Der Prozess gegen Jörg Tauss

Und für diese paar MB wandert er für 15 Monate in den Knast, das halte ich für echt lächerlich…

nur so am rande…

Nur weil er Abgeordneter ist, macht ihn das nicht zu einem Exekutivorgan, dessen Aufgabe die Verfolgung derartiger Delikte ist.

Nun, wenn man sich mal etwas detailreichere, komplexere und oftmals auch seriösere Quellen anschaut (z.B. http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_ … pornoszene) fällt leider auf, dass sich die Polizei und Politik gar nicht so viel Mühe gibt, wirkliche Probleme zu lösen (Symbolpolitik, gibts denn noch was anderes? :smt002 ), selbst wenn z.B. die Server in Deutschland stehen.

Wenn Tauss diese Informationen hatte, macht sein Vorgehen schon Sinn. Ich an seiner Stelle hätte nicht weniger Motivation gehabt, das selbst und OHNE (anfänglichen) BKA-Bericht durchzuführen.

Vielleicht weil der Bürger genauso wenig Exekutive ist ?

kann ein einfacher Bürger aber nicht auch Beweise sammeln, solange alles im rechtstaatlichem Ramen bleibt? Ein Privatdetektiv macht das doch auch nicht viel anders, oder?

Das wird umso einfacher, wenn ein „Amateur“ sie gesammelt hat, weil er definitiv dabei Fehler machen wird.

Das ist jetzt deine Behauptung oder eine auf Statistiken basierender Fakt? Klar dass Anwälte hier angreifen, aber nur weil der Beweis privat erbracht wurde, muss das zwangsläufig nicht eine Ablehnung (oder Zustimmung) bedeuten.

Wenn er bei deinen Ermittlungen schon ziemlich tief in der Struktur gewesen wäre, hätte er auch - unter dem Deckmantel der StaA - auch weiterermitteln können, aber … eben unter Beobachtung.

Wie gesagt, manchmal kann die Polizei eher im Weg stehen als helfen.

Dumm war nur, das er nicht darüber nachdachte, das - wenn er mit dem Material erwischt wird - automatisch zum Verdächtigen wird und die - nun verspätete - Behauptung der eigenen Ermittlung und des „die Kuh melken, solange sie Milch gibt“, voll nach hinten losgeht.

Ich bezweilfe dass er das nicht gewusst hat, und diese Bildchen voller Absicht der Öffentlichkeit hinterlassen hat.

Wenn mir einer eine Schusswaffe zum Kauf anbietet, würde ich sie auch erst mal kaufen. Ich würde auch fragen, ob ich noch’n bißchen mehr von ihm kriegen würde. Dann würde ich mit der Wumme - sofort - zur Polizei gehen, eine Selbstanzeige machen (illegaler Waffenbesitz) und die Umstände darlegen.

Würdest du das auch tun mit dem Wissen, dass die Polizei danach nichts unternimmt oder dir sogar noch wegen dem Waffenbesitz Staatsanwälte auf den Hals hetzt?

Das halte ich für fadenscheinige Augenwischerei…

Willkommen in der heutigen Medienlandschaft. :smt021

Verstehe ich nicht. Das Gericht hält fest, dass für die Tatbestandsverwirklichung allein der Besitz des belastenden Materials zählt und das Gesetz gerade nicht danach fragt, warum man das hat. Das kann das Gericht höchstens bei der Strafzumessung berücksichtigen. Das ist auch geschehen. Was daran ein politisches Urteil sein soll, kann ich nicht erkennen. Nach § 184b Abs. 4 S.2 StGB ist nunmal auch schon der bloße Besitz strafbar. Punkt. Da kann und soll die Justiz bei Abgeordneten, deren Immunität aufgehoben wurde, keine Ausnahme von machen. Die Ausnahmevorschrift des Abs. 5, auf die Tauss sich zu berufen versucht hat, greift nicht, weil es eben nicht seine Dienstpflicht war, das greift für Polizisten oder Lockvögel im Auftrag der Polizei.

Naja.
Deinem Beitrag stimme ich eigentlich auch zu.

Was mich eher gestört hatte, dass hier auch mit zweierlei Maß gemessen wird. Frau von der Leyen hat doch auf irgendeiner Tagung selbst KiPo verbreitet. Den reinen Tatbestand hat sie damit ja auch erfüllt.

Und was mich auch ein wenig verwundert ist die mediale Ausschlachtung. Vor kurzem wurde CSU-Funktionär auch wegen KiPo-Besitzes verurteilt. Weiß es einer? Nein…
Da sieht man schon, von der Schuld oder Nichtschuld mal abgesehen, dass hier dennoch mit zweierlei Maß gemessen wird. Und dass die Medien da wahrscheinlich auch ihre Finger mit im Spiel haben…

Nach § 184b Abs. 4 S.2 StGB ist nunmal auch schon der bloße Besitz strafbar. Punkt.

Wobei eigentlich bloße Besitzstrafbarkeit verfassungswidrig ist. Ja, das berühmte „eigentlich“ mal wieder.
So einfach kann ich da keinen Punkt zu setzen. Entweder Besitzstrafbarkeit ist verfassungswidrig oder nicht. Solche Außnahmen machen doch das ganze System fragwürdig :smt017

Da kann und soll die Justiz bei Abgeordneten, deren Immunität aufgehoben wurde, keine Ausnahme von machen.

Kannst du sicher sein, dass du gerade keine KiPos aufm Rechner hast? Ich meine hier vorallem Botnetze.

Das ist ja das nächste: Nicht nur der Widerspruch bezüglich der Verfassung, sondern auch das Risiko, dass durch diese Besitzstrafbarkeit ahnungslose Unschuldige aufeinmal kriminalisiert werden. Aber wir wissens ja nune, dass die Funktionsweise des Internets, und vorallem der KiPo-Verbreitung der Politik unbekannt ist.

Frau von der Leyen hat doch auf irgendeiner Tagung selbst KiPo verbreitet.

Das ist ja im Grunde sogar Besitz UND Verbreitung. Aber da scheinbar vdL Zweitberuflich KriPo-Undercover-Beamte ist, die das Recht hat solches Material zu besitzen, dazu noch magische Sonderprivilegien zur Verbreitung hat, kann man hier wohl nichts machen.

Vor kurzem wurde CSU-Funktionär auch wegen KiPo-Besitzes verurteilt. Weiß es einer? Nein…

Besser gesagt „Will es einer wissen“ :smt021

Es ist übrigens nicht der einzigste Fall…
http://www.pr-inside.com/de/langj-hrige … 148117.htm
http://www.morgenpost.de/brandenburg/ar … teilt.html
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/ger … lt-1.40764
http://www.welt.de/politik/article33322 … r-CDU.html
http://www.netzwelt.de/news/70650-kinde … dacht.html

[quote]Nach § 184b Abs. 4 S.2 StGB ist nunmal auch schon der bloße Besitz strafbar. Punkt.
Wobei eigentlich bloße Besitzstrafbarkeit verfassungswidrig ist.[/quote]Woher nimmst du diese Erkenntnis? Das ist mir neu. Kannst du das begründen oder ausführen? :smt017

Tauss… tritt aus. Gute Entscheidung. Egal ob er schuldig ist oder nicht - die Debatte muss sich von den Piraten lösen.

Ganz ehrlich glaube ich Herrn Tauss keine Sekunde. Ich finde, dass er erwischt wurde und nun versucht sich mit lächerlichen Schutzbehauptungen rauszuwurschteln. Selbst mal angenommen, dass er DER Überflieger ist im Internet und viel klüger, schneller, besser als die Justiz in dem Bereich dann muss er dennoch vorher damit rausrücken. Was für mich fehlt bei den “Ermittlungen” ist halt die Justiz, er muss es ja nicht groß publik machen und die halbe Welt informieren.

Das Beispiel von Isegrimm ist da sehr gut und passt genau

Dass er jetzt aus der Piratenpartei ausgetreten ist, ist natürlich für Tauss´Gegner ein willkommendes Argument, jetzt können sie ihn noch mehr in Pornoecke drängen, ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass er aus rein beruflichen Gründen sich die Kinderpornos hat beschaffen lassen, bei der Polizei läuft das nicht wesentlich anders, aus der Piratenpartei wäre ich aber an seiner Stelle nicht ausgetreten, dass schafft nur mehr Irretationen und seine Glaubwürdigkeit wird etwas geringer.

Ob diese Maßnahme jetzt das Licht der Piraten wieder heller leuchten lässt indem sie ein schwarzes Schaf vom Lagerfeuer verweisen ?
Find sowas trotz des medialen Drucks taktisch unklug. Das wirkt doch etwas abgebrüht… Ich mein ihnen muss ja bei der Aufnahme damals bewusst gewesen sein, dass der Prozess so ausgehen kann ?!

@john-non
Es ist nur so dass selbst ein Abgeordneter nicht einfach mal Sheriff spielen und sich einfach von sich aus illegales Material aus “Recherchezwecken” beschaffen kann. Wie wäre es wenn ich (auch als Abgeordneter) einfach mal ein Kilo Koks kaufe, um rauszufinden wer dealt? Natürlich macht dass die Polizei, aber Tauss ist eben kein Polizist und auch nicht jedem Polizisten ist so etwas einfach erlaubt.

Das Urteil ist gerechtfertigt.

[…] er muss es ja nicht groß publik machen und die halbe Welt informieren. […]

Hat er auch nicht. Andere (vermutlich Staatsanwaltschaft und seine damalige Fraktion) haben es ganz groß in der Presse breit getreten.

Die Piraten wollen nächstes Jahr in Ba-Wü in den Landtag. Da Tauss von den Medien immer noch fälschlicherweise als verurteilter Kinderschänder bezeichnet wird und sich diese Bezeichnung in Verbindung mit den Piraten in die Gehirne der Schafe festsetzt, hätten die Piraten keine Chance. Ob deren Chancen nun größer werden, wird sich zeigen.

@ Hemphans:
Es gibt kein Gesetz, dass es einem Abgeordneten direkt verbietet, selbst Recherchen durchzuführen. Es gibt aber ein Urteil des Bundesgerichtshofes, dass Abgeordnete nicht blind auf Informationen vertrauen sollen, die ihnen gegeben werden. Also wie soll man wissen, wann man eine Grenze überschreitet, die bisher nie definiert wurde? Durch dieses Urteil weiß man es nun, was für J. Tauss allerdings zu spät ist.

Da Tauss von den Medien immer noch fälschlicherweise als verurteilter Kinderschänder bezeichnet wird
Von welchen denn? Er ist wegen Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden, nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe mir über Tauss kein Urteil erlaubt und tue mich auch jetzt noch schwer, schließlich ist das Urteil nicht rechtskräftig. Aber meine Meinung ist folgende. Jemandem Kinderpornos unterzuschieben wäre verachtenswert. Viel schlimmer fände ich es aber, bei bewiesener Schuld an ihm festzuhalten oder ihn zu verteidigen, nur weil man da eine tolle Verschwörungssuppe draus kochen kann.

@Hemphans:
Ich stimme dem schon zu.

Nur frag ich mich, warum von der Leyen nicht verurteilt wurde, als sie in einem Vortrag KiPo-Bilder verbreitet hat. Den Tatbestand hat sie, wie auch Tauss anscheinend, erfüllt.
Nur da wollte die Staatsanwaltschaft soweit ich weiß nicht mehr weiterermitteln, weil es ja „Aufklärungszwecken“ diente. Bei Tauss hingegen gab es eine mediale Hetze MIT Unterstützung der StA.

Also wenn da einem was nicht faul vorkommt, dann weiß ich auch nicht.

Oder der CSU-Funktionär, der deswegen verurteilt worden ist. Oder noch viele, viele andere Politker. Es muss einen Grund geben, warum gerade bei Tauss ein solcher Medienrummel veranstaltet wird, bei Politikern anderer Parteien, die jedoch den selben Straftatbestand erfüllt haben und verurteilt worden sind, jedoch nicht.
Und genau das ist hier der große Knackpunkt, denke ich.

Verteidigen möchte ich Tauss ganz bestimmt nicht. Ich möchte nur die allgemeine Situation kritisieren…

Viel schlimmer fände ich es aber, bei bewiesener Schuld an ihm festzuhalten oder ihn zu verteidigen, nur weil man da eine tolle Verschwörungssuppe draus kochen kann.

Das hat ja nix mit Verschwörungstheorien zu tun. Wie geschrieben, ich möchte ihn auch nicht verteidigen. Nur dennoch drängt sich die Frage auf, warum bei anderen Politikern keine mediale Hetzjagd veranstaltet wird, bei Tauss jedoch schon…

Es ist nur so dass selbst ein Abgeordneter nicht einfach mal Sheriff spielen und sich einfach von sich aus illegales Material aus „Recherchezwecken“ beschaffen kann. Wie wäre es wenn ich (auch als Abgeordneter) einfach mal ein Kilo Koks kaufe, um rauszufinden wer dealt? Natürlich macht dass die Polizei, aber Tauss ist eben kein Polizist und auch nicht jedem Polizisten ist so etwas einfach erlaubt.

Das Urteil ist gerechtfertigt.

Sehe ich ganz genauso. Doof für ihn, wenn er sich erwischen lässt. Er wusste doch ganz genau, dass das passieren könnte - jetzt muss er mit den Konsequenzen leben.

Ich find die Urteilserklärung irgendwie ein bisschen Widersprüchlich:

“Darüber hinaus war die Kammer nach einer Gesamtschau der maßgeblichen Umstände davon überzeugt, dass der Angeklagte nicht aus Gründen der ordnungsgemäßen Erfüllung seines Mandats „recherchiert“ hat, sondern aus privaten Gründen virtuell in der Kinderporno-Szene unterwegs war.”

(…)

“Die Kammer hat allerdings nicht festgestellt, dass der Angeklagte die Taten aufgrund eines sexuellen Interesses begangen hat; dies war für die Tatbestandsverwirklichung auch nicht erforderlich.”

Welches private Interesse denn sonst, wenn nicht ein sexuelles?

ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass er aus rein beruflichen Gründen sich die Kinderpornos hat beschaffen lassen,

und das Gereicht anscheinend auch.

Ich find die Urteilserklärung irgendwie ein bisschen Widersprüchlich:

Ich find die halbe deutsche Justitz unglaublich widersprüchlich :ugly

Geht schon damit los, das Besitzstrafbarkeit eigentlich verfassungswidirig ist, aber gleich ein Komma mit Außnahme hinterhergeschoben wird. Da können wir das GG doch gleich ignorieren, wenn jede - wenn sie moralisch auch noch so toll klingt - Laune einfach Außnahmen setzen kann.

Es ist nur so dass selbst ein Abgeordneter nicht einfach mal Sheriff spielen und sich einfach von sich aus illegales Material aus „Recherchezwecken“ beschaffen kann.

Allgemein ist es weder erlaubt, noch klar verboten. Wieder gefährliche Widersprüche.

Doof für ihn, wenn er sich erwischen lässt.

Selbst wenn er seine Sache zu Ende gebracht hätte, nach seinen Angaben also den KiPo-Ring gesprengt hätte, wäre ja spätestens hier irgendjemand drauf aufmerksam geworden, und würde nach dem ‚wie‘ fragen. Er verließ sich eben auf obengenannte Grauzone und hoffte angesichts seines Zieles, eine Art Ausnahme (die ja sonst keinen zu stören scheint) zu erhalten.

Siehe hierzu „Warum ein Abgeordneter selbst recherchieren muss…“,
von Tauss selbst auf http://www.tauss-gezwitscher.de/?p=980

Und auch sehr passend dazu http://wikileaks.org/wiki/Einblicke_in_ … pornoszene
Hier vorallem die Erläuterung der technischen Funktionsweise.

Nur frag ich mich, warum von der Leyen nicht verurteilt wurde, als sie in einem Vortrag KiPo-Bilder verbreitet hat. Den Tatbestand hat sie, wie auch Tauss anscheinend, erfüllt.

Ich weiß nicht, wurde Tauss KiPo-Verbreitung nachgewiesen?
Bei Zensurula wäre ja Besitz und Verbreitung leicht nachzuweisen. Aber wie gesagt, hier kommen besagt Kommas und dazugehörige Ausnahmen der Justiz.

Dann ist

Oder der CSU-Funktionär, der deswegen verurteilt worden ist. Oder noch viele, viele andere Politker. Es muss einen Grund geben, warum gerade bei Tauss ein solcher Medienrummel veranstaltet wird, bei Politikern anderer Parteien, die jedoch den selben Straftatbestand erfüllt haben und verurteilt worden sind, jedoch nicht.
Und genau das ist hier der große Knackpunkt, denke ich.

leider auch richtig. :smt013

Nur dennoch drängt sich die Frage auf, warum bei anderen Politikern keine mediale Hetzjagd veranstaltet wird, bei Tauss jedoch schon…

Warum andere Leute bei der ÖFFENTLICHEN VERBREITUNG von KiPo keine Strafe droht, der böse Tauss aber ein perverser Irrer sein soll, ist ebenso für mich ein starkes Zeugnis von Unseriösität der Medien, wie auch der Justiz.

Mir fällt es immer schwerer, die deutsche Justiz ernst zu nehmen. :smt021

[quote]Es ist nur so dass selbst ein Abgeordneter nicht einfach mal Sheriff spielen und sich einfach von sich aus illegales Material aus „Recherchezwecken“ beschaffen kann.

Allgemein ist es weder erlaubt, noch klar verboten. Wieder gefährliche Widersprüche.[/quote]
:smt017 Abgeordnete stehen nicht über dem Gesetz. Es ist dir verboten, KiPos anzuschaffen, und genau so jedem Abgeordneten, was ist daran widersprüchlich?

Das hat (glaub ich) der Staatsanwalt ganz gut beschrieben. Ungefähr so: Ein Mitglied des Verteidigungsausschusses darf sich auch keine Stinger-Rakete in seine Garage stellen. :smt005

[…] Welches private Interesse denn sonst, wenn nicht ein sexuelles?

Z.B. ein privates Interesse daran, die bewussten Falschinformationen des BKA öffentlich zu machen. Es ist also nicht widersprüchlich. Weil nur weil es ein privates Interesse ist, muss es noch längst nicht auch ein sexuelles Interesse sein.

[…] Ich weiß nicht, wurde Tauss KiPo-Verbreitung nachgewiesen? […]

Wurde doch bereits von Tauss während der Verhandlung korrekt ausgesagt, dass er während der Dienstzeit 5 Bilder in Briefmarkengröße per MMS weiter geschickt hat, um weitere Anbieter kennen zu lernen und so evtl. näher an die Quelle zu kommen.

[…] Bei Zensurula wäre ja Besitz und Verbreitung leicht nachzuweisen. […]

Falsch, bei ihr wären Besitz und öffentliche Vorführung nachzuweisen, nicht aber die Verbreitung. Bei Tauss war es die Verbreitung. Da die öffentliche Vorführung aber genau so unter Strafe steht wie die Verbreitung, macht es letztendlich keinen nennenswerten Unterschied :wink:

[…] Dann ist [quote]Oder der CSU-Funktionär, […]
leider auch richtig. […][/quote]
Auch wenn man es evtl. als Verschwörungstheorie ansehen könnte, aber ich unterstelle den Massenmedien ganz einfach, dass sie zugunsten CDU/CSU parteiisch sind. Es passte den beiden Parteien im Wahljahr ja ziemlich gut in den Kram, dass ausgerechnet ein Politiker des größten Wahlgegners erwischt wurde, und dann auch noch damit, wofür man selbst das Wahlkampfthema Nummer 1 hat, die KiPo und wie man sie am [-]schlechtesten[/-] effektivsten (hust) „sperrt“. Da käme es dem eigenen Ergebnis ziemlich schlecht, wenn dann auch noch die eigenen Leute mit so einem Zeug erwischt, verurteilt und medial gehetzt werden.
Aber das ist nur meine persönliche Meinung dazu, gemessen an meinen Beobachtungen der letzten Zeit.

Und man lese sich nur mal die beiden Artikel der FAZ durch:
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 … ntent.html
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1 … ntent.html

Falls das wirklich alles stimmt, was in den Artikeln geschrieben steht, dann ist der Nachweis darüber, dass die Medien gegenüber CDU/CSU parteiisch sind, bereits erbracht. Auch, dass Frau von der Leyen weiß, wie man Politiker gekonnt medial zerstören kann, wird in den Artikeln sehr treffend beschrieben. Wenn sie es also vor 10 Jahren bereits gemacht hat, warum dann nicht auch letztes Jahr bei J. Tauss?

Beitrag zusammenlegen

Eigentlich wollte ich mich zu dem Thema nicht weiter äußern, aber nachdem was ich nun lesen musste, will ich hier gern mal über so viel journalistische Inkompetenz berichten:

Es gibt einen Blog namens Ruhrbarone, in dem einige selbsternannte Journalisten auf das Übelste gegen Jörg Tauss hetzen, dabei sind sie sich auch nicht zu schade dafür, auch mal kräftig mit Lügen um sich zu werfen, in dem festen Glauben, die Leser des Blogs würden das alles so glauben. Nachdem aber sehr viele Leser die Situation in den Kommentaren klar gestellt und die Ruhrbarone beschimpft haben, kamen von denen weitere Blogtexte, in denen die falschen Anschuldigungen gegen Tauss verstärkt wurden. Dafür wurde z.B. das Gerichtsurteil falsch zitiert, Tauss selbst falsch zitiert und alles noch mit reißerischen Kommentaren ausgestattet.

Schon kurze Zeit später bekamen die Ruhrbarone von Tauss’ Anwalt Jan Mönikes eine Abmahnung ohne Kostennote. Dieses Angebot wurde glatt ausgeschlagen, es folgte sogar ein Blogeintrag mit „Tauss greift uns an“ und weiteren falschen Behauptungen. Daraufhin folgte die nächste Abmahnung, nun mit Kostennote bei einem Streitwert von 20.000 €. Daraufhin haben die Ruhrbarone kommentarlos etliche ihrer Beiträge editiert bzw. gelöscht, allerdings nicht alle. Nun wollen sie es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, da sie sich ungerecht behandelt fühlen und der Streitwert angeblich zu hoch sei.

Hier sind die mittlerweile halbwegs bereinigten Beiträge:
http://www.ruhrbarone.de/tauss-der-kind … -zu-recht/
http://www.ruhrbarone.de/tauss-und-die-reaktionen/
http://www.ruhrbarone.de/piraten-tauss- … -gegangen/
http://www.ruhrbarone.de/arger-mit-tauss/

Daran merkt man schon, dass immer noch unwahre Behauptungen zu finden sind, ebenso sehr reißerische Bezeichnungen, und außerdem ist kein Hinweis zu finden, was alles editiert wurde.
Laut Pressekodex hat ein Journalist vorurteilsfrei zu berichten und alle nachträglichen Änderungen an seinen Texten kenntlich zu machen. Davon ist hier nichts zu sehen!

Zum Glück gibt es auch Beiträge, die sich sachlich, kritisch und über den Tellerrand hinaus blicken und mit dem Thema auseinander setzen und auch noch den Ruhrbaronen erklären, wie Journalismus zu funktionieren hat:
http://tantejay.wordpress.com/2010/05/2 … uhrbarone/

Und Du denkst, hier, im Forum eines satirisch-kritischen Formats, regen sich Leute auf, wenn sie Worte wie
„Vergewaltigungsbildchensammler“ lesen? Das ist nämlich noch nicht mal überspitzt. (Vgl. „Pimmelabwischer im Swingerclub“)

Natürlich kann ich hier bei den Baronen meine persönliche Meinung sagen. Und ein ekeliges Verbrechen verdient in meinen Augen klare, deutliche Worte und kein schwurbeliges Drumherum, wie dieses abstoßende verniedlichende “KIPO”, dass der Verteidiger von Tauss im Prozess benutzte. Wer meint, das Tauss-Verbrechen müsse mit einem netten einerseits-andererseits Kommentar abgehandelt werden, der irrt. Es geht bei der Tauss-Sammlung um die Bilder von einigen der miesesten Straftaten, die ich mir denken kann. Wer sich sowas runterzieht, ist selbst ein Verbrecher. Und wir reden hier nicht von Polizisten und Staatsanwälten, die sich den Dreck ansehen müssen, um die Täter zu überführen…Mich erbarmt es, wenn sich die Kommentatoren mehr damit beschäftigen, Tauss reinzuwaschen, als an die Kinder zu denken, die von dreckigen Verbrechern vergewaltigt wurden, damit Leute wie Tauss die Bilder kaufen konnten.
Genau so siehts aus! :smt023 Jeder darf seine Meinung sagen. Und ihm deshalb Anwälte auf den Leid zu hetzen ist übel, aber er wirds überstehen.
PS: ruhrbarone.de ist eins der renommiertesten Blogs Deutschlands. Danke für den Link! :mrgreen: