Themenvorschläge

Keine Ahnung, ich weiß nur dass er Erdogan-Fangirl ist.

Ach so. Ich habe gerade bei „Idiotenwatch“ gesehen, wie er bei irgendeinem Marathon auf die Fresse bekommen hat, weil er mit Erdogan-Plakat zwischen den Läufern herumhampelte und einen davon aufforderte, sofort sein PKK-Shirt auszuziehen. :smiley:

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Und dann ne viertel Stunde lang die Polizisten vollheult … Klassiker

4:14 :joy:

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Also bitte. Veto ist eine Anständige Sendung und keine billige Comedy.

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Ein interessantes Thema würden auch die sogenannten “Awarness-Fälle” bei Operationen bieten. Laut Statistiken sollen ca. 1 bis 2 von 1000 Patienten unter Vollnarkose während der OP aufwachen und teilweise traumatische Folgeschäden wegen Hilflosigkeit und Todesangst davontragen. Viele Ärzte halten dies jedoch für einen Mythos und sagen, die Patienten träumen das nur.

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Ick liebe die Berliner Polizei. Det sind richtich dufte Typen.

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Ich fände mal einen „Hardcore Kommunisten“ a la DKP, MLP oä interessant oder vlt einen dieser spinnerten Hausbesetzer bei euch in Hamburg.
Am besten natürlich einen Vertreter diese Berliner Volksbegehren zur Wohnraumenteignung von Konzernen. Juristische übrigens lächerlich unhaltbar. Aber die
SPD als Regierungspartei unterstützt diesen
populistischen Unsinn natürlich

Kleiner Hinweis zum Thema „Juristische (sic!) übrigens lächerlich unhaltbar."
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html

MIt so einem Dödel der MLPD hab ich mich bereits auf ner Demo angelegt, finde den Vorschlag so jemandem in Veto auf den Zahn zu fühlen, ganz gut.
Spannend wäre sicherlich auch mal den Pressesprecher der Roten Flora in der Sendung zu haben. :slight_smile:

Wenn man rein nach dem Wortlaut ginge könnte auch Art. 15 GG für eine Enteignung sprechen. Allerdings sind überragende gesellschaftliche Interessen notwendig, die nicht anderweitig zu schützen bzw umsetzbar sind. Das trifft (bislang ) nur auf Fälle wie Grundstücksenteignungen bei Bahnstrecken, Flughäfen zu und dauert, gerichtlich überprüft, Jahr

Zudem ist der Anwendungsbereich nicht mal eröffnet, da das Problem „Wohnungsmangel“ durch Enteignung der bestehenden! Wohnungen, nicht mal objektiv effektiv gelöst wird. Insofern fehlt bereits die geeignetheit für einen solchen Eingriff, zumindest aber die gebotenheit

Der Artikel und insbesondere Art. 14 (3) ist eigentlich nicht dazu da, dem Staat hier außergewöhnliche Rechte einzuräumen, sondern vielmehr dazu die Bürger und Eigentümer zu schützen, indem er eine Enteignung ohne Entschädigung absolut ausschließt. Würde es diesen Artikel nicht geben, könnte man auch China-mäßig einfach ersatzfrei enteignen

Die nach Enteignung rufenden Linken sind sich vermutlich gar nicht gewusst, dass der Staat dann erst mal die Kohle für den aktuellen Marktpreis der Immobilien rausrücken muss. Man stelle sich vor, die Stadt Berlin möchte Eigentümer enteignen und ist nach zwei Häuserblocks pleite als wenn sie es nicht jetzt schon wäre

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Woraus liest du diesen Umstand?

Ich sehe da nur:

Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Bedeutet nicht automatisch „Marktpreis“ würde ich sagen.

Davon abgesehen, könnten dafür doch Schulden gemacht werden, das spielt doch keine Rolle. Ist doch nur imaginäres Geld.

Ja, das ist ein ewiger Streit bei öffentlichen Bauprojekten, was bei einer Enteignung das entsprechende Gut wert ist.

Ich kann mir nicht vorstellen, das dafür der Bilanzwert ausschlaggebend ist, denn der zeugt nicht, was eine Immobilie noch an Wertschöpfung erbringen kann. Von daher hätte man durch die Enteignung auf lange Sicht gesehen einen erheblichen finanziellen Schaden.

Berlin hat, wie alle öffentlichen Haushalte eine Schuldenbremse. Ein auf Schulden aufgebauter Haushalt in solchen Dimensionen wäre verfassungswidrig.

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Ja, so meinte ich das nicht. Bezog sich auf den Irrglauben das „Schulden“ in unserem System automatisch etwas schlechtes wären und das typische Argument „wer soll das zurückzahlen“ (dabei geht niemand davon aus das es jeh zurückgezahlt wird).

Wo du grade Schuldenbremse sagst. War da nicht damals auch die Diskussion ob die Schuldenbremse selbst nicht auch Verfassungswidrig wäre, oder bring ich da grad was durcheinander, oder war es nur son vorgeschobenes Argument der Gegner eben dieser, erinnere mich nimmer?

Geh schlafen! Ich sehe alles!

Nur in Ausnahmefällen

Die Höhe bzw. das Ausmaß der Entschädigung ist gemäß Art. 14 Abs. 3 S. 3 GG unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Das bedeutet grundsätzlich vollen Ausgleich des Vermögensverlustes. Der Verlust an Vermögen bemisst sich nach dem Verkehrswert.Der Verkehrswert wird bei Grundstücken z.B. nach §§ 192 ff. BauGB, §§ 9, 12 der Gutachterausschussverordnung bzw. §§ 10, 16 EEG NRW ermittelt, §§ 9, 15 LEntG BW.Ausnahmsweise kann die Entschädigung auch unterhalb des Verkehrswertes liegen.

Abgesehen davon ist die Hürde für EntEignung aber trotzdem sehr hoch. Die Notwendigkeit muss schon ziemlich gut begründet werden um Stand zu halten. Das in Berlin grundsätzlich der Wohnraum knapp ist, ist sicherlich keine hinreichende Begründung für die Beschneidung von Grundrechten der Bürger.

Hab’s versucht, kann nicht

Jup und das is auch gut so.

Dann beteilige dich im Smaltalk an der „Kinderfrage“. :slight_smile:

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öffentliche Kredite müssen natürlich zurückgezahlt werden. Oftmals werden sie durch neue Kredite ersetzt, wodurch sich Schulden über Jahrzehnte aufbauen. Das funktioniert aber nur so lange , wie die Banken den öffentlichen Haushalt für Solvent genug halten. Wenn die irgendwann sagen das Berlin kein Geld mehr bekommst, dann endet das in einer Staatspleite und das wiederum ruft schwere wirtschaftliche Verwerfungen hervor. Wie das allerdings bei einem Teil-souveränen Gliedstaat eines Bundesstaates wäre ist nicht so gut erforscht.

Die Schuldenbremse ist teil der Verfassung. Sie wurde dort vor einigen Jahren aufgenommen.

Ja das weiß ich doch, ich versuch mich nur grade an die Debatten von damals zu erinnern und war der Meinung das eins der (Schein-)Argumente der Gegener dagegen war sie sei nicht verfassungskonform, kann aber gut sein das ich mich da falsch erinnere. Schäuble hatte die doch durchgedrückt oder? Ach gott, ich bin so vergesslich bei dem Kram.

Meines Wissens, entscheidet der Bundestag über Gesetze. ^^
Bei Verfassungsänderungen sogar mit Zweidrittelmehrheit.