Themenvorschläge - Mediatheke

Es geht eher darum, dass der nicht mehr bei Funk ist.

Weiss ich. Ich wollte nur schonmal meinen “I told you so” Moment vorbereiten.

Btw, eigentlich duerfte er dann jetzt ja wieder rauchen.

Dann wird es ja Zeit, auch Herrn Neumeier mal einzuladen :laughing:

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Ich denke auch. Und verstehe seine Begründung nicht wirklich. Ja mei, dann lässt er sich jetzt lieber bei Facebook und Instagram beschimpfen?

Jaaaaa! :joy: Das war tatsächlich auch mein erster Gedanke!

Obwohl Holger damals Unrecht hatte: Er hat nicht erst seit seiner Zusammenarbeit mit Funk aufgehört, es war wirklich schon früher und er hatte damals auch ein Video dazu gemacht. Das war deutlich früher als Funk.

Auf YT ist die Diskussionskultur deutlich schlechter. Dahingehend ist das schon verstaendlich. Der Ranking Algorithmus von YT wird ihn aber dann in die Bedeutungslosigkeit schicken, sodass er sich dazu gezwungen sehen wird die Kommentare wieder anzuschalten.

Meddl Loide, Neues zum Thema BLM. Rainerle darf wohl in seinen Streams nicht mehr sprechen (alles andere wäre ja journalistisch-redaktioneller Content) und muss wohl ne Strafe (1.000 €) zahlen - auch bei ähnlichen Angeboten wie “Drache Offiziell”. D.h. wenn er unter anderem Namen einfach woanders streamt, darf er es anders als Holger meint, auch nicht?

Hm, also sich einen von der Palme wedeln geht ja wortlos, oder?

Wieso schreibt @Fernsehkritiker die BLM nicht mal an und fragt nach, warum die so einen Mist erzählen?

Irgendwas passiert am Mittwoch 20:15 mit Böhmermann und Ibiza.

http://dotheyknowitseurope.eu

Ich habe diesen Vergleich schon häufiger gebracht aber. Du Darfst kein Auto ohne Kennzeichen fahren. Wenn du es doch tust wirst du bestraft. Du darfst aber ein Fahrrad ohne Kennzeichen fahren.

Der Drachenlord betreibt Rundfunk ohne Lizenz. Selbst wenn er einen neuen Sender unter anderen Namen aufmacht betreibt er immer noch Rundfunk ohne Lizenz.

Die BLM hat ihn mehrfach verwarnt, da es sich um Fahrlässigkeit und keinen Vorsatz gehandelt hat. Er konnte ja nicht wissen, das sein Angebot als Rundfunk gilt. Die BLM hat ihn aber jetzt mehrfach darüber informiert und ihm die Konsequenzen klar gemacht. Das heißt. Ab jetzt wäre jede Handlung in dieser Richtung Vorsatz.

Ich glaube außerdem, dass ihm nie in den Sinn gekommen ist einen anderen Kanal zu eröffnen. Er argumentiert vielmehr mit dem Format das er dort anbietet

Nach deiner Logik müsste aber dann jeder Streamer eine Rundfunklizenz haben. Sogar CF’s Streams sind journalistisch-redaktionell bestimmt wertvoller als die des Drachenlords - muss er dann auch eine haben bei 30 Zuschauern, wobei technisch ja mehr als 500 möglich sind?

Jein.

Es gibt natürlich gewisse Anspruche die einen Stream zum Rundfunk machen. Es ist die Frage ist der Stream von CF oder vom Drachenlord ein Fahrrad oder ein Auto Die BLM scheint da auch ein wenig härter zu sein, als die Medienaufsicht in Hamburg.

Und dann gibt es noch ein wichtiges Prinzip: Wo kein Kläger, da kein Richter

Ich kann ein Auto auch ohne Kennzeichen fahren, nur wenn ich erwischt werde gibt es Probleme. Die Landesmedienanstalten haben aber besseres zu tun als irgendwelchen Streamern hinterherzujagen und deshalb kommt so etwas nur vor, wenn sie entweder darauf aufmerksam gemacht werden oder durch Zufall auf so etwas stoßen. Die Suchen jetzt nicht gezielt nach Streamern

Ich musste lachen ,aber eher weils so traurig real ist inzwischen

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Traurig finde ich eher, dass ich Rundfunkgebühren dafür zahlen muss, dass medial überrepräsentierte politische Gruppen sich mit solchen Witzclips selbst eine Lizenz für ihre verbale Allzweckwaffe ausstellen.

Da hat jemand Tilo Jung als “Husu” bezeichnet. Kommt das mit in den Beitrag zum CDU-Video?

@Lunalight
Der “Abonniern-Satz” ist auch schön gemacht

Besser schnell abonnieren, ist gesünder für euch alle!

Serdar steckt hinter dem Ibiza-Video: https://www.youtube.com/watch?v=B1LdOiQJIU4&t=0s

Nein :wink:

Ich schrieb das auch schon mal in einem anderen Thread, aber weniger deutlich: In Deutschland haben wir eigentlich Rundfunkfreiheit und ein (Vor-)Zensurverbot. Das sogenannte Verbot mit Erlaubnisvorbehalt beim “Rundfunk”, also die Zulassungspflicht, ist nur verfassungskonform, da der Gesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht davon ausgehen, dass begrenzte Frequenzen und hohe Einstiegshürden eine Monopolisierung fördern würden. Die Zulassungspflicht dient nach der Argumentation dazu, einer solchen Monopolisierung entgegen zu wirken: Damit unterstützt die Zulassungspflicht die Meinungsfreiheit und wird verfassungskonform. Sonst wäre sie eben verfassungswidrige Vorzensur. Übertragt man das auf das Internet, greift das aber nicht mehr, da hier keine begrenzten Frequenzen oder hohe Einstiegshürden vorliegen. D. h., das, was die LMA für das Internet durchsetzen wollen, ist u.U. verfassungswidrig. Natürlich steht es dann frei, einem Gesetz nicht zu folgen, wenn man es für verfassungswidrig hält; ggf. muss man dann eben sein Recht erstreiten.

Als Quelle: Bodensiek/Walker: „Livestreams von Gaming Video Content als Rundfunk?: Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Rundfunkzulassungspflicht“, 2018

Zudem kann man sich fragen, ob das Vorgehen verhältnismäßig ist, wenn es eben zigtausende andere Streamer gibt, die nicht belangt werden. Derartiges hatte die LMA von Rheinland-Pfalz bei einem Einzelfall eines Gaming-Streamer vor Kurzem entschieden.

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Psst, jetzt spoiler doch nicht den Gag.

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Eben eben eben mein Lieber, obwohl wir hier vom Drachen sprechen. Das ist völlig Banana Quatsch meiner Meinung nach, den die BLM hier verzapft.

Drachenlord ist doch sowas von 2018…

Es geht hier aber mehr um das kaum nachvollziehbare Verhalten der BLM