Zirkumzision-Paragraph 1631d BGB auf dem Prüfstand

Im Mai letzten Jahres löste das Urteil eines Kölner Gerichts, indem die Beschneidung von Jungen ohne medizinische Notwendigkeit für ilegal erklärt wurde, einen allgemeinen Streit darüber aus, ob der Richter dieses Verfahrens Recht oder Unrecht gesprochen hat.
Insbesondere die Minderheit der Moslems und Juden, die traditionell ihren männlichen Nachwuchs im Kindesalter beschneiden, mussten sich gegen eine tonangebende Mehrheitsgesellschaft erwehren, die vertreten von den Masssenmedien die Zirkumzision bei Minderjährigen zum kriminellen Akt zu erklären versuchte.
Die Befürworter der Knabenbeschneidung kritisierten zurecht, dass die Majorität des Landes einen mit Intoleranz und Ressentiments durchsetzten Prinzipienstreit ausfechtet, bei dem wohl Ignoranz gegenüber einem chirurgischen Eingriff zur Modifizierung des Körpers, der bei einem Drittel der Weltbevölkerung gesellschaftlich etabliert ist, den motivierenden Faktor darstellt.
Ein interessanter und erschreckender Fall eines fremdenfeindlichen Dammbruchs bis in die angeblich tolerantesten und aufgeklärtesten Schichten der Gesellschaft, welcher von der Regierung glücklicherweise erkannt und zügig gebannt wurde, indem im Dezember 2012 per Gesetz die Vorhautentfernung bei Minderjährigen zur Elternsache gemacht wurde.

So ist das BGB nun um diesen Artikel reicher:

§ 1631d
Beschneidung des männlichen Kindes

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.

Klugerweise haben die Gesetzesmacher die absolut unnötigen religiösen Bezüge, die in der Debatte blödsinnigerweise viel Raum einnahmen, ganz rausgelassen. Das Elternrecht, bzw. die Personensorge ist völlig ausreichend als Grundlage.

Problem gelöst?
Scheinbar nicht.
Die xenophoben Geister, die das Kölner Urteil wachferufen hat, sind immer noch aktiv damit beschäftigt, ein Verbot der Zirkumzision bei Kindern herbeizuführen.

Und nun kam es Ende August zu einem neuerlichen Urteil in einem Gericht in Dortmund/ Hamm, bei dem einer Kenianisch stämmigen Frau entsagt wurde, ihren 6jährigen Sohn gemäß den Riten ihres Heimatlandes zu beschneiden.
Begründung:

Die Mutter darf laut Gericht auch vorläufig weiterhin keine Beschneidung veranlassen, weil Kind und Mutter ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hätten und nur selten nach Kenia fahren. Auch sei der Junge evangelisch getauft.

Psychisches Wohl gefährdet

Das Gericht schreibt weiterhin: „Im vorliegenden Fall gebe es gewichtige Gründe dafür, dass eine zum jetzigen Zeitpunkt durch die Kindesmutter veranlasste Beschneidung das psychische Wohl des Sechsjährigen beeinträchtige.“ Hinzu kommt im konkreten Fall: Die Mutter will das Kind nicht zu der Operation begleiten.

http://www.ruhrnachrichten.de/lokales/dortmund/Neues-Urteil-Dortmunderin-darf-ihren-Sohn-6-nicht-beschneiden-lassen;art930,2137129

Anhand der vorliegender Informationen klingt das nach im Zweifel für den Ankläger.
Wer immer das auch ist?
Und interessant wäre auch die Information, ob der Junge einverstanden ist, sich operieren zu lassen oder nicht.

Die Frage ist auch: Werden voreingenommene Richter in Zukunft den Ausnahmeregelung bei der Gefährdung des Kindeswohls überstrapazieren zum Verbieten von Beschneidungen?
Ist dieser Punkt zu schwammig formuliert?

Die völlige Überbetonung von Xenophobie als angebliche Motivation der Gegner der Beschneidung lässt deinen Startpost als Satire erscheinen.

Voreingenommen war wohl eher der richter der Religion über das kindliche wohl gestellt hat!
Beeinflusst durch eine Debatte, bei der die befurworter keine sinnvollen Argumente hatte und daher gleich die fremdenhass-Keule angeführt hat.

Aber wir sind ja alle nur dumme Nazis, die religiösen spinnern ihr recht auf verstümmelung nicht eingestehen wollten…

Führen wir dich gleich sie scharia ein, wenn wir schon dabei sind…

Ich stimme dir zu, dass sich ein Gericht an Urteile des Bundesverfassungsgericht richten sollte. Die Passagen in dem neuen Urteil, die Familie würden nie nach Kenia fahren und das Kind sei ja eigentlich evangelisch, sollten (auch laut BverfG) völlig uninteressant sein.
Ob das Urteil schwammig formuliert ist, weiß ich nicht, würde ich nicht sagen.

Aber trotzdem muss ich sagen, dass ich gegen die Beschneidung von Kindern bin, aus offensichtlichen Gründen. Das Kind hat keinen eigenen Willen und sollte diese Entscheidung selber mit der Volljährigkeit treffen. Das elterliche Sorgerecht wird mit so einem unwiederruflichen medizinischen Eingriff ganz klar überschritten. Des Weiteren können Komplikationen auftreten und das Kind kann ein psychisches Trauma davon tragen. (die Wahrscheinlichkeit dafür ist mir dabei egal - der Fakt, dass es auftreten kann reicht völlig) Dabei sehe ich auch kritisch, dass mit dem BverfG’s-Urteil auch nicht ausgebildete Ärzte berechtigt sind, Beschneidungen durchzuführen.
Wenn du mich jetzt als xenophob bezeichnest ist mir das ziemlich egal, für mich ist die Beschneidung aus kulturellen Gründen (= medizinisch Unnütz) einfach nur rückständig, gefährdet das Kindeswohl und wird nicht von dem elterlichen Sorgerecht abgedeckt.

Naja, von jemandem, der die Antifa als verfassungsschützende Instanz bezeichnet, kann man wohl kaum eine neutrale Auseinandersetzung mit dem Thema erwarten.

Natürlich sind wir alle nur Islam- und Judenhasser, weil wir nicht möchten, dass körperliche Eingriffe an Menschen vorgenommen werden, ohne dass sie darüber selbst entscheiden können.

Extraklaus hat die traurige Wahrheit erkannt.

Das Urteil ist natürlich für’n Arsch. Entweder alle, oder niemand. Da gibt es nichts zu diskutieren. Ich kann nicht den einen Glauben über einen anderen Stellen. Der logische Schritt ist also nicht, dass die Beschneidung des Jungen erlaubt, sondern die Beschneidung bei Juden und Moslems verboten wird.

@shimmy

Nein, als xenophob würde ich dich nicht unbedingt bezeichnen.
Es ist wahrscheinlicher, dass deine Unwissenheit über die Materie dich zu diesem Urteil verleitet.
Ignoranz oder fehlende Empathiefähigkeit kann man nicht pauschal jedem anlasten.
Ich kenne deinen Backround nicht.
Vielleicht hast du nie die Möglichkeit gehabt oder die Veranlassung gespürt, in Kontakt mit einem beschnittenen Mann oder Männern zu kommen oder dich sonst wie seriös zu informiren.
Und damit meine ich nicht homosexuelle Kontakte, und natürlich auch keine direkten Kontakte wie z.B. in der Gemeinschaftsdusche im Fitness-Center einen Beschnittenen fragen, ob man mal anfassen darf oder ähnliches, sondern persönliche Kontakte.
Aber ich würde dir jetzt auch nicht raten, auf eine Gruppe halbstarker Türken zuzugehen und sie zu fragen, ob das stimmt, dass ihre beschnittenen Gemächter verstümmelt und nicht funktionsfähig sind.

Liebe xenophobe Nazis und religiöse Spinner, liebe Scharia-Befürworter und Ignorante hier im Thread, wenn ihr nicht aufhört, euch gegenseitig zu beschimpfen, ist hier sehr schnell wieder zu. Mäßigt euch.

Man muss nicht jemanden kennen der beschnitten wurde oder selbst beschnitten sein.
Es reicht wenn der iq grade noch hoch genug ist zu raffen das in deutschland deutsches recht herrscht. Und es kann nicht sein das sowas nebulöses wie religiöse Gefühle zur sonderwurst reicht. Alle oder keiner. Ganz einfach.

Und das hat nichts mit xenophobie, sondern ausschließlich mit Religion zu tun. Wenn Christen das tun dürften, wäre hier auch Holland in not.
Wenns tradition ist, schon und gut, aber in Deutschland ist es nun mal Verboten Kinder zu misshandeln und zu verstummeln. Es ist, außer eine medizinische Notwendigkeit ist gegeben., nichts, aber auch nichts was das Kind in diesem Fall von seinem Persönlichem Recht entbindet, selbst zu entscheiden ob es das will oder nicht.

Und wenn Religion über recht steht, dann führen wir doch gleich die scharia ein, das ist mein voller ernst.

Und due befürworter sind zumindest schlau genug das fehlen Objektiver Argumente hinter dem Vorwurf xenophobie zu verstecken, dann kann man in deutschland nämlich gar nicht mehr ordentlich debattieren…
Oder gibts iwelche Argumente außer “das haben wir schon immer so gemacht” und “wer nicht dafür ist , ist Nazi” ?

[QUOTE=ExtraKlaus;325538] Wenn Christen das tun dürften, wäre hier auch Holland in not.
[/QUOTE]
Christen dürfen das.

Ich schau mal eben nach Holland.

? Bitte wie?
Ja, mit dem gesetz jetzt vllt.

Aber hallo, hier gehts doch um das wohl von kindern. Wenn es medizinisch sein muss, ja.
Aber ansonsten schnippel ich meine verwandten auch nicht zum Spaß bzw. Ohne grund auf.

Nicht vielleicht sondern definitiv. Auch nicht “jetzt”, sondern schon seit Dezember. Und davor war es genauso Graubereich wie bei allen anderen Religionen.

[QUOTE=Mannbärschwein;325535]
Vielleicht hast du nie die Möglichkeit gehabt oder die Veranlassung gespürt, in Kontakt mit einem beschnittenen Mann oder Männern zu kommen oder dich sonst wie seriös zu informiren. […]
Aber ich würde dir jetzt auch nicht raten, auf eine Gruppe halbstarker Türken zuzugehen und sie zu fragen, ob das stimmt, dass ihre beschnittenen Gemächter verstümmelt und nicht funktionsfähig sind.[/QUOTE]
Ich wohne im Ruhrgebiet, da gibt es genug Türken, mit denen ich Kontakt hatte. Aber ob die alle beschnitten waren, keine Ahnung.
Allerdings weiß ich auch nicht, warum das jetzt wichtig sein sollte. Ich habe nicht behauptet, das die Mehrheit der beschnittenen Männer irgendwie daran leiden.

Und wenn du von Informieren sprichst: ich hab versucht, meine Meinung zu begründen, das steht bei dir noch aus. (obwohl ich die Argumente schon kenne -> Religionsfreiheit oder Eltern hätten das Recht, so über ihre Kinder zu bestimmen)

[QUOTE=shimmy;325576]Aber ob die alle beschnitten waren, keine Ahnung. [/QUOTE]

Zu 99% ja.

Ich würde dir raten, falls du türkische, kurdische oder arabische Bekanntschaften pflegst, mal zu fragen, wie sie die Debatte wahrgenommen haben oder was sie von den Vorwürfen der Beschneidungsgegner halten.

[QUOTE=shimmy;325576]Religionsfreiheit oder Eltern hätten das Recht, so über ihre Kinder zu bestimmen[/QUOTE]

Nein, die Religionsfreiheit ist bei dieser Kontroverse irrelevant. Diesen Punkt kann man aus der Debatte rauskürzen.
Wenn man die Geschichte der Zirkumzision zurückverfolgt, wird man feststellen, dass es keine religiöse Agenda war, die diesen Brauch hervorgebracht hat.
Es geht - wie schon die Gesetzesmacher des Beschneidungsparagraphen richtig entschieden haben - ausschließlich um das Elternrecht, bestimmen zu dürfen, ob dem männlichen Nachwuchs die Vorhaut entfernt werden soll oder nicht.
Wie die Eltern einen Eingriff im einzelnen Fall begründen, hat niemanden zu interessieren, natürlich vorausgesetzt, dass Profis damit betraut werden.

Deshalb ist dieses neuerliche Dortmunder Urteil so fragwürdig bis eindeutig falsch. Die kenianischstämmige Frau hat das Recht diese Entscheidung im Namen ihres Sohnes zu treffen, und die Argumentation des Gerichts, die Psyche des Kindes stehe auf dem Spiel, kann nur bei der Sachlage Spekulation sein, und öffnet auch Tür und Tor als Musterfall für weitere Fehlurteile.

Mannbärschwein,

wann erwähnst du auch die Punkte, dass die Mutter im konkreten Fall nicht bereit war, das Kind zur Operation zumindest zu begleiten, dass die Mutter nicht ausreichend über die Risiken informiert war und dass das Thema mit dem Kind nicht besprochen worden ist durch die Mutter und damit auch der Wunsch des Kindes nicht berücksichtigt wurde?

Ich mag Mannbärschweins Argumentation. Jeder, der nicht seiner Meinung ist, hat sich bloß noch nicht informiert. Fertig. Lustig, dass gerade er davon schreibt, radiert er immerhin mehrere Millionen Christen aus der arabischen Welt vom Erdboden, wenn er klischeehaft behauptet, dass jeder Türke, Kurde oder Araber ja ein Moslem sein muss. Spätestens dann, wenn er anderen Leuten wieder Fremdenhass oder das Breittreten von Vorurteilen vorwirft, werde ich wohl lachend vom Stuhl fallen. Genauso wie meine türkische Arbeitskollegin, die offiziell evangelisch ist und einen sehr “westlich geprägten” Lebensstil verfolgt. Übrigens auch sehr zur Freude ihrer muslimischen Mutter. Ja, ich glaube das zeige ich ihr wirklich mal, hat sie morgen wenigstens was zum Lachen. ^^

[QUOTE=Mannbärschwein;325535]Vielleicht hast du nie die Möglichkeit gehabt oder die Veranlassung gespürt, in Kontakt mit einem beschnittenen Mann oder Männern zu kommen oder dich sonst wie seriös zu informiren.[/QUOTE]
Was maßt du dir hier eigentlich an? Wenn jeder “Zwangsbeschnittene” mit seiner Beschneidung so glücklich wäre, gäbe es wohl kaum all jene Stimmen, die sich ein Mitspracherecht gewünscht hätten. Natürlich gibt es auch viele, die sich nicht trauen das zu äußern, weil sie von der Familie nicht verstoßen werden möchten. Aber das kommt dir natürlich nicht in den Sinn. Oder sind die Leidenden bloß ein notwendiges Übel elterlicher Selbstbestimmung?

Was sagst du eigentlich zur Verstümmelung weiblicher Geschlechtsorgane? Bist du da auch ein Anhänger von? Bereitet es dir Freude, wenn Mädchen oder junge Frauen auf bestialische Art und Weise ihrer Würde und Unverletzbarkeit ihres Körpers beraubt werden? Schließlich sollten die Eltern ja selbst entscheiden, was sie mit ihren Kindern so anstellen .

[QUOTE=Mannbärschwein;325591]Die kenianischstämmige Frau hat das Recht diese Entscheidung im Namen ihres Sohnes zu treffen, und die Argumentation des Gerichts, die Psyche des Kindes stehe auf dem Spiel, kann nur bei der Sachlage Spekulation sein, und öffnet auch Tür und Tor als Musterfall für weitere Fehlurteile.[/QUOTE]
Du scheinst das mit “Im Namen von” nicht so richtig begriffen zu haben. Ich kann nur dann etwas “Im Namen von” jemandem tun, wenn derjenige auch damit einverstanden ist. Wenn dem nicht so wäre, könnte ich jetzt meinem Nachbarn einen auf die Mütze geben und das Gericht spricht mich dann frei, weil ich ja "Im Namen von " Mannbärschwein gehandelt habe.

Da Kindeswohl offensichtlich nichts ist, was dir sonderlich am Herzen liegt, hoffe ich nur, dass du keine eigenen Kinder bekommst. Und wenn doch, dann freust du dich sicher jetzt schon darauf, was du für das Kind dann alles bestimmen darfst. Ich sehe es schon vor mir, nachdem dein Sohn dann eine Ausbildung gemacht hat, natürlich da, wo du auch arbeitest, heiratet er die Frau, die du vor zehn Jahren für ihn ausgesucht hast. Ist ja schließlich dein gutes Recht, was dein Sohn will ist da egal.

@Baru
Mich interessiert eher, wie es zur Anklage kam. Wer hat die Frau angezeigt?

Was die von dir genannten Punkte angeht, klingt das für mich alles Recht seltsam.
Ich kann mir auch ehrlich gesagt nicht vorstellen, wie derlei Belanglosigkeiten, wie z.B., dass die Mutter sich weigert (oder wohl eher geweigert hat?), ihr Kind mit ins Krankenhaus zu begleiten, überhaupt vor Gericht zum Thema gemacht wurden. Ich hab’ eher das Gefühl, dass die Mutter bei diesem Prozess - aus welchen Gründen auch immer - vorgeführt wurde.

Vielleicht werden ja bald mehr Informationen zu dem Fall veröffentlicht.

Aber unabhängig davon, was sich da vorgetragen hat, hört sich die Beweisführung für mich undurchsichtig an.

Bedingung für eine Zirkumzision bei Jungen ist, dass der Eingriff von Fachleuten vorgenommen wird und dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird. PUNKT!

  1. Dass die Eltern das Kind zur Operation begleiten müssen, ist nicht Bedingung. Vielleicht für den einen oder anderen eine Selbstverständlichkeit, aber keine Bedingung.
    Wobei, wie gesagt, die Umstände unklar sind, warum die Mutter nicht konnte, wollte.
    Z.B. mal angenommen die Frau hätte eine verwandte oder befreundete Person mit der Aufgabe betraut, weil sie selber arbeiten muss oder eine sonstige Verpflichtung hat, dann klingt das schon weniger nach Rabenmutter als gar nichts darüber zu wissen. Nicht wahr?
    Man sollte dem xenophoben Hirn sowenig Raum wie möglich geben, dass er mit seiner verblendeten Phantasie füllen kann, wenn du verstehst, was ich meine.

  2. Bedingung ist auch nicht, dass Eltern auf irgendeine Art aufgeklärt werden müssen über die Zirkumzision, bevor ihnen ihr Wunsch genehmigt wird. Selbiges gilt für das Kind.

  3. Und ob das Kind einverstanden ist oder nicht, ist auch keine Vorbedingung.

  4. Und Bedingung ist auch nicht, dass die Erziehungsberechtigten einen nachvollziehbaren Grund für die Beschneidung anführen müssen. Sie brauchen keine Angaben dazu zu machen.

Doch der Richter entzog der Mutter ihr Recht unter anderem, weil der Lebensmittelpunkt von Mutter und Kind in Deutschland liegt und nicht (mehr) in ihrem Herkunftsland Kenia, wo (im Gegensatz zu Deutschland) Beschneidungen Sitte sind.
Und hinzukommt noch das Argument, weil der Junge evangelisch getauft ist.
Wie soll man das verstehen?!
Was ist denn das für eine intolerante, despotsiche Haltung, Deutschland pauschal zur beschneidungsfreien Zone zu erklären?
Damit erklärt dieser Kulturfaschist von Richter das neue Beschneidungsgesetz, das ja gerade dafür aus der Taufe gehoben wurde, die Beschneidungskultur nicht außen vorzulassen, für Unfug, der nicht beachtet werden muss.
Nach dem Motto gilt für Kanacken und Juden nicht für uns evangelisch (oder katholisch) getaufte Deutsche.

Demzufolge:
Es war dieser Richter, der in diesem konkreten Fall, diese Punkte zur Prämisse erklärt hat und aufgrund dieser Punkte das psychische Kindeswohl gefährdet sah.
Und seine (erstmalige!) Interpretation des Gesetzestextes halte ich für äußerst fragwürdig, vor allem wenn man bedenkt, dass diese Entscheidung Signalwirkung haben wird.
Die Gefahr liegt natürlich darin, dass sich künftig jede Menge bürokratische Hürden herauskristallisieren, die betroffene Eltern überwinden müssen, bevor sie ihre Söhne beschneiden lassen können.

  • Beweisen, dass man einen triftigen Grund hat, dass das Kind zustimmt, dass man bestens informiert ist, dass man den Prozess begleiten wird usw…

Ich habe nichts vom Erdboden radiert.
Shimmy sprach ausschließlich von Türken.

[QUOTE=shimmy;325576]
Ich wohne im Ruhrgebiet, da gibt es genug Türken, mit denen ich Kontakt hatte. Aber ob die alle beschnitten waren, keine Ahnung. [/QUOTE]

Und ich habe ihm mitgeteilt, dass 99% der Türken beschnitten sind.
Kurden und Araber ist andere Baustelle. :wink:

Und dein restliches Geschreibe ist bescheuert genug, dass ich es unkommentiert stehen lassen kann.

Mannbärschwein,

die Punkte ergeben sich schon aus der allgemeinen Fürsorgepflicht von Eltern, dafür braucht man nicht mal das speziellere Gesetz dazu heranziehen. Und wenn Eltern die Fürsorgepflicht vernachlässigen, gefährden sie mit der Aktion auch das Kindswohl und damit ist sie zu unterlassen. Das neue Gesetz zur Beschneidung existiert nicht im luftleeren Raum.

(Beachten sollte man auch, dass das Gesetz nicht das Recht auf eine Beschneidung vergibt, sondern nur das Recht für den Erziehungsberechtigten, überhaupt einer solchen einzuwilligen.)

Für mich ist das alles Recht simpel:

  1. Niemand darf aufgrund seines Geschlechts ungleich behandelt werden.
    –> Beschneidung bei Mädchen verboten und bei Jungen erlaubt? :ugly –> absoluter Blödsinn. Beides sollte daher verboten werden.

  2. Religionsfreiheit des Kindes steht über der Religionsfreiheit der Eltern.

  3. Wenn man sich selbst beschneiden lassen möchte, dann kann man das immer noch mit 18 Jahren (oder ab 16?) selber vornehmen lassen.

  4. Die Beschneidung war früher vllt mal sinnvoll, aktuell stellt sie allerdings nur ein unnötiges Risikofür das Kind dar.

  5. Widerspricht die Beschneidung Artikel 24 (3) der UN-Kinderrechtskonvention, die Deutschland mit unterzeichnet hat:

  1. Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.

Das würde ich bei einem 6jährigen nicht zwingend so sehen, schließlich heißt es im Gesetz:

Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll.

Ab wann ist ein Kind „einsichts- und urteilsfähig“? Nicht mit 18, denn dann wäre die Information im Gesetz sinnlos.

Ich habe dazu nichts konkretes gefunden, kann mir aber durchaus vorstellen, dass man einem 6jährigen schon eine gewisse Einsichts- und Urteilsfähigkeit unterstellen kann.

@ezzendy
Ja, der Punkt ist mir auch mittlerweile aufgefallen, nachdem Baru darauf hingewiesen hat, dass es sich genaugenommen um ein Recht auf Einwilligung in die Beschneidung handelt.
OK, praktisch bedeutet das übersetzt aus dem juristischen Vokabular nichts anderes als “Recht auf die Beschneidung des Kindes”, trotzdem würde ich mich dahingehend korrigieren, dass ein Junge, der deutlich macht, dass er nicht beschnitten werden will, damit seinen Erziehungsberechtigten das Einwilligungsrecht entzieht.
Also der Gesetzestext lässt sich so deuten, dass das “Einverständnis” des Kindes Bedingung ist.