Zensur von Gesichtern

Die Frage ist doch aber nicht ob sie es hätten zeigen dürfen sondern ob der Beitrag weniger informativ gewesen wäre wenn man die Gesicher verpixelt hätte. Ich denke nicht.

Also ich sehe das wie ezzendy.
Ich verstehe das Gesetz eigentlich so, dass man ohne Einwilligung bei solchen Veranstaltungen gefilmt werden darf, wenn die Kamera zum Beispiel über die Menge streift und ähnlich.
Sobald aber explizit Personen gezeigt werden hat man schon ein uneingeschränktes Recht am eigenen Bild.

Hier der Auszug:

Wenn also jemand nackt am Rande einer solchen Veranstaltung rumspaziert dürfte das Recht auf den Bildschutz dem gegenüber der Öffentlichkeit auf Berichterstattung eindeutig überwiegen.
Das ändert jetzt natürlich nichts mehr daran, dass die Bilder bereits gesendet wurden. Einen großen Aufstand deswegen zu machen dürfte wohl keinen Sinn mach, im Gegenteil sorgst du so selbst dafür, dass das Ganze noch bekannter wird.
Natürlich ist die Situation nicht gerade gut für dich, aber realistisch betrachtet dürften dich sehr wenige bis keine deiner Bekannten bei diesem Bericht gesehen haben. Und falls ein potentieller zukünftiger Kontakt, wie ein Arbeitgeber, das gesehen hat, hat besagte Person dein Gesicht sowieso längst wieder vergessen.

Und ein Richter sollte bei solch einem Urteil wirklich seine persönlichen Gefühle rauslassen, das hat mit dem Thema ganz und gar nichts zu tun.
Einerseits kann ich es auch nicht gut heißen solch eine Party zu stürmen im wissen, dass das arme Mädchen seinen Fehler wohl sehr bereut, andererseits denke ich mir: Selbst schuld…
Es war mit Sicherheit für alle feiernden eine witzige Party, lediglich Anwohner und Polizei hatten wohl weniger Spaß :wink: Jeder baut in seiner Jugend doch mal scheiße, das gehört einfach dazu. Wenn sich alle immer nur vorbildhaft ohne Fehler verhalten, dann wäre das Leben doch extrem langweilig…

Vorneweg: Ich bin kein Experte auf dem Gebiet des Medien- und Presserechts.
Aber meinem Rechtsempfinden nach glaube ich, dass Journalisten nicht verpflichtet sind, Personen zu anonymisieren, weil es auch SO verständlich für den Zuschauer oder Leser wäre.

Vor Gericht hätte der Berichterstatter die Möglichkeit seine Entscheidung, die Gesichter zu zeigen, auf zahlreiche weise zu begründen, wie z.B., dass er veranschaulichen wollte, dass die Randalierer noch jung sind, dass man an ihren Gesichtern erkennen kann, wie berauscht sie sind, usw… Und der Richter muss und sollte das akzeptieren. In einem ganz anderen Fall wären wir vielleicht froh darüber, dass es die Pressefreiheit gibt.

Sicher hätte ein etwas gewissenhafter Fernsehjournalist sich von selbst gedacht, diese Menschen nicht unnötig an den Pranger zu stellen.

Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland sehr schwammig geregelt. Prinzipiell ist es so, dass niemand ohne Dein Einverständnis Dein Bild veröffentlichen darf. Aber wo die Regel, da auch die Ausnahme. Und davon gibt es gerade in diesem Bereich viele. Eines haben alle gemein: Sie setzen voraus, dass Du volljährig bist und nicht entmündigt oder tot. Denn sonst haben Deine Eltern, Erziehungsberechtigten oder Deine Hinterbliebenen dieses Recht. Auch dass Du im Moment der Aufnahmen zurechnungsfähig warst, ist wichtig. Daher kommen übrigens die Verpixelungen bei irgendwelchen 24-Stunden-Reportagen über Security, die Besoffene aus diversen Clubs schmeißt. Die Sender verpixeln nicht, weil sie dazu aufgefordert werden, oder weil sie Mitleid mit den Betrunkenen haben. In dem Moment, in dem man objektiv erkennen kann, dass eine Person nicht mehr “zurechnungsfähig” oder minderjährig ist, muss der Journalist seiner Sorgfaltspflicht nachkommen und denjenigen unkenntlich machen. Aber auch das ist natürlich 'ne schwammige Angelegenheit.

In Deinem Fall hast Du aber wahrscheinlich verloren, weil mehrere Ausnahmen von der Regel auf Deine Situation zutreffen:

1. Öffentliches Interesse
In dem Moment, in dem das öffentliche Interesse vorhanden ist, wie zum Beispiel bei dieser “Veranstaltung”, wiegt es schwerer als das Recht des Einzelnen.

2.Größe der Gruppe
Da Ihr nicht solitär - also allein auf weiter Flur - gewesen seid, sondern sozusagen eingebettet in das Geschehen rund um die Party, habt Ihr zum Gesamtbild dazugehört. Wenn nun eine Gruppe von Menschen aufgenommen wird - auch wenn Sie kleiner als 4 Personen ist -, dann hast Du nur eine Chance, wenn Details gezeigt werden, wie etwa ein Close-Up von Deinem Gesicht (bildfüllend). Ansonsten werdet Ihr nicht als Individuen gesehen, sondern eben als Teil einer Großgruppe.

3. Öffentliche Veranstaltung
Dadurch dass dies ja eine öffentliche Veranstaltung war, begebt Ihr Euch auf öffentlichen Raum, wo filmen jederzeit gestattet ist. Vor allem dann, wenn es der aktuellen Berichterstattung dient.

4. Personen der relativen Zeitgeschichte
Im Gegensatz zu Personen der absoluten Zeitgeschichte (Ex-Bundeskanzler oder Schauspieler), müssen sich “Normalos” es nicht gefallen lassen, überall zu jeder Zeit “abgeschossen” werden zu können. Da Ihr allerdings im Rahmen der Berichterstattung eines Ereignisses zu sehen seid, das Teil der relativen Zeitgeschichte ist, werden Eure Persönlichkeitsrechte in diesem Fall und für diese Bilder niedriger bewertet als im normalen Leben.

5. Konkludentes Handeln
Damit bezeichnet man das “In Kauf nehmen” der Aufzeichnung. Ihr seht die Kamera und erhebt nicht direkt vor Ort Einwände gegen die Filmaufnahmen. Also muss das Team, wenn es als Fernsehteam zu erkennen war (was ich beim ZDF annehme) davon ausgehen, dass Ihr mit den Aufnahmen einverstanden seid, da man von einem modernen Menschen erwarten könne, dass er begreift, dass ein Kamerateam mit ZDF-Logo Aufnahmen für den Sender ZDF macht. Auch wenn es eine Produktionsfirma war o.ä. gilt das gleiche (also wenn nicht ZDF, sondern XY-TV zu lesen war).

Prinzipiell gilt aber in Deutschland: Die Aufnahmen selbst KANN MAN NICHT VERBIETEN (außer sie passieren auf einem Privatgrundstück, das einem gehört => Hausrecht oder man ist Polizist). Die Ausstrahlung hingegen schon. Wichtig ist, dass es immer schriftlich gemacht wird. Einfach zurufen reicht nicht. Du kannst übrigens auch gegen eine Zweit- oder Drittausstrahlung Einspruch erheben. Also, wenn die Bilder schon gelaufen sind und Du festgestellt hast, dass Deine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden.

Ich bin übrigens kein Jurist. und das ist auch kein juristischer Ratschlag. Ich habe mich nur jahrelang mit dem Thema beschäftigt.

gut danke soweit, damit wäre die Frage beantwortet, und ich lass das ganze dann lieber ruhen!
@Moderator, bitte löschen, oder zumindest closen!

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