Zirkumzision-Paragraph 1631d BGB auf dem Prüfstand

Bin eigentlich auch eher kritisch gegenüber der Beschneidung, jedoch kann ich mich nicht wirklich für eine Seite entscheiden. Vor allem wenn ich hier die Vergleiche sehe oder Ausdrucksweise. Zu behaupten die Jungen werden verstümmelt ist einfach übertrieben. Die Beschneidung eines Jungen mit der eines Mädchens gleichzusetzen ist es auch. Zum eigentlichen Punkt auf den ich hinaus wollte:
@ Tiamik Nr 5.:
Bin die Fälle mal durchgegangen. Viele davon gehen auf irgendwelche schwachsinnigen Riten zurück und daraus folgende Infektionen (Blutabsaugen mit dem Mund und deshalb Herpesinfektion des Kindes). Und dann gab es noch einige Fälle, wo es von nicht richtigen Ärzten durchgeführt wurde, nach unserem Recht also verboten wäre.

Edit: Ach ja, mich stört hier genau das selbe wie in der damaligen öffentlichen Diskussion. Die Diskussion wird anscheinend nur zwischen religiösen Fanatikern und atheistischen Dogmatikern abgehalten. Beide reden aufeinander ein und werfen sich gegenseitig Antisemithismus/Rassismus bzw. Irrationalität und Schädigung des Kindeswohls vor. Aber einmal inhaltlich Diskutiert wurde nie.

Natürliches organisches Material wird entfernt, Funktionalität verändert, Masturbation deutlich verkompliziert. Gefahr von Narbenbildung ist auch immer vorhanden. Es ist nicht reversibel. Das beschreibt schon eine Verstümmelung in Ansätzen.

Die Beschneidung eines Jungen mit der eines Mädchens gleichzusetzen ist es auch.

Die Bandbreite von möglichen „Beschneidungen“ bei Mädchen ist sehr groß. Das geht von deutlich harmloseren Eingriffen bis hin zu schwersten körperlichen und seelischen Zerstörungen.

Das [B]Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache[/B] sagt dazu:

verstụ̈mmeln [I]/Vb./

  1. jmdn., sich durch Abtrennung eines oder mehrerer Glieder schwer verletzen:[/I]

Beschneidung kann man durchaus so ansehen.

In beiden Fällen werden hochsensible Teile der Sexualorgane weggeschnitten. Wenn man die ganzen, teilweise ziemlich absurden, Begründungen („Gott will es so“) mal außen vor lässt, ist der Unterschied extrem gering.

Das muss auch nicht mit in das Gesetz, weil es für Operationen im Allgemeinen gilt. Egal ob du dich beschneiden lässt, den Blinddarm entfernen oder die Augen lasern, der Arzt muss dich im Vorfeld umfassend über die Risiken der Operation, mögliche Langzeit-Folgen etc.pp. aufklären.

      • Aktualisiert - - -

Das generelle Problem an dem Vorschlag ist, dass im Kindesalter beschnittene Personen keinen Vergleich zwischen Sex mit und ohne Vorhaut anstellen können. Befragt man hingegen Männer, die erst im Erwachsenenalter beschnitten wurden, erfährt man sowas:

[ul]
[li]For the glans penis, circumcised men reported decreased sexual pleasure and lower orgasm intensity. They also stated more effort was required to achieve orgasm, and a higher percentage of them experienced unusual sensations (burning, prickling, itching, or tingling and numbness of the glans penis).[/li]> [li]For the penile shaft a higher percentage of circumcised men described discomfort and pain, numbness and unusual sensations.[/li]> [li]In comparison to men circumcised before puberty, men circumcised during adolescence or later indicated less sexual pleasure at the glans penis, and a higher percentage of them reported discomfort or pain and unusual sensations at the penile shaft.[/li]> [/ul]

Interessant finde ich auch, dass hier immer nur über die physischen Folgen gesprochen wird, sich scheinbar aber niemand Gedanken über die psychischen macht. Bei mir ist mit 4 oder 5 Jahren aus medizinischen Gründen die gesamte Vorhaut entfernt worden. (Die Zeit nach der Operation ist übrigens eine der wenigen Erinnerungen, die ich aus der Zeit noch habe, und von denen die lebhafteste. :?) Und auch wenn mein Penis, soweit ich das beurteilen kann, noch voll funktionsfähig ist, sitze ich doch öfters mal da und denke darüber nach, wie der Sex wohl wäre, wenn da unten noch alles vorhanden wäre. Gedanken, mit denen sich ein unbeschnittener Mann nie herumschlagen muss.

Das Kleinkind hat ein Vetorecht bei medizinisch nicht notwendigen Eingriffen.
Z.B.
TPG §8 Absatz 5
http://dejure.org/gesetze/TPG/8a.html

Der Ethikrat hatte am 23. August die Anerkennung eines „entwicklungsabhängigen Vetorechts des betroffenen Jungen“ gefordert…
Die ethische Idee des Postulats liegt auf der Hand. Jede Beschneidung verletzt den kindlichen Körper mit einem gewaltsamen Akt. Dieser Verletzung soll nicht ein zweiter Gewaltakt zur Beugung des kindlichen Willens hinzugefügt werden…
Der „ernsthaft und unmissverständlich zum Ausdruck gebrachte“ Kindeswille sei „nicht irrelevant“. Vielmehr seien die Eltern „in einer solchen Situation gehalten, sich mit dem entgegenstehenden Kindeswillen ausein-anderzusetzen“.

Gesetzlicher Anknüpfungspunkt dieser elterlichen Pflicht ist der zweite Satz im Absatz 1 des vorgeschlagenen neuen Paragraphen. Er versagt den Eltern das Recht, in die Beschneidung ihres Sohnes einzuwilligen, wenn diese, wiewohl grundsätzlich zulässig, ausnahmsweise das Kindeswohl gefährde.

JEDOCH:

Der Gesetzentwurf verschiebt das „Vetorecht“ des Kindes, gedacht als Recht gegen die Eltern, einfach in deren Verfügungsmacht. Haben sie sich mit der Abwehr des Kindes auseinandergesetzt, so haben sie ihre Pflicht erfüllt. Entscheiden mögen sie nun, wie sie wollen. Mit irgendeiner Abwehrreaktion dürften sie schon vorher gerechnet haben. Also werden sie regelmäßig an ihrer Entscheidung festhalten: pro Beschneidung.

Dann noch zum Punkt „Grund für Beschneidung nennen müssen“:

Noch etwas sagt Absatz 1 Satz 2 des neuen Paragraphen. Eine wirksame Einwilligung der Eltern soll auch dann ausgeschlossen sein, wenn die Beschneidung ausnahmsweise doch das Kindeswohl gefährden könnte, und zwar „unter Berücksichtigung ihres Zwecks“. Worauf das zielt, stellt die Begründung klar: auf missbilligenswerte Motive der Eltern, auf Beschneidungen etwa „aus rein ästhetischen Gründen oder mit dem Ziel, die Masturbation zu erschweren“. Der Gedanke ist sachlich verfehlt, die mit ihm verbundene Insinuation, man könne schäbig motivierte Beschneidungswünsche als kindeswohlwidrig aussondern, irreführend.

Das bedeutet meiner Meinung nach, dass man Eltern, die aus nicht-religiösen Gründen ihr Kind beschneiden lassen wollen, unnötig einen Klotz ans Bein bindet.
Denn wenn die Zirkumzision das Kindeswohl nicht gefährdet, was laut diesem neuen Gesetz defacto der Fall ist, dann spielen die Gründe, warum Eltern ihr Kind beschneiden wollen absolut keine Rolle.
Das hat den Staat schlichtweg nicht zu interessieren, solange nicht stgb § 171 Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht vorliegt.

Das Gesetz geht nicht weit genug, bzw. ist letztlich inkonsequent. Die Zirkumzision im Kindesalter hätte vollständig zur Elternsache erklärt werden sollen, ohne diesen Satz:

Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.

Das Gesetz trifft keine Aussage über die Gefährlichkeit der Zirkumzision. Das muss weiterhin von der Medizin und der Wissenschaft festgelegt werden.

Den Eltern die volle Gewalt darüber zu überlassen, wäre auch Wahnsinn. Oder willst du Zirkumzision auch bei Kinder, die an der Bluter-Krankheit leiden oder starke Immunschwächen haben oder schon bekanntermaßen zu extremer Narbenbildung neigen, erlauben?

Wieso hätte sie zur Elternsache erklärt werden sollen? Kinder sind keine Anziehpuppen oder Avatare in einem Videospiel. Dass die Zirkumzision erlaubt ist, ist doch pure Willkür, denn welche Argumente außer den medizinischen gibt es denn, die eine Beschneidung rechtfertigen würde? Ich kann keine sehen. Würde ich meinem Kind ein Tattoo verpassen, würde ich sicher eine schwere Zeit vor mir haben, sobald das rauskommt, nicht anders sollte das auch bei Beschneidung sein.

[QUOTE=SethSteiner;325673]Würde ich meinem Kind ein Tattoo verpassen, würde ich sicher eine schwere Zeit vor mir haben, sobald das rauskommt, nicht anders sollte das auch bei Beschneidung sein.[/QUOTE]

Gibt doch genug Kinder mit Ohrringen, auch schon unter 3 Jahren.

Gehört ebenso verboten, wobei Ohrloch-Stechen Dimensionen noch unter einer Beschneidung liegt.

Natürlich gibt es keine rational keine guten Gründe (mehr) für eine Beschneidung.

Allerdings sind es auch keine rationalen Gründe die Eltern dazu bringt eine Beschneidung bei ihrem Kind machen zu lassen, daher kommt man mit rationalen Argumenten auch nicht weit.

Das macht es nicht besser menag, wer seine Kinder verletzen lässt, der sollte Post vom Amt kriegen und wer es durchführt, sollte seinen Job an den Nagel hängen müssen. Eine einzige Ohrfeige ist schon strafbar und das einzige was dabei passiert ist eine Verfärbung der Haut. Ohrlöcher sind da schon einen zacken schärfer und bei der Beschneidung wächst letztendlich nicht mal mehr was nach.

Schwieriges Thema, dass auch wenn Mannbärschwein es gerne behauptet nicht ohne religiösen Aspekt betrachtet werden darf.
Und zwar weil folgendes gelten sollte: Eine Operation ohne hinreichend Grund darf nicht durchgeführt werden. Kein Arzt in Deutschland darf eine Operation an dir duchführen, nur weil du gerne operierst werden will. Da für die Beschneidung eine Ausnahme zu setzen wäre inkonsequent, also müssen wir auf die Begründungsstrukturen gucken. Weil ansonsten auch jede andere OP ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden dürfte.
Vor allem dürften Eltern nach der Begründung jede OP an einem Minderjährigem Kind durchführen lassen. Man mache es einfach bevor es zwei Jahre alt ist, dann ist es nicht einmal theoretisch in der Lage zuzustimmen oder abzulehnen und schon darf ich alles vornehmen lassen was ich will. (Geschlechtsumwandlung? Ich wollte schon immer einen Sohn haben…)
Zumindest wenn man wie Mannbärschwein sagt, die Begründung vollständig außen vor lassen müsste.

Was das Vetorecht des Kindes angeht: Einem Kleinkind ein “Vetorecht” zu geben ist ganz einfach lächerlich. Meine Tochter ist fast 6 Jahre alt. Wenn ich unbedingt etwas von ihr wollte kann sie noch so viel “Vetorecht” haben, innerhalb von einem halben Jahr hätte ich sie soweit, dass sie von diesem Recht kein Gebrauch macht.
Dieses “Vetorecht” schwächt das Recht des Kindes sogar eher ab, weil damit von einer Einwilligung ausgegangen wird, zu der ein Kind gar nicht fähig ist.

Religion: Die Beschneidung ist eine religiöse Handlung, die im Sinne der Spiritualität ein Kind lebenslang an eine bestimmte Religionsgemeinschaft bindet. Eine solche lebenslange Bindung an einer Person durchzuführen, die religiös unmündig ist (unter 14), kann ich persönlich nicht mit meinem Verständnis der Religionsfreiheit vereinbaren.
Ja Religionsfreiheit meint auch immer die Freiheit der Gemeinschaft und die der Eltern. Aber die Freiheit des Individuums sollte immer höher stehen als die Freiheit anderer über das Individuum zu verfügen.
Daraus resultiert, dass jedes Ritual das dazu gedacht ist eine Person in eine Religionsgemeinschaft aufzunehmen nur dann durchgeführt werden darf, wenn die Person 14 Jahre oder älter ist. Oder wenn das Ritual ab diesem Alter von 14 sowohl körperlich als auch spirituell vollständig zurückgenommen werden kann.

Daraus resultiert wenn man sich die großen Religionsgemeinschaften ansieht ein Verbot der Beschneidung, der Taufe oder auch der Kastenzuordnung innerhalb des Hinduismus. (auch wenn die theoretisch automatisch verläuft und kein Ritual benötigt, allerdings wäre damit jede Betonung dieser Zuordnung bis zu einem Alter von 14 zu verbieten.)

Religionsfreiheit muss in einer modernen, pluralen Gesellschaft immer in erster Linie die Freiheit des Individuums sehen.

Sprich: Religion kann keine ausreichende Begründung für eine Beschneidung sein.

Medizinische Gründe: Wenn die Gesundheit des Kindes mit Vorhaut akut gefährdet ist, dann ist es keine Frage, dann muss beschnitten werden.
Eine OP als “Präventionsmaßnahme” würde ich in unserer Gesellschaft für unzulässig halten. Ansonsten sollte man auch direkt Mandeln und Blinddarm entfernen lassen.
Das Risiko ist allerdings im Vergleich zu den gegeben Vorteilen einfach zu groß. Vor allem wenn man bedenkt, dass mit heutigen hygenischen Möglichkeiten fast alle Männer problemlos ohne Vorhaut leben können.

Sprich: Medizinische Gründe reichen nur aus, wenn eine akute Gefahr besteht.

Ästhetik: Muss man denke ich nicht lange erklären warum das Unsinn ist. Aber wenn man ein Beispiel haben will: Dürfte ich abstehende Ohren operativ richten lassen? Oder einen hervorstehenden Bauchnabel verkleinern?

Verhindern von Masturbation: …

Abschwächung von sexueller Lust: …

sonstige Tradition: wurde hier schon betont, dass sich Mitglieder der UN zu einem Abbau solcher Traditionen verpflichtet haben.

Daraus ergibt sich, dass die einzige zulässige Begründung für eine Beschneidung die Beschneidung aus medizinischen Gründen ist. Und um es noch einmal zu betonen: Ja die Begründung für eine Operation ist enorm wichtig. Das einfach auszublenden zeugt von einer enormen Ignoranz und gerade in Bezug auf Kinder von einem sehr merkwürdigen Bild von Kindern.

Kinder sind eigenständige Indivduen und keine Haustiere oder Spielzeuge. Jede Entscheidung die nicht dem Kindeswillen entspricht oder bei der nicht nachvollziehbar ist ob sie dem Kindeswillen entspricht, kann nur mit damit begründet werden, dass diese Entscheidung dem Kindeswohl dienlicher ist als der Kindeswille.
Und ja dabei geht es auch um vollkommene Banalitäten. Ich schicke meine Tochter auch gegen ihren Willen um acht ins Bett, weil sie ansonsten nicht in der Lage wäre den nächsten Tag zu überstehen.
Ich schicke sie allerdings nicht um 19 Uhr ins Bett, weil ihr das zu früh ist und es keinen nennenswerten Vorteil im Kindeswohl gibt.

Wenn diese Regel aber schon bei solchen Banalitäten zwingend ist, dann gilt sie umso mehr wenn es eine Entscheidung ist die lebenslange Auswirkung hat.

Ich muss jede Entscheidung gegenüber meinem Kind begründen können. Wenn ich das nicht kann, dann kann ich mir sicher sein, dass ich mich falsch entschieden habe. Und das soll bei einer Beschneidung plötzlich aufgehoben sein?

Unnötige Operationen sind zu vermeiden.
Operationen sind nach wie vor gefahrliche eingriffe- egal ob es ein Profi macht.

Sie setzen das leben eines Kindes aufs Spiel, also gefahrdet es ergo ganz gewiss das Kindeswohl.

Wer das nicht kapiert hat nicht alle latten am zaun und sollte bitte keine Kinder bekommen.
Da lässt das verantwortungsgefühl nämlich echt zu wünschen übrig.

Und was die Eltern wollen hat in dem Moment einen Scheißdreck zu bedeuten!!
Dann sind wir bald soweit und die Eltern lassen mal hier fett absaugen bei der kleinen, dann mal die nase kürzer … geht es noch ?
Schließlich darf Religion kein Grund sein, und “machen wir schon immer so” erst recht nicht. Dann entweder jeden unnutzen eingriff erlauben und das kind bevormunden oder rigeros verbieten.

Uch finde das Gesetz populistisch und einen riesenfehler, wo man sich vom Nazi-Geschrei wieder samtliches hirn und Sachverstand entfernt hat.

Um das mal Mit aller deutlichkeit zu Sagen.
Und ich weiß wovon ich rede, schließlich bin ich betroffen (Mediz. Notwendig gewesen jedoch), also spar dir einfach diese scheinargumente von wegen anderes lebensgefuhl und erleben und so n quatsch.

Eine Sache hatte ich vorhin vergeßen anzumerken. Also bitte folgendes als Ende meines letzten Posts ansehen.

Was das Verbot angeht haben wir ein ganz anderes Problem.

Wenn es um religiöse Gefühle geht, dann werden die meisten Leute so oder das machen was sie für richtig halten. Unabhängig von Vernunft oder Gesetzen.

Und da liegt nun das eigentliche Problem was ein Verbot angeht: Wenn wir davon ausgehen, dass wir das Verhalten an sich nicht beenden können, dann müssen wir dafür sorgen, dass dieses Verhalten unter kontrollierten Umständen stattfindet.

Bei einer Taufe ist es eigentlich recht wurscht. Wenn die Taufe von irgendeinem Priester im dunklen Hinterzimmer ausgeführt wird, dann ist das nicht schlimmer oder besser als wenn es in der hell erleuchteten Kirche getauft wird.

Wenn eine Beschneidung aber aus Angst vor juristischen Konsequenzen im dunklen Hinterzimmer durchgeführt wird, dann kann es zu enormen Problemen kommen, die im Zweifel nicht einmal behandelt werden, weil man eben Angst vor der Justiz hat.
Ergo: Wir können es uns vermutlich bei allen Überlegungen die für ein Verbot sprechen gar nicht erlauben es zu verbieten und zwar einfach um die Kontrolle nicht zu verlieren.

Ähnlich verhält es sich ja seit Jahren mit Drogen. Drogenkonsum läßt sich nicht vollkommen unterbinden. Wenn allerdings die Konsumenten in die Illegalität getrieben werden, dann hilft das niemandem außer dem Dealer, der sich eine goldene Nase verdienen kann.

Das Verbot scheitert also nicht dadran, dass es unvernünftig wäre es zu verbieten. Es scheitert dadran das man es nicht durchsetzen könnte.

@ExtraKlaus: Findest du nicht selbst das dein ewiges “scheiß-links-grüne-Gutmenschen-die-immer-bei-allem-Nazi-rufen” nicht langsam etwas langweilig wird? Du machst nämlich eigentlich genau das Gleiche mit verdrehten Vorzeichen. Du brüllst nicht jedesmal “Nazi” wenn etwas schlimmes passiert, du brüllst jedes mal “links-grüne-Meinungshoheit”, wenn jemand auf etwas schlimmes hinweist.
Ich kann mich nur noch nicht entscheiden was ich schlimmer finden soll… oh moment doch kann ich… es ist beides hirnrissig.

[QUOTE=ExtraKlaus;325685]
Wer das nicht kapiert hat nicht alle latten am zaun und sollte bitte keine Kinder bekommen.
Da lässt das verantwortungsgefühl nämlich echt zu wünschen übrig.[/quote]
Die Beschneidung ist eben ein seit Urzeiten in einigen Kulturkreisen tief verwurzelter Brauch - weit älter noch, als jede christliche Tradition. So etwas läßt sich nicht von heute auf morgen mit Gesetzen innerhalb von Weltanschauungen verbieten, die ebenfalls weitaus vergänglicher sind als ebenjenes Ritual.

[…], wo man sich vom Nazi-Geschrei wieder samtliches hirn und Sachverstand entfernt hat.

Nein. Nein, diesmal lasse ich die Nazikeulen-Keule in ihrem Halfter. Lohnt der Mühe offenbar einfach nicht :wink:

Wieso sollte sich das nicht zügig verbieten lassen? Das Alter einer Sache hat doch nicht die geringste Aussagekraft. Die Todesstrafe ist auch so alt wie die Menschheit, trotzdem kann man sie von einem auf den anderen Tag abschaffen. Es gibt hier in Deutschland ja auch viele Juden die gar nicht beschnitten sind, hat also auch ohne weiteres zu einem früheren Zeitpunkt funtkioniert (soweit mir bekannt, stammen sie aus dem Ostblock/Sowjetunion).

Jeder zieht den Schuh an der ihm passt. Vom linken gutmenschen war nie die rede…

[QUOTE=Mannbärschwein;325620]Und dein restliches Geschreibe ist bescheuert genug, dass ich es unkommentiert stehen lassen kann.[/QUOTE]
Seltsam, dass gerade du Probleme mit einem Posting hast, das nicht weniger polemisch oder polemischer ist, als die deinigen. Dass du einsiehst, dass du einen Fehler gemacht hast, habe ich nicht erwartet. Dann erwarte du jetzt bitte auch nicht, dass ich zurücknehme, dass du nichts weiter tust als in Stereotypen zu denken. Getreu dem Motto “Araber, Kurden und Türken, das müssen einfach Moslems sein.”

Stark auch, dass du den Richter beleidigst, ohne auch nur ansatzweise etwas über ihn zu wissen. Dass er in erster Linie nicht gegen die Mutter, sondern für das Kind entschieden hat, scheint dir wohl nicht in den Sinn zu kommen.

Weiterhin stehen meine Fragen im Raum, wie du zu der Beschneidung von Mädchen oder jungen Frauen stehst. Oder was Eltern, deiner Meinung nach, alles für ihre Kinder entscheiden sollten dürfen, als Beispiel habe ich Zwangshochzeiten genannt.

[QUOTE=Scumdog;325708]So etwas läßt sich nicht von heute auf morgen mit Gesetzen innerhalb von Weltanschauungen verbieten, die ebenfalls weitaus vergänglicher sind als ebenjenes Ritual.[/QUOTE]
Frag mal bei den Sowjets, die haben das erfolgreich geschafft. Die dortigen Juden mussten Jahrzehnte-lang ihre Religion unbeschnitten ausüben und haben das auch überstanden.
/e: Ich sehe gerade, [post=325723]@SethSteiner[/post] hat schon darauf hingewiesen. Egal, doppelt hält besser.

Es lässt sich nicht verbieten, weil es dann zu “geheimen” Beschneidungen kommen würden, die größere Probleme nach sich zögen.

Vor allem stelle man sich folgendes Szenario vor.

Eltern lassen ihren Sohn von irgendjemandem geheim beschneiden, weil es verboten ist.
Nun passiert tatsächlich nichts dabei und alles ist vollkommen in Ordnung.

Zwei Wochen später wird der kleine allerdings unabhängig von der Beschneidung krank und nun müsste sich ein Arzt dort unten mal umsehen.

Allerdings haben die Eltern trotzdem Angst noch erwischt zu werden und der ärztlichen Schweigepflicht vertrauen sie sowieso nicht und schon haben wir unbehandelte Krankheiten weil eine Sache die vermutlich so oder so gemacht werden wird verboten worden ist.

Aus dem selben Grund gehen Drogenabhängige häufig nicht zum Arzt, weil sie dort befürchten “erwischt” zu werden.

Kurzum: Ein Verbot würde wohl für mehr Probleme sorgen als die derzeitige Situation. Es ist nicht schön und ich halte nichts davon. Aber wenn man dagegen vorgehen will, dann nur über Aufklärung, nicht über Verbote.

Und die Sowjetunion als “positives” Beispiel zu nehmen ist auch ein kleines bisschen absurd. Aber ich glaube das sehen alle ein oder?

[QUOTE=Librarian;325730]Frag mal bei den Sowjets, die haben das erfolgreich geschafft. [/QUOTE]

Na dann!
Wenn es die Sowjetunion bekannt als Hort von Freiheit, Demokratie und Menschentrechten erfolgreich geschafft hat, dann dürfte es unserem repressiven BRD-Zwangs- und Kontrollsystem, das jegliche kulturelle, politische und persönliche Freiräume zu begrenzen versucht, ja kein bißchen schwer fallen, diesem barbarischem Kult Einhalt zu gebieten.