Die Arbeit der BPjM

Keines der Spiele ist offiziell in Deutschland erschienen, und bei keinem hat der Hersteller entsprechend Widerspruch gegen die Beschlagnahmung eingelegt, das geht nämlich auch…

Und warum wohl? Weil sie genau wissen dass sie bei dem restriktiven deutschen Jugendschutz keine Chance haben!
Deutschland gehört diesbezüglich zu den restriktivsten Ländern und auf der anderen Seite gibt es hier deutlich mehr Probleme mit Jugendgewalt als in Ländern in denen der „Jugendschutz“ nahezu vollständig fehlt…

Na, zu der Behauptung hätte ich gerne eine Quelle.

Beschlagnahmung ist kein Jugendschutz, sondern Strafrecht… übrigens Filmfirmen haben solche Prozesse schon gewonnen

Australien ist weitaus restriktiver, von China und anderen Ländern erst garnicht anzufangen

@Baru:

Auflistung von Schol shootings (wird ja schließlich als DAS Argument angeführt)

Eine Einstufung seitens des jeweiligen Herstellers (das PEGI-System) wirst du als Beführworter des deutschen Sonderweges wohl als vollkommen unzulänglich bewerten.

Morgen gibts vllt. noch mehr, hab jetz keine Zeit mich auf der Suche nach Zahlen durch die ganzen Theorien/Abhandlungen/etc. zu wühlen die Google&Co. liefern.

@Gabumon:
“Deutschland gehört diesbezüglich zu den restriktivsten Ländern”, ich habe nicht geschrieben das es das restriktivste wäre.
Und China? Das dortige System dient zur Unterdrückung von Regierungskritikern, das ist schlicht etwas komplett anderes, ich habe eben mit “diesbezüglich” nicht von allgemeiner Meinungszensur gesprochen, sondern von Systemen die sich tatsächlich gegen Gewaltdarstellungen (in Ländern die als freiheitlich-demokratisch gelten) richten.
Ich schreib nochmal das selbe mit anderen Worten: “Deutschland gehört bei solchen Systemen, die sich tatsächlich gegen Gewaltdarstellungen in freiheitlich-demokratischen Systemen (oder zumindest das was man hierzulande dafür hält) richten, zu den restriktivsten Ländern”.
Damit sollte das zugegebenermaßen unspezifische “diesbezüglich” ausgeräumt sein.

Dir schreibt keiner was Vor, du kannst Indizierte und Beschlagnahmte titel kaufen.

Beschlagnahmte Titel kannst du vielleicht irgendwo kaufen, dürfen darfst es es aber deswegen noch lange nicht. Stichwort Verbreitungsverbot. Und nein, bei beschlagnahmten Titeln ist der auch der Import nicht legal möglich.

die Importiert man ja auch aus dem Ausland

Damit umgehst du quasi das Verbot, was widerum nicht legal ist. Wie gesagt, können und dürfen sind zweierlei. Und den Verkauf als untersagt ansehen aber den Kauf als legal ist schlicht Quatsch. Wenn man so will kannst du den entsprechenden Titel auf dem Trödelmarkt kaufen. Theoretisch zumindest kannst du ihn dann aber auch ganz fix wieder los sein …

Wo steht das der Import nicht Legal ist? Gesetzeszitat bitte…

und ja PEGI ist unzulänglich, wo kommen wir denn dahin wenn die Hersteller darüber entscheiden, dann können wir auch Schusswaffen zulassen weil die Waffenlobby das gerne möchte… Oder Pornographie ohne Altersbeschränkung wie es RTL 2 sicher gern hätte…

Tja, aber die PEGI-Länder haben jedenfalls nicht mehr Jugendgewalt-Probleme als Deutschland.
Das Deutsche System ist also entweder Überflüssig oder sogar kontraproduktiv!
Import indizierter Ware geht auch nur weil andere Länder eben nicht das deutsche System (=kein Versand) haben.

@Mö: Ich denke wir können genausogut mit Bäumen reden…

So ein Unsinn! Der Besitz von beschlagnahmten Filmen/Spielen ist nicht verboten! Lediglich der Verkauf ist in Deutschland illegal (Verbreitungsverbot).
Der Import für den Eigengebrauch ist ebenfalls nicht verboten und der Zoll kontrolliert Pakete innerhalb der EU sowieso nicht.
Siehe da:
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__131.html

Eben, die einzigen Medien wo auch der Besitz und Kauf verboten sind, sind Kinderpornografische Medien…

Wenn du einen Titel, ob nun Film oder Spiel oder was auch immer, kaufst (beim Trödler, über Import oder per Dschinn-Wunsch) welcher hierzulande verboten ist (meist geht es hierbei um Volksverhetzung, also Nazikram oder ähnliches) dann ist es nicht legal. Alles andere würde ja dem Sinn einer Beschlagnahmung wiedersprechen.
Wie aus dem Beispiel von ???:

Die Beschlagnahme erstreckt sich auf alle Exemplare, die sich im Besitz der bei ihrer Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden sowie die öffentlich ausgelegten oder beim Verbreiten durch Versenden noch nicht dem Empfänger ausgehändigten Exemplare

Wenn du ein Exemplar erwirbst dann ist nunmal es ein Exemplar welches zur Verbreitung bestimmt war. Sonst hättest du es ja nicht erwerben können.

Du verwechselst das sicher mit indizierten Titeln die aber „unter Ausschluss der Öffentlichkeit“ gehandelt werden dürfen.

Und nun rede ich mit Herrn Pappel und Frau Fichte :mrgreen:

4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen

absatz 1-3 sagen

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

Das habe ich mit dem Exemplar was ich besitze NICHT vor, ergo ist der Besitz legal

Der Verkäufer hat sich natürlich Strafbar gemacht (siehe Absatz 2.) du als Käufer aber nicht, da du diese Absicht ja nicht mehr hast. Sollte man jedenfalls meinen. Man muss dir also eine Verkaufsabsicht nachweisen. Dann kann man dir den Artikel wegnehmen. z.b. eine Kleinanzeige in der Zeitung „Verkaufe Condemned“. Aber das ist das eben wenn man gesetze nicht richtig Lesen kann…

Ergo muss man dir erst mal Nachweisen das du 1-3 überhaupt vor hast wenn du im Besitz eines solchen Medium bist. Ein Besitzverbot gibt es NUR bei Kinderpornographie. Im übrigen ist das meist wegen Gewahltverherrlichung Beschlagnahmt…

Ah, jetzt versteh ich, er meinte wenn man bei dem Trödelmarktgeschäft direkt erwischt wird. Da wird die ware Natürlich erstmal beschlagnahmt und bla, man kann sich dann auf einen Rechtsstreit einlassen den man wohl gewinnen würde, aber das kostet mehr Geld als das Produkt selbst

Da kann ich Gabumon nur bekräftigen. Hab mich auch vor einem UK Urlaub auch mal schlau gemacht und bin dann auch mit einen großen Haufen von “Zombie”-Klassikern dann fröhlich pfeifend am Zoll in Deutschland wieder so durch gekommen.
Was Medien angeht darf man hier alles Besitzen ausser Kinderpornos, der Rest ist (l)egal wie Gaumon schon gesagt hat.

Der Zoll darf dir die Beschlagnahmten Medien aber trotzdem abnehmen wenn ein Verdacht besteht das du gegen § 131 StGB (Strafgesetzbuch) vertosen möchtest. Das bleibt dem jeweiligen Zollbeamten überlassen das einzuschätzen. Oder natürlich wenn du unter 18 Jahren alt bist. In der EU gibt es ja eh keine Zollkontrolle.

[spoiler]§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)

Gewaltdarstellung

(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

  1. verbreitet,

  2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

  3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

  4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.[/spoiler]

Das bestreitet keiner, aber wenn du den Rechtsweg begehst wirst du den Gewinnen. Das weiss der Zoll auch, du kriegst soweit ich das weiss auch eine “Vorladung” zum Zoll wenn was unter Verdacht steht.

Man müsste sicher nachweißen können, wo man das gekauft hat und wenn man von ein und dem selben Medium mehr als eins gekauft hat, wird das sicher auch nicht so leicht.

Naja wenn du von einem Beschlagnahmten Medium gleich mehrere Bestellst musst du dich nicht Wundern das man dir damit Handel unterstellt, dass würde ich auch tun