudem hinterlassen viele Gegner nach ihrem Tod Waffen, sodass ein weiterer besonderer Anreiz besteht, diese zu töten. Insbesondere die „Psychopathen" hinterlassen besonders starke und durchschlagskräftige Waffen.[/spoiler]