Ne, jetzt mal kein ellenlanger Rant-Thread von mir. :mrgreen: Wobei es das Thema echt verdient hätte. Derzeit macht gerade die Meldung die Runde, dass der Bundestag schon letzten Freitag den Widerspruchsrecht bei der Adressauskunft abgeschafft hat. Klartext: nun können die Einwohnermeldeämter die Daten der Bürger fröhlich und hochoffiziell verkaufen und man kann sich als Bürger nicht dagegen wehren…
Manchmal hätte man gut Lust eine Bombe in den Bundestag zu werfen…wie können unsere “Volksvertreter” nur so eine Scheiße beschliessen? :evil: :evil: :evil:
„Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, […] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Darum geht es im Wesentlichen.
Naja, noch ist das Gesetz ja nicht beschlossen. Und es soll auch frühestens erst in zwei Jahren (1. November 2014) in Kraft treten. Bis dahin kann sich noch viel ändern.
Aber toll finde ich das auch nicht. Da gebe ich meinen Vorpostern Recht.
Na ja Berichtigung ist so schön schwammig…
Wenn jemand meinen Namen und eine alte Adresse hat, kann er sich den Rest + neue Adresse geben lassen? Zählt das als “Berichtigung”?
Bislang von der Presse erstaunlich wenig kommentiert
Die „Presse“ (also die Verlage) sind mit die schlimmsten, wenn es um Adresshandel geht. Wenn Du da mal ein Abo abgeschlossen hast, landen Deine Daten sonstwo.
Dazu auch mal ein Link: http://www.indiskretionehrensache.de/20 … -facebook/
Lediglich ein Nein im Bundesrat könnte die Neuregelung jetzt noch aufhalten.
Erstaunlich pessimistisch formuliert. Schwarz-Gelb hat bekanntlich im Bundesrat keine Mehrheit. Öffentlicher Druck auf SPD etc. sollte ausreichen, damit das Ding gestoppt wird.
Als ob die SPD das kümmert was das Volk denkt. In welcher Welt lebst Du? :ugly
Im Hinblick auf die Wahlen 2013 interessiert sie es schon sehr mit dem Gedanken dort zu punkten natürlich. Von daher hat Twipsy da gar nicht mal so Unrecht.
Man muss es nur eben so lange öffentlich machen bis sie glauben es könnte ihnen Wählerstimmen einbringen wenn sie jetzt mal wieder demonstrativ dagegenhalten.
Das Problem ist ja, dass die Wähler dazu erstmal auf dieses Problem aufmerksam gemacht werden müssten. Ich wette die große Mehrheit der Deutschen weis nicht, dass die Meldeämter ihre Adressen verkaufen dürfen.
Ich hätte da vermutlich nichts von mitbekommen, wäre ich nicht durch einen Tweet darauf aufmerksam gemacht worden. Zum Glück gibt es auch hier im Forum aufmerksame Leute. :smt023
Liebreizend unsere werten Herren und Damen da in der Volksvertretung.
Und jetzt schau mal in dieses Video. Da siehst Du mal wie viele Volksvertreter bei der Abstimmung anwesend waren.
Die Abstimmung fand übrigens nach Anpfiff des Halbfinales D - Italien bei der EM statt … :smt017
Das ist doch wohl nen schlechter Scherz. Da waren ja gerade mal an die 30 Hanseln anwesend. Eigentlich müsste man dem Gabriel dafür, dass er sich jetzt hinstellt und gegen das Gesetz wettert, mal richtig eine reinhauen. Da hätten doch bloß 20 SPD abgeordnete mehr sitzen müssen und das Gesetz wäre abgelehnt worden.
Gibt es da keine Mindestanzahl für eine Beschlussfähigkeit?
@mediawikinger: Das hätte den nächsten Eklat gegeben. Es gibt unter den Fraktionen Absprachen, wie viele Abgeordnete an den Sitzungen teilnehmen. Ist z. B. ein Teil der Koalition krank, dann bleibt auch ein Teil der Opposition der Sitzung fern, damit sich die Abstimmungsverhältnisse nicht verschieben. (siehe Pairing-Vereinbarung)
@Flok
im Wiki zur Pairing-Vereinbarung steht aber was von
kranken, beruflich oder dringend verhinderten Abgeordneten
. Und so viele Abgeordnete auf einmal können gar nicht krank oder dringen verhindert gewesen sein.
Da die ganze Pairing-Vereinbarung ein Gentlement-Agreement ohne Rechtsanspruch ist, ist diese Einschränkung auch schon wurscht.
Noch eine kleine Verteidigung für die Abgeordneten: Die meisten sitzen während dieser Zeit in ihrem Büro und verfolgen die Debatte via Fernseher (falls auf dem nicht gerade zufällig ein wichtiges Länderspiel läuft). Bei wichtigen Abstimmungen kommen die dann immer rechtzeitig in den Saal zurück.
(1) Der Bundestag ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist.