Themenvorschläge - Mediatheke

Bin ja immer noch dafür dass Wolfgang zu MG kommen muss. Der braucht mal etwas Studiopflege. Alleine das grottige Logo.

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Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte ja ein Zeichen setzen und auf die Kooperation mit solchen Lauschdiensten verzichten. Zumindest solange bis diese nachgebessert haben. Doch wie so oft teilt man einerseits pseudo-kritisch aus, nimmt die Vorteile andererseits aber gerne mit:


(ZDF, siehe Beitrag ganz unten: „Von Alexa bis Smart TV: Relaunch auf vielen Plattformen“)

Bezüglich Gedächtnisprotokoll (der tweet von Holger bzw. Mediatheke wird auch erwähnt)

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Danke, sehr interessant das mal von einem Fachmann zu hoeren. Ich befuerchte es wird uns nicht den MT Beitrag ersparen (Holger rotiert ja schon in den Kommentaren).

Und auch ganz viele Zwinkersmileys hier :smiley:

Allerdings darf es ja keine Tonaufzeichnungen von dem geben, was der Funktionär seinerzeit gesagt hat. Wenn es solche Aufnahmen gäbe, hätte sich ja jemand strafbar gemacht. Undenkbar.

Ist bei solchen „Gedächtnisprotokollen“ nicht davon auszugehen, dass das Material eigentlich doch aufgenommen und wörtlich transkribiert wurde, man das aber nicht zugibt? Wie ist da nach deiner Erfahrung die Praxis?
Aus meiner anwaltlichen Praxis darf ich nicht berichten. Aber als Fernsehzuschauer und Nutzer von Videostreams kann ich mir in manchen Fällen beim besten Willen nicht vorstellen, dass wirklich nur ein Video ohne Ton aufgezeichnet wurde.

„Zeit Online“ hat die Sätze des AfD-Funktionärs wörtlich zitiert, ohne Hinweis, dass sie nur auf einem „Gedächtnisprotokoll“ beruhen. Das ist genau genommen falsch, oder?
Wenn das Gedächtnisprotokoll das gesprochene Wort exakt spiegelt, wäre die Wiedergabe des Zitats keine unwahre Tatsachenbehauptung.

Problematisch wären heimliche Tonaufzeichnungen. Aber die gibt es ja nicht. Sonst hätte es ja keines Gedächtnisprotokolls bedurft.

ProSieben teilt uns auf Nachfrage mit: „Das Gespräch zwischen dem AfD-Funktionär und Lisa Licentia haben mehrere Reporter*innen der Produktionsfirma gehört. Sie saßen in dem Berliner Lokal an Nachbartischen. Und haben genauso wie die YouTuberin Lisa Licentia an Eides statt versichert, was sie gehört haben. Eine Tonaufnahme gibt es nicht. Sie ist in Deutschland untersagt.“

Ein bisschen schade aber, dass in dem Interview gar nicht auf folgenden Absatz von § 201 eingegangen wird:

Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.

Weil das nur für Absatz 2 Nr. 2 gilt:

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.

Edit: Wobei du recht hast, das träfe ja auf das Nachsprechen der Aufnahme zu.

Verstehe ich es also richtig, dass das Anfertigen einer Tonaufnahme IMMER strafbar ist unabhaengig des ggf. vorhandenen oeffentlichen Interesses?

Das wuerde zumindest auch Sinn ergeben, weil man ja nicht vor der Anfertigung der Tonaufnahme schon wissen kann ob das Gesagte von oeffentlichem Interesse sein wird.

Ein Sender koennte dann hoechstens eine verdeckte Tonaufnahme senden ohne sich dabei strafbar zu machen wenn ihnen diese von einer dritten Person zugespielt wurde.

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Ja, so verstehe ich es auch. Das Anfertigen ist immer strafbar, die Veröffentlichung selbst auch, nur die wörtliche oder sinngemäße Mitteliung des Wortlauts kann bei öffentlichem Interesse rechtmäßig sein. So gesehen war es völlig richtig, wie Pro7 agiert hat. Falls es eine Aufnahme gab, muss ihnen das erst nachgewiesen werden, damit sie bestraft werden können, das Nachsprechen dieser Aufnahme ist aber hier in Ordnung.

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Gesetzestexte sind verwirrend :smiley: . Ich weiss jetzt nicht genau wofuer „Satz 1 Nr. 2“ in diesem Kontext steht. Ist es das hier:

Oder das hier:

Und wofuer sind diese hochgestellten Zahlen? Doofe Juristen.

Edit: ok ich glaube ich habs verstanden, die hochgestellten Zahlen nummerieren innerhalb eines Absatzes die Saetze. In diesem Fall referenziert das „Satz 1 Nr. 2“ in § 201 Abs. 2 S. 2 StGB also einfach § 201 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 StGB (also der zweite Screenshot). Props an alle Anwaelte die mit so einer Scheisse ihr Geld verdienen.

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Ja, genau. Du hast es richtig verstanden.

Ist an sich nicht so kompliziert, wenn man das System verstanden hat. Aber klar, als Laie blickt man erstmal nicht durch.

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Vor allen Dingen ist es unlogisch und nicht konsequent. In Abs. 2 S. 1 Nr. 2 steht beispielsweise woertlich „nach Absatz 2 Nr. 1“, aber eigentlich muesste es ja „nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1“ heissen :stuck_out_tongue:

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laut https://www.dwdl.de/nachrichten/79587/grosses_interesse_an_rechtsreportage_bei_prosieben/
hat RTL per Twitter auf die Doku von Prosieben hingewiesen…seltenes Phänomen und erwähnenswert!

Hier ist der Tweet:

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Zyniker könnten jetzt sagen: Es musste erst die AfD kommen, damit ProSieben (sogar mit Rückenwind von RTL) eine brauchbare politische Reportage produziert. :ugly: Würde ich einen Beitrag darüber machen, wäre der Titel wahrscheinlich sowas wie „AfD: Die Retter des Privatfernsehens?“.

In dieser Reportage werden ein paar interessante Aspekte journalistischer Arbeit sowie der Rahmen, in welchem sich dieser bewegen darf, erörtert (inkl. Interview mit dem Justiziar des „STRG_F“-Teams).

Marvin Wildhage könnte ein interessanter Gast sein.

Laut dem ersten Artikel soll er auch schon an Influencer Fake-Artikel geschickt haben, um zu testen, „ob sie für Geld für jeden Quatsch Werbung machen“.

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Der Tagesthemen-Kommentar wird jetzt in Meinung umbenannt, weil viele nicht (mehr) verstehen, was ein Kommentar ist. Außerdem sollen mehr Experten zu Wort kommen, statt einfach nur Leute aus der ARD-Hierarchie.

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Da ja Spahn das Thema war: https://www.youtube.com/watch?v=oJj7bS2ZBgE

Ich weiß bei dem Video gar nicht, was ich lustiger finde, die Reaktion von Spahn oder das Leute mit Maske auf einer Bühne unter dem Motto „Wir zeigen Gesicht“ stehen.

Ich bezweifel, daß das für ihn und seine Fanbase ein Fortschritt ist.
Er ist ja schon dabei, seinen Sohn als seine Nachfolge zu etablieren. (Vielleicht schon ein seeeehr alter/langer Plan)

Auch dazu hat Solmecke eine rechtliche Einschätzung gemacht, die dann bitte gleich mit verwursten.

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Auweia, da hat Herr Spahn aber sehr dünnhäutig reagiert und dabei so überhaupt nicht staatsmännisch ausgesehen. Nee, das wird so nix. Für mich ist der Mann als Kanzler unvorstellbar. Bleibt zu hoffen, dass die CDU bis 2021 noch jemanden aus den Hut zaubern kann, der ernsthaft wählbar ist.