Verjährung von sexuellem Mißbrauch abschaffen!

Ansonsten schreibst du zwar ne ganze Menge - aber irgendwie… Kausalität gibt es bei Menschen nie zu 100%. Das Problem der Definition hat man bei nicht wenigen Dingen und wie Studien durchgeführt werden (also inwiefern sie vergleich- und auswertbar sind) ist auch kein neues Problem. Schon gar kein ausschließliches meiner Quellen. Und sonst…man könnte so gut wie alles von dir gesagt mit dem Text widerlegen, auf den du dich augescheinlich beziehst… :roll:

[quote]Also alle die hier so laut nach einer Abschaffung der Verjährungsfristen schreien: Wundert euch nicht, wenn morgen von eurem ehemaligen Wichskumpel oder euren ersten Petting-Partnerin eine Anzeige wegen sexuellem Mißbrauch ins Haus flattert.

Ich weiß ja nicht, was ihr so in eurem Leben macht, aber vergräzt ihr so viele Menschen, dass ihr jederzeit mit einer Anzeige wegen Missbrauch rechnen müsst, nur weil sich jemand rächen will? Hört sich fast so an, als müsste ich jetzt dauernd damit rechnen, dass mich jemand anzeigt, der nur darauf gewartet zu haben scheint, dass die Verjährungsfrist wegfällt… :roll:
Damit will ich nicht sagen, dass das nicht passieren könnte (!). Aber es als Argument heranzuziehen, ist doch mehr als dürftig…

/e: Beleidigung entfernt.[/quote]

Sorry, aber „gebrauchen“ tue ich Dinge aber keine Menschen. Ich wollte darauf hinweisen, daß der Begriff „Mißbrauch“ aus diesem Grund, sagen wir, unglücklich gewählt ist.

Ich finde mein Argument nicht dürftig, sondern ein bischen übertrieben, aber ich wollte davor warnen, wie die Zukunft aussehen könnte. Siehe auch hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/ … 04859.html

Laut geltendem Sexualstrafrecht muß es gar keine Vergewaltigung gegeben haben, Petting reicht vollkommen. Unter bestimmten Umständen, also wenn ein „öffentliches Interesse“ besteht, darf laut Gesetz auch die Staatsanwaltschaft über den Kopf des „Pettingpartners“ (um beim Beispiel zu bleiben) Anzeige erstatten.

Du tätest gut daran, Alaster, Dich über die aktuelle Gesetzeslage zu informieren. Es geht nicht um Vergewaltigung von realen Kindern (also unter 14 Jahren), sondern um die Abschaffung der Jugendsexualität. Das Problem mit der von Dir verlinkten Seite ist, daß (für mich) nicht klar defininiert ist, was genau nun sexueller Mißbrauch (im Gegensatz zur Vergewaltigung) ist. Ich sagte ja, es ist „mein Eindruck“. Der Gesetzgeber ist gerade dabei, diesen Begriff neu zu definieren. Bald wird es eben auch sexueller Mißbrauch von Kindern sein, wenn ein 16Jähriger mit einer 17Jährigen schläft. Im schlimmsten bzw. besten Fall. Abgesehen davon war sexueller Mißbrauch von Kindern (nach bisheriger Definition Personen unter 14 Jahren) in Deutschland schon immer strafbar, und genau aus diesem Grund muß man Gesetzesverschärfungen, Neudefinitionen (von Altersgrenzen oder von Mißbrauch) und Angstmacherei hinterfragen.

Was Du mit „Kausalität“ meinst, ist mir in diesem Zusammenhang schleierhaft. Werde doch mal konkret, vielleicht mit einem Beispiel.

„Und sonst…man könnte so gut wie alles von dir gesagt mit dem Text widerlegen, auf den du dich augescheinlich beziehst…“

Das ändert aber nichts daran, daß man vorsichtig mit solchen Quellen umgehen sollte, und einfach nicht alles glauben sollte, was so behauptet wird. Natürlich muß man mir auch nicht alles glauben, bin ja auch kein (Sexual-)Wissenschaftler. Trotzdem halte ich die Quelle für einseitig.

Sorry, aber „gebrauchen“ tue ich Dinge aber keine Menschen. Ich wollte darauf hinweisen, daß der Begriff „Mißbrauch“ aus diesem Grund, sagen wir, unglücklich gewählt ist.

Gerade aus diesem Grund ist der Begriff absolut richtig gewählt. Menschen werden durch den Missbrauch nämlich zu Gebrauchsobjekten degradiert.

Gerade aus diesem Grund ist der Begriff absolut richtig gewählt. Menschen werden durch den Missbrauch nämlich zu Gebrauchsobjekten degradiert.

Nein, Menschen werden durch Gebrauch zu Gebrauchsobjekten degradiert. Man könnte den Begriff „Mißbrauch“ einfach durch Nötigung oder Vergewaltigung ersetzen, aber das wäre wahrscheinlich zu eindeutig und ließe keinen Spielraum für Gesetzesverschärfungen zu (das ist jetzt meine eigene kleine VT).

So leid es mir tut, dass zu sagen: Aber diese Erfahrung macht Dich nicht gerade zu einer möglichst objektiven Beurteilerin - Du bist da eher befangen.
Diese Erfahrung gönne ich meinem schlimmsten Feind nicht - aber betroffene Personen neigen meiner Erfahrung nach bezüglich Strafmaß zu Überreaktionen - egal, um welche Straftat es sich handelt. Das sieht man immer wieder in der Geschichte. (Handabhacken für Diebstahl…)

Von außen gesehen wird es mit fortlaufender Zeit immer schwieriger die Wahrheit herauszufinden - und danach ein Urteil zu sprechen.
Also welchen sinnvollen Zeitrahmen kann man ansetzen?
In welchem Zeitrahmen lässt sich überhaupt noch was beweisen und nachvollziehen?

Möglicherweise sind 10 Jahre in den Augen der Betroffenen zu kurz - ich halte es aber für mehr als schwierig nach einem solchen Zeitraum Vorkommnisse noch korrekt zu recherchieren.

Genau dass habe ich damit gemeint, wenn ich von Befangenheit rede.
Du weißt, was er mit Dir gemacht hat - er weiß es auch - und Du hältst die Strafe für zu gering. Das ist Dein gutes Recht und O.K.

Aber in der Rolle des (möglichst) neutralen Beobachters ist das von außen her nicht so leicht zu beurteilen, ob das Strafmaß zu gering, zu hoch oder fair ist.

Korrekt in dieser Welt wird gelogen und betrogen, dass sich die Balken biegen. Das ist nix Neues.
Aber diese Schlussfolgerung gilt für Anklage und Angeklagten - zumindest als einzuschließende Möglichkeit.

Die Justiz (Richter) ist nicht dafür da sich auf eine Seite zu schlagen sondern anhand der Gesetze Entscheidungen zu treffen (und damit Recht zu sprechen). Die Justiz muss möglichst gut herausfinden, was passiert ist und dies anhand der Gesetze beurteilen und ggf. bestrafen.

Für dass, was Du möchtest, sind Rechtsanwälte (für die juristische Seite) sowie Psychologen/Seelsorger (für die psychische Seite) da. Und ja: Die Missbrauchsopfer werden diese Hilfe nötig haben. Das ist aber nicht Aufgabe Justiz (Richter).

Du hast ja keine Ahnung! Ich bekomme mehr persönliches Leid mit als mir lieb ist - Unwissenheit kann manchmal ein Segen sein…
Aber ich behaupte ja auch nicht - wie so manche Humanisten - dass die Menschheit im Grunde ihres Wesens gut ist. Eher das krasse Gegenteil.

Ich finde es gut, dass Du betroffenen Menschen hilfst und zur Seite stehst.

Wie lange denn nun wirklich die Verjährungsfristen sein sollen: Für mich wären es max. 25 Jahre (Höchststrafe bei Lebenslänglich).

Aber diese Erfahrung macht Dich nicht gerade zu einer möglichst objektiven Beurteilerin - Du bist da eher befangen.

Ich weiß. Das macht es zum einen nicht leicht, bei Diskussionen ruhig zu bleiben, zum anderen wird man oft einfach abgestempelt, obwohl man versucht objektiv zu bleiben.

Aber ich behaupte ja auch nicht - wie so manche Humanisten - dass die Menschheit im Grunde ihres Wesens gut ist. Eher das krasse Gegenteil.

Stimme ich dir vollkommen zu. Obwohl es hier und da Lichtblicke gibt.

Nach nem Monat ist der auch schon fast unmöglich nachzuweisen. Wie kommst du denn auf die idee, dass die Nebenerscheinungen schlimmer sein sollen?

Naja, zum Einen, weil ich die Folgen des sexuellen Missbrauchs als massiv überbewertet erachte. Zum Anderem, weil ich Zweifel hege, dass der sexuelle Missbrauch für ebendiese verantwortlich sein soll.
In einer Missbrauchsszenerie gibt es viel mehr als den Missbrauch: Entführung, Gefahr für Leib und Leben, Machtlosigkeit und Ungewissheit über die nähere Zukunft. Das Entsetzen einer Vergewaltigungs- oder Missbrauchsfalls liegt für mich überhaupt nicht im sexuellem Missbrauch. Wenn ein Opfer sicher in Aussicht gestellt wird, danach wieder frei- und am Leben gelassen zu werden, bliebt „nur“ der GV gegen den eigenen Willen. Aber nicht zu wissen, ob man je wieder frei kommen wird, oder aber mit Sicherheit zu wissen, danach sterben zu müssen, erachte ich als viel Angsteinflößender.

Dann ist es auch egal, ob ich von den Täter Missbraucht werde. Der Angsteffekt bleibt vor jeder Kulisse, die Machtlosigkeit und Ungewissheit einschließt, gleich.

Wie lange denn nun wirklich die Verjährungsfristen sein sollen: Für mich wären es max. 25 Jahre (Höchststrafe bei Lebenslänglich).

Du wirst es kaum glauben. Die zivilrechtliche Verjährungsfrist bei Missbrauch mit Körperverletzung liegt bei 30 Jahren. Die strafrechtliche Verjährungsfrist bei schweren Kindesmissbrauch 20 Jahre. Im Grunde gar nicht so weit von deiner Forderung entfernt. Faszinierend oder?

Naja, zum Einen, weil ich die Folgen des sexuellen Missbrauchs als massiv überbewertet erachte. Zum Anderem, weil ich Zweifel hege, dass der sexuelle Missbrauch für ebendiese verantwortlich sein soll.
(…)
Wenn ein Opfer sicher in Aussicht gestellt wird, danach wieder frei- und am Leben gelassen zu werden, bliebt „nur“ der GV gegen den eigenen Willen.

Argh…
Ok, mögliche Folgen von dem reinen erzwungen Geschlechtsverkehr:

  1. Vertrauensverlust (ob bei fremden und bekannten Personen) –> führt zu genereller Unsicherheit gegenüber Mitmenschen gepaart mit Angst vor ihnen,
  2. Unterdrückung (Opferrolle) durch Person die Macht auf einen ausübt,
  3. starke körperliche Schmerzen,
  4. Gefühl der Erniedrigung durch Verlust der Privatsphäre, Ignoranz von persönlichem Schamgefühl, was auch immer,
  5. usw.,

und dazu kommen dann noch die Folgen der Nebenerscheinungen von mögl. Entführungen und anderen Dingen.
Laut deiner Beschreibung müsste der sexuelle Missbrauch in der eigenen Familie oder Partnerschaft jedoch ohne ausserordentliche Begleitumstände bei weitem weniger schlimm sein, als im „normalen“ familiären Umfeld.

@Macchiato:

  1. Vertrauensverlust (ob bei fremden und bekannten Personen) –> führt zu genereller Unsicherheit gegenüber Mitmenschen gepaart mit Angst vor ihnen,
  2. Unterdrückung (Opferrolle) durch Person die Macht auf einen ausübt,
  3. starke körperliche Schmerzen,
  4. Gefühl der Erniedrigung durch Verlust der Privatsphäre, Ignoranz von persönlichem Schamgefühl, was auch immer,
  5. usw.,

Schön und gut, aber wenn du mal darüber nachdenkst, kann, bis auf 4.) jeder Punkt genau so gut als Folge jedes Gewaltverbrechens, das auf einen ausgeübt wird, angewendet werden. Aber um die scheint man hier ja nicht so einen Bohei zu machen. Warum nicht? Weil man sich das so schwer vorstellen kann?

Laut deiner Beschreibung müsste der sexuelle Missbrauch in der eigenen Familie oder Partnerschaft jedoch ohne ausserordentliche Begleitumstände bei weitem weniger schlimm sein, als im „normalen“ familiären Umfeld.

Ich weiß ja jetzt nicht, was du aus meiner Beschreibung gelesen hast, aber ich bezog mich auf die eindeutig durch Gewalt herbeigeführten Missbrauchsfälle …
Und meiner Erfahrung nach sind die „Begleitumstände“ von Missbrauchsfällen im familiärem Umfeld weniger schlimm, als durch Fremde, durch Gewalt durchgeführte.

Schön und gut, aber wenn du mal darüber nachdenkst, kann, bis auf 4.) jeder Punkt genau so gut als Folge jedes Gewaltverbrechens, das auf einen ausgeübt wird, angewendet werden. Aber um die scheint man hier ja nicht so einen Bohei zu machen. Warum nicht? Weil man sich das so schwer vorstellen kann?

Ja und? Natürlich kann es auch auf andere Dinge angewandt werden, trotzdem entstehen sie bei einer Vergewaltigung :ugly
Und warum man hier nicht so einen „Bohei“ um andere Gewaltverbrechen macht: siehe Titel. („Sexueller Missbrauch“)

Ich weiß ja jetzt nicht, was du aus meiner Beschreibung gelesen hast, aber ich bezog mich auf die eindeutig durch Gewalt herbeigeführten Missbrauchsfälle …
Und meiner Erfahrung nach sind die „Begleitumstände“ von Missbrauchsfällen im familiärem Umfeld weniger schlimm, als durch Fremde, durch Gewalt durchgeführte.

Missbrauchsfälle werden immer mit Gewalt durchgeführt, ob nu psychisch oder körperlich, sonst würde es doch erst gar nicht zu einer Vergewaltigung kommen, da man sich sonst einfach umdrehen und weggehen könnte.

Über deine Ansichten mit dem familiären und dem fremden Umfeld lass ich mich jetzt lieber gar nicht weiter drüber aus. Das ist für mich (tut mir leid) der größte Schwachsinn überhaupt.

Falsch, es geht um die Verjährungsfristen von sexuellem Missbrauch und das wurde auch im Eingangspost so geschrieben und nicht darum wer nun die cooleren Definitionen oder die “besseren” Ansichten hat. :roll:

Und warum man hier nicht so einen „Bohei“ um andere Gewaltverbrechen macht: siehe Titel. („Sexueller Missbrauch“)

Mit „Hier“ meinte ich eigentlich das gesamte Forum, und nicht nur diesen Thread. Oder ist der Name des Forums neuerdings „Sexueller Missbrauch“?

Missbrauchsfälle werden immer mit Gewalt durchgeführt, ob nu psychisch oder körperlich, sonst würde es doch erst gar nicht zu einer Vergewaltigung kommen, da man sich sonst einfach umdrehen und weggehen könnte.

Herrje.

  1. redete ich selbstverständlich über die körperliche Gewalt, weil die psychische zu schwammig definiert und damit unbrauchbar ist.
  2. gibt es durchaus Missbrauchsfälle, in denen keine (körperliche) Gewalt zum Einsatz kommt.

Über deine Ansichten mit dem familiären und dem fremden Umfeld lass ich mich jetzt lieber gar nicht weiter drüber aus. Das ist für mich (tut mir leid) der größte Schwachsinn überhaupt.

Du kannst echte Erfahrungsberichte und den Werdegang lebender Personen gerne als Schwachsinn bezeichnen, aber das ist (tut mir leid) nur ein Zeichen dafür, dass du in dieser Diskussion nicht ernst zu nehmen bist.

…oder wer den coolsten sarkastischten Spruch bringt :roll:
Setz deinen Spruch (nur mit abgeänderte Inhaltsangabe des jeweiligen Themas) doch am besten gleich unter jeglichen abschweifenden Post in diesem Forum. Könnte auch sehr produktiv sein.

Man sehe mir bitte nach, das ich auf die Aussage eines anderen Schreibers hier eingegangen bin. Ich werde demnächst versuchen mich zu beherrschen.

Im übrigen trägt eine Definition über die schwere der jeweiligen Tat auch zur Diskussion bei wenn es um die Schwere und Länge des Strafmaßes (und die Länger der Anklagbarkeit einer solchen Tat) geht.

Und jetzt, nur um dir entgegen zu arbeiten, meine Meinung zu der Verjährung:
Keine Tat - bei der noch juristisch einwandfrei die Schuldfrage geklärt werden konnte - sollte der Verjährung unterliegen.
Was geschehen ist, kann nicht einfach durch eine magische Zeitgrenze nie passiert sein. Gerade bei sexuellem Missbrauch wirken die Folgen meist ein Leben lang nach. Vor allem wenn man noch nicht den Mut gefunden hat sich öffentlich (gerichtlich) gegen den Peiniger zu wehren.
Für mich ist das ein seltsamer Zaubertrick der Justiz.

Mit „Hier“ meinte ich eigentlich das gesamte Forum, und nicht nur diesen Thread. Oder ist der Name des Forums neuerdings „Sexueller Missbrauch“?

Dann schreib das auch.

Du kannst echte Erfahrungsberichte und den Werdegang lebender Personen gerne als Schwachsinn bezeichnen, aber das ist (tut mir leid) nur ein Zeichen dafür, dass du in dieser Diskussion nicht ernst zu nehmen bist.

Pfft, ja genau. Super Argument. Dann zähl mir mal bitte auf wie viele dieser echten Ehrfahrungsberichte du so aus erster Hand kennst, in denen der Mensch beide Fälle erlebt und danach beurteilen konnte „Hm, welches hat mich jetzt mehr belastet?“.
Wie kann man daraus überhaupt wählen oder festlegen welcher Tathergang schwerer wiegt?

Im übrigen trägt eine Definition über die schwere der jeweiligen Tat auch zur Diskussion bei wenn es um die Schwere und Länge des Strafmaßes (und die Länger der Anklagbarkeit einer solchen Tat) geht.

Hier kennen die meisten nichtmal die Fristen geschweige denn den Unterschied von Zivil- und Strafrecht und können somit selbst mit Definition keine Aussage darüber treffen, was nun angemessen ist.

Keine Tat - bei der noch juristisch einwandfrei die Schuldfrage geklärt werden konnte - sollte der Verjährung unterliegen.
Was geschehen ist, kann nicht einfach durch eine magische Zeitgrenze nie passiert sein.

Wie ich sehe, hast du nichts gelesen (denn darauf bin ich schonmal früher eingegangen, wie auch andere), gehört aber anscheinend zum guten Ton im Forum. Du befindest dich hier also in guter Gesellschaft.
In diesem Sinne, fleißig weiter definieren. :roll:

Entschuldige, aber du hast hier rein gar nichts ausser nen Haufen Müll von dir gelassen.
Mal ne Kostprobe gefällig?

  1. Beitrag
  1. Beitrag

Und der Rest war qualitativ auch sehr minderwertig, um nicht zu sagen völlig unbrauchbar. aber ich möchte nun auch nicht soo sehr ins Off Topic abschweifen :wink:

Na da danke ich dir doch, dass du alle meine Aussagen bestätigt hast.

Sicher?

Der sexuelle Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB) verjährt nach 10 Jahren, der schwere sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB) nach 20 Jahren. Die Verjährung beginnt erst, wenn das Opfer volljährig ist, also das 18. Lebensjahr vollendet hat; das ergibt sich aus § 78b StGB. Die zivilrechtliche Verjährung tritt bereits nach 3 Jahren ein. Nach § 208 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist die Verjährung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs des Opfers gehemmt.

Du hast die Hemmung vergessen :mrgreen:

Du sollst doch nicht alles verraten :mrgreen:

Stellt sich aber immer noch die Frage, wie man bei einer Petition im Zivilrecht auf eine Frist von 10 Jahren kommt.