Zensur von Gesichtern

Hey,
ich habe eine Frage an euch, und da ich nicht wusste wo ich sie sonst stellen sollte stell ich sie mal hier!
Wenn ich in der öffentlichkeit Aufgenommen wurde von einem Kamera Team, und ich ausdrücklich gesagt habe das dies mich bittte zensieren, bzw. nicht zeigen soll, und es auch genug Zeugen dafür gibt und der Sender dies nun doch zeigt.
Kann man da gegen etwas tun, bzw. lohnt es sich Schadenseratz oder ähnliches einzuklagen (Rechtsversicherung vorhanden).
Grüße

Kommt drauf an. Solange du nicht der Hauptzweck der Aufnahme bist (weil du zum Beispiel nur zufällig im Bild warst oder mit einer größeren Personengruppe zusammen warst) kannst du da nichts gegen machen.

Kommt drauf wie gefilmt wurde. Wenn es ausgestrahlt wird hast du natürlich das Recht zumindest unkenntlich gemacht zu werden. Außer du warst halt wirklich Teil einer Zuschauermenge oder ähnliches. Was die rechtlichen Aspekte angeht gibt es hier im Forum sicher Leute die dir genaueres sagen können.

ok ich willl es mal genauer benennen, auf dem video sind wir nur zu 4. zu sehen also 3 kumpels und ich, von daher sind wir shcon hauptgrund der aufnahme, denn dazu kommt, das wir nackt sind :oops:, genaueres sag ich jetzt nicht mehr dazu :wink:
Weil das sie darüber berichten, ist ja vollkommen ok, aber zumindest gesicht und geschlechtsteile kann man zensieren gerade wenn man direkt darauf hinweist, und auf anderen Newsseiten steht sogar extra in klammern hinter, personen haben um zensur gebeten, polizei war sogar auch vor ort, also müsste man ja genug zeugen im zweifelsfall zusammen bekommen, oder nicht?

Wenn ihr im Puff gefilmt wurdet dürfte Verpixelung durchaus drin sein. Wenn ihr nackt Randale gemacht habt sicher auch. :ugly

nackt baden gegangen, und nein keine Verpixelung, mittags im ZDF, oben und unten nicht!
Aber ist dann auf jedenfall rechtswiedrig oder nciht, wenn ich den Kameramännern das direkt gesagt habe?!

EDIT: Es dreht sich um folgendes: http://www.nonstopnews.de/meldung/13446, davon ein Ausschnitt im ZDF, siehe die Bilder dort, und unten steht extra der Hinweis, deswegen wenn man zu denen geht die würden das bestimmt bestätigen!

Das ist schwierig zu entscheiden.
Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du ja mal beim Anwalt nachfragen (am besten bei einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht).

Baden war auch mein erster Gedanke. Aber da es nur um euch 4 ging hatte ich dann doch was anderes erwartet. Ach ja, Geburtstagfeieren sind schon was schönes. :wink: Habt ihr etwa die Party gesprengt? Also nööö!

Aber ich würde in jedem Fall sagen: Unkenntlich wäre auf jeden Fall dein Recht.

Hier ist eine gute Zusammenfassung zum Thema “Recht am eigenen Bild”.
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Ich bin kein Anwalt und studiere auch nicht Jura aber ich habe eigentlich keine Zweifel, dass das sie dich nicht ohne Unkenntlichmachung hätten zeigen dürfen. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast würde ich gegen angehen, ansonsten wird es teuer.

Aber ist dann auf jedenfall rechtswiedrig oder nciht, wenn ich den Kameramännern das direkt gesagt habe?!

Selbst wenn es so wäre, ist das jetzt nicht ohnehin egal? Die Bilder sind im Netz zu sehen und gut. Morgen interessiert sich keine Sau mehr dafür, es sei denn, du trittst die Sache unnötig breit. Mein persönlicher Tipp: Bevor du einen Streisand-Effekt auslöst lässt du diesen Thread hier besser von den Mods löschen und vergisst die Sache. Gibt schlimmeres :wink:

Habs mir gerade in der Mediathek angesehen, wenn ich die richtige Szene gesehen habe, dann habt ihr nackt vor der Kamera im Kreis getanzt und den Hintern in die Kamera gehalten. Sorry, aber irgendwo seid ihr schon selber Schuld. Ausserdem musstet ihr damit rechnen, gefilmt zu werden, wenn ihr an einem Flashmob teilnehmt.

§23 KUG 1.3:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben

Ich schätze mal das dürfte als Versammlung durchgehen und damit ist der Sender wohl im Recht.

Also, tut mir leid, aber soviel Dummheit gehört bestraft. Da sich mir allein schon der Sinn von “facebook” nicht erschliesst und ich mich niemals bei sonem Müll anmelden würde, versuch ich auch gar nicht erst nach zu voll ziehen wieso man mit tausenden Leuten zu irgend so nem kleinen Mädchen nach Hause marschiert. Und dann auch noch so ne Randale dort veranstalten. Die ganzen Vollidioten hätten so ne Scheisse mal bei mir in der Straße veranstalten sollen. Das ganze wär´ inerhalb von Minuten aufgelöst worden, und zwar ohne Hilfe der Polizei!
Ich hoffe eure Gesichter werden weiter veröffentlicht damit ihr, wie ihr es verdient, zum Gespött eures Wohnortes werdet.

@Klassenfeind
Ich gebe dir zwar eingeschränkt recht (was Facebook und die damit verbundene schizophrene Lebensphilosophie betrifft), aber das hat hier eigentlich nischt zu suchen, oder?

Das Bildmaterial des Threaderstellers stammt nicht etwa von seinem Facebook-Account, sondern wurde (anscheinend) vom ZDF-Team eigens aufgenommen.

MfG Forger

Ohne in den Duktus von Klassenfeind fallen zu wollen, der es vollkommen übertreibt:

Also WENN die Recherchen von Tilman stimmen, tja… Selbst Schuld. Du nimmst an einer öffentlichen unerwünschten Massenparty teil, benimmst dich zumindest grenzwertig, willst dann aber Schutz der Persönlichkeitsrechte beanspruchen?

Das wäre für mich was anderes gewesen, wenn du an einem ruhigen Teich nackt schwimmen gegangen wärest, dann hätte aus meiner Sicht heraus kein Sender das Recht gehabt dich zu zeigen. Aber es macht für mich keinen Sinn, wenn TV-Sender keine Bilder von Massenveranstaltungen zeigen dürfen, da du dich dort vollkommen freiwillig aufgehalten hast. Würde man das gleiche Prinzip woanders anwenden, wäre keine Massenveranstaltung mehr dokumentierbar.

Gleichzeitig kann ich dir aber auch versichern, dass du langfristig deswegen keine Probleme haben wirst, besonders wenn du mit Humor dazu stehst. Die Erklärung Betrunken + jugendlicher Leichtsinn wird von den meisten Menschen schon verstanden. Und im Jahr 2011 sind Nacktbilder auch keine große Katastrophe mehr. Gehört ja leider schon fast zum guten Ton… Guuut, wenn du zufällig vor hattest, Priester oder CSU-Ortsvorsitzender zu werden, dann dürfte es wohl eher schlecht aussehen, aber ansonsten?

Aber es macht für mich keinen Sinn, wenn TV-Sender keine Bilder von Massenveranstaltungen zeigen dürfen, da du dich dort vollkommen freiwillig aufgehalten hast. Würde man das gleiche Prinzip woanders anwenden, wäre keine Massenveranstaltung mehr dokumentierbar.

Wenn 4(!!) Leute abseits dieser Massenveranstaltung aus einem See spazieren, wieso sollte man das filmen dürfen? Selbst wenn du sich gegenseitig noch mit Kot beworfen hätten wäre das egal gewesen…wenn er verlangt das man ihn nicht zeigt dann muss das eingehalten werden. Er war schließlich nicht in einem Menschenpulk oder sonstwas sondern abseits der Situation!

Und mal ehrlich: SEIT WANN erlischt in Deutschland das Persönlichkeitsrecht wenn man Scheisse baut? HALLO? Kann mir das mal einer erklären von der „Selbst Schuld“ Fraktion hier?

Wenn 4(!!) Leute abseits dieser Massenveranstaltung aus einem See spazieren, wieso sollte man das filmen dürfen?

Lies dir den Beitrag von „Der Gorehound“ nochmal durch. Die 4 Personen haben (soweit ich das verstanden habe) an der Versammlung teilgenommen, also dürfen sie gezeigt werden.
Klar, Verklagen geht immer, aber es bringt in dem Fall nichts. Die Bilder wurden ja schon gezeigt.

Und mal ehrlich: SEIT WANN erlischt in Deutschland das Persönlichkeitsrecht wenn man Scheisse baut?

Das nicht. Allerdings hält sich mein Mitleid für diese 4 Personen stark in Grenzen und das wird auch jeder Richter so sehen, falls es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen sollte.

Lies dir den Beitrag von „Der Gorehound“ nochmal durch.

Habe ich gemacht, auch vorher schon. Absatz 2 des Paragraphen, nicht von Gorehound genannt, ist übrigens auch interessant:

i Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.[/i]

Nicht nackt im Fernsehen gezeigt zu werden ist in meinen Augen in berechtigtes Interesse. Wenn man jetzt noch dazu nimmt, dass die Bilder* abseits der eigentlichen Veranstaltung entstanden sind hat man hier 2 Gründe warum die Rechtslage wohl zumindest nicht eindeutig ist.
Aber ich bin da Laie, wenn jemand vergleichbare Urteile findet würde uns das sicherlich weiter bringen als wenn jeder Amateur-Internet-Staranwalt die Paragraphen seiner Wahl herauskramt.

Und MITLEID sollte einen Richter nicht beeinflussen dürfen. Das kann doch kein Kriterium in einem Rechtsstaat sein. Nebenbei habe ich auch kein Mitleid mit den 4 aber darum geht es hier doch nicht.

*Den Beitrag habe ich in der Mediathek gefunden, will ihn jetzt aber nicht weiterverbreiten. Ist leicht zu finden

Es kommt immer drauf an, wie man als Laie so einen Gesetzestext interpretiert. Da könnte man jetzt stundenlang disutieren, bringt aber nichts.

die Rechtslage wohl zumindest nicht eindeutig ist.

Da gebe ich dir Recht. Deshalb war mein Tipp auch, dass er sich von einem FA für Urheber- und Medienrecht beraten lassen soll.

Natürlich darf die Presse bei so einem außergewöhnlichen Ereignis das ganze Ausmaß der Randale zeigen, auf der anderen Seite kann man das illegale Nacktbaden auch als vom eigentlichen Geschehen unabhängiges, banales Vergehen betrachten, das selbstverständlich so ohne weiteres nicht einer breiten Öffentlichkeit vorgeführt werden darf. In dem Fall bräuchten die Fernsehjournalisten wahrscheinlich eine Erlaubnis der Betroffenen oder sie müssten die Personen unkenntlich machen.

Deshalb glaube ich, dass bei einer Schadenersatzklage der Richter ein Urteil auf Basis einer rechtlichen Grauzone treffen müsste, da beide Parteien irgendwie im Recht bzw. im Unrecht zu sein scheinen.
Und meine Meinung dazu ist: Im Zweifel für die Pressefreiheit.